width="138"><SPAN class="ARTICLEMENUHEAD">I N H A L T<br><SPAN CLASS=ARTICLEMENULINE>_____________ </SPAN><br><SPAN CLASS=ARTICLEMENUITEM><A HREF=#1 target=_self>Wohnung oder Haus? </A></SPAN><br><SPAN CLASS=ARTICLEMENUITEM><A HREF=#2 target=_self>Die Umsetzung der gewählten Wohnform: </A></SPAN><br><SPAN CLASS=ARTICLEMENUITEM><A HREF=#3 target=_self>Der Werkvertrag </A></SPAN><br><SPAN CLASS=ARTICLEMENUITEM><A HREF=#4 target=_self>Der notariell beglaubigte Kaufvertrag </A></SPAN><br><SPAN CLASS=ARTICLEMENUITEM><A HREF=#5 target=_self>Das Grundbuch </A></SPAN><br><SPAN CLASS=ARTICLEMENUITEM><A HREF=#6 target=_self>Die Erwerbskosten </A></SPAN><br><SPAN CLASS=ARTICLEMENUITEM><A HREF=#7 target=_self>Die Finanzierung </A></SPAN><br><SPAN CLASS=ARTICLEMENUITEM><A HREF=#8 target=_self>Angebote einholen </A></SPAN><br><SPAN CLASS=ARTICLEMENUITEM><A HREF=#9 target=_self>Staatliche Förderungen </A></SPAN></SPAN></td>
</tr>
</table>
</td>
<!--article headline--> <td valign="top"><SPAN CLASS=ARTICLE><SPAN CLASS=ARTICLEHEAD>Wie wird man Immobilienbesitzer?</SPAN>
<p>Das <SPAN CLASS=ArtikelLink><A HREF="money:navigate/guide/guide/001006.HTM">Einfamilienhaus</A></SPAN> oder die <SPAN CLASS=ArtikelLink><A HREF="money:navigate/guide/guide/001007.HTM">Eigentumswohnung</A></SPAN>
stehen auf der Wunschliste vieler Menschen an oberster Stelle.
Immerhin wohnen zwei von drei Bundesbürgern zur Miete. Viele
von ihnen träumen von den eigenen vier Wänden. Doch
der Weg zur Traumimmobilie ist meist langwierig und voller Überraschungen.
Ein "Schnäppchen" kann sich als teurer Sanierungsfall,
die "maßgeschneiderte Finanzierung" als unbezahlbar,
der behördliche "Papierkrieg" als scheinbar unendlich
erweisen. <br>
Wer eine Wohnung oder ein Haus kaufen oder selber bauen möchte,
sollte sich gründlich über die Möglichkeiten des
Immobilienerwerbs und der Finanzierung (einschließlich aller
Nebenkosten) informieren. Der künftige Bauherr muss sich
auch im Vorhinein darüber klar werden, ob er selbst als Bauleiter
auftreten will, oder ob er dieses nervenaufreibende Geschäft
lieber einem Architekten oder einem Bauträger überlassen
möchte. Die Vor- und Nachteile einer gebrauchten Immobilie
müssen sorgfältig gegeneinander abgewogen, die Grundsatzentscheidung
"Wohnung oder Haus" muss getroffen werden. </P>
</SPAN></td></tr><tr><td align=center valign=top><table border=0 cellpadding=0 cellspacing=0 width=138><tr><td align=right valign=top width=138><A HREF=#top TARGET=_self><SPAN CLASS=SIDEBARHEADS><SPAN CLASS=ARROW>ß<!--up arrow--></SPAN> Z U R ▄ C K </SPAN><BR><SPAN CLASS=SIDEBARLINE>___________ </SPAN><BR><SPAN CLASS=SIDEBARLINK>zum Anfang </A></SPAN></td></tr></table></td><td align=left valign=top><SPAN CLASS=ARTICLE><p><SPAN CLASS=ARTICLESUBHEADS><a name=1>Wohnung oder Haus?</a></SPAN><br>
Eine Wohnung macht deutlich weniger Arbeit als etwa ein Einfamilienhaus.
Besitzer einer Eigentumswohnung brauchen sich weder um das Rasenmähen
im Sommer noch um das Schneeschippen im Winter zu kümmern.
In einer Eigentumswohnung kann man schalten und walten wie man
will und ist vor allem vor einer Kündigung geschützt.
Ein weiterer Vorteil dieser Wohnform: Eigentumswohnungen lassen
sich meist leicht und relativ schnell wieder verkaufen.<br>
Leute, die schon bisher mit ihren Nachbarn gut zurechtgekommen
sind, werden mit dieser Wohnform keine Probleme haben. Wer allerdings
schon öfter Reibereien mit seinen Hausgenossen hatte, sollte
sich den Kauf einer Wohnung gründlich überlegen. Schließlich
muss man sich auch als Eigentümer mit den Mitbesitzern vertragen.
Häufig sind gemeinsame Entscheidungen erforderlich, etwa
dann, wenn im Haus etwas repariert oder saniert werden muss.</P>
<br>Ganz anders ist die Situation bei einem freistehenden Einfamilienhaus.
Hier ist man (fast) zur Gänze sein eigener Herr. Lediglich
die Nachbarrechte müssen beachtet werden. Man kann heizen,
musizieren, Feste feiern, renovieren oder umbauen, wann und wie
oft man will. Die Kinder können im eigenen Garten herumtollen.
Zu welcher Zeit sie spielen und ob sie dabei den Rasen betreten
dürfen, entscheiden die Eltern und nicht die Hausverwaltung.<br>
Ein eigenes Haus bringt aber auch viel Verantwortung: Man muss
sich um Reparaturen kümmern und dafür sorgen, dass rechtzeitig
Heizöl bestellt wird, man muss den Garten pflegen und im
Winter seiner Räum- und Streupflicht nachkommen. Diese Anforderungen
werden von älteren oder allein stehenden Menschen oft als
große Last empfunden.<br>
Die meisten Deutschen scheuen diese Verpflichtungen allerdings
nicht: Die Mehrheit der Bundesbürger wünscht sich ein
freistehendes Eigenheim mit einer Wohnfläche von etwa 120 Quadratmetern
und einem rund fünfmal so großen Garten. Dieser Traum
vom eigenen Heim lässt sich allerdings meist nur auf dem
Land, wo die Grundstücke noch erschwinglich sind, verwirklichen.
Wer seine Lebensinteressen in der Stadt hat und keine langen Anfahrtswege
in Kauf nehmen möchte, muss einen Kompromiss in Form eines
preisgünstigeren Doppel- oder Reihenhauses eingehen.</P>
</SPAN></td></tr><tr><td align=center valign=top><table border=0 cellpadding=0 cellspacing=0 width=138><tr><td align=right valign=top width=138><A HREF=#top TARGET=_self><SPAN CLASS=SIDEBARHEADS><SPAN CLASS=ARROW>ß<!--up arrow--></SPAN> Z U R ▄ C K </SPAN><BR><SPAN CLASS=SIDEBARLINE>___________ </SPAN><BR><SPAN CLASS=SIDEBARLINK>zum Anfang </A></SPAN></td></tr></table></td><td align=left valign=top><SPAN CLASS=ARTICLE><p><SPAN CLASS=ARTICLESUBHEADS><a name=2>Die Umsetzung der gewählten Wohnform:</a></SPAN><br>
<SPAN CLASS=ARTICLESUBHEADSMALL>Mit eigener Muskel- und Nervenkraft bauen</SPAN><br>
Viele Bauherren müssen an allen Ecken und Enden sparen, um
trotz knapper Finanzmittel ihren Traum vom Eigenheim zu verwirklichen.
Sie versuchen, möglichst viele Bauschritte in Eigenregie abzuwickeln
und überlassen nur bestimmte Leistungen den behördlicherseits
vorgeschriebenen Fachleuten (Planung und Eingabe muss z. B.
ein Architekt bzw. ein Ingenieur machen).<br>
Wer selbst die Bauleitung übernehmen möchte, muss sich
auf einige Arbeit gefasst machen. Das Koordinieren von Terminen
zwischen den einzelnen Handwerkern ist keine einfache Sache. Verzögerungen,
Probleme und unvorhergesehene Mängel können auftreten
und selbst großzügig kalkulierte Zeitpläne über
den Haufen werfen.<br>
Auch sollte man die Möglichkeit, mit Eigenleistungen zusätzlich
Geld einzusparen, nicht überschätzen. Mehr als zehn Prozent
der Gesamtkosten kann man auf diese Weise meist nicht einsparen.</P>
Heizung und Warmwasseraufbereitung sind komplett. Mitunter ist
auch schon eine Einbauküche vorhanden.
<LI>Das billigere Ausbauhaus ist zwar außen fertig, im Innenbereich
ist aber noch einiges zu tun: Böden müssen verlegt werden,
Fliesen und Sanitärinstallationen und sogar die Heizung können
noch fehlen. Meist werden mehrere Ausbaustufen angeboten: Bei
der billigsten Variante sind fast alle Innenarbeiten noch zu erledigen.
Wer selbst Handwerker ist oder im Familien- oder Freundeskreis
fachkundige Helfer findet, kann auf diese Weise viel Geld sparen.
<LI>Noch günstiger wird es, wenn man sich für ein so genanntes
"Bausatzhaus" entscheidet. Bei dieser Variante liefert
die Fertigteilfirma lediglich Bausätze, die dann in Eigenregie
zusammengefügt werden. Der Bauherr erhält einen genauen
Plan und eine Gebrauchsanleitung und kann so - bei entsprechendem
handwerklichen Geschick - sein Haus mit einigen Freunden selbst
zusammenbauen. Probleme, die bei einem solchen Projekt meist zwangsläufig
auftauchen, können allerdings nicht immer mit Hilfe der Lieferfirma
gelöst werden. Mitunter lässt der Service dieser Unternehmen
zu wünschen übrig, und der Käufer muss sich auf
eigene Faust um fachliche Hilfe bemühen.
</ul>
<SPAN CLASS=ARTICLESUBHEADSMALL>Haus und Wohnung aus zweiter Hand</SPAN><br>
Gebrauchte Häuser und Wohnungen scheinen - soweit der finanzielle
Hintergrund stimmt - auf den ersten Blick der einfachste Weg zum
Eigenheim zu sein. Langwierige Bauverhandlungen oder die Suche
nach einem geeigneten Grundstück entfallen. Man sieht seine
künftige Wohnumgebung bereits mit eigenen Augen und nicht
nur als abstraktes Gebilde auf dem Plan des Architekten.<br>
Diese Variante bringt allerdings auch Nachteile: Der Grundriss
des Hauses ist auf die Wohnbedürfnisse des Vorbesitzers zugeschnitten.
Änderungen daran sind nicht immer möglich und billig.
Auch bei den kalkulierten Sanierungs- und Modernisierungskosten
gibt es mitunter unangenehme Überraschungen. Man sollte daher
gerade bei einem älteren Haus unbedingt ein Gutachten eines
qualifizierten Bausachverständigen einholen.</P>
<br>Das gilt auch für eine Eigentumswohnung. Hier sollte man
außerdem darauf achten, wie hoch die vorhandenen Instandhaltungsrücklagen
sind. Diese Rücklagen dienen zur Finanzierung von Maßnahmen
(vor allem von Reparaturen), die das ganze Gebäude und daher
alle Wohnungsbesitzer betreffen. Besondere Vorsicht ist bei der
Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen angebracht.
Hier gibt es üblicherweise noch keine derartigen Rücklagen.
Bei älteren, sanierungsbedürftigen Objekten können
daher enorme finanzielle Belastungen auf den neuen Besitzer zukommen.
Laut Mehrheitsbeschluss der Eigentümerversammlung muss er
diese beschlossenen Sanierungsmaßnahmen mittragen.</P>
</SPAN></td></tr><tr><td align=center valign=top><table border=0 cellpadding=0 cellspacing=0 width=138><tr><td align=right valign=top width=138><A HREF=#top TARGET=_self><SPAN CLASS=SIDEBARHEADS><SPAN CLASS=ARROW>ß<!--up arrow--></SPAN> Z U R ▄ C K </SPAN><BR><SPAN CLASS=SIDEBARLINE>___________ </SPAN><BR><SPAN CLASS=SIDEBARLINK>zum Anfang </A></SPAN></td></tr></table></td><td align=left valign=top><SPAN CLASS=ARTICLE><p><SPAN CLASS=ARTICLESUBHEADS><a name=3>Der Werkvertrag</a></SPAN><br>
Das Übereinkommen zwischen einem Bauherrn und einem Architekten
oder einem Fertigteilhaus-Hersteller wird in einem Werkvertrag
festgelegt. Der Bauherr vereinbart mit dem Auftraggeber die Erfüllung
eines Werkes (z. B. die Erstellung eines Bauplans oder die
Errichtung eines Ausbauhauses). Für Werkverträge ist
keine bestimmte Form vorgeschrieben; sie müssen auch nicht
notariell beglaubigt werden, um rechtsgültig zu sein. Werkverträge
sollten aber auf jeden Fall in schriftlicher Form abgeschlossen
werden. Nur so kann bei Rechtsstreitigkeiten eine Vertragsverletzung
eindeutig nachgewiesen werden. </P>
</SPAN></td></tr><tr><td align=center valign=top><table border=0 cellpadding=0 cellspacing=0 width=138><tr><td align=right valign=top width=138><A HREF=#top TARGET=_self><SPAN CLASS=SIDEBARHEADS><SPAN CLASS=ARROW>ß<!--up arrow--></SPAN> Z U R ▄ C K </SPAN><BR><SPAN CLASS=SIDEBARLINE>___________ </SPAN><BR><SPAN CLASS=SIDEBARLINK>zum Anfang </A></SPAN></td></tr></table></td><td align=left valign=top><SPAN CLASS=ARTICLE><p><SPAN CLASS=ARTICLESUBHEADS><a name=4>Der notariell beglaubigte Kaufvertrag</a></SPAN><br>
Beim Kauf eines bebauten oder unbebauten Grundstücks oder
beim Erwerb einer Eigentumswohnung ist ein notariell beglaubigter
Kaufvertrag vorgeschrieben. Um rechtsgültig zu sein, müssen
alle Vereinbarungen (z. B. der Kaufpreis oder die Zahlungsabwicklung)
notariell beurkundet werden. <br>
Der Notar sorgt für einen reibungslosen und rechtlich korrekten
Ablauf des Kaufgeschäftes. Er ist verpflichtet, das Rechtsgeschäft
unparteiisch abzuwickeln und besonders auf die Wahrung der Rechte
des schwächeren Vertragspartners zu achten. Dazu nimmt er
auch Einblick in das Grundbuch und stellt fest, ob das Kaufobjekt
mit einer Hypothek belastet ist oder Rechte Dritter (z. B.
Wohn-, Wege- oder Vorkaufsrechte) bestehen. <br>
Bei Immobilienverkäufen kann der Notar meist auf Standardverträge
zurückgreifen. Diese Verträge basieren auf den allgemeinen
Geschäftsbedingungen, die den Käufer vor ungerechtfertigten
Benachteiligungen schützen.</P>
</SPAN></td></tr><tr><td align=center valign=top><table border=0 cellpadding=0 cellspacing=0 width=138><tr><td align=right valign=top width=138><A HREF=#top TARGET=_self><SPAN CLASS=SIDEBARHEADS><SPAN CLASS=ARROW>ß<!--up arrow--></SPAN> Z U R ▄ C K </SPAN><BR><SPAN CLASS=SIDEBARLINE>___________ </SPAN><BR><SPAN CLASS=SIDEBARLINK>zum Anfang </A></SPAN></td></tr></table></td><td align=left valign=top><SPAN CLASS=ARTICLE><p><SPAN CLASS=ARTICLESUBHEADS><a name=5>Das Grundbuch</a></SPAN><br>
Mit dem Abschluss des notariellen Kaufvertrages ist der Käufer
noch nicht Grundstückseigentümer. Diesen Status erhält
er erst dann, wenn der Grundbuchbeamte ihn als Eigentümer
ins Grundbuch einträgt. Bis es soweit ist, können Wochen,
ja oft Monate vergehen. Der Notar muss schließlich noch
einiges an Formalitäten erledigen. Erst wenn alle Bescheinigungen
vorliegen und die Grunderwerbsteuer ans Finanzamt bezahlt ist,
kann das Eigentum im Grundbuch auf den Namen des neuen
Besitzers umgeschrieben werden.</P>
</SPAN></td></tr><tr><td align=center valign=top><TABLE CELLSPACING=0 CELLPADDING=0 WIDTH=138 BORDER=0><TR VALIGN=TOP><TD valign=top align=right WIDTH=138><SPAN CLASS=GLOSSARYHEAD><A HREF=money:navigate/guide/guide/222001/11>G L O S S A R</SPAN><BR><SPAN CLASS=SIDEBARLINE>______________</SPAN><BR><SPAN CLASS=GLOSSARYWORD>Auflassungsvormerkung</SPAN></A></TD></TR></TABLE></td><td align=left valign=top><SPAN CLASS=ARTICLE>Eine Reihe von Vorkehrungen schützen den Käufer in der
langen Phase zwischen der Unterzeichnung des Kaufvertrags und
der Grundbucheintragung. Der Kaufpreis geht nicht sofort an den
Verkäufer. Bis zur Übertragung der Immobilie an den
neuen Eigentümer bleibt das Geld auf einem, vom Notar verwalteten
Treuhandkonto. Außerdem kann - sofern der Verkäufer
dazu bereit ist - eine sogenannte Auflassungsvormerkung ins Grundbuch
eingetragen werden. Mit dieser Vormerkung erklärt sich der
Verkäufer ausdrücklich bereit, dem Käufer das Eigentum
am Kaufobjekt zu überlassen. Sie verhindert, dass der Verkäufer
- der ja noch offiziell Besitzer des Objektes ist - weitere Rechtsgeschäfte
abwickelt. Er kann das Grundstück oder die Wohnung nicht
mit einer Hypothek belasten oder jemandem ein Wohnrecht einräumen.
Vor allem verhindert die Vormerkung im Grundbuch, dass der Verkäufer
das Geschäft z. B. wegen eines lukrativeren Angebots, wieder rückgängig
macht oder sein Haus einfach ein zweites Mal verkauft.</P>
</SPAN></td></tr><tr><td align=center valign=top><table border=0 cellpadding=0 cellspacing=0 width=138><tr><td align=right valign=top width=138><A HREF=#top TARGET=_self><SPAN CLASS=SIDEBARHEADS><SPAN CLASS=ARROW>ß<!--up arrow--></SPAN> Z U R ▄ C K </SPAN><BR><SPAN CLASS=SIDEBARLINE>___________ </SPAN><BR><SPAN CLASS=SIDEBARLINK>zum Anfang </A></SPAN><p><SPAN CLASS=GLOSSARYHEAD><A HREF=money:navigate/guide/guide/222001/3>G L O S S A R</SPAN><BR><SPAN CLASS=SIDEBARLINE>______________</SPAN><BR><SPAN CLASS=GLOSSARYWORD>Makler</SPAN></A></p></td></tr></table></td><td align=left valign=top><SPAN CLASS=ARTICLE><p><SPAN CLASS=ARTICLESUBHEADS><a name=6>Die Erwerbskosten</a></SPAN><br>
Nebenkosten, die beim Kauf eines Grundstücks oder einer Wohnung
anfallen, gehen zu Lasten des Käufers. Die folgende Zusammenstellung
listet die wichtigsten Erwerbskosten auf. Die Prozentangaben beziehen
sich auf den notariell beglaubigten Kaufpreis:
<ul>
<LI>Notar- und Gerichtskosten ca. 1,5 Prozent
<LI>Grunderwerbsteuer 3,5 Prozent
<LI>Vermessungskosten ca. 0,3 Prozent
<LI>Schätzkosten 0,2 bis 0,5 Prozent
<LI>Maklerprovision rund 3,5 Prozent
<LI>Außerdem können Kosten für Bescheinigungen,
Grundbuchauszüge, Bodenuntersuchungen oder andere Sachverständigengutachten
anfallen.
</ul>
Käufer einer Immobilie müssen also auf jeden Fall mit
fünf bis sechs Prozent Nebenkosten rechnen. Da viele
Immobiliengeschäfte über Makler abgewickelt werden,
sollte man bei der Finanzplanung von einer zusätzlichen Belastung
von acht bis zehn Prozent des Kaufpreises ausgehen.</P>
</SPAN></td></tr><tr><td align=center valign=top><table border=0 cellpadding=0 cellspacing=0 width=138><tr><td align=right valign=top width=138><A HREF=#top TARGET=_self><SPAN CLASS=SIDEBARHEADS><SPAN CLASS=ARROW>ß<!--up arrow--></SPAN> Z U R ▄ C K </SPAN><BR><SPAN CLASS=SIDEBARLINE>___________ </SPAN><BR><SPAN CLASS=SIDEBARLINK>zum Anfang </A></SPAN><SPAN CLASS=ADVISORCELL><p><SPAN CLASS=FYI>Finanz</SPAN><BR><SPAN CLASS=ADVISOR>R&NBSP;a&NBSP;t&NBSP;g&NBSP;e&NBSP;b&NBSP;e&NBSP;r<BR> </SPAN><BR><SPAN CLASS=ADVISORTEXT>
<SCRIPT LANGUAGE=VBScript><!--
szValue = "<$$98$0041>"
If Len(szValue) > 0 Then
document.write "Ihre gesamten Aktiva belaufen sich auf <SPAN CLASS=ADVISORFEED>" & szValue & "</SPAN>. <br> "
Else
document.write "Money konnte keinen Wert für die gesamten Anlagen ermitteln. <br> "
Bevor man sich auf die Suche nach seiner Traumimmobilie macht,
muss man seine finanzielle Situation genau analysieren. Dazu listet
man erst einmal seine gesamten Ersparnisse auf. Je mehr Eigenkapital
man für die <SPAN CLASS=ArtikelLink><A HREF="money:navigate/guide/guide/001008.HTM">Finanzierung</A></SPAN> aufbringen
kann, desto geringer sind die Darlehenssumme und die monatlichen
Rückzahlungsraten. Bei selbst genutzten Immobilien vergeben
die Banken nur dann einen Kredit, wenn der Käufer mindestens
15 bis 20 Prozent der gesamten Summe aus eigener Kraft aufbringen
kann. Für Wohnungen, die älter als 20 Jahre sind
und in dieser Zeit nie gründlich renoviert wurden, sollte
man sogar mehr als 20 Prozent Eigenkapital veranschlagen.
Da hier sicher in absehbarer Zeit einige (meist teure) Reparaturen
anfallen, muss der neue Besitzer auf eine finanzielle Reserve
zurückgreifen können. <br>
Nach diesem ersten "Kassensturz" sollte man seine monatlichen
Fixkosten plus einem Sicherheitsbetrag für unvorhergesehene
Ereignisse zusammenrechnen. Was unter dem Strich übrigbleibt,
kann für die monatlichen Rückzahlungen eines Kredits
veranschlagt werden. Dabei sollte man unbedingt darauf achten,
dass der geplante Immobilienerwerb die Haushaltskasse nicht zu
sehr überfordert! </P>
</SPAN></td></tr><tr><td align=center valign=top><table border=0 cellpadding=0 cellspacing=0 width=138><tr><td align=right valign=top width=138><A HREF=#top TARGET=_self><SPAN CLASS=SIDEBARHEADS><SPAN CLASS=ARROW>ß<!--up arrow--></SPAN> Z U R ▄ C K </SPAN><BR><SPAN CLASS=SIDEBARLINE>___________ </SPAN><BR><SPAN CLASS=SIDEBARLINK>zum Anfang </A></SPAN><p><SPAN CLASS=GLOSSARYHEAD><A HREF=money:navigate/guide/guide/222001/2>G L O S S A R</SPAN><BR><SPAN CLASS=SIDEBARLINE>______________</SPAN><BR><SPAN CLASS=GLOSSARYWORD>Bausparkasse</SPAN></A></p></td></tr></table></td><td align=left valign=top><SPAN CLASS=ARTICLE><p><SPAN CLASS=ARTICLESUBHEADS><a name=8>Angebote einholen</a></SPAN><br>
In Deutschland bieten rund 200 überregionale Banken,
Bausparkassen, Sparkassen und Lebensversicherungen Finanzierungsmodelle
für Immobilienkäufer und Bauherren an. Viele Kreditnehmer
entscheiden sich für eine Finanzierung aus einer Hand und
ersparen sich so eine Menge Papierkrieg. Vor der Entscheidung
für ein bestimmtes kreditgebendes Institut sollte man unbedingt
mehrere Finanzierungsanbote einholen und sorgfältig vergleichen:
Jeweils drei Anbote von einer Bank, einer <SPAN CLASS=ArtikelLink><A HREF="money:navigate/guide/guide/001011.HTM">Bausparkasse</A></SPAN>
und einer Versicherung geben einen guten Überblick.<br>
Durch die Wahl des richtigen Finanzierungsmodells lassen sich
Tausende von Mark sparen. Einen reellen Vergleich bekommt man
allerdings nur dann, wenn bei allen vergleichbaren Angeboten der
effektive Auszahlungsbetrag sowie die Ratenhöhe- und die
Ratenfälligkeit gleich sind. Auch die Zinsbindung muss gleich
lang sein.</P>
</SPAN></td></tr><tr><td align=center valign=top><table border=0 cellpadding=0 cellspacing=0 width=138><tr><td align=right valign=top width=138><A HREF=#top TARGET=_self><SPAN CLASS=SIDEBARHEADS><SPAN CLASS=ARROW>ß<!--up arrow--></SPAN> Z U R ▄ C K </SPAN><BR><SPAN CLASS=SIDEBARLINE>___________ </SPAN><BR><SPAN CLASS=SIDEBARLINK>zum Anfang </A></SPAN></td></tr></table></td><td align=left valign=top><SPAN CLASS=ARTICLE><p><SPAN CLASS=ARTICLESUBHEADS><a name=9>Staatliche Förderungen</a></SPAN><br>
Das <SPAN CLASS=ArtikelLink><A HREF="money:navigate/guide/guide/001012.HTM">Eigenheimzulagengesetz</A></SPAN> fördert
den Erwerb von selbst genutztem Wohnraum. Gefördert wird in
Form einer Zulage und zwar über einen Zeitraum von insgesamt
acht Jahren ab dem Zeitpunkt der Fertigstellung bzw. Anschaffung.
Der jährliche Fördergrundbetrag beträgt bei Neubauten
maximal 5.000 DM, bei Altbauten maximal 2.500 DM. Dazu
kommt noch ein Zuschlag für jedes im Haushalt lebende Kind
in der Höhe von 1.500 DM pro Jahr. <br>
Anspruch auf diese Förderungen hat, wer als Lediger jährlich
nicht mehr als 120.000 DM verdient. Bei Verheirateten liegt
die Einkommensgrenze bei 240.000 DM.<br>
Personen mit einem geringen Einkommen haben außerdem Anspruch
auf einen so genannten Lastenzuschuss. Die Einkommensgrenzen für
diesen staatlichen Zuschuss sind wie beim Wohngeld für Mieter
festgesetzt. Anstelle der Miete gilt hier die monatliche Belastung
des Eigentümers durch Zinsen und Betriebskosten als Berechnungsgrundlage.</P>
<P><SPAN CLASS=NEXTSTEPS>G E H E Z U</SPAN><SPAN CLASS=NEXTSTEPSLINK><BR><A HREF=money:navigate/guide/guide/001005>Allgemeines zum Kauf eines Hauses, einer Wohnung</A></SPAN></p><p><SPAN CLASS=CREDITS>Copyright 1997 Microsoft Corp.</SPAN></p></td>