Lizenzbedingungen zum "Brockhaus multimedial 2003"
Der Verlag Bibliographisches Institut & F. A. Brockhaus AG ("BIFAB") gew‰hrt dem Kunden nach Maflgabe der nachfolgenden Bestimmungen ein nicht ausschlieflliches Nutzungsrecht an der hier beigef¸gten Computersoftware. Diese umfasst das Programm "Der Brockhaus multimedial" sowie die f¸r die Benutzung des Programms erforderlichen Dateien ("Software") und die dazugehˆrige Benutzerdokumentation ("Dokumentation").
Die nachfolgenden Bestimmungen richten sich sowohl an Verbraucher als auch an Unternehmer. Soweit von "Kunden" die Rede ist, sind damit sowohl Verbraucher als auch Unternehmer gemeint.
1. Nutzungsberechtigung
a) BIFAB gew‰hrt dem Kunden hiermit das nicht ausschlieflliche, nicht ¸bertragbare Recht, die Software f¸r seine eigenen Zwecke intern zu nutzen. Das Recht zur Unterlizenzierung ist ausgeschlossen.
BIFAB erlaubt dem Kunden, die Software auf einem einzelnen Computer zu benutzen. Sobald der Teil der Software, welcher Setup-Programm oder Installationsprogramm genannt wird, auf einem Computer ausgef¸hrt wurde, ist der Kunde nur dann noch berechtigt, die Software auf einem anderen Computer zu benutzen, wenn zuerst die Software von dem ersten Computer gelˆscht wurde. Gleiches gilt f¸r eine Komplettinstallation aller Programmkomponenten und Medien. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software zus‰tzlich auf eine zweite Computerfestplatte oder ein anderes permanentes elektronisches Speichermedium zu kopieren.
b) Der Kunde ist auflerhalb der engen Grenzen des Urheberrechts nicht zum Reverse Assembling, Reverse Compiling, ƒndern oder Erweitern der Software berechtigt.
2. Rechte an der Software und der Dokumentation
a) BIFAB beh‰lt sich die Rechte an der Software und der Dokumentation einschliefllich aller ƒnderungen und Verbesserungen vor, soweit diese nicht in diesem Vertrag ausdr¸cklich dem Kunden gew‰hrt werden.
b) Der Kunde darf auf den Datentr‰gern, an der Software oder auf der Dokumentation angebrachte Copyright-, Markenzeichnen-, Eigentums- oder sonstige Hinweise nicht ver‰ndern oder entfernen.
c) Die Software inklusive aller mitgelieferten Texte und Medien ist urheberrechtlich gesch¸tzt.
3. Vertragsschluss
Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dieser Vorbehalt gilt aber nur f¸r den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist. Im Gesch‰ftsverkehr mit einem Verbraucher wird dieser ¸ber die Nichtverf¸gbarkeit der Leistung unverz¸glich informiert. Etwa empfangene Gegenleistungen werden unverz¸glich zur¸ckerstattet.
4. Preise, Zahlungsbedingungen, Verzug des Kunden
a) Unsere Preise sind Euro-Preise und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer.
b) Der Kunde ist verpflichtet, die Verg¸tung innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Liefergegenstandes zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde ohne das Erfordernis einer Mahnung in Zahlungsverzug. F¸r die Rechtsfolgen des Zahlungsverzugs gelten die gesetzlichen Vorschriften.
c) Wechsel und Schecks werden nur aufgrund ausdr¸cklicher Vereinbarung und nur erf¸llungshalber entgegengenommen; eine Verpflichtung zur Annahme besteht unsererseits nicht. Diskont- und sonstige Spesen sind vom Kunden zu tragen.
d) Aufrechnungs- und Zur¸ckbehaltungsrechte stehen dem Unternehmer nur zu, wenn seine Gegenanspr¸che rechtskr‰ftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.
Aufrechnungsrechte stehen dem Verbraucher nur zu, wenn seine Gegenanspr¸che rechtskr‰ftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Der Verbraucher kann ein Zur¸ckbehaltungsrecht nur aus¸ben, wenn sein Gegenanspruch auf dem demselben Vertragsverh‰ltnis beruht.
e) Wenn sich nach Vertragsschluss die Vermˆgenslage oder die Zahlungsf‰higkeit des Kunden wesentlich verschlechtert oder uns eine fr¸her eingetretene Verschlechterung bekannt wird oder wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegen¸ber nicht nachkommt, insbesondere einen Scheck oder Wechsel nicht einlˆst, behalten wir uns vor, die Lieferung noch nicht bezahlter Produkte von angemessener Sicherheitsleistung, ersatzweise Vorauszahlung abh‰ngig zu machen. Werden innerhalb einer von uns gesetzten angemessenen Frist weder Vorauszahlung noch Sicherheitsleistung erbracht, so sind wir berechtigt, vom Vertrag im Hinblick auf noch nicht ausgef¸hrte Leistungen zur¸ckzutreten.
f) Wir sind berechtigt, mit allen unseren Forderungen gegen den Kunden gegen dessen s‰mtliche Forderungen gegen uns aufzurechnen.
5. Anspr¸che bei mangelhafter Leistung
a) Bei einem Vertrag mit einem Unternehmer setzen die Rechte des Unternehmers im Falle einer nicht vertragsgem‰flen Leistung voraus, dass er den Liefergegenstand unverz¸glich nach der Ablieferung, soweit dies im ordnungsgem‰flen Gesch‰ftsgang mˆglich ist, untersucht, und, wenn sich ein Mangel zeigt, uns diesen unverz¸glich mitteilt.
b) Soweit ein geltend gemachter Mangel im Fehlen einer Eigenschaft besteht, die wir dem Vertragsgegenstand in einer Werbeaussage zugeschrieben haben (ß 434 Abs. 1 Satz 3 BGB), hat der Kunde zu beweisen, dass die Werbeaussage f¸r seinen Kaufentschluss miturs‰chlich war. Ansonsten kann er insoweit keine Anspr¸che wegen M‰ngeln stellen.
c) Im Falle eines Mangels des Liefergegenstandes sind wir bei Vertr‰gen mit einem Unternehmer nach unserer Wahl zur Nacherf¸llung durch M‰ngelbeseitigung oder durch Ersatzlieferung berechtigt. Bei Vertr‰gen mit einem Verbraucher ist dieser im Falle eines Mangels der Ware nach seiner Wahl zur Nacherf¸llung durch M‰ngelbeseitigung oder durch Ersatzlieferung berechtigt.
d) Ersetzte Teile werden unser Eigentum. Die zum Zweck der Nacherf¸llung erforderlichen Aufwendungen werden von uns getragen. Ist die von dem Kunden (Verbraucher) oder von uns gew‰hlte Art der Nacherf¸llung unmˆglich oder mit unverh‰ltnism‰fligen Kosten verbunden, sind wir berechtigt, diese Art der Nacherf¸llung zu verweigern. In diesem Fall ist der Kunde berechtigt, die andere Art der Nacherf¸llung zu fordern. Sollte auch diese unmˆglich oder mit unverh‰ltnism‰fligen Kosten verbunden sein, entf‰llt das Recht des Kunden auf Nacherf¸llung.
e) Der Kunde hat im Falle eines Mangels des Liefergegenstandes nach seiner Wahl ein Recht zur Minderung der Verg¸tung oder zum R¸cktritt vom Vertrag, wenn wir - unter Ber¸cksichtigung der gesetzlichen Ausnahmef‰lle - eine uns gesetzte angemessene Frist f¸r die Nacherf¸llung wegen eines Sachmangels fruchtlos verstreichen lassen, wenn die dem Kunden zustehende Art der Nacherf¸llung fehlschl‰gt oder wenn sie f¸r uns unzumutbar ist. Liegt nur ein unerheblicher Mangel vor, steht dem Kunden lediglich ein Recht zur Minderung des Kaufpreises zu.
f) Soweit wir auf Wunsch des Kunden aufgrund einer M‰ngelmeldung t‰tig geworden sind, ohne dass ein Mangel vorliegt oder ohne dass der Kunde uns dar¸ber entsprechend seinem Kenntnisstand ausreichend informiert hat, kˆnnen wir eine angemessene Verg¸tung unseres Aufwands verlangen.
g) Erh‰lt der Kunde eine mangelhafte Installationsanleitung und ist er deshalb auflerstande, die Software ordnungsgem‰fl zu installieren, so sind wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Installationsanleitung verpflichtet. Diese Einschr‰nkung gilt nicht, wenn der Mangel der Installationsanleitung bereits zu einem Fehler des Liefergegenstandes gef¸hrt hat.
h) F¸r Ersatzlieferungen und Nachbesserungen wird im gleichen Umfang gehaftet wie f¸r den urspr¸nglichen Liefergegenstand, jedoch zeitlich begrenzt bis zum Ende der Verj‰hrungsfrist wegen M‰ngeln des urspr¸nglichen Liefergegenstandes. Die Frist f¸r die M‰ngelhaftung an dem Liefergegenstand wird um die f¸r die M‰ngelpr¸fung und M‰ngelbeseitigung von uns beanspruchte Zeit verl‰ngert.
i) Bessert der Kunde oder ein Dritter unsachgem‰fl nach, haften wir nicht f¸r die daraus entstehenden Folgen. Gleiches gilt f¸r ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung vorgenommene ƒnderungen des Liefergegenstandes.
j) Zur M‰ngelpr¸fung von uns beauftragte Personen sind mangels unserer ausdr¸cklichen anderslautenden Erkl‰rung nicht zur Anerkennung von M‰ngeln gegen uns berechtigt.
k) F¸r Systemerweiterungen anderer Hersteller kann keine Gew‰hrleistung ¸bernommen werden.
l) Soweit nicht ausdr¸cklich als solche bezeichnet, stellen Angaben auf Verpackungen, Brosch¸ren, Prospekten und ‰hnlichen Anzeigen keine Zusicherungen dar.
6. Haftung, Haftungsbeschr‰nkung
a) F¸r Sch‰den, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haften wir - aus welchen Rechtsgr¸nden auch immer - nur
* bei Vorsatz und grober Fahrl‰ssigkeit;
* bei schuldhafter Verletzung von Leben, Kˆrper, Gesundheit;
* bei arglistig verschwiegenen M‰ngeln;
* bei der Abgabe einer Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie; die Haftung beschr‰nkt sich jedoch auf den Geltungsbereich der Garantie;
* bei M‰ngeln des Liefergegenstandes, soweit nach dem Produkthaftungsgesetz f¸r Personen- oder Sachsch‰den an privat genutzten Gegenst‰nden gehaftet wird.
Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir auch bei einfacher Fahrl‰ssigkeit, jedoch begrenzt auf den vertragstypischen, vern¸nftigerweise bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schaden.
Dar¸ber hinausgehende Anspr¸che, insbesondere f¸r Vermˆgenssch‰den, sind ausgeschlossen.
b) Dieses Lexikon enth‰lt Verkn¸pfungen zu artikelbezogenen Internetseiten. Hierbei handelt es sich um von den jeweiligen Herausgebern dieser Internetseiten verˆffentlichte Inhalte. Auf diese Inhalte, die durch die Herausgeber der Internetseiten auch jederzeit ge‰ndert werden kˆnnen, hat der Verlag Bibliographisches Institut & F. A. Brockhaus AG keinen Einfluss. Jegliche Haftung betreffend den Inhalt dieser Seiten wird hiermit ausgeschlossen.
c) Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschr‰nkt ist, gilt dies auch f¸r die persˆnliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erf¸llungsgehilfen.
7. Verj‰hrung
a) Die Verj‰hrungsfrist f¸r Anspr¸che wegen M‰ngeln des Liefergegenstandes betr‰gt - vorbehaltlich Abs. b. - im Rechtsverkehr mit Unternehmern grunds‰tzlich ein Jahr ab dem Beginn der gesetzlichen Verj‰hrung. Dies gilt auch f¸r Mangelfolgesch‰den. F¸r Vertr‰ge mit Verbrauchern gilt die gesetzliche Verj‰hrungsfrist.
b) Soweit Schadensersatzanspr¸che aus unerlaubter Handlung, nach dem Produkthaftungsgesetz oder sonst wegen Verletzung von Leib und Leben gestellt werden, gelten in jedem Falle die gesetzlichen Verj‰hrungsfristen.
c) Eine Hemmung der Verj‰hrung wegen laufender Verhandlungen gem‰fl ß 203 Satz 1 BGB setzt voraus, dass der Kunde die von ihm behaupteten Anspr¸che schriftlich geltend macht.
8. Allgemeines
a) Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des ˆffentlichen Rechts oder ˆffentlich-rechtliches Sondervermˆgen ist, ist unser Gesch‰ftssitz Gerichtsstand f¸r alle Streitigkeiten zwischen uns und dem Kunden aus und im Zusammenhang mit dem Liefervertrag. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt auch f¸r die persˆnlich haftenden Gesellschafter solcher Kunden, die Handelsgesellschaften sind. Die Gerichtsstandsvereinbarung gilt ferner insbesondere auch f¸r Urkunden-, Wechsel- und Scheckprozesse.
b) Die vorstehende Gerichtsstandsvereinbarung gilt auch, wenn der Kunde keinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder wenn sein Wohnsitz oder gewˆhnlicher Aufenthaltsort nicht bekannt ist.
c) Sofern nicht ausdr¸cklich anders vereinbart, ist unser Gesch‰ftssitz Erf¸llungsort.
d) Die Beziehungen zwischen uns und dem Kunden unterliegen einzig dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, jedoch unter Ausschluss der Bestimmungen des UN-‹bereinkommens ¸ber Vertr‰ge ¸ber den internationalen Warenkauf vom 11.4.1980 und vergleichbarer internationaler Regelungen.
e) Die Abtretung von Rechten aus diesem Vertrag durch den Kunden ist nur mit unserer Zustimmung mˆglich.