NETSCAPE 6.1 ENDVERBRAUCHER-LIZENZVEREINBARUNG Weitergabe und
Vermietung sind nicht gestattet Diese Vertragsbedingungen gelten fⁿr
Netscape 6.1 WENN SIE AUF DIE SCHALTFL─CHE "AKZEPTIEREN" F▄R DIE
NETSCAPE 6.1-SOFTWARE (DAS "PRODUKT") KLICKEN ODER DAS PROGRAMM
INSTALLIEREN, ERKL─REN SIE SICH AN DIESE LIZENZVEREINBARUNG GEBUNDEN
UND SIND EINVERSTANDEN, ALS "LIZENZNEHMER" DIESER VEREINBARUNG
AUFGEF▄HRT ZU WERDEN.
WENN SIE NICHT ALLE BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG AKZEPTIEREN, D▄RFEN
SIE NICHT AUF DIE SCHALTFL─CHE "AKZEPTIEREN" KLICKEN, SIE D▄RFEN DAS
PRODUKT NICHT INSTALLIEREN ODER VERWENDEN, UND SIE WERDEN NICHT ALS
LIZENZNEHMER DIESER VEREINBARUNG AUFGEF▄HRT.
1. LIZENZVEREINBARUNG. In diesem Vertrag bedeutet "Netscape" fⁿr
Einwohner Europas, des Nahen Ostens und Afrikas Netscape
Communications Ireland Limited. Fⁿr Einwohner von Japan bedeutet
"Netscape" Netscape Communications (Japan), Ltd.; fⁿr Einwohner aller
anderen LΣnder bedeutet "Netscape" Netscape Communications
Corporation. Innerhalb dieses Vertrages bedeutet "Lizenzgeber"
Netscape, au▀er unter folgenden UmstΣnden: (a) Wenn Sie ein Produkt
oder eine Dienstleistung eines Drittanbieters erworben haben und das
Produkt oder die Dienstleistung diese Software enthielt, bezieht sich
Lizenzgeber auf den Drittanbieter. (b) Beinhaltet die
Standardinstallation Software eines anderen Herstellers, gilt
Folgendes: Wenn beim ersten Aufrufen der betreffenden Software des
anderen Herstellers ein Lizenzvertrag angezeigt wird, der akzeptiert
werden muss, dann gelten fⁿr diese Software des anderen Herstellers
die Vereinbarungen des angezeigten Lizenzvertrags; wenn ein solcher
Lizenzvertrag nicht angezeigt wird, dann gelten fⁿr die Software des
anderen Herstellers die Vereinbarungen des vorliegenden
Lizenzvertrags, wobei in diesem Falle im Zusammenhang mit dieser
Software des anderen Herstellers unter dem Begriff "Lizenzgeber" der
Hersteller dieser Software und nicht Netscape zu verstehen ist. Mit
Ausnahme des oben unter (b) beschriebenen Falles, unterliegt die
Verwendung jeglicher mitgelieferter Drittanbieter-Software dem
Lizenzvertrag des betreffenden Herstellers, und nicht dem vorliegenden
Lizenzvertrag, und zwar unabhΣngig davon, ob der Drittanbieter-
Lizenzvertrag beim ersten Start der Drittanbieter-Software zur
Anerkennung angezeigt wird oder dem Produkt in elektronischer Form als
Datei oder als gedrucktes Dokument beigefⁿgt ist. Falls fⁿr dieses
Produkt mehr als ein Lizenzvertrag zugestellt wurde und die darin
enthaltenen Vereinbarungen voneinander abweichen, sind diese
Lizenzvereinbarungen in folgender absteigender PrioritΣtsreihenfolge
gⁿltig: 1. ein unterzeichneter Vertrag, 2. ein zur Durchsicht auf der
Website von Netscape ver÷ffentlichter Lizenzvertrag, 3. ein als
Ausdruck oder elektronische Datei vorliegender Lizenzvertrag, in dem
deutlich zum Ausdruck gebracht wird, dass er alle weiteren
Vereinbarungen au▀er Kraft setzt, 4. ein als Ausdruck vorliegender
Lizenzvertrag, der im Lieferumfang eines Produkts enthalten ist, 5.
ein als elektronische Datei vorliegender Lizenzvertrag, der im
Lieferumfang eines Produkts enthalten ist.
2. LIZENZVERGABE. Der Lizenzgeber gewΣhrt dem Lizenznehmer eine nicht ausschlie▀ende und nicht ⁿbertragbare Lizenz fⁿr die VervielfΣltigung und Verwendung des ausfⁿhrbaren Codes des Produkts fⁿr pers÷nliche und geschΣftliche Zwecke, unter der Voraussetzung, dass jede Kopie alle ursprⁿnglichen Eigentumsvermerke enthΣlt. Diese Lizenz berechtigt den Lizenznehmer nicht, ausgedruckte Dokumentation, technischen Support oder Telefonunterstⁿtzung, Verbesserungen oder Updates des Produkts zu erhalten.
3. EINSCHR─NKUNGEN. Sofern nicht ausdrⁿcklich in dieser Vereinbarung, einer anderen Netscape-Vereinbarung, in der der Lizenznehmer eine Partei ist, wie z. B. die Netscape Client Customization Kit-Lizenzvereinbarung (die "CCK-Lizenzvereinbarung"), oder einer Vertriebsvereinbarung, wie z. B. die Netscape Browser Distribution Program-Lizenzvereinbarung, erlaubt, ist dem Lizenznehmer untersagt: (i) Das Produkt oder die Dokumentation zu Σndern oder abgeleitete Produkte daraus zu erstellen, einschlie▀lich der Anpassung, ▄bersetzung und Lokalisierung; (ii) den Quellcode des Produkts zu dekompilieren, in Einzelteile zu zerlegen oder auf eine andere Art zurⁿckzuentwickeln (au▀er im Ausma▀ der vom anwendbaren Gesetz aufgehobenen EinschrΣnkungen oder wie in der Netscape Public License oder Mozilla Public License fⁿr Teile des Produkts, die diesen Lizenzen unterliegen, dargelegt); (iii) das Produkt weiter zu vertreiben, zu belasten, zu verkaufen, zu verleihen, zu leasen, eine Unterlizenz dafⁿr zu gewΣhren oder die Rechte auf andere Art zu ⁿbertragen; (iv) Warenzeichen, Logos, Copyright-Vermerke oder andere Eigentumsvermerke, Hinweise, Symbole oder Kennzeichnungen des Produkts zu entfernen oder zu Σndern; und (v) Ergebnisse von Benchmark-Tests, die mit dem Produkt durchgefⁿhrt wurden, ohne vorherige schriftliche Genehmigung seitens Netscape einer Drittpartei mitzuteilen.
4. GEB▄HREN. Fⁿr das Produkt sind keine Lizenzgebⁿhren zu entrichten. Wenn der Lizenznehmer es bevorzugt, das Produkt auf einem DatentrΣger zu erhalten, k÷nnen kleine Gebⁿhren fⁿr DatentrΣger und Versand erhoben werden. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, jegliche Steuern zu bezahlen.
5. BEENDIGUNG. Der Lizenzgeber kann die Vereinbarung ohne Einfluss auf andere Rechte beenden, wenn der Lizenznehmer eine darin enthaltene Bedingung nicht erfⁿllt. Bei Beendigung der Vereinbarung muss der Lizenznehmer alle Kopien des Produkts vernichten.
6. EIGENTUMSRECHTE. Titel, Inhaberrechte und Rechte am geistigen Eigentum des Produkts bleiben bei Netscape und/oder seinen Zulieferern. Der Lizenznehmer erkennt diese Inhaberrechte und die Rechte am geistigen Eigentum an und unternimmt nichts, um die Inhaberrechte von Netscape oder seinen Zulieferern hinsichtlich des Produkts zu gefΣhrden, zu beschrΣnken oder in irgendeiner Weise zu beeintrΣchtigen. Das Produkt ist durch Urheberrecht, andere Gesetze fⁿr das geistige Eigentum und internationale VertrΣge geschⁿtzt. Der Titel und Σhnliche Rechte an Inhalten, auf die durch das Produkt zugegriffen werden kann, sind Eigentum des jeweiligen Inhaltsinhabers und werden durch anwendbares Gesetz geschⁿtzt. Die im Rahmen dieser Vereinbarung gewΣhrte Lizenz gibt dem Lizenznehmer keine Rechte im oder am Inhalt.
7. VERWENDUNG UND VERF▄GBARKEIT DES OFFENEN QUELLCODES. Teile von Netscape 6.1 wurden unter Verwendung des Quellcodes erstellt, der der Netscape Public License (NPL) und der Mozilla Public License (MPL) unterliegt. Der Quellcode fⁿr diese Teile von Netscape 6.1, die der NPL und der MPL unterliegen, steht auf der Web-Site http://www.mozilla.org unter diesen Lizenzen zur Verfⁿgung.
8. GEW─HRLEISTUNGSVERZICHT. DAS PRODUKT WIRD KOSTENLOS UND SOMIT "SO WIE ES IST" ZUR VERF▄GUNG GESTELLT OHNE JEGLICHE GEW─HRLEISTUNG, AUSDR▄CKLICH ODER IMPLIZIT, EINSCHLIESSLICH ABER NICHT BESCHR─NKT AUF GARANTIEN ZUR DEFEKTFREIHEIT, VIRENFREIHEIT, ZUM UNTERBRECHUNGSFREIEN BETRIEB, ZUR HANDELS▄BLICHEN QUALIT─T, ZUR EIGNUNG F▄R EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND ZUR NICHTVERLETZUNG. DAS GANZE RISIKO BEZ▄GLICH DER QUALIT─T UND LEISTUNG DES PRODUKTS WIRD VOM LIZENZNEHMER GETRAGEN. WENN DAS PRODUKT DEFEKTE AUFWEIST, TR─GT DER LIZENZNEHMER UND NICHT DER LIZENZGEBER, SEINE MITGLIEDER, IHRE JEWEILIGEN ZULIEFERER, WIEDERVERK─UFER ODER BETEILGTEN AM QUELLCODE F▄R DIE TEILE VON NETSCAPE 6.1, DIE AUF DER WEB-SITE HTTP://WWW:MOZILLA.ORG ZUR VERF▄GUNG STEHEN, DIE GESAMTEN KOSTEN F▄R SERVICE UND REPARATUR. DES WEITEREN UNTERLIEGEN DIE IM PRODUKT IMPLEMENTIERTEN SICHERHEITSMECHANISMEN INH─RENTEN BESCHR─NKUNGEN, UND DER LIZENZNEHMER MUSS FESTSTELLEN, OB DAS PRODUKT SEINE ANFORDERUNGEN AUSREICHEND ERF▄LLT. DIESER GEW─HRLEISTUNGSVERZICHT IST EIN WICHTIGER TEIL DIESER VEREINBARUNG. DIE VERWENDUNG DES PRODUKTS IST HIERUNTER NUR DANN GESTATTET, WENN DIESER VERZICHT AKZEPTIERT WIRD.
9. HAFTUNGSBESCHR─NKUNG. DER LIZENZGEBER, SEINE MITGLIEDER, IHRE JEWEILIGEN ZULIEFERER, WIEDERVERK─UFER ODER BETEILIGTEN AM OFFENEN QUELLCODE HAFTEN UNTER KEINEN UMST─NDEN, SOWEIT GESETZLICH ZUL─SSIG, F▄R JEGLICHE INDIREKTEN, SPEZIELLEN, ZUF─LLIGEN SCH─DEN ODER FOLGESCH─DEN, DIE AUS DER VERWENDUNG ODER FALSCHEN VERWENDUNG DES PRODUKTS ENTSTEHEN, EINSCHLIESSLICH UND OHNE EINSCHR─NKUNGEN VON ENTGANGENEM GEWINN, FIRMENWERTVERLUST, ARBEITSAUSSETZUNG, COMPUTERFEHLER ODER -AUSFALL UND JEGLICHEN ANDEREN KOMMERZIELLEN SCH─DEN ODER VERLUSTEN, SELBST WENN AUF DIESE M╓GLICHKEIT HINGEWIESEN WURDE UND UNABH─NGIG VON RECHT ODER BILLIGKEITSRECHT (VERTRAG, DELIKT ODER SONSTIGE), AUF DER DIE FORDERUNG BASIERT. DIE GESAMTE KOLLEKTIVE HAFTUNG DES LIZENZGEBERS UND SEINER MITGLIEDER UNTER JEGLICHER BEDINGUNG DIESER VEREINBARUNG WIRD IN KEINEM FALL DIE GESAMTSUMME DER VOM LIZENZNEHMER ENTRICHTETEN GEB▄HREN F▄R DIESE LIZENZ (FALLS ZUTREFFEND); DIE GEB▄HREN F▄R DEN SUPPORT F▄R DAS PRODUKT, DIE DER LIZENZGEBER IM RAHMEN EINER SEPARATEN VEREINBARUNG (FALLS ZUTREFFEND) ERHALTEN HAT, DEN AUSTAUSCH VON DEFEKTEN DATENTR─GERN UND DIE BEREITSTELLUNG EINES ─HNLICHEN PRODUKTS NACH EIGENEM ERMESSEN VOM NETSCAPE (WOBEI DAS AUSTAUSCHPRODUKT UNTER UMST─NDEN NICHT ALLE LEISTUNGSMERKMALE UND FUNKTIONEN DES ORIGINALPRODUKTS AUFWEIST) ▄BERSTEIGEN. DAVON AUSGENOMMEN IST EIN TODESFALL ODER PERSONENSCHADEN, DER DURCH DIE NACHL─SSIGKEIT SEITENS DES LIZENZGEBERS VERURSACHT WURDE, IM AUSMASS DER VOM ANWENDBAREN GESETZ VERBOTENEN BESCHR─NKUNG VON SCH─DEN IN SOLCHEN F─LLEN. DA MANCHE RECHTSPRECHUNGEN DEN AUSSCHLUSS ODER DIE BESCHR─NKUNG ZUF─LLIGER, SPEZIELLER ODER ALS FOLGE AUFTRETENDER SCH─DEN UNTERSAGEN, TRIFFT DIESER AUSSCHLUSS UND DIESE BESCHR─NKUNG M╓GLICHERWEISE NICHT AUF SIE ZU. NETSCAPE ▄BERNIMMT KEINE HAFTUNG, DIE AUS DEM VOM LIZENZNEHMER BEREITGESTELLTEN INHALT, AUS EINER DRITTPARTEI, AUF DIE MITTELS DIESES PRODUKTS ZUGEGRIFFEN WURDE, UND/ODER AUS MATERIAL, AUF DAS DURCH SOLCHEN INHALT VERWIESEN WIRD, HERVORGEHT. NETSCAPE ▄BERNIMMT KEINE HAFTUNG, OB F▄R VERLETZUNG ODER ANDERE SCH─DEN, DIE AUS DER VERWENDUNG VON PROGRAMMTEILEN VON NETSCAPE 6.1 HERVORGEHEN, DIE AUF DER WEB-SITE HTTP://WWW:MOZILLA.ORG ZUR VERF▄GUNG STEHEN.
10. VERSCHL▄SSELUNG. Das Produkt unterstⁿtzt bestimmte kryptografische und Beglaubigungsfunktionen, einschlie▀lich aber nicht beschrΣnkt auf Secure Sockets Layer-Datenaustausch, der die Installation und/oder Benutzung eines digitalen Zertifikats erfordert. Digitale Zertifikate werden von einer Zertifizierungsbeh÷rde oder einem Zertifizierungs-Server ausgegeben, ⁿberprⁿft und fⁿr nichtig erklΣrt, ⁿber die Netscape keine Kontrolle hat. Es obliegt der ausschlie▀lichen Verantwortung des Lizenznehmers, sich mit den GeschΣftsbedingungen der Zertifizierungsbeh÷rde oder des Zertifizierungs-Servers zur Nutzung der oder zum Vertrauen auf deren digitale Zertifikate vertraut zu machen, einschlie▀lich aber nicht begrenzt auf jedwede Verpflichtungen des Lizenznehmers zur ▄berprⁿfung eines digitalen Zertifikats, Aufrechterhaltung der Sicherheit eines kryptografischen Schlⁿssels oder eines Passworts oder Zahlung einer Gebⁿhr fⁿr die Zertifizierungsdienste. Netscape hat digitale Zertifikate bestimmter ausfertigender Stellen in das Produkt geladen, um digitale Zertifikate zu erkennen, die diese ausfertigenden Stellen an natⁿrliche oder juristische Personen, Organisationen oder GerΣte (inkl. Softwarecode) ausgegeben haben. DER LIZENZNEHMER IST AUSSCHLIESSLICH F▄R JEDWEDE ENTSCHEIDUNG ZUR NUTZUNG EINES ODER ZUM VERTRAUEN AUF EIN DIGITALES ZERTIFIKAT VERANTWORTLICH. DIES UMFASST AUCH DIE ZERTIFIKATE, DIE NETSCAPE BEREITS IM VORFELD IN DAS PRODUKT GELADEN HAT. NETSCAPE IST NICHT VERANTWORTLICH F▄R DIE G▄LTIGKEIT ODER GENAUIGKEIT IRGENDWELCHER DIGITALER ZERTIFIKATE ODER F▄R DIE SICHERHEIT ODER INTEGRIT─T EINER BELIEBIGEN TRANSAKTION ODER DATENKOMMUNIKATION, DIE MITTELS EINES DIGITALEN ZERTIFIKATS BEGLAUBIGT WURDE.
11. EXPORTKONTROLLE. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, alle Exportgesetze, -beschrΣnkungen und -bestimmungen der USA oder auslΣndischer Beh÷rden und Einrichtungen einzuhalten und das Produkt oder direkt daraus hervorgehende Produkte weder entgegen solcher EinschrΣnkungen, Gesetze oder Bestimmungen noch ohne alle notwendigen Genehmigungen zu exportieren oder zu re-exportieren. Weder das Produkt noch die dem Produkt zu Grunde liegenden Informationen oder Technologien, dⁿrfen heruntergeladen oder auf andere Weise exportiert oder re-exportiert werden (i) in die LΣnder Kuba, Iran, Irak, Libyen, Nordkorea, Sudan, Syrien oder in andere LΣnder, die von den U.S.A. mit einem Embargo belegt wurden, das das Produkt einschlie▀t, an Einzelne oder EntitΣten, die durch diese LΣnder kontrolliert werden, an Staatsangeh÷rige oder Einwohner dieser LΣnder, ausgenommen Staatsangeh÷rige, die ihren amtlichen stΣndigen Wohnsitz in LΣndern haben, die diesen Sanktionen nicht unterliegen, oder (ii) an jeden, der auf der Liste "Specially Designated Nationals and Blocked Persons" des US-Handelsministeriums oder in der Liste "Table of Denial Orders" des US-Handelsministeriums aufgefⁿhrt ist. Wenn der Lizenznehmer das Produkt herunterlΣdt oder verwendet, stimmt er den vorher dargelegten Bedingungen zu und trΣgt dafⁿr Sorge, dass sie erfⁿllt werden.
12. AKTIVIT─TEN MIT HOHEM RISIKO. Das Produkt ist nicht fehlertolerant und nicht fⁿr die Verwendung oder den Weiterverkauf als Online-SteuergerΣt in risikoreichen Umgebungen, die auf einen fehlerfreien Betrieb angewiesen sind, wie in nuklearen Anlagen, Flugzeugnavigations- oder Kommunikationssystemen, lebenserhaltenden Systemen, Waffensystemen oder in der Flugsicherung, bei denen ein fehlerhaftes Produkt direkt zu Tod, K÷rperverletzungen, schweren k÷rperlichen SchΣden oder UmweltschΣden fⁿhren kann (AktivitΣten mit hohem Risiko), entworfen, entwickelt oder gedacht. Entsprechend schlie▀en der Lizenzgeber und dessen Zulieferer alle ausdrⁿcklichen oder impliziten Garantien der Verwendbarkeit fⁿr AktivitΣten mit hohem Risiko aus. Der Lizenznehmer akzeptiert, dass der Lizenzgeber und dessen Zulieferer fⁿr keine Ansprⁿche oder SchΣden, die aus der Verwendung des Produkts mit solchen Anwendungen erstehen, haftet.
13. HERUNTERLADEN DES BROWSERS UND INSTALLATIONS-FEEDBACK. Nachdem das Produkt heruntergeladen und auf dem Computer des Lizenznehmers installiert wurde, sendet es u. U. automatisch Informationen in Bezug auf das Herunterladen und den Installationsprozess an Netscape. Netscape nutzt ggf. die Informationen fⁿr solche Zwecke, wie die Verbesserung der Prozesse beim Herunterladen und Installieren sowie die Verbesserung der Serviceleistungen fⁿr die Benutzer. Zu den ⁿbermittelten Informationen geh÷ren z. B. die Konfiguration des heruntergeladenen und installierten Produkts, aufgetretene Konflikte und Fehler wΣhrend des Herunterladens und der Installation, Konflikte, die wΣhrend des Herunterladens und der Installation abhΣngig von der vorgefundenen Hardwarekonfiguration auftraten oder der Erfolg des Herunterladens und der Installations. Keine Informationen, die Rⁿckschlⁿsse auf die IdentitΣt des Benutzer zulie▀en, werden an Netscape geschickt.
14. ENDBENUTZER DER US-REGIERUNG. Das Produkt gilt gemΣ▀ 48 C.F.R. 2.101 (Okt. 1995) als "Commercial Item", bestehend aus den Komponenten "Commercial Computer Software" und "Commercial Computer Software Documentation" (diese Begriffe werden in 48 C.F.R. 12.212 (Sept. 1995) verwendet). In ▄bereinstimmung mit 48 C.F.R. 12.212 und 48 C.F.R. 227.7202-1 bis 227.7202-4 (Juni 1995) erhalten Endbenutzer der US-Regierung das Produkt nur mit den dort aufgefⁿhrten Rechten.
15. SONSTIGES. (a) Diese Vereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien hinsichtlich des Vertragsgegenstandes dar. (b) Diese Vereinbarung darf nur durch ein schriftliches Abkommen verΣndert werden, das von beiden Parteien unterzeichnet werden muss. (c) Wenn nicht im Umfang des anwendbaren Gesetzes, falls zutreffend, anders dargelegt, unterliegt diese Vereinbarung dem Commonwealth of Virginia, U.S.A., ausgenommen seiner Bestimmungen zu Gesetzeskonflikten. (d) Wenn nicht anders schriftlich festgelegt, unterliegen alle Streitigkeiten bezⁿglich dieser Vereinbarung der ausschlie▀lichen Gesetzgebung der Gerichte von Virginia. Sie stimmen ausdrⁿcklich der Ausⁿbung der pers÷nlichen Gesetzgebung in den Gerichten von Virginia in Verbindung mit einem solchen Disput zu, einschlie▀lich jeder Forderung an Netscape, seine Mitgliedern, Tochtergesellschaften, Vertragspartner, FⁿhrungskrΣfte und Leiter. (e) Diese Vereinbarung unterliegt nicht dem ▄bereinkommen der Vereinten Nationen ⁿber den internationalen Warenverkauf. (f) Sollte eine der Vereinbarungen dieses Lizenzvertrags von einem zustΣndigen Gericht nach anzuwendender Gesetzgebung als nicht rechtsgⁿltig oder nicht durchsetzbar erachtet werden, kann die betreffende Vereinbarung in dem Ma▀e geΣndert werden, als notwendig ist, um die Vereinbarung durchsetzbar und rechtsgⁿltig zu machen, ohne die dieser Vereinbarung zu Grunde liegende Absicht aufzuheben, oder vollstΣndig aus dem Lizenzvertrag genommen werden, falls eine solche ─nderung nicht m÷glich ist, wΣhrend die anderen im Lizenzvertrag enthaltenen Vereinbarungen weiterhin gⁿltig bleiben. (g) Die Sprache dieser Vereinbarung ist Englisch. Wenn der Lizenznehmer eine ▄bersetzung in eine andere Sprache erhalten hat, so geschah das nur zur Annehmlichkeit des Lizenznehmers. (h) Eine einmalige VerzichtsverklΣrung seitens einer der Parteien bezⁿglich einer Bedingung dieser Vereinbarung oder eines Bruchs der Vereinbarung stellt nicht einen Verzicht bezⁿglich dieser Bedingung oder eines nachfolgenden Bruchs der Vereinbarung dar. (i) Die Bedingungen dieser Vereinbarung, die eine Leistung nach Ablauf oder Beendigung dieser Vereinbarung erfordern oder beabsichtigen, bleiben ungeachtet des besagten Ablaufs oder der Beendigung durchsetzbar. (j) Der Lizenznehmer darf diese Vereinbarung oder jegliche darin enthaltenen Rechte und Verpflichtungen nicht abtreten oder in Form eines Gesetzesvorgangs oder auf eine andere Weise ⁿbertragen, au▀er im Falle einer Fusion oder eines Verkaufs von allen oder im Wesentlichen allen Verm÷genswerten des Lizenznehmers an eine andere EntitΣt. (k) Diese Vereinbarung bleibt zu Gunsten beider Parteien, Ihrer Nachfolger und Rechtsnachfolger weiter bestehen. (l) Keine Partei ist in Verzug oder haftbar fⁿr jegliche Verz÷gerungen, LeistungsversΣumnisse (mit Ausnahme der Zahlungsverpflichtung) oder Unterbrechungen der Dienstleistung, die direkt oder indirekt aus Grⁿnden hervorgehen, die au▀erhalb ihrer realistischen Kontrolle liegen. (m) Die Beziehung zwischen Lizenzgeber und Lizenznehmer ist die von unabhΣngigen Vertragspartnern. Weder der Lizenznehmer noch seine Vertreter verfⁿgen ⁿber die Befugnis, den Lizenznehmer zu verpflichten. (n) Im Falle eines Disputs im Rahmen dieser Vereinbarung, wird die obsiegende Partei von der anderen fⁿr jegliche daraus entstandenen rechtlichen Gebⁿhren und Kosten entschΣdigt. (o) Wenn eine professionelle Dienstleistung von Netscape bereitgestellt wird, so wird sie gemΣ▀ den Bedingungen einer separaten Vereinbarung, dem Professional Service Agreement, zwischen Netscape und dem Lizenznehmer bereitgestellt. Die Parteien bestΣtigen, dass diese Dienstleistungen unabhΣngig von dem hierunter lizenzierten Produkt erworben werden, und dass die Bereitstellung dieser Dienstleistungen nicht fⁿr die FunktionalitΣt des Produkts notwendig ist. (p) Die ▄berschriften der Abschnitte dieser Vereinbarung wurden nur zur Annehmlichkeit eingefⁿgt und stellen keine substanzielle Bedeutung dar. (q) Der Lizenzgeber darf den Namen des Lizenznehmers in jeder Kundenreferenzliste oder jeder von ihm herausgegebenen Pressever÷ffentlichung betreffend die Lizenzierung des Produkts verwenden und/oder den Namen des Lizenznehmers und die Namen der von ihm lizenzierten Produkte an Dritte weitergeben.
16. LIZENZNEHMER AUSSERHALB DER U.S.A. Fⁿr Lizenznehmer au▀erhalb der U.S.A. gelten die Bestimmungen dieses Abschnitts. (i) Les parties aux prΘsentΘs confirment leur volontΘ que cette convention de mΩme que tous les documents y compris tout avis qui s'y rattachΘ, soient redigΘs en langue anglaise. (▄bersetzung: "(i) Die Parteien bestΣtigen, dass diese Vereinbarung und die zugeh÷rige Dokumentation in englischer Sprache verfasst ist und bleibt.") (ii) Der Lizenznehmer ist fⁿr die Einhaltung der Gesetze unter der ÷rtlichen Rechtsprechung, die m÷glicherweise die Berechtigung zum Importieren, Exportieren oder Verwenden des Produkts betreffen, verantwortlich, und der Lizenznehmer trΣgt fⁿr die Einhaltung aller Regulierungen und Registrierungsverfahren, die entsprechend geltendem Recht fⁿr die Durchsetzbarkeit dieser Lizenz notwendig sind, Sorge.