home *** CD-ROM | disk | FTP | other *** search
- NETSCAPE 6 ENDVERBRAUCHER-LIZENZVEREINBARUNG
- Weitervertrieb oder Verleih nicht gestattet
-
- Folgende Bedingungen gelten fⁿr Netscape 6:
-
- WENN SIE AUF DIE SCHALTFL─CHE "AKZEPTIEREN" F▄R DIE
- NETSCAPE 6-SOFTWARE (DAS "PRODUKT") KLICKEN, ERKL─REN
- SIE SICH AN DIESE LIZENZVEREINBARUNG GEBUNDEN UND SIND
- EINVERSTANDEN, ALS "LIZENZNEHMER" DIESER VEREINBARUNG
- AUFGEF▄HRT ZU WERDEN.
-
- WENN SIE NICHT ALLE BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG
- AKZEPTIEREN, M▄SSEN SIE DIE SCHALTFL─CHE AUSW─HLEN, DIE
- ANNAHMEVERWEIGERUNG ANGIBT. SIE D▄RFEN DAS PRODUKT NICHT
- INSTALLIEREN ODER VERWENDEN, UND SIE WERDEN NICHT ALS
- LIZENZNEHMER DIESER VEREINBARUNG AUFGEF▄HRT.
-
- 1. LIZENZVEREINBARUNG. Die Verwendung des Begriffs "Netscape"
- in dieser Vereinbarung bedeutet fⁿr Einwohner Europas, des
- Nahen Ostens oder Afrikas Netscape Communications Ireland
- Limited, fⁿr Einwohner Japans Netscape Communications (Japan),
- Ltd. und fⁿr Einwohner aller anderen LΣnder
- Netscape Communications Corporation. Der "Lizenzgeber" dieser
- Vereinbarung ist Netscape au▀er unter den folgenden UmstΣnden:
- (i) Wenn der Lizenznehmer das Produkt als eine gebⁿndelte
- Komponente eines Produkts einer Drittpartei oder eines
- Dienstes erstanden hat, ist der Lizenzgeber die Drittpartei,
- und (ii) Wenn die Software einer Drittpartei Teil der
- Installation des Produkts ist und beim ersten Aufrufen der
- Software der Drittpartei keine Lizenz zum Akzeptieren
- vorgelegt wird, unterliegt die Verwendung der Software der
- Drittpartei dieser Vereinbarung, der Lizenzgeber, im Bezug auf
- die Software der Drittpartei, ist in diesem Fall der Hersteller
- dieser Software und nicht Netscape. Mit der Ausnahme der unter
- (ii) beschriebenen Situation unterliegt die Verwendung jeglicher
- Software von Drittparteien der Lizenzvereinbarung der
- jeweiligen Drittpartei und nicht dieser Vereinbarung,
- unabhΣngig davon, ob die Lizenzvereinbarung beim ersten
- Aufrufen der Software der Drittpartei zum Akzeptieren
- vorgelegt wurde, sie als Datei oder ausgedruckt im Paket
- vorliegt. Wenn dem Produkt mehr als eine Lizenzvereinbarung
- beigelegt wurde und sich die Bedingungen unterscheiden, lautet
- die Reihenfolge der PrioritΣten dieser Lizenzvereinbarungen
- wie folgt: Eine unterzeichnete Vereinbarung, eine
- Lizenzvereinbarung, die zur ▄berprⁿfung auf der Web-Site von
- Netscape vorliegt, eine ausgedruckte oder als Datei
- vorliegende Vereinbarung, die eindeutig angibt, dass sie
- andere Vereinbarungen abl÷st, eine ausgedruckte, mit dem
- Produkt mitgelieferte Vereinbarung, eine als Datei
- vorliegende Vereinbarung, die dem Produkt beigelegt wurde.
-
- 2. LIZENZGEW─HRUNG. Der Lizenzgeber gewΣhrt dem Lizenznehmer
- eine nicht exklusive und nicht ⁿbertragbare Lizenz fⁿr die
- VervielfΣltigung und Verwendung des ausfⁿhrbaren Codes des
- Produkts fⁿr pers÷nliche und geschΣftliche Zwecke, mit der
- Voraussetzung, dass jede Kopie alle ursprⁿnglichen
- Eigentumsvermerke enthΣlt. Mit dieser Lizenz ist der
- Lizenznehmer nicht berechtigt, ausgedruckte Dokumentation,
- technische oder Telefonunterstⁿtzung, Verbesserungen oder
- Updates des Produkts zu erhalten.
-
- 3. EINSCHR─NKUNGEN. Wenn nicht ausdrⁿcklich in dieser
- Vereinbarung, einer anderen Netscape-Vereinbarung, in der
- der Lizenznehmer eine Partei ist, wie z. B. die Netscape
- Client Customization Kit-Lizenzvereinbarung
- (die "CCK-Lizenzvereinbarung"), oder einer
- Vertriebsvereinbarung, wie z. B. die Netscape Browser
- Distribution Program-Lizenzvereinbarung, erlaubt, ist dem
- Lizenznehmer untersagt: (i) Das Produkt oder die Dokumentation,
- einschlie▀lich Anpassung, ▄bersetzung und Lokalisierung, zu
- Σndern oder nachgeahmte Produkte daraus zu erstellen;
- (ii) Den Quell-Code des Produkts zu dekompilieren, in
- Einzelteile zu zerlegen oder auf eine andere Art
- zurⁿckzuentwickeln (au▀er im Ausma▀ der vom anwendbaren Gesetz
- aufgehobenen EinschrΣnkungen, oder wie in der Netscape Public
- License oder Mozilla Public License fⁿr Teile des Produkts,
- die diesen Lizenzen unterliegen, dargelegt); (iii) Das Produkt
- weiter zu vertreiben, zu belasten, zu verkaufen, zu verleihen,
- zu leasen, eine Unterlizenz dafⁿr zu gewΣhren oder die Rechte
- auf andere Art zu ⁿbertragen; (iv) Warenzeichen, Logos,
- Copyright-Vermerke oder andere Eigentumsvermerke, Hinweise,
- Symbole oder Kennzeichnungen des Produkts zu entfernen oder zu
- Σndern; und (v) Ergebnisse von Benchmark-Tests, die mit dem
- Produkt durchgefⁿhrt wurden, ohne vorherige schriftliche
- Genehmigung seitens Netscape einer Drittpartei mitzuteilen.
-
- 4. GEB▄HREN. Fⁿr das Produkt sind keine Lizenzgebⁿhren zu
- entrichten. Wenn der Lizenznehmer es bevorzugt, das Produkt
- auf einem DatentrΣger zu erhalten, k÷nnen kleine Gebⁿhren
- fⁿr DatentrΣger und Versand erhoben werden. Der Lizenznehmer
- ist verpflichtet, jegliche Steuern zu bezahlen.
-
- 5. BEENDIGUNG. Der Lizenzgeber kann die Vereinbarung ohne
- Einfluss auf andere Rechte beenden, wenn der Lizenznehmer eine
- darin enthaltene Bedingung nicht erfⁿllt. Bei Beendigung der
- Vereinbarung muss der Lizenznehmer alle Kopien des Produkts
- vernichten.
-
- 6. EIGENTUMSRECHTE. Titel, Inhaberrechte und Rechte am
- geistigen Eigentum im Produkt bleiben bei Netscape und/oder
- seinen Zulieferern. Der Lizenznehmer erkennt diese
- Inhaberrechte und die Rechte am geistigen Eigentum an und
- unternimmt nichts, um die Inhaberrechte von Netscape oder
- seinen Zulieferern hinsichtlich des Produkts zu gefΣhrden, zu
- beschrΣnken oder in irgendeiner Weise zu beeintrΣchtigen.
- Das Produkt ist durch Urheberrecht, andere Gesetze fⁿr das
- geistige Eigentum und internationale VertrΣge geschⁿtzt.
- Der Titel und Σhnliche Rechte im Inhalt, auf die durch das
- Produkt zugegriffen werden kann, sind Eigentum des jeweiligen
- Inhaltsinhabers und werden durch anwendbares Gesetz geschⁿtzt.
- Die im Rahmen dieser Vereinbarung gewΣhrte Lizenz gibt dem
- Lizenznehmer keine Rechte im oder am Inhalt.
-
- 7. VERWENDUNG UND VERF▄GBARKEIT DES OFFENEN QUELL-CODES.
- Teile von Netscape 6 wurden unter Verwendung des Quell-Codes
- erstellt, der der Netscape Public License (NPL) und der Mozilla
- Public License (MPL) unterliegt. Der Quell-Code fⁿr diese
- Teile von Netscape 6, die der NPL und der MPL unterliegen,
- steht auf der Web-Site http://www.mozilla.org unter diesen
- Lizenzen zur Verfⁿgung.
-
- 8. GEW─HRLEISTUNGSVERZICHT. DAS PRODUKT WIRD KOSTENLOS UND
- SOMIT "SO WIE ES IST" ZUR VERF▄GUNG GESTELLT OHNE JEGLICHE
- GEW─HRLEISTUNG, AUSDR▄CKLICH ODER IMPLIZIT, EINSCHLIESSLICH
- OHNE BESCHR─NKUNG AUF GARANTIEN, DER DEFEKTFREIHEIT,
- VIRENFREIHEIT, UNTERBRECHUNGSFREIEN BETRIEB, GARANTIEN DES
- HANDELS, VERWENDBARKEIT ZU EINEM BESTIMMTEN ZWECK UND
- NICHTVERLETZUNG. DAS GANZE RISIKO BEZ▄GLICH DER QUALIT─T
- UND LEISTUNG DES PRODUKTS WIRD VOM LIZENZNEHMER GETRAGEN.
- WENN DAS PRODUKT DEFEKTE AUFWEIST, TR─GT DER LIZENZNEHMER
- UND NICHT DER LIZENZGEBER, SEINE MITGLIEDER, IHRE JEWEILIGEN
- ZULIEFERER, WIEDERVERK─UFER ODER BETEILGTEN AM QUELL-CODE
- F▄R DIE TEILE VON NETSCAPE 6, DER AUF DER WEB-SITE
- HTTP://WWW:MOZILLA.ORG ZUR VERF▄GUNG STEHT, DIE GESAMTEN
- KOSTEN F▄R DIENSTLEISTUNG UND REPARATUR. DES WEITEREN
- UNTERLIEGEN DIE IM PRODUKT IMPLEMENTIERTEN
- SICHERHEITSMECHANISMEN INH─RENTEN BESCHR─NKUNGEN UND DER
- LIZENZNEHMER MUSS FESTSTELLEN, OB DAS PRODUKT ANFORDERUNGEN
- GEN▄GEND ERF▄LLT. DIESER GEW─HRLEISTUNGSVERZICHT IST EIN
- WICHTIGER TEIL DIESER VEREINBARUNG. DIE VERWENDUNG DES
- PRODUKTS IST HIERUNTER NUR DANN GESTATTET, WENN DIESER
- VERZICHT AKZEPTIERT WIRD.
-
- 9. HAFTUNGSBESCHR─NKUNG. DER LIZENZGEBER, DESSEN MITGLIEDER,
- IHRE JEWEILIGEN ZULIEFERER, WIEDERVERK─UFER ODER BETEILIGTEN
- AM OFFENEN QUELL-CODE HAFTEN UNTER KEINEN UMST─NDEN,
- SOWEIT GESETZLICH ZUL─SSIG, F▄R JEGLICHE INDIREKTE, SPEZIELLE,
- ZUF─LLIGE ODER FOLGESCH─DEN, DIE AUS DER VERWENDUNG ODER
- FALSCHEN VERWENDUNG DES PRODUKTS ENTSTEHEN, EINSCHLIESSLICH
- UND OHNE EINSCHR─NKUNGEN VON ENTGANGENEM GEWINN,
- FIRMENWERTVERLUST, ARBEITSAUSSETZUNG, COMPUTERFEHLER ODER
- -AUSFALL UND JEGLICHEN ANDEREN KOMMERZIELLEN SCH─DEN ODER
- VERLUSTE, SELBST WENN AUF DIESE M╓GLICHKEIT VERWIESEN WURDE
- UND UNABH─NGIG VON RECHT ODER BILLIGKEITSRECH (VERTRAG,
- DELIKT ODER SONSTIGE), AUF DER DIE FORDERUNG BASIERT.
- DIE GESAMTE KOLLEKTIVE HAFTUNG DES LIZENZGEBERS UND SEINER
- MITGLIEDER SOLL UNTER JEGLICHER BEDINGUNG DIESER
- VEREINBARUNG IN JEDEM FALL DIE GESAMTSUMME DER VOM
- LIZENZNEHMER ENTRICHTETEN GEB▄HREN F▄R DIESE LIZENZ
- (FALLS ZUTREFFEND); DER GEB▄HREN F▄R DAS PRODUKT, DAS ER
- VOM LIZENZGEBER IM RAHMEN EINER SEPARATEN VEREINBARUNG
- (FALLS ZUTREFFEND) ERHALTEN HAT, DEN AUSTAUSCH VON
- DEFEKTEN DATENTR─GERN UND BEREITSTELLUNG EINES ─HNLICHEN
- PRODUKTS, DIE NACH EIGENEM ERMESSEN VOM NETSCAPE DURCHGEF▄HRT
- WIRD (DAS AUSTAUSCHPRODUKT KANN UNTER UMST─NDEN NICHT ALLE
- LEISTUNGSMERKMALE UND FUNKTIONEN DES ORIGINALPRODUKT
- AUFWEISEN),NICHT ▄BERSTEIGEN, MIT DER AUSNAHME EINES
- TODESFALLS ODER PERSONENSCHADENS, DER DURCH DIE NACHL─SSIGKEIT
- SEITENS DES LIZENZGEBERS VERURSACHT WURDE, IM AUSMASS DER VOM
- ANWENDBAREN GESETZ VERBOTENEN BESCHR─NKUNG VON SCH─DEN IN
- SOLCHEN F─LLEN. DA MANCHE RECHTSPRECHUNGEN DEN AUSSCHLUSS
- ODER DIE BESCHR─NKUNG ZUF─LLIGER, SPEZIELLER ODER ALS FOLGE
- AUFTRETENDER SCH─DEN UNTERSAGEN, TRIFFT DIESER AUSSCHLUSS UND
- DIESE BESCHR─NKUNG M╓GLICHERWEISE NICHT AUF SIE ZU. NETSCAPE
- IST NICHT VERANTWORTLICH F▄R JEGLICHE HAFTUNG, DIE
- AUS DEM VOM LIZENZNEHMER BEREITGESTELLTEN INHALT, AUS EINER
- DRITTPARTEI, AUF DIE MITTELS DIESES PRODUKTS ZUGEGRIFFEN WURDE,
- UND/ODER AUS MATERIAL, AUF DAS DURCH SOLCHEN INHALT VERWIESEN
- WIRD, HERVORGEHT. NETSCAPE IST NICHT VERANTWORLTICH F▄R
- JEGLICHE HAFTUNG, OB F▄R VERLETZUNG ODER ANDERE SCH─DEN, DIE
- AUS DER VERWENDUNG DER PROGRAMMTEILE VON NETSCAPE 6
- HERVORGEHEN, DIE AUF DER WEB-SITE HTTP://WWW:MOZILLA.ORG
- ZUR VERF▄GUNG STEHEN.
-
- 10. VERSCHL▄SSELUNG. Wenn der Lizenznehmer die
- kryptographischen Funktionen des Produkts verwenden
- m÷chte, muss er m÷glicherweise ein unterzeichnetes digitales
- Zertifikat von einem Zertifikatsaussteller oder einem
- Zertifikat-Server einholen und es installieren. Der
- Lizenznehmer muss fⁿr Zertifikatsdienste zusΣtzliche Gebⁿhren
- entrichten. Der Lizenznehmer ist dafⁿr verantwortlich, die
- Sicherheit der Umgebung, in der das Produkt verwendet wird,
- und die IntegritΣt der Datei des privaten Schlⁿssel, die mit
- dem Produkt verwendet wird, aufrechtzuerhalten. Des Weiteren
- unterliegt die Verwendung von digitalen Zertifikaten den vom
- Zertifikatanbieter angegebenen Bedingungen. Das
- Leistungsverm÷gen von digitalen Zertifikaten weist inhΣrente
- BeschrΣnkungen auf. Wenn der Lizenznehmer digitale
- Zertifikate sendet oder empfΣngt, ist er dafⁿr verantwortlich,
- sich mit diesen Bedingungen und BeschrΣnkungen vertraut zu
- machen und sie einzuschΣtzen. Wenn die Version des Produkts
- FORTEZZA-Leitungsmerkmale aufweist, muss der Lizenznehmer PC
- Card-Leser und FORTEZZA Crypto-Karten eines anderen Anbieters
- kaufen, um die FORTEZZA-Leistungsmerkmale des Produkts zu
- aktivieren.
-
- 11. EXPORTKONTROLLE. Der Lizenznehmer stimmt zu, alle
- Exportgesetze, -beschrΣnkungen und -bestimmungen der
- U.S.A. und von auslΣndischen Organisationen und Beh÷rden
- zu befolgen und das Produkt oder jegliche direkt daraus
- entstandenen Produkte, die einen Versto▀ dieser BeschrΣnkungen,
- Gesetze oder Bestimmungen darstellen, oder ohne alle
- erforderlichen Zustimmungen nicht zu exportieren oder zu
- re-exportieren. Jede Partei trΣgt alle Kosten fⁿr alle
- erforderlichen Lizenzen und/oder erhΣlt FreibetrΣge bezⁿglich
- ihres jeweiligen Exports des Produkts aus den U.S.A. Weder
- das Produkt, noch die dem Produkt zu Grunde liegenden
- Informationen oder Technologien, dⁿrfen heruntergeladen oder
- auf andere Weise exportiert oder re-exportiert werden (i) in
- die LΣnder Kuba, Iran, Irak, Libyen, Nordkorea, Sudan, Syrien
- oder in andere LΣnder, die von den U.S.A. mit einem
- Embargo belegt wurden, das das Produkt einschlie▀t,
- an Einzelne oder EntitΣten, die durch diese LΣnder
- kontrolliert werden, an Staatsangeh÷rige oder
- Einwohner dieser LΣnder, die nicht zu den Staatsangeh÷rigen
- geh÷ren, die gesetzlich dauerhafte Einwohner der LΣnder
- sind, die diesen Sanktionen nicht unterliegen, oder (ii) an
- jeden, der auf der Liste "Specially Designated Nationals and
- Blocked Persons" des US-Finanzministeriums oder in der Tabelle
- "Table of Denial Orders" des US-Handelsministeriums aufgefⁿhrt
- ist. Wenn der Lizenznehmer das Produkt herunterlΣdt oder
- verwendet, stimmt er den vorher dargelegten Bedingungen zu und
- dafⁿr Sorge, dass sie erfⁿllt werden.
-
- 12. AKTIVIT─TEN MIT HOHEM RISIKO. Das Produkt ist nicht
- fehlertolerant und nicht fⁿr die Verwendung oder den
- Weiterverkauf als Online-SteuergerΣt in risikoreichen
- Umgebungen, die auf einen fehlerfreien Betrieb angewiesen sind,
- wie in nuklearen Anlagen, Flugzeugnavigations- oder
- kommunikationssystemen, lebenserhaltenden Systemen,
- Waffensystemen oder in der Flugsicherung, bei denen ein
- fehlerhaftes Produkt direkt zu Tod, K÷rperverletzungen,
- schweren k÷rperlichen SchΣden oder UmweltschΣden fⁿhren kann
- (AktivitΣten mit hohem Risiko), entworfen, entwickelt oder
- gedacht. Entsprechend schlie▀en der Lizenzgeber und dessen
- Zulieferer alle ausdrⁿcklichen oder impliziten Garantien der
- Verwendbarkeit fⁿr AktivitΣten mit hohem Risiko aus. Der
- Lizenznehmer akzeptiert, dass der Lizenzgeber und dessen
- Zulieferer fⁿr keine Ansprⁿche oder SchΣden, die aus der
- Verwendung des Produkts mit solchen Anwendungen erstehen,
- haftet.
-
- 13. ENDBENUTZER DER US-REGIERUNG. Das Produkt gilt gemΣ▀
- 48 C.F.R. 2.101 (Okt. 1995) als "Commercial Item", bestehend
- aus den Komponenten "Commercial Computer Software" und
- "Commercial Computer Software Documentation"
- (diese Begriffe werden in 48 C.F.R. 12.212 (Sept. 1995)
- verwendet). In ▄bereinstimmung mit 48 C.F.R. 12.212 und
- 48 C.F.R. 227.7202-1 bis 227.7202-4 (Juni 1995) erhalten
- Endbenutzer der US-Regierung das Produkt nur mit den dort
- aufgefⁿhrten Rechten.
-
- 14. SONSTIGES. (a) Diese Vereinbarung stellt die gesamte
- Vereinbarung zwischen den Parteien hinsichtlich des
- Vertragsgegenstandes dar. (b) Diese Vereinbarung darf nur
- schriftlich verΣndert werden und muss von beeden Parteien
- unterzeichnet werden. (c) Wenn nicht im Umfang des
- anwendbaren Gesetzes, falls zutreffend, anders dargelegt,
- unterliegt diese Vereinbarung dem Commonwealth of Virginia,
- U.S.A., ausschlie▀lich seiner Bestimmungen zu
- Gesetzeskonflikten. (d) Wenn nicht anders schriftlich
- festgelegt, unterliegen alle Streitigkeiten bezⁿglich dieser
- Vereinbarung der exklusiven Gesetzgebung der Gerichte von
- Virginia. Sie stimmen ausdrⁿcklich der Durchfⁿhrung der
- pers÷nlichen Gesetzgebung in den Gerichten von Virginia
- in Verbindung mit einem solchen Disput, einschlie▀lich jeder
- Forderung an Netscape, seine Mitgliedern,
- Tochtergesellschaften, Vertragspartner, FⁿhrungskrΣfte und
- Leiter. (e) Diese Vereinbarung unterliegt nicht dem
- ▄bereinkommen der Vereinten Nationen ⁿber den internationalen
- Warenverkauf. (f) Wenn eine Bedingung dieser Vereinbarung
- von einem rechtskrΣftigen Gericht fⁿr gesetzeswidrig oder
- nicht durchsetzbar gefunden wird, wird die ungⁿltige
- Bedingung insoweit geΣndert, dass die Gⁿltigkeit der
- Vereinbarung wiederhergestellt ist, ohne dass der Inhalt
- verloren geht. Die ⁿbrigen Bedingungen dieser Vereinbarung
- bleiben in Kraft. (g) Die Sprache dieser Vereinbarung ist
- Englisch. Wenn der Lizenznehmer eine ▄bersetzung in eine
- andere Sprache erhalten hat, so geschah das nur zur
- Annehmlichkeit des Lizenznehmers. (h) Eine
- VerzichtsverklΣrung seitens einer der Parteien bezⁿglich
- einer Bedingung dieser Vereinbarung oder ein Bruch der
- Vereinbarung stellt in keinem Fall einen Verzicht auf diese
- Bedingung und jeden daraus enstandenen Bruch der Vereinbarung
- dar. (i) Die Bedingungen dieser Vereinbarung, die eine
- Leistung nach Ablauf oder Beendigung dieser Vereinbarung
- erfordern oder beabsichtigen, bleiben ungeachtet des besagten
- Ablaufs oder der Beendigung durchsetzbar. (j) Der
- Lizenznehmer darf diese Vereinbarung oder jegliche darin
- enthaltenen Rechte und Verpflichtungen nicht abtreten oder in
- Form eines Gesetzesvorgangs oder auf eine andere Weise
- ⁿbertragen, au▀er im Falle einer Fusion oder eines Verkaufs
- von allen oder im Wesentlichen allen Verm÷genswerten des
- Lizenznehmers an eine andere EntitΣt. (k) Diese Vereinbarung
- wird zu Gunsten beider Parteien, Ihrer Nachfolger und
- Rechtsnachfolger weiter bestehen. (l) Keine Partei ist in
- Verzug oder haftbar fⁿr jegliche Verz÷gerungen,
- LeistungsversΣumnisse (mit Ausnahme der Zahlungsverpflichtung)
- oder Unterbrechungen der Dienstleistung, die direkt oder
- indirekt aus Grⁿnden hervorgehen, die au▀erhalb ihrer
- realistischen Kontrolle liegen. (m) Die Beziehung zwischen
- Lizenzgeber und Lizenznehmer ist die von unabhΣngigen
- Vertragspartnern. Weder der Lizenznehmer noch seine Vertreter
- verfⁿgen ⁿber die Befugnis, den Lizenznehmer zu verpflichten.
- (n) Im Falle eines Disputs im Rahmen dieser Vereinbarung,
- wird die obsiegende Partei von der anderen fⁿr jegliche
- rechtlichen Gebⁿhren und Kosten, die dadurch entstanden sind,
- entschΣdigt. (o) Wenn eine professionelle Dienstleistung von
- Netscape bereitgestellt wird, wird sie gemΣ▀ den Bedingungen
- einer separaten Vereinbarung, Professional Service Agreement,
- zwischen Netscape und dem Lizenznehmer bereitgestellt. Die
- Parteien bestΣtigen, dass diese Dienstleistungen unabhΣngig von
- dem hierunter lizensierten Produkt erworben werden, und dass
- die Bereitstellung dieser Dienstleistungen nicht fⁿr die
- FunktionalitΣt des Produkts notwendig ist. (p) Die
- ▄berschriften der Abschnitte dieser Vereinbarung wurden nur zur
- Annehmlichkeit eingefⁿgt und stellen keine substanzielle
- Bedeutung dar. (q) Der Lizenzgeber darf den Namen des
- Lizenznehmers in jeder Kundenreferenzliste oder jeder von ihm
- herausgegebenen Pressever÷ffentlichung betreffend die
- Lizensierung des Produkts verwenden und/oder den Namen des
- Lizenznehmers und die Namen der von ihm lizensierten Produkte
- an Dritte weitergeben.
-
- 15. LIZENZNEHMER AUSSERHALB DER U.S.A. Fⁿr Lizenznehmer
- au▀erhalb der U.S.A. gelten die Bestimmungen dieses Abschnitts.
- (i) Les parties aux presentes confirment leur volonte que
- cette convention de meme que tous les documents y compris
- tout avis qui s'y rattache, soient rediges en langue anglaise.
- (translation: (i) Die Parteien bestΣtigen, dass diese
- Vereinbarung und die zugeh÷rige Dokumentation in englischer
- Sprache verfasst ist und bleibt. (ii) Der Lizenznehmer ist
- fⁿr die Einhaltung der Gesetze unter der ÷rtlichen
- Rechtsprechung, die m÷glicherweise die Berechtigung zum
- Importieren, Exportieren oder Verwenden des Produkts betreffen,
- verantwortlich, und der Lizenznehmer trΣgt fⁿr die Einhaltung
- aller Regulierungen und Registrierungsverfahren, die
- entsprechend geltendem Recht fⁿr die Durchsetzbarkeit dieser
- Lizenz notwendig sind, Sorge.
-
- Netscape 6 EULA Rev. [101900]
-
-