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- Garantieausschlußerklärung & AGB
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- Die Benutzung jedes Programms von GEGA-Software durch den Endverbrau-
- cher erfolgt ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen.
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- Durch Nutzung der Software erkennen Sie die nachstehenden Vertragsbe-
- dingungen verbindlich an. Es kommt damit zwischen GEGA-Software und
- Ihnen, dem Lizenznehmer, folgende Vereinbarung zustande:
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- Lizenzbestimmungen
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- Vertragsgegenstand ist das auf Datenträger aufgezeichneten Computer-
- programm, die Beschreibung und Bedienungsanleitung hierzu sowie son-
- stiges zugehöriges schriftliches bzw. in Dateien vorliegendes Mate-
- rial, nachfolgend insgesamt als "Software" bezeichnet.
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- Als Vollversion dieser Software wird eine registrierte Version be-
- zeichnet, die keine Demo-, Shareware-, Beta-Hinweise und/oder andere
- Funktionelle Einschränkungen hat. Außerdem enthält die Vollversion
- in den meisten Fällen ein Keyfile mit dem Namen des Anwenders.
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- Es wird darauf hingewiesen, daß es nach dem Stande der Technik nicht
- möglich ist, Computersoftware so zu erstellen, daß sie in allen Kombi-
- nationen und Anwendungen fehlerfrei arbeitet.
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- Vertragsgegenstand ist daher nur eine im Sinne der Beschreibung und
- Benutzungsanleitung grundsätzlich brauchbare Software. Damit ist nicht
- die Verwendungsfähigkeit des Programms zur Lösung spezieller vom Li-
- zenznehmer definierten Aufgabenstellungen sowie die Verwendungstaug-
- lichkeit des Programms spezieller vom Lizenznehmer benutzten Hardware
- verbunden.
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- Für die Vertragsdauer räumt GEGA Software das einfache (nicht aus-
- schließliche) und persönliche Recht - nachfolgend Lizenz genannt -
- ein, die Vollversion des Programms auf einem einzelnen Computer, also
- mit nur einer einzigen Zentraleinheit (CPU) und nur an einem Ort zu
- benutzen.
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- Der Lizenznehmer darf die auf einem Datenträger abgespeicherte Voll-
- version nicht von einem Computer auf einem anderen übertragen, sofern
- nicht eine entsprechende Lizenz vorliegt. Jede weitergehende Nutzung
- ist unzulässig.
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- Dem Lizenznehmer ist es untersagt,
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- (a) die Vollversion oder das dazugehörige schriftliche Material ohne
- schriftliche Zustimmung von GEGA Software an Dritte zu übergeben
- oder Dritten zugänglich zu machen (z.B. Raubkopieren),
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- (b) die Vollversion über ein Netz oder einen anderen Übertragungskanal
- auf andere Computer zu übertragen,
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- (c) die Software abzuändern, zu übersetzen, zurückzuentwickeln, zu
- entkompilieren, technisch zu verändern, zu rekompilieren, zu dis-
- assemblieren, zu debuggen, zu zerlegen oder sich anderweitig Ein-
- blick in die Programmstruktur o.ä. zu verschaffen,
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- (d) die Daten zu modifizieren bzw. technisch zu verändern,
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- (e) Keyfiles zu erzeugen oder zu modifizieren, sowie diese unautori-
- siert zu kopieren,
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- (f) abgeleitete Werke zu erstellen oder das schriftliche Material zu
- vervielfältigen, es zu übersetzen, abzuändern oder vom schriftli-
- chen Material abgeleitete Werke zu erstellen.
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- Der Lizenznehmer erlangt durch den Kauf das Eigentum an dem körperli-
- chen Datenträger, der Diskette, nicht jedoch Rechte an der Software
- selbst. Inhaber der Rechte bleibt ausschließlich GEGA-Software. Sie
- behält sich insbesondere alle Veröffentlichungs-, Vervielfältigungs-,
- Bearbeitungs- und Verwertungsrechte an der Software vor.
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- Die Software ist urheberrechtlich zugunsten der Firma GEGA Software
- geschützt. Dem Lizenznehmer ist gestattet, zu Sicherungszwecken Reser-
- vekopieen (Backups) anzufertigen. In diesem Fall ist der Lizenznehmer
- verpflichtet, auf den Reservekopieen das Urheberrecht von GEGA Softwa-
- re zu vermerken. Vorhandene Urheberrechtsvermerke und Registriernum-
- mern in der Software dürfen nicht entfernt werden.
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- Ausdrücklich verboten ist, die Vollversion wie auch das schriftliche
- Material ganz oder teilweise in ursprünglicher oder abgeänderter Form
- sowie in anderer Software eingeschlossener Form zu kopieren oder an-
- ders zu vervielfältigen.
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- Jede Überlassung der Vollversion an Dritte ist ausdrücklich untersagt.
- Die Weitergabe des Programmpakets der Vollversion an Dritte und seine
- Verwendung für Dritte durch den Lizenznehmer ist nur mit Zustimmung
- der Firma GEGA Software zulässig.
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- Der Vertrag ist zeitlich nicht begrenzt. Handelt der Lizenznehmer den
- Bedingungen dieses Vertrages zuwider, verwirkt er das Nutzungs- und
- Updaterecht. Er ist in diesem Fall verpflichtet, die Originaldisket-
- te(n), alle etwa vorhandenen Kopien, das aufgezeichnete Computerpro-
- gramm, einschließlich etwaiger abgeänderter Exemplare sowie das
- schriftliche Material zu vernichten, oder auf Erfordern durch GEGA
- Software herauszugeben.
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- Der Lizenznehmer haftet der Firma GEGA-Software für jeden Schaden, der
- GEGA-Software aus einer Verletzung dieser Vertragsbedingungen entsteht
- (siehe 13 Vertragsstrafen).
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- GEGA-Software ist berechtigt, die Software zu aktualisieren, neue oder
- korrigierte Versionen nach eigenem Ermessen herzustellen. In diesem
- Fall erfolgt der Austausch oder eine Aktualisierung der Software auf
- Verlangen des Lizenznehmers nur gegen Leistung der von GEGA-Software
- für jeden Fall der Aktualisierung festgelegten Gebühr.
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- Jede weitergehende Haftung von GEGA-Software für Fehlerfreiheit der
- Software ist ausgeschlossen. Insbesondere haftet GEGA-Software nicht
- dafür, daß die Software den Anforderungen und Zwecken des Erwerbers
- genügt oder mit anderen von ihm gewählten Programmen und Hardwarekom-
- binationen zusammenarbeitet.
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- Des weiteren wird eine Haftung für dem Lizenznehmer entstehende Schä-
- den ausgeschlossen, auch wenn der Schaden durch Vorsatz oder grobe
- Fahrlässigkeit von GEGA-Software verursacht wurde.
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- Ist im Einzelfall von GEGA-Software eine besondere Eigenschaft der
- Software zugesichert, erstreckt sich die Haftung aus dieser Zusiche-
- rung nicht auf Mangelfolgeschäden, die nicht von der Zusicherung um-
- faßt sind.
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- Die Demo- bzw. Shareware-Version dieses GEGA-Software-Programms darf
- nur eine bestimmte Zeit lang getestet werden, bevor es registriert
- werden muß. Andernfalls erlangt die unregistrierte Kopie den Status
- einer illegalen Raubkopie.
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- Eine OEM-Version dieses Programmes darf nur benutzt werden, wenn Sie
- von einem autorisierten OEM-Partner erworben und in Verbindung mit ei-
- nem Hardwarekauf erstanden wurde.
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- Freiversionen des Programms (erkennbar an einem "(FR)" im Registrie-
- rungsvermerk) haben des Status einer Vollversion. Diese Versionen dür-
- fen nicht weiterverkauft oder Dritten überlassen werden. Sie dienen zu
- Werbe- und Infomationszwecken und dürfen nur auf einem PC genutzt wer-
- den. Die Nutzungslizenz kann von GEGA Software jederzeit, auch ohne
- Angabe von Gründen, entzogen werden.
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- Der Autor gibt keine Garantien irgendwelcher Art, weder ausdrücklich
- noch impliziert, einschließlich unbegrenzt aller Garantien der Ver-
- wendbarkeit und/oder Nichtverwendbarkeit für irgendeinen Zweck. Der
- Autor übernimmt keine Verpflichtungen für den Gebrauchswert dieser
- Software über den Kaufpreis hinaus. Unter keinen Umständen ist der Au-
- tor haftbar für jedwede Folgeschäden, einschließlich entgangener Ge-
- winne und Vermögensverluste, oder anderer mittelbarer und unmittelba-
- rer Schäden, die durch den Gebrauch dieser Software und ihrer beglei-
- tenden Dokumentation entstehen. Dies gilt auch dann, wenn der Autor
- über die Möglichkeit solcher Schäden unterrichtet war oder ist.
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- Bei Verstoß gegen die oben genannten Punkte ist eine Vertragsstrafe
- von DM 150,- pro eingesetzter Lizenz zu zahlen. Jede Raubkopie muß zu-
- sätzlich nachträglich lizensiert werden. Die Zahlungen erfolgen direkt
- an GEGA Software. Eine Selbstanzeige mildert die Vertragsstrafe um 25
- Prozent.
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- Sollte ein Abschnitt dieses Lizenzvertrages durch andere gesetzliche
- Bestimmungen (teilweise) ungültig werden, so bleiben alle anderen
- Punkte davon unberührt.
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