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- Einkünfte aus Gewerbebetrieb und selbständiger Arbeit (Anlage GSE)
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- Einkünfte aus selbständiger Arbeit sind Einkünfte aus
- freiberuflich ausgeübten wissenschaftlichen, künstlerischen,
- schriftstellerischen, unterrichtenden oder erzieherischen
- Tätigkeiten, außerdem die selbständiger Berufstätigkeit von z.B.
- Ärzten, Anwälten, Übersetzern, Journalisten, Ingenieuren etc.
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- Ein Gewerbebetrieb besteht bei einer selbständigen nachhaltigen
- Betätigung mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, bei der
- Gewerbesteuer bezahlt wird.
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- Was die Werbungskosten bei anderen Einkunftsarten, sind bei
- dieser Einkunftsart die Betriebsausgaben. Sie werden zur
- Berechnung des hier gefragten Gewinns von den Einnahmen
- abgezogen. Unter Betriebsausgaben fallen z.B. Arbeitsmittel,
- gezahlte Arbeitslöhne, Aus- und Fortbildungskosten,
- Beratungskosten, Fachliteratur, Reklamekosten, Fahrtkosten,
- Versicherungen, Mieten und Instandhaltungskosten.
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- Da es hier meist um relativ hohe Beträge geht, die Sachverhalte
- individueller sind als bei den Einkünften aus nichtselbständiger
- Arbeit und die rechtlichen Grundlagen einem laufenden Wandel
- unterliegen, ist es ratsam, bei Problemen oder Unklarheiten den
- Rat eines Steuerberaters einzuholen.
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