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- Allgemeine Angaben (Hauptformular Seite 1 und 2)
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- Auf den ersten beiden Seiten des Hauptformulars machen Sie
- allgemeine Angaben zu Ihrer Person, Ihrer Ehefrau und Ihren
- Kindern. Diese Angaben sind, sofern entsprechende Umstände
- vorliegen, unbedingt zu machen, denn Sie vereinfachen die
- Bearbeitung Ihrer Formulare.
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- Beginnen Sie im Kopfbereich des ersten Formulars mit der Angabe
- des für Sie zuständigen *Finanzamtes und Ihrer *Steuernummer
- (sofern Sie bereits eine haben). Wenn Sie mit einer *Erstattung
- bereits gezahlter Steuern rechnen (z.B. weil Sie nicht das ganze
- Jahr über gearbeitet haben oder weil SteuerFuchs pro dies
- berechnet hat), sollten Sie unbedingt das entsprechende Kreuz
- setzen, damit Ihre Steuererklärung (vielleicht) schneller
- bearbeitet wird.
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- In den Zeilen 1 bis 6 geht es um Ihre persönlichen *Daten, die
- Sie wahrheitsgemäß angeben müssen. Es ist nicht zu empfehlen,
- die *Telefonnummer anzugeben, da ein brieflicher Verkehr auf
- jeden Fall vorzuziehen ist, damit Sie Ihre Antworten in Ruhe
- überdenken können. Die Angabe des *Geburtsdatums (und ggf. das
- Ihrer Frau) bestimmt unter anderem, ob ein Altersent-
- lastungsbetrag (ab 65) gewährt wird.
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- Bestimmten *Berufsgruppen wird ein Pauschbetrag bei den
- Werbungskosten zugebilligt. Er beträgt 265 DM/Monat für Artisten
- und darstellende Künstler (letztere erhalten 365 DM/Monat, wenn
- sie solistische Leistungen erbringen) und 115 DM/Monat für
- Journalisten.
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- Wenn Sie und/oder Ihre Ehefrau im Veranlagungsjahr längere Zeit
- in den neuen *Ländern gelebt oder gearbeitet haben, sollten Sie
- in der/den Zeile(n) 7 bzw. 13 den Zeitraum eintragen, damit
- Ihnen der sog. Tariffreitrag berechnet wird.
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- Die Angaben in den Zeilen 8 und 14 entscheiden, ob für Sie eine
- bei unterschiedlich hohen Einkommen günstigere *Zusammen-
- veranlagung in Frage kommt, bei der die Steuer nach der sog.
- Splittingtabelle berechnet wird. Dazu müssen Sie nur einen Tag
- im Veranlagungsjahr verheiratet gewesen sein. Beachten Sie, daß
- SteuerFuchs pro eine solche Zusammenveranlagung annimmt, wenn Sie
- Einkünfte der Ehefrau angeben.
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- Wenn Sie *verheiratet sind, müssen Sie unbedingt die Angaben in
- den Zeilen 9 bis 12 machen.
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- Die Angaben über Ihre *Bankverbindung sind sehr wichtig, da das
- Finanzamt etwaige Rückerstattungen nur überweist.
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- In den Zeilen 30 bis 33 machen Sie Angaben über Ihre *Kinder
- (bitte in der Reihenfolge ihrer Geburt eintragen), die für den
- Kinderfreibetrag entscheidend sind. Sie erhalten Ihn im
- allgemeinen nur für leibliche Kinder und Pflegekinder unter 18.
- Unter bestimmten *Bedingungen wird der Kinderfreibetrag auch
- über das 18. Lebensjahr hinaus gezahlt. Wenn einer der Fälle in
- den Zeilen 34 bis 36 zutrifft, machen Sie von dieser Regelung
- gebrauch!
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- In den Zeilen 41 bis 43 machen Sie Angaben über weitere
- *Kindschaftsverhältnisse, die in der Regel Ihren Kinderfreibetrag
- halbieren, wenn eine weitere Person Anspruch auf diesen hat.
- Machen Sie Angaben in den 45 bis 47, um trotzdem den *vollen
- Kinderfreibetrag zu erhalten oder Ihren Anteil auf diese Person
- zu übertragen.
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- Wenn Sie *alleinstehend in einem Haushalt mit mindestens einem
- Kind leben, für das Sie einen Kinderfreibetrag erhalten, steht
- Ihnen der sog. Haushaltsfreibetrag zu, den Sie in den Zeilen 49
- bis 51 beantragen.
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- Die Zeilen 43 bis 57 vereinfachen und sichern die richtige
- Bearbeitung Ihrer *Steuererklärung und sollten deshalb sorgfätig
- ausgefüllt werden!
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- Unter "*Sonstige Angaben" können alleinstehende oder getrennt
- lebende Elternpaare die genannten Freibeträge unter sich speziell
- aufteilen. Zusätzlich muß jedoch ein Antrag gestellt werden.
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