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- 14/o4/97 · 21:39:3o
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- German Text Only !
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- Was die Staatsanwaltschaft vor hat
- und was für Bestimmungen es für Sysop`s
- gibt die eingehalten werden müssen !
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- ALLE SYSOP`s SOLLTEN DAS LESEN !!!
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- @END_FILE_ID.DIZ
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- Hallo erstmal.
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- Aus der neuesten iX:
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- *Datenverkehr gestoppt*
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- Anfang Juli erhielten Muenchner Mailboxbetreiber Besuch von der Polizei -
- auf der Suche nach pornogrpahischen Dateien. Die daraufhin gegruendete
- "Interessengemeinschaft Datenkommunikation" will zwischen
- Mailboxbetreibern und Staatsanwaltschaft vermitteln und Aufklaerungsarbeit
- leisten.
-
- Mailboxbetreiber und Benutzer sind nicht mehr ungestoert. Nach dem Boom im
- Online-Geschaeft ist die Staatsanwaltschaft auf die Welt der Mailboxen und
- des Internet aufmerksam geworden. Ausloeser fuer die Durchsuchung der
- Raeumlichkeiten einiger Betreiber und der - in einem Fall
- existenxbedrohenden - Beschlagnahme der gesamten gefundenen Hardware war
- eine bei einem Online-User gefundene Dateiliste, die neben dem Dateinamen
- noch eine kurze Erklaerung des offensichtlich pornographischen Inhaltes
- aufwies.
-
- /Schutz von Minderjaehrigen/
-
- Eine solche Erklaerung gilt als unerlaubte Werbung einer oeffentlich
- zugaenglichen Box, die auch von Minderjaehrigen `besucht' werden kann.
- (*)Dabei ist es nebensaechlich, ob ein Dateitransfer nachweisbar ist. Die
- gaengige Praxis eines Altersnachweises per Kopie des Personalausweises fuer
- neue User ist ebenfalls nicht ausreichend. In jedem Fall reicht das reine
- Verdachtsmoment fuer eine Durchsuchung aus, der man dann nur mehr tatenlos
- beiwohnen kann.(*)
-
- Beliebte Newsgruppen des Internet bergen ebenfalls ein bisher
- unterschaetztes juristisches Risiko. Der Muenchner Rechsanwalt Christian
- Czirnich geht davon aus, das 50 der ueber 12000 Newsgruppen einen in
- Deutschland verboteten Inhalt haben. Provider und der innerhalb einer
- Organisation fuer den Zugang zu den Newsgruppen verantwortliche Sysadmin
- muessen jede einzelne Gruppe vor der Zulassung kontrollieren und
- gegebenenfalls sperren. Aehnliches gilt fuer die File-Areas des Fidonet
- oder den FTP-Zugang im Internet.
-
- Die neue Fernmeldeanlagen-Ueberwachungsverordnung hat zudem die Rechtslage
- fuer jeden Betreiber einer Mailbox veraendert. So besteht jetzt eine
- obligatorische (kostenlose) Meldepflicht beim `Bundesamt fuer Post und
- Telekommuniaktion' (BAPT), auch wenn der Beteiber keinen komerziellen
- Dienst anstrebt. Ergeht aufgrund der Antragsdaten eine Registrierung,
- unterliegt der Betreiber dem Schutz des Presserechtes, wobei die Frage
- nach dem juristisch haftenden Herausgeber nicht immer einfach zu klaeren
- ist. Um der spaetestens jetzt entstandenen Unsicherheit unter den
- Maiboxbetreibern zu begegnen, haben einige Muenchner Systemverwalter die
- sowohl hinsichtlich der Betreiber als auch der Staatsanwaltschaft offene
- `Interessengemeinschaft Datenkommunikation' (IDK, Hofangerstr. 45 81735
- Muenchen; 1 net) gegruendet. Der Verein, der Gemeinnuetzigkeit anstrebt,
- will Aufklaerungsarbeit nach innen und nach aussen leisten.
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- Hallo All!
- Als erstes zur Richtigstellung: Alles was ich hier schreibe sind FAKTEN!
- Es ist deutsche Rechtssprechung nach der in Muenchen schon meherere Sysops
- von Staatsanwaelten angeklagt und von Richtern rechtskraeftig verurteilt
- wurden. Diese Info erzaehlte uns gestern der anwesenden Anwalt und ihr
- haettet die gespannte Stille miterleben sollen, wenn 120 bayerische
- TOP-Sysops blass werden.
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- ===================== festhalten Freunde ================================
-
- 1. JEDE...ABSOLUT JEDE !!!!! Mailbox muss beim BAPT Angeigt werden. Falls
- nichtverstoesst man automatisch gegen Par. 1 Abs. 1 Satz 1 FAG:
- >Betreiber von Fernmeldeanlagen, fie Telekommunikationsdienstleistungen
- >gemaess Par 1 Abs. 4 fuer andere erbringen, muessen die Aufnahme des
- >Betriebes sowie Aenderungen und Aufgabe desselben innerhalb eines Monats
- >beim Bundesminister fuer Post und Telekommunikation schriftlich anzeigen.
-
- Dabei ist absolut egal, ob die Mailbox privat, fuer eine geschlossene
- Benutzergruppe, mit und ohne Einnahmen betrieben wird, ob Files angeboten
- werden oder die Box nur MO anbietet. Die Mailbox muss ANGEZEIGT werden.
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- _REGISTRIERT_ vom BAPT wird man dann nach dieser Anzeige nur dann wenn die
- Box angeboten wird
-
- - fuer andere (juristische oder natuerliche Personen)
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- _UND_
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- - im Rahmen einer Geschaeftsbeziehung (d.h. gegen Entgelt)
-
- _UND_
-
- - unter Verwendung von Ueebertragungswegen, Fest- und Waehlverbindungen der
- Deutschen Telekom AG.
- D.h. Angezeigt werden muss jede Box - registriert wird sie, wenn alle drei
- Faelle _gleichzeitig_ zutreffen. Vorteile einer registrierten Mailbox sind,
- dass fuer die Box das Presserecht gilt. D.h. der Sysop ist nicht mehr fuer die
- uebertragenen Mitteilungen haftbar zu machen. Fuer den Inhalt der Filebase
- natuerlich schon.
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- 2. Wird von Usern eine Geldspende angenommen oder monatlich ein Betrag
- erhoben MUSS ein Gewerbe angezeigt werden. Ob das Finanzamt wirklich
- steuerlich aktiv wird und Steuer erhebt ist eine andere Sache aber wie
- beim BAPT muessen die Einnahmen dem Finanzamt dargelegt werden. (Also
- macht sich jeder strafbar, der Userlevel fuer z.B. 5.-/Jahr vergibt,
- wenn er keinen Gewerbeschein besitzt)
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- 3. Ein Userantrag ist ein VERTRAG. D.h. sollte ein User ein File gezogen
- haben,welches sich nicht entpacken laesst, oder gar ein Virus enthalten
- sein, dann
- kann der Geschaedigte auf Schadensersatz klagen (z.B. fuer die vergeblichen
- Uebertragungskosten). Auch kann geklagt werden, wenn z.B. die Verbindung
- mittenin der Uebertragung abbricht, oder das Modem abhebt, aber nicht zur
- Box
- durchschaltet (=> verlorene Telefonkosten). Dabei ist es unerheblich, ob
- ein Gewerbeschein vorliegt oder nicht. Der IDK wird einen wasserdichten
- Userantrag ausarbeiten und in Deutschland verbreiten.
-
- 4. Die Haftungsfrage der Sysop's ist in der deutschen Rechtssprechung
- absolut ungeklaert. Ob ein Sysop fuer Nazimails oder Index-Files haftet
- liegt absolut in der Hand des Richters. Es gibt noch keine gueltige
- Rechtssprechung.
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- 5. Der Name der Box darf beim Patentamt nicht eingetragen sein. Hierzu
- hat der Sysop von sich aus vorsorge zu treffen. Ggf. durch Nachfragen
- alle 6 Monate, daja in der Zwischenzeit der eigene Boxname fuer eine
- andere Firma eingetragen worden sein koennte. Wird z.b. eine Software
- Namens "KITBox" entwickelt und beim Patentamt geschuetzt, kann die Firma
- sofort abmahnen. Eine Auskunft beim Patentamt ist kostenfrei.
-
- 6. Urheberrecht: Ein Soundfile (.WAV, .MOD usw) unterliegt erstmal
- generell demUrheberrecht und GEMA-Gebuehren sind faellig. Die GEMA kann
- LOG-Files fordern und danach abrechnen. D.h. wenn bei einem .MOD - File
- kein ausdruecklicher Hinweis im gepackten File vorhanden ist, der den
- Sound zur Veroeffentlichung freigibt, kann abgemaht werden. (waere mal
- auch fuer 'CD - Vertreiber interessant zu wissen). Dies gilt analog zu
- Bildern und Texten. Gerade im InfoX-Net, wo reihenweise Texte verbreitet
- werden, muss am Ende jedes Textes ein Vermerk zur Freigabe enthalten sein.
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- 7. Userstatistiken (gleich welcher Art) sind nur dann erlaubt, wenn die
- User explizit und schriftlich die Zustimmung zur Veroeffentlichung geben.
- Sollte also bei einem zweimaligen Testanruf eines Staatsanwaltes er sich
- selbst als "letzerUser in der Box war...." finden, kann er taetig werden.
- Auch die sog. Userlisteist nur dann zur veroeffentlichung frei, wenn die
- User zustimmen. Auch "File upgeloaded von...." in der Fileliste ist
- abmahnfaehig (man muss dazu immer bedenken, wenn ein Staatsanwalt testweise
- ein File hochlaedt und 2 Tage spaeter seinen Namen in der Fileliste findet,
- das wird und wurde uebrigens gemacht!). Das heisst, wann immer irgendwelche
- Daten von Usern veroeffentlicht werden, MUSS dieser zustimmen. Er kann
- sonst jederzeit ohne Vorwarnung abmahnen (Anm: gibt's in Bayern eine Box
- OHNE Userliste?)
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- 8. Porno-Gif's: _Alleine_ das Anbieten von Porno-GIF's in Filelisten ist
- STRAFBAR! Dabei ist unerheblich, ob der Zugang durch Passwoerter, Absichern
- durch Personalausweiskopie (sowieso ungueltig) oder Requestpasswoerter
- beschraenkt ist. Eine 1 Jahr alte Fileliste mit Porno-GIF's reichte, dass
- ein Mailboxbetreiber seine 17 Rechner erstmal los war und er zu 60 Tages-
- saetzen verurteilt wurde.
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- 8.1. Eine Beschraenkung bestimmter Bereiche fuer Personen ueber 18 Jahren
- ist unerheblich. Alleine der Umstand, dass ein Jugendlicher Zugriff auf
- x-rated - Gif's/Texte haben _koennte_ (durch geklaute/gehackte Passwoerter,
- manipulierte Ausweiskopien usw) reicht fuer eine Verurteilung aus.
- (Bis 3 Jahre Haft sind moeglich.)
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- 8.2. Wenn Mailboxserver legal erworbene, kommerzielle Programme auf den
- Rechnerlegen, machen sie sich strafbar. Alleine der Umstand, dass man
- durch Modemzugriff sich auch diese Files herunterholen _koennte_ reicht
- fuer eine Anklage aus. Es wird in der Rechtssprechung davon ausgegangen,
- dass ein User Zugang auf ALLE Daten des Systems (also auch eines Servers)
- Zugriff haben koennte (z.b. Konfigurationsfehler der Sysops).
-
- 8.3. Wenn eine Mailbox an einem Ethernet - Anschluss haengt, werde ALLE an-
- geschlossenen Rechner beschlagnahmt. Auch dann, wenn alle anderen Rechner
- fuer voellig verschiedene Aufgaben benutzt werden und nur ein Rechner als
- Mailbox lief. Dabei ist unerheblich, ob z.B. x-rated - Files jemals auf
- dem Server lagen, oder sich nur lokal auf dem Mailboxrechner befanden.
- Einem der betroffenen (hatte sich selbst geaeussert) wurden alle 17 Rechner
- beschlagnamt, weil sie ueber Ethernet verkabelt waren. Die Staatsanwalt-
- schaft beschlagnahmte von der Vielfachsteckdose bis zum Mousepad ALLES!
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- 9. Der Sysop hat rigoros nachzupruefen, ob alle angebotenen Files (und vor
- allem hinzugepackte Texte!) frei von Urheberrechten sind.
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- 10. Wenn eine Mailbox Zugang zu Internet oder WWW bietet, macht sie sich
- automatisch strafbar, wenn sie Zugang zu diversen X-Rated - Newsgroups
- bietet die UUENCODED x-rated Files routen. Die "einschlaegigen" Areas sind
- bekannt.
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- 11. Bei Programmen wie z.B. Wolfenstein ist schon der Besitz strafbar.
- Sollten CD's beschlagnamt werden, die dieses Programm enthalten, muss man
- mit einer Anzeige rechnen. Die CD's sind ausnahmslos zu vernichten
- (wegwerfen ist strafbar, da es jemand finden koennte). Der IDK wird sich
- zur Verfuegung stellen, diese CD's zu sammeln, wobei es noch nicht geklaert
- ist, ob diese Scheiben an den IDK per Post gesendet werden duerfen, da dies
- ja wiederum Versand Indizierter Software waere.....
-
- Der Sysop hat sich selbst zu ueberzeugen, welche Programme indiziert sind.
- Seine Unwissenheit schuetzt nicht vor einer Strafanzeige. Bei Patchen zu
- inidzierter Software ist noch nichts genaueres entschieden. Allerdings
- wird wohl ein User ein indiziertes Programm haben, wenn er sich Patche
- dazu saugt.
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- 12. Der Sysop ist verpflichtet LOG-Files seiner Mailbox aufzuheben. Es
- kann sonst zu seinem Nachteil genutzt werden, wenn dann eine Hochrechnung
- erstellt wird, wie oft ein Programm gesaugt wurde.
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- 12.1. Allerdings duerfen LOG-File - Daten nur DANN gespeichert werden,
- wenn derUser zustimmt. D.h. jedes Mailboxlogfile duerfte nur deren Namen
- enthalten die einem schriftlich dies erlaubt haben.
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- 13. Wenn ein Mailboxbetreiber eine ungesprerrte Uploadarea fuehrt, die
- hochgeladene Files sofort wieder saugen lassen, macht sich dieser alleine
- durchdiesen Umstand schon strafbar. Es gilt, dass es ja moeglich waere,
- dass so Raubkopien innerhalb eines kurzen Zeitraumes verbreitet werden
- koennten. Die Staatsanwaltschaft macht durchaus Testup/downloads.
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- 14/o4/97 · 21:39:3o
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