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- Newsgroups: de.soc.recht
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- From: danisch@ira.uka.de (Hadmut Danisch)
- Subject: Re: VoPo-Aufkleber
- Message-ID: <1993Jan25.130947.12566@ira.uka.de>
- Sender: news@ira.uka.de (News)
- Reply-To: danisch@ira.uka.de
- Organization: Univ. Karlsruhe
- References: <1k08gjINNbfm@fbi-news.Informatik.Uni-Dortmund.DE> <1k0jncINNb6s@nz12.rz.uni-karlsruhe.de>
- Date: Mon, 25 Jan 1993 13:09:47 GMT
- Lines: 27
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- s_titz@ira.uka.de (Olaf Titz) writes:
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- >Btw.: Das erinnert mich an einen Fall vor gut drei Jahren. Damals
- >hat jemand seinen 2CV gr"unweiss lackiert und POLENTE auf die T"uren
- >geschrieben, sowie ein baden-w"urttembergisches Landeswappen auf
- >denselben angebracht. Das hat der Polizei nicht gefallen ;-) und sie
- >wollten ihn auf eine Ordnungswidrigkeit wegen dem Wappen festnageln.
- >Das Gericht hat jedoch befunden, ein Landeswappen am Auto sei keine
- >Ordnungswidrigkeit. :-))
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- Es gibt aber trotzdem Schwierigkeiten. Da ist naemlich noch die Sache
- mit den Hoheitsfarben. Man darf naemlich nicht den Anschein eines
- hoheitlichen Fahrzeuges erwecken, was bedeutet, dass man die
- typischen Merkmale und die typische Farbgebung nicht nachahmen darf.
- Es ist z.B. verboten, sein Auto in Tarnflecken-Farben anzumalen, weil
- man es fuer ein Bundeswehrfahrzeug halten koennte, und das hat
- hoheitliche Eigenschaften (Brrr, wie haesslich, wer kommt bloss auf die
- Idee, ein normales Auto so anzumalen...).
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- Von den gruen-weissen Pol-Enten gab es mehrere, die Idee stammt naemlich
- aus einer Sonntag-Nachmittags-Kindersendung. Das haben damals mehrere
- kopiert, es haben dabei auch mehrere Aerger bekommen.
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- Hadmut
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