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- From: ad010@rrz.uni-koeln.de (Wilhelm Stiefelhagen)
- Newsgroups: de.comp.sys.amiga.misc
- Subject: Re: Commodore GmbH - Geruechte
- Date: 21 Dec 1992 10:07:29 +0100
- Organization: Regional Computing Center, University of Cologne
- Lines: 113
- Message-ID: <1h41ghINN1m3i@rs1.rrz.Uni-Koeln.DE>
- References: <10261@cbmger.de.so.commodore.com> <1g9n8gINNlgl@birke.uni-paderborn.de> <1g9vf0INN5nk@uni-paderborn.de> <4pk7s*gy4@zikzak.in-berlin.de> <lf38s*QL4@kbsaar.saar.de> <1992Dec15.133409.9807@cs.tu-berlin.de> <TGO8s*BN4@kbsaar.saar.de> <1gpet7INNk3n@rs1.rrz.Uni-Koeln.DE> <5an9s*yO4@kbsaar.saar.de>
- NNTP-Posting-Host: rs1.rrz.uni-koeln.de
-
- In <5an9s*yO4@kbsaar.saar.de> fjrei@kbsaar.saar.de (Franz-Josef Reichert) writes:
-
- >In article <1gpet7INNk3n@rs1.rrz.Uni-Koeln.DE>, Wilhelm Stiefelhagen writes:
-
- >> > Was nichts daran Σndert, da▀ auch so ein rechtsgⁿltiger
- >> >Kaufvertrag zustandekommt. An die Schriftform ist der nΣmlich
- >> >nicht gebunden.
- >>
- >> Wenn muendliche Absprachen zugunsten des Verkaeufers (Kunde muss Ware
- >> abnehmen) rechtsgueltig sind, dann wohl auf jeden Fall auch die gleichzeitig
- >> muendlich abgetroffenen Absprachen zugunsten des Kaeufers (Lieferfrist).
-
- > Da▀ die Ware von einer Seite geliefert und von
- >der anderen Seite abgenommen werden mu▀, ist vielmehr ein
- >grundlegender Wesenszug des Kaufvertrags, der keiner ausdrⁿcklichen
- >BestΣtigung mehr bedarf. Eine Lieferfrist sollte man sich immer
- >schriftlich bestΣtigen lassen, da es sich hier eindeutig um eine
- >Zusatzvereinbarung handelt, bei deren gerichtlicher ▄berprⁿfung man
- >ansonsten in Beweisnot geraten k÷nnte.
-
- Sicher sollte man sich das bestaetigen lassen. Aber genauso wie die
- Abnahme ein wesentlicher Bestandteil des Kaufvertrages ist, so ist
- auch die (in endlicher Zeit erfolgende) Lieferung ein wesentlicher
- Bestandteil.
-
- >> Die meisten Haendler haben aber irgendeinen Passus in ihren allgemeinen
- >> Geschaeftsbedingungen, dass muendliche Absprachen der schriftlichen
- >> Bestaetigung beduerfen (obwohl diese Klausel vielleicht eh nicht einer
- >> gerichtlichen Ueberpruefung standhaelt, denn um Vertragsbestandteil
- >> zu werden muessen diese Bedingungen (zumutbar) zugaenglich sein, und
- >> dann merkt der Kaeufer eh, dass alle muendlichen Zusagen Geschwaetz
- >> des Verkaeufers sind).
-
- > Richtig. Im Falle einer telefonischen (Erst-) Bestellung
- >hΣtte man allerdings gute Chancen, da▀ die AGB's des VerkΣufers
- >_nicht_ gelten. Wer liest die schon von A-Z am Telefon vor?
-
- Deswegen moegen viele Haendler diese Art der Bestellung auch nicht
- besonders..
-
- >> > Du bist an einen Kaufvertrag gebunden, wenn Du
- >> >ihn abgeschlossen hast. Sonst natⁿrlich nicht. Das schlie▀t ein,
- >> >die Ware abzunehmen und den Kaufpreis zu bezahlen. Da▀ Du eventuell
- >> >versuchen k÷nntest, Dich trotzdem durch Lug und Trug aus der
- >> >Verantwortung zu winden, habe ich nicht in ErwΣgung gezogen :-).
- >> >Natⁿrlich kann man damit auch durchkommen, ohne Frage.
- >>
- >> Wenn der Haendler sein Lieferversprechen nicht einhaelt, ist es
- >> bestimmt nicht der Kaeufer, dem man Lug und Trug vorwerfen sollte.
-
- > Nein, sicher nicht. Man mu▀ sich aber vor Augen
- >halten, da▀ eine nicht eingehaltene, mⁿndliche und damit vermutlich
- >ungⁿltige bzw. nicht nachweisbare Lieferzusage keinen Einflu▀ auf
- >die Gⁿltigkeit des Kaufvertrages hat. Und wer dann mit dem Argument
- >kommt, "Ich fⁿhle mich nicht an den Vertrag gebunden, weil es mir
- >zu lange gedauert hat", der zieht mit _Sicherheit_ den Kⁿrzeren.
-
- So darf man dann auch nicht oeffentlich argumentieren. Wenn bei mir eine Ware
- eintrifft, die ich vor Jahren telefonisch bestellt habe, gebe ich
- vielleich besser gar nicht zu, dass ich sie bestellt habe.
-
- Aber normalerweise kann man sowas viel einfacher guetlich regeln.
- (Es sei denn mann kauft immer beim absolut billigsten Haendler, und
- zwar jedesmal bei irgendeinem anderen billigen Jakob, dann ist dem Haendler
- sowieso egal, ob der Kunde mit der Geschaeftsverbindung zufrieden
- ist.)
-
- > (amk hat den Smilie sicher richtig verstanden)
-
- >> Anders ist es, wenn man bei hundert Haendlern bestellt und darauf wartet
- >> wer zuerst liefert.
-
- > Das allerdings ist schon Betrug, und dafⁿr
- >gibt's bis zu fⁿnf Jahre Knast :-).
-
- >> Da ich aber natuerlich nicht drei Jahre gewartet habe, und inzwischen dass
- >> Teil wo anders her habe, spricht der allerste Anschein dafuer, dass ich
- >> bei diesem Haendler bestimmt nicht noch mal das selbe Teil kaufen wuerde.
-
- > Bl÷d ist halt nur, da▀ Du Deine WillenserklΣrung bereits
- >bei der Bestellung abgegeben hast und damit einen Kaufvertrag geschlossen
- >hast. Ob Du das Zeug vielleicht gar nicht mehr brauchst oder bereits
- >mehrfach hast, interessiert in der Regel niemanden. Gekauft ist gekauft.
- Dann macht man dem Haendler einfach klar, dass er auf sein Geld genauso
- lange warten muss, wie ich auf mein bestelltes Teil.
- Zu diesen Bedingung (die ja dann auf Gegenseitigkeit beruhen
- wuerden) ist der Haendler vielleicht gar nicht bereit, das Teil
- ueberhaupt herauszuruecken. (Schlecht natuerlich, wenn das Teil per Nachnahme
- kommt, und die Mutter schon bezahlt hat.)
-
- Ausserdem gekauft ist das Teil erst bei Bezahlung (die Haendler behalten sich
- normalerweise das vollstaendige Eigentum an einer Ware vor,
- bis zur vollstaendigen
- Bezahlung, d.h. bei Ratenzahlung kann sich der Haendler das Teil unter
- gewissen Umstaenden immer noch wieder zurueckholen). Der Kaufvertrag ist
- natuerlich schon vorher abgeschlossen.
-
- >> Willi
-
- >--
- >Best regards,
- >Franz-Josef Reichert GERMANY - VOICE: +49 6805 7417
- >Kuchlingerstrasse 13 UUCP: fjrei@kbsaar.{saar|adsp}.sub.org
- >6601 Kleinblittersdorf fjrei@kbsaar.saar.de
-
- P.S: Ich habe eigentlich noch nie Probleme gehabt, meine Ansprueche in dieser
- Hinsicht durchzusetzen. Liegt vielleicht aber auch an den von mir
- gewaehlten Haendlern.
-
- Gruss Willi
- .
- --
- Wilhelm Stiefelhagen ad010@rrz.uni-koeln.de
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