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- GNU GENERAL PUBLIC LICENSE
- Deutsche Uebersetzung der Version 2, Juni 1991
-
- Erstellt im Auftrag der S.u.S.E. GmbH [suse@suse.de]
- von Katja Lachmann Uebersetzungen [na194@fim.uni-erlangen.de],
- ⁿberarbeitet von Peter Gerwinski [peter.gerwinski@uni-essen.de]
- (31. Oktober 1996)
-
- Copyright (C) 1989, 1991 Free Software Foundation, Inc.
- 59 Temple Place, Suite 330, Boston, MA 02111-1307 USA
-
- Jeder hat das Recht, diese Lizenzurkunde zu vervielfΣltigen und
- unverΣnderte Kopien zu verbreiten; Aenderungen sind jedoch nicht gestattet.
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- DIESE UEBERSETZUNG IST KEIN RECHTSKRAEFTIGER ERSATZ FUER DIE
- ENGLISCHSPRACHIGE ORIGINALVERSION!
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- Vorwort
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- Die meisten Softwarelizenzen sind daraufhin entworfen worden, Ihnen die
- Freiheit zu nehmen, die Software weiterzugeben und zu verΣndern. Im
- Gegensatz dazu soll Ihnen die GNU General Public License, die allgemeine
- ÷ffentliche GNU-Lizenz, ebendiese Freiheit garantieren. Sie soll
- sicherstellen, dass die Software fⁿr alle Benutzer frei ist. Diese Lizenz
- gilt fⁿr den Grossteil der von der Free Software Foundation herausgegebenen
- Software und fⁿr alle anderen Programme, deren Autoren ihr Werk dieser
- Lizenz unterstellt haben. Auch Sie k÷nnen diese M÷glichkeit der
- Lizenzierung fⁿr Ihre Programme anwenden. (Ein anderer Teil der Software
- der Free Software Foundation unterliegt stattdessen der GNU Library General
- Public License, der allgemeinen ÷ffentlichen GNU-Lizenz fⁿr Bibliotheken.)
-
- Die Bezeichnung "freie" Software bezieht sich auf Freiheit, nicht auf den
- Preis. Unsere Lizenzen sollen Ihnen die Freiheit garantieren, Kopien
- freier Software zu verbreiten (und etwas fⁿr diesen Service zu berechnen,
- wenn Sie m÷chten), die M÷glichkeit, die Software im Quelltext zu erhalten
- oder den Quelltext auf Wunsch zu bekommen. Die Lizenzen sollen
- garantieren, dass Sie die Software Σndern oder Teile davon in neuen freien
- Programmen verwenden dⁿrfen - und dass Sie wissen, dass Sie dies alles tun
- dⁿrfen.
-
- Um Ihre Rechte zu schⁿtzen, mⁿssen wir EinschrΣnkungen machen, die es jedem
- verbieten, Ihnen diese Rechte zu verweigern oder Sie aufzufordern, auf
- diese Rechte zu verzichten. Aus diesen EinschrΣnkungen folgen bestimmte
- Verantwortlichkeiten fⁿr Sie, wenn Sie Kopien der Software verbreiten oder
- sie verΣndern.
-
- Beispielsweise mⁿssen Sie den EmpfΣngern alle Rechte gewΣhren, die Sie
- selbst haben, wenn Sie - kostenlos oder gegen Bezahlung - Kopien eines
- solchen Programms verbreiten. Sie mⁿssen sicherstellen, dass auch sie den
- Quelltext erhalten bzw. erhalten k÷nnen. Und Sie mⁿssen ihnen diese
- Bedingungen zeigen, damit sie ihre Rechte kennen.
-
- Wir schⁿtzen Ihre Rechte in zwei Schritten: (1) Wir stellen die Software
- unter ein Urheberrecht (Copyright), und (2) wir bieten Ihnen diese Lizenz
- an, die Ihnen das Recht gibt, die Software zu vervielfΣltigen, zu
- verbreiten und/oder zu verΣndern.
-
- Um die Autoren und uns zu schⁿtzen, wollen wir darⁿberhinaus sicherstellen,
- dass jeder erfΣhrt, dass fⁿr diese freie Software keinerlei Garantie
- besteht. Wenn die Software von jemand anderem modifiziert und
- weitergegeben wird, m÷chten wir, dass die EmpfΣnger wissen, dass sie nicht
- das Original erhalten haben, damit von anderen verursachte Probleme nicht
- den Ruf des ursprⁿnglichen Autors schΣdigen.
-
- Schliesslich und endlich ist jedes freie Programm permanent durch
- Software-Patente bedroht. Wir m÷chten die Gefahr ausschliessen, dass
- Distributoren eines freien Programms individuell Patente lizensieren - mit
- dem Ergebnis, dass das Programm proprietΣr wⁿrde. Um dies zu verhindern,
- haben wir klargestellt, dass jedes Patent entweder fⁿr freie Benutzung
- durch jedermann lizenziert werden muss oder ⁿberhaupt nicht lizenziert
- werden darf.
-
- Es folgen die genauen Bedingungen fⁿr die VervielfΣltigung, Verbreitung und
- Bearbeitung:
-
- BEDINGUNGEN FUER DIE VERVIELFAELTIGUNG, VERBREITUNG UND BEARBEITUNG
-
- Paragraph 0. Diese Lizenz gilt fⁿr jedes Programm und jedes andere Werk,
- in dem ein entsprechender Vermerk des Copyright-Inhabers darauf hinweist,
- dass das Werk unter den Bestimmungen dieser General Public License
- verbreitet werden darf. Im folgenden wird jedes derartige Programm oder
- Werk als "das Programm" bezeichnet; die Formulierung "auf dem Programm
- basierendes Werk" bezeichnet das Programm sowie jegliche Bearbeitung des
- Programms im urheberrechtlichen Sinne, also ein Werk, welches das Programm,
- auch auszugsweise, sei es unverΣndert oder verΣndert und/oder in eine
- andere Sprache ⁿbersetzt, enthΣlt. (Im folgenden wird die Uebersetzung
- ohne EinschrΣnkung als "Bearbeitung" eingestuft.) Jeder Lizenznehmer wird
- im folgenden als "Sie" angesprochen.
-
- Andere Handlungen als VervielfΣltigung, Verbreitung und Bearbeitung werden
- von dieser Lizenz nicht berⁿhrt; sie fallen nicht in ihren
- Anwendungsbereich. Der Vorgang der Ausfⁿhrung des Programms wird nicht
- eingeschrΣnkt, und die Ausgaben des Programms unterliegen dieser Lizenz
- nur, wenn der Inhalt ein auf dem Programm basierendes Werk darstellt
- (unabhΣngig davon, dass die Ausgabe durch die Ausfⁿhrung des Programmes
- erfolgte). Ob dies zutrifft, hΣngt von den Funktionen des Programms ab.
-
- Paragraph 1. Sie dⁿrfen auf beliebigen Medien unverΣnderte Kopien des
- Quelltextes des Programms, wie sie ihn erhalten haben, anfertigen und
- verbreiten. Voraussetzung hierfⁿr ist, dass Sie mit jeder Kopie einen
- entsprechenden Copyright-Vermerk sowie einen Haftungsausschluss
- ver÷ffentlichen, alle Vermerke, die sich auf diese Lizenz und das Fehlen
- einer Garantie beziehen, unverΣndert lassen und desweiteren allen anderen
- EmpfΣngern des Programms zusammen mit dem Programm eine Kopie dieser Lizenz
- zukommen lassen.
-
- Sie dⁿrfen fⁿr den eigentlichen Kopiervorgang eine Gebⁿhr verlangen. Wenn
- Sie es wⁿnschen, dⁿrfen Sie auch gegen Entgelt eine Garantie fⁿr das
- Programm anbieten.
-
- Paragraph 2. Sie dⁿrfen Ihre Kopie(n) des Programms oder eines Teils davon
- verΣndern, wodurch ein auf dem Programm basierendes Werk entsteht; Sie
- dⁿrfen derartige Bearbeitungen unter den Bestimmungen von Paragraph 1
- vervielfΣltigen und verbreiten, vorausgesetzt, dass zusΣtzlich alle
- folgenden Bedingungen erfⁿllt werden:
-
- (a) Sie mⁿssen die verΣnderten Dateien mit einem auffΣlligen Vermerk
- versehen, der auf die von Ihnen vorgenommene Modifizierung und das Datum
- jeder Aenderung hinweist.
-
- (b) Sie mⁿssen dafⁿr sorgen, dass jede von Ihnen verbreitete oder
- ver÷ffentlichte Arbeit, die ganz oder teilweise von dem Programm oder
- Teilen davon abgeleitet ist, Dritten gegenⁿber als Ganzes unter den
- Bedingungen dieser Lizenz ohne Lizenzgebⁿhren zur Verfⁿgung gestellt wird.
-
- (c) Wenn das verΣnderte Programm normalerweise bei der Ausfⁿhrung
- interaktiv Kommandos einliest, mⁿssen Sie dafⁿr sorgen, dass es, wenn es
- auf dem ⁿblichsten Wege fⁿr solche interaktive Nutzung gestartet wird, eine
- Meldung ausgibt oder ausdruckt, die einen geeigneten Copyright-Vermerk
- enthΣlt sowie einen Hinweis, dass es keine GewΣhrleistung gibt (oder
- anderenfalls, dass Sie Garantie leisten), und dass die Benutzer das
- Programm unter diesen Bedingungen weiter verbreiten dⁿrfen. Auch muss der
- Benutzer darauf hingewiesen werden, wie er eine Kopie dieser Lizenz ansehen
- kann. (Ausnahme: Wenn das Programm selbst interaktiv arbeitet, aber
- normalerweise keine derartige Meldung ausgibt, muss Ihr auf dem Programm
- basierendes Werk auch keine solche Meldung ausgeben).
-
- Diese Anforderungen betreffen das verΣnderte Werk als Ganzes. Wenn
- identifizierbare Abschnitte des Werkes nicht von dem Programm abgeleitet
- sind und vernⁿnftigerweise selbst als unabhΣngige und eigenstΣndige Werke
- betrachtet werden k÷nnen, dann erstrecken sich diese Lizenz und ihre
- Bedingungen nicht auf diese Abschnitte, wenn sie als eigenstΣndige Werke
- verbreitet werden. Wenn Sie jedoch dieselben Abschnitte als Teil eines
- Ganzen verbreiten, das ein auf dem Programm basierendes Werk darstellt,
- dann muss die Verbreitung des Ganzen nach den Bedingungen dieser Lizenz
- erfolgen, deren Bedingungen fⁿr weitere Lizenznehmer somit auf die
- Gesamtheit ausgedehnt werden - und damit auf jeden einzelnen Teil,
- unabhΣngig vom jeweiligen Autor.
-
- Somit ist es nicht die Absicht dieses Abschnittes, Rechte fⁿr Werke in
- Anspruch zu nehmen oder zu beschneiden, die komplett von Ihnen geschrieben
- wurden; vielmehr ist es die Absicht, die Rechte zur Kontrolle der
- Verbreitung von Werken, die auf dem Programm basieren oder unter seiner
- auszugsweisen Verwendung zusammengestellt worden sind, auszuⁿben.
-
- Ferner bringt ein einfaches Zusammenstellen eines anderen Werkes, das nicht
- auf dem Programm basiert, zusammen mit dem Programm oder einem auf dem
- Programm basierenden Werk auf ein- und demselben Speicher- oder
- Vertriebsmedium das andere Werk nicht in den Anwendungsbereich dieser
- Lizenz.
-
- Paragraph 3. Sie dⁿrfen das Programm (oder ein darauf basierendes Werk
- gemΣss Paragraph 2) als Objectcode oder in ausfⁿhrbarer Form unter den
- Bedingungen von Paragraph 1 und 2 vervielfΣltigen und verbreiten -
- vorausgesetzt, dass Sie ausserdem eine der folgenden Leistungen erbringen:
-
- (a) Liefern Sie das Programm zusammen mit dem vollstΣndigen zugeh÷rigen
- maschinenlesbaren Quelltext auf einem fⁿr den Datenaustausch ⁿblichen
- Medium aus, wobei die Verteilung unter den Bedingungen der Paragraphen 1
- und 2 erfolgen muss. Oder:
-
- (b) Liefern Sie das Programm zusammen mit einem mindestens drei Jahre lang
- gⁿltigen schriftlichen Angebot aus, jedem Dritten eine vollstΣndige
- maschinenlesbare Kopie des Quelltextes zur Verfⁿgung zu stellen - zu nicht
- h÷heren Kosten als denen, die durch den physikalischen Kopiervorgang
- anfallen -, wobei der Quelltext unter den Bedingungen der Paragraphen 1 und
- 2 auf einem fⁿr den Datenaustausch ⁿblichen Medium weitergegeben wird.
- Oder:
-
- (c) Liefern Sie das Programm zusammen mit dem schriftlichen Angebot der
- Zurverfⁿgungstellung des Quelltextes aus, das Sie selbst erhalten haben.
- (Diese Alternative ist nur fⁿr nicht-kommerzielle Verbreitung zulΣssig und
- nur, wenn Sie das Programm als Objectcode oder in ausfⁿhrbarer Form mit
- einem entsprechenden Angebot gemΣss Absatz b erhalten haben.)
-
- Unter dem Quelltext eines Werkes wird diejenige Form des Werkes verstanden,
- die fⁿr Bearbeitungen vorzugsweise verwendet wird. Fⁿr ein ausfⁿhrbares
- Programm bedeutet "der komplette Quelltext": Der Quelltext aller im
- Programm enthaltenen Module einschliesslich aller zugeh÷rigen
- Modulschnittstellen-Definitionsdateien sowie der zur Compilation und
- Installation verwendeten Skripte. Als besondere Ausnahme jedoch braucht
- der verteilte Quelltext nichts von dem zu enthalten, was ⁿblicherweise
- (entweder als Quelltext oder in binΣrer Form) zusammen mit den
- Hauptkomponenten des Betriebssystems (Kernel, Compiler usw.) geliefert
- wird, unter dem das Programm lΣuft - es sei denn, diese Komponente selbst
- geh÷rt zum ausfⁿhrbaren Programm.
-
- Wenn die Verbreitung eines ausfⁿhrbaren Programms oder des Objectcodes
- dadurch erfolgt, dass der Kopierzugriff auf eine dafⁿr vorgesehene Stelle
- gewΣhrt wird, so gilt die GewΣhrung eines gleichwertigen Zugriffs auf den
- Quelltext als Verbreitung des Quelltextes, auch wenn Dritte nicht dazu
- gezwungen sind, den Quelltext zusammen mit dem Objectcode zu kopieren.
-
- Paragraph 4. Sie dⁿrfen das Programm nicht vervielfΣltigen, verΣndern,
- weiter lizenzieren oder verbreiten, sofern es nicht durch diese Lizenz
- ausdrⁿcklich gestattet ist. Jeder anderweitige Versuch der
- VervielfΣltigung, Modifizierung, Weiterlizenzierung und Verbreitung ist
- nichtig und beendet automatisch Ihre Rechte unter dieser Lizenz. Jedoch
- werden die Lizenzen Dritter, die von Ihnen Kopien oder Rechte unter dieser
- Lizenz erhalten haben, nicht beendet, solange diese die Lizenz voll
- anerkennen und befolgen.
-
- Paragraph 5. Sie sind nicht verpflichtet, diese Lizenz anzunehmen, da Sie
- sie nicht unterzeichnet haben. Jedoch gibt Ihnen nichts anderes die
- Erlaubnis, das Programm oder von ihm abgeleitete Werke zu verΣndern oder zu
- verbreiten. Diese Handlungen sind gesetzlich verboten, wenn Sie diese
- Lizenz nicht anerkennen. Indem Sie das Programm (oder ein darauf
- basierendes Werk) verΣndern oder verbreiten, erklΣren Sie Ihr
- EinverstΣndnis mit dieser Lizenz und mit allen ihren Bedingungen bezⁿglich
- der VervielfΣltigung, Verbreitung und VerΣnderung des Programms oder eines
- darauf basierenden Werkes.
-
- Paragraph 6. Jedesmal, wenn Sie das Programm (oder ein auf dem Programm
- basierendes Werk) weitergeben, erhΣlt der EmpfΣnger automatisch vom
- ursprⁿnglichen Lizenzgeber die Lizenz, das Programm entsprechend den hier
- festgelegten Bestimmungen zu vervielfΣltigen, zu verbreiten und zu
- verΣndern. Sie dⁿrfen keine weiteren EinschrΣnkungen der Durchsetzung der
- hierin zugestandenen Rechte des EmpfΣngers vornehmen. Sie sind nicht dafⁿr
- verantwortlich, die Einhaltung dieser Lizenz durch Dritte durchzusetzen.
-
- Paragraph 7. Sollten Ihnen infolge eines Gerichtsurteils, des Vorwurfs
- einer Patentverletzung oder aus einem anderen Grunde (nicht auf
- Patentfragen begrenzt) Bedingungen (durch Gerichtsbeschluss, Vergleich oder
- anderweitig) auferlegt werden, die den Bedingungen dieser Lizenz
- widersprechen, so befreien Sie diese UmstΣnde nicht von den Bestimmungen
- dieser Lizenz. Wenn es Ihnen nicht m÷glich ist, das Programm unter
- gleichzeitiger Beachtung der Bedingungen in dieser Lizenz und Ihrer
- anderweitigen Verpflichtungen zu verbreiten, dann dⁿrfen Sie als Folge das
- Programm ⁿberhaupt nicht verbreiten. Wenn zum Beispiel ein Patent nicht
- die gebⁿhrenfreie Weiterverbreitung des Programms durch diejenigen erlaubt,
- die das Programm direkt oder indirekt von Ihnen erhalten haben, dann
- besteht der einzige Weg, sowohl das Patentrecht als auch diese Lizenz zu
- befolgen, darin, ganz auf die Verbreitung des Programms zu verzichten.
-
- Sollte sich ein Teil dieses Paragraphen als ungⁿltig oder unter bestimmten
- UmstΣnden nicht durchsetzbar erweisen, so soll dieser Paragraph seinem
- Sinne nach angewandt werden; im ⁿbrigen soll dieser Paragraph als Ganzes
- gelten.
-
- Zweck dieses Paragraphen ist nicht, Sie dazu zu bringen, irgendwelche
- Patente oder andere Eigentumsansprⁿche zu verletzen oder die Gⁿltigkeit
- solcher Ansprⁿche zu bestreiten; dieser Paragraph hat einzig den Zweck, die
- IntegritΣt des Verbreitungssystems der freien Software zu schⁿtzen, das
- durch die Praxis ÷ffentlicher Lizenzen verwirklicht wird. Viele Leute
- haben grosszⁿgige BeitrΣge zu dem grossen Angebot der mit diesem System
- verbreiteten Software im Vertrauen auf die konsistente Anwendung dieses
- Systems geleistet; es liegt am Autor/Geber, zu entscheiden, ob er die
- Software mittels irgendeines anderen Systems verbreiten will; ein
- Lizenznehmer hat auf diese Entscheidung keinen Einfluss.
-
- Dieser Paragraph ist dazu gedacht, deutlich klarzustellen, was als
- Konsequenz aus dem Rest dieser Lizenz betrachtet wird.
-
- Paragraph 8. Wenn die Verbreitung und/oder die Benutzung des Programms in
- bestimmten Staaten entweder durch Patente oder durch urheberrechtlich
- geschⁿtzte Schnittstellen eingeschrΣnkt ist, kann der Urheberrechtsinhaber,
- der das Programm unter diese Lizenz gestellt hat, eine explizite
- geographische Begrenzung der Verbreitung angeben, in der diese Staaten
- ausgeschlossen werden, so dass die Verbreitung nur innerhalb und zwischen
- den Staaten erlaubt ist, die nicht ausgeschlossen sind. In einem solchen
- Fall beinhaltet diese Lizenz die BeschrΣnkung, als wΣre sie in diesem Text
- niedergeschrieben.
-
- Paragraph 9. Die Free Software Foundation kann von Zeit zu Zeit
- ⁿberarbeitete und/oder neue Versionen der General Public License
- ver÷ffentlichen. Solche neuen Versionen werden vom Grundprinzip her der
- gegenwΣrtigen entsprechen, k÷nnen aber im Detail abweichen, um neuen
- Problemen und Anforderungen gerecht zu werden.
-
- Jede Version dieser Lizenz hat eine eindeutige Versionsnummer. Wenn in
- einem Programm angegeben wird, dass es dieser Lizenz in einer bestimmten
- Versionsnummer oder "jeder spΣteren Version" ("any later version")
- unterliegt, so haben Sie die Wahl, entweder den Bestimmungen der genannten
- Version zu folgen oder denen jeder beliebigen spΣteren Version, die von der
- Free Software Foundation ver÷ffentlicht wurde. Wenn das Programm keine
- Versionsnummer angibt, k÷nnen Sie eine beliebige Version wΣhlen, die je von
- der Free Software Foundation ver÷ffentlicht wurde.
-
- Paragraph 10. Wenn Sie den Wunsch haben, Teile des Programms in anderen
- freien Programmen zu verwenden, deren Bedingungen fⁿr die Verbreitung
- anders sind, schreiben Sie an den Autor, um ihn um die Erlaubnis zu bitten.
- Fⁿr Software, die unter dem Copyright der Free Software Foundation steht,
- schreiben Sie an die Free Software Foundation; wir machen zu diesem Zweck
- gelegentlich Ausnahmen. Unsere Entscheidung wird von den beiden Zielen
- geleitet werden, zum einen den freien Status aller von unserer freien
- Software abgeleiteten Werke zu erhalten und zum anderen das
- gemeinschaftliche Nutzen und Wiederverwenden von Software im allgemeinen zu
- f÷rdern.
-
- KEINE GEWAEHRLEISTUNG
-
- Paragraph 11. DA DAS PROGRAMM OHNE JEGLICHE KOSTEN LIZENZIERT WIRD,
- BESTEHT KEINERLEI GEWAEHRLEISTUNG FUER DAS PROGRAMM, SOWEIT DIES GESETZLICH
- ZULAESSIG IST. SOFERN NICHT ANDERWEITIG SCHRIFTLICH BESTAETIGT, STELLEN DIE
- COPYRIGHT-INHABER UND/ODER DRITTE DAS PROGRAMM SO ZUR VERFUEGUNG, "WIE ES
- IST", OHNE IRGENDEINE GEWAEHRLEISTUNG, WEDER AUSDRUECKLICH NOCH IMPLIZIT,
- EINSCHLIESSLICH - ABER NICHT BEGRENZT AUF - MARKTREIFE ODER VERWENDBARKEIT
- FUER EINEN BESTIMMTEN ZWECK. DAS VOLLE RISIKO BEZUEGLICH QUALITAET UND
- LEISTUNGSFAEHIGKEIT DES PROGRAMMS LIEGT BEI IHNEN. SOLLTE SICH DAS PROGRAMM
- ALS FEHLERHAFT HERAUSSTELLEN, LIEGEN DIE KOSTEN FUER NOTWENDIGEN SERVICE,
- REPARATUR ODER KORREKTUR BEI IHNEN.
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- Paragraph 12. IN KEINEM FALL, AUSSER WENN DURCH GELTENDES RECHT GEFORDERT
- ODER SCHRIFTLICH ZUGESICHERT, IST IRGENDEIN COPYRIGHT-INHABER ODER
- IRGENDEIN DRITTER, DER DAS PROGRAMM WIE OBEN ERLAUBT MODIFIZIERT ODER
- VERBREITET HAT, IHNEN GEGENUEBER FUER IRGENDWELCHE SCHAEDEN HAFTBAR,
- EINSCHLIESSLICH JEGLICHER ALLGEMEINER ODER SPEZIELLER SCHAEDEN, SCHAEDEN
- DURCH SEITENEFFEKTE (NEBENWIRKUNGEN) ODER FOLGESCHAEDEN, DIE AUS DER
- BENUTZUNG DES PROGRAMMS ODER DER UNBENUTZBARKEIT DES PROGRAMMS FOLGEN
- (EINSCHLIESSLICH - ABER NICHT BESCHRAENKT AUF - DATENVERLUSTE, FEHLERHAFTE
- VERARBEITUNG VON DATEN, VERLUSTE, DIE VON IHNEN ODER ANDEREN GETRAGEN
- WERDEN MUESSEN, ODER DEM UNVERMOEGEN DES PROGRAMMS, MIT IRGENDEINEM ANDEREN
- PROGRAMM ZUSAMMENZUARBEITEN), SELBST WENN EIN COPYRIGHT-INHABER ODER
- DRITTER UEBER DIE MOEGLICHKEIT SOLCHER SCHAEDEN UNTERRICHTET WORDEN WAR.
-
- ENDE DER BEDINGUNGEN