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- RE: Ab 18 darf man t
- madwolf Wolfram Taube jun.
- ALLE
- Ich muß schon sagen daß die
- Leute in Sachen Indizerung
- wieder mal keine Ahnung
- haben. Um ein paar Miß-
- verständnisse aus dem Weg
- zu räumen werde ich euch mal
- erklären was es sich mit der
- Bpjs und der USK auf sich
- hat. Die USK hat keine
- rechtlichen Konsequensen
- auf sich, hier wird nur
- vorgeschlagen ab welchen
- Alter dieses Spiel geeignet
- ist. Aber wenn Sich ein
- 10 jähriger sich ein Spiel
- wie "Resident Evil" mit
- einer USK von 18 Jahren
- kauft hat der Verkäufer und
- Käufer mit keinerlei
- strafrechtlichen
- Konzequenzen zu rechnen, da
- die USK nicht verbindlich
- ist. Die von der BpJs
- indizierten Spiele sind
- dagegen für unter 18 jährige
- tabu wenn jemand die Spiele
- die indiziert sind an
- Jungendliche unter 18jahre
- verkauft macht sich somit
- strafbar. Wenn aber jemand
- über 18 ist kann er sich
- jederzeit sich so ein Spiel
- zulegen. Dann gibt es noch
- eine dritte Sparte das sind
- die sogenannten Beschlag-
- nahmungen d.h. diese Sorte
- von Spielen dürfen nicht
- mehr verkauft werden, wer
- sie besitzt Glück gehabt!!!
- Aber nicht mehr verleihen,
- verschenken oder verkaufen
- sonst machts du dich straf-
- bar. Wer kein beschlag-
- nahmtes Spiel besitzt macht
- nichts viel habt eh nichts
- versäumt.
- Very best Greetings by
-
-