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- Endbenutzer-Software-Lizenz-Vertrag
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- Die Benutzung von meiner Software durch den Endverbraucher erfolgt
- ausschliesslich zu den nachstehenden Bedingungen.
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- Zwischen Ihnen (im folgenden auch: "Lizenznehmer" genannt) und mir, kommt
- folgender Lizenzvertrag zustande.
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- 1. Lizenzbedingung:
- Gegenstand der Lizenzbedingungen ist das auf dem Datentraeger (Diskette)
- aufgezeichnete Programm, die Programmbeschreibung und Bedienungs-
- anleitung, sowie sonstiges Zubehoer. Dies wird auch als "Software"
- bezeichnet.
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- 2. Umfang der Nutzung:
- Ich gewaehre Ihnen das einfache nicht -ausschliessliche und persoenliche
- Recht (im folgenden auch als Lizenz bezeichnet), die beiliegende Kopie
- der Software auf einem einzelnen Computer (d.h. mit nur einer einzigen
- Zentraleinheit (CPU)), und nur an einem Ort zu benutzen. Ist dieser
- einzelne Computer ein Mehrbenutzersystem, so gilt dieses Benutzungs-
- recht fuer alle Benutzer dieses einen Systems. Als Lizenznehmer duerfen
- sie Software in koerperlicher Form (d.h. auf einem Datentraeger abge-
- speichert) von einem Computer auf einen anderen Computer uebertragen,
- vorausgesetzt, dass Sie zu irgendeinem Zeitpunkt immer nur auf einem
- einzelnen Computer genutzt wird. Ausnahme: Wenn der Lizenznehmer im
- Besitz einer gueltigen Firmen(II)/-Schullizenz (Details auf Anfrage)
- ist, darf er die Software auf genau der in der Firmen(II)/-Schullizenz
- angegebenen Anzahl von Computern installieren.
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- Besondere Beschraenkungen:
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- Dem Lizenznehmer ist untersagt,
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- a) ohne vorherige schriftliche Einwilligung von mir die Software oder das
- zugehoerige schriftliche Material an einen Dritten zu uebergeben oder einem
- Dritten sonstwie zugaenglich zu machen.
- b) die Software von einem Computer ueber ein Netz oder einen Daten-
- uebertragungskanal auf einen anderen Computer zu uebertragen.
- c) ohne vorherige schriftliche Einwilligung von mir die Software abzu-
- aendern, zu uebersetzen, zurueckzuentwickeln, zu entkompilieren oder zu
- entassemblieren.
- d) von der Software abgeleitete Werke zu erstellen oder das schrift-
- liche Material zu vervielfaeltigen.
- e) Das Programm oder Teile davon zu uebersetzen, abzuaendern oder vom
- schriftlichen Material abgeleitete Werke zu erstellen.
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- 3. Inhaberschaft an Rechten:
- Sie erhalten mit dem Erwerb des Produktes nur Eigentum an dem koerper-
- lichen Medium, auf welchem die Software aufgezeichnet ist. Ein Erwerb von
- Rechten an der Software selbst ist damit nicht verbunden. Ich behalte mir
- insbesondere alle Veroeffentlichungs-, Vervielfaeltigungs-, Bearbeitungs-
- und Verwertungsrechte an der Software vor.
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- 4. Vervielfaeltigung:
- Die Software und das zugehoerige Schriftmaterial sind urheberrechtlich
- geschuetzt. Soweit die Software nicht mit einem Kopierschutz versehen ist,
- ist Ihnen das Anfertigen einer einzigen Reservekopie ausschliesslich zu
- Sicherungszwecken erlaubt.
- Sie sind verpflichtet, auf der Reservekopie den Urheberrechtsvermerk von
- mir anzubringen bzw. ihn darin aufzunehmen.
- Ein in der Software vorhandener Urheberrechtsvermerk darf nicht entfernt
- werden.
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- 5. Uebertragung des Benutzungsrechtes:
- Das Recht zur Benutzung der Software kann nur mit vorheriger schrift-
- licher Einwilligung von mir und nur unter diesen Lizenzbedingungen an
- einen Dritten uebertragen werden. Verschenken, Vermietung und Verleih
- der Software sind ausdruecklich untersagt.
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- 6. Aenderungen und Aktualisierungen:
- Ich bin berechtigt, Aktualisierungen oder korrigierte Versionen der
- Software nach eigenem Ermessen zu erstellen.
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- 7. Vertragsdauer
- Dieser Vertrag ist nicht zeitlich begrenzt. Handelt der Lizenznehmer
- den Bedingungen dieses Vertrages zuwider, so erlischt das Nutzungs-
- recht, ohne dass es einer Kuendigung bedarf. In diesem Fall besteht die
- Verpflichtung, die Originaldatentraeger, etwa vorhandene Sicherungs-
- kopien, sowie Kopien der Software auf Festplatten und Magnetbaendern
- sowie schriftliche Materialien incl. aller Ausdrucke und evtl. auf
- Datentraeger gelieferter Bestandteile der Dokumentation zu vernichten,
- oder auf Anforderung des Lizenzgebers an diesen auszuliefern. Der
- Lizenznehmer haftet dem Lizenzgeber fuer jeden Schaden, der dem
- Lizenzgeber aus einer Verletzung dieses Vertrages entsteht.
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- 8. Gewaehrleistung und Haftung:
- a) Ich gewaehre gegenueber dem urspruenglichen Lizenznehmer, dass zum
- Zeitpunkt der Uebergabe der Datentraeger (Diskette), auf dem die Software
- aufgezeichnet ist, unter normalen Betriebsbedingungen frei von Fehlern ist.
- b) Sollte der Datentraeger (die Diskette) dennoch fehlerhaft sein, so kann
- der Erwerber Ersatzlieferung waehrend der Gewaehrleistungszeit von 6
- Monaten ab Lieferung verlangen. Er muss dazu den Datentraeger und eine
- Kopie der Rechnung/Quittung an mich, oder jenen Haendler, von dem das
- Produkt bezogen wurde, retournieren.
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- Ich uebernehme keine Haftung fuer die Fehlerfreiheit der Software.
- Insbesondere uebernehme ich keine Gewaehr dafuer, dass die Software den
- Anforderungen und Zwecken des Erwerbers genuegt, oder mit anderen von
- ihm genutzten Programmen zusammenarbeitet. Weiterhin bin ich unter
- keinen Umstaenden fuer Schaeden haftbar, die sich aus der Nutzung oder
- Unfaehigkeit zur Nutzung des vorliegenden Produktes ergeben. Dies
- schliesst den Verlust von Geschaeftsgewinnen, die Unterbrechung der
- geschaeftlichen Ablaeufe, den Verlust von Daten, sowie alle uebrigen
- materiellen und ideellen Verluste und deren Folgeschaeden ein und gilt
- selbst dann, wenn ich zuvor ausdruecklich auf die Moeglichkeit der-
- artiger Schaeden hingewiesen worden bin. Die Verantwortung fuer die
- richtige Auswahl und die Folgen der Benutzung der Software sowie der
- damit beabsichtigten oder erzielten Ergebnisse traegt der Erwerber.
- Das gleiche gilt fuer eventuell begleitendes schriftliches Material.
- Ich hafte nicht fuer Schaeden, es sei denn, dass ein Schaden durch
- Vorsatz oder grobe Fahrlaessigkeit seitens meiner Person verursacht
- worden ist. Eine Haftung wegen eventuell von mir zugesicherten Eigen-
- schaften bleibt davon unberuehrt. Eine Haftung fuer Mangelfolgeschaeden,
- die nicht vom Lieferumfang umfasst sind, ist ausgeschlossen.
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- Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so
- beruehrt dies die uebrigen Bestimmungen nicht.
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- Anstelle der nichtigen Bestimmungen gilt in diesen Fall, was dem
- erkennbar gewollten Vertragszweck am naechsten kommt.
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