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OS/2 Shareware BBS: 11 Util
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11-Util.zip
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pmd24d.zip
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LICENSE.DOC
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1998-08-26
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3KB
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54 lines
Lizenzbestimmungen für PM Diskcopy
PM Diskcopy für OS/2 ist SHAREWARE. Sie können das Programm 30 Tage
lang kostenlos testen. Nach Ablauf des Testzeitraums müssen Sie
das Programm bei dem Autor registrieren lassen, falls Sie es weiter
verwenden wollen. Im Gegensatz dazu dürfen PMDIMGEX.EXE, PMDIMGWR.EXE,
WNDIMGEX.EXE, WNDIMGWR.EXE und alle EXEs, die mittels PM Diskcopy aus
Image-Dateien erzeugt wurden, entsprechend dem FREEWARE-Konzept
unentgeltlich weitergegeben und verwendet werden.
Diese Sharewareversion darf kostenlos weitergegeben werden, entweder auf
elektronischem Wege über Mailboxen o.ä., oder auf Datenträgern. Für die
Weitergabe darf eine Bearbeitungsgebühr erhoben werden, die jedoch
5 DM nicht übersteigen darf (bei Programmsammlungen anteilig gerechnet).
Das Programm darf nur als vollständiges Archiv und unverändert
weitergegeben werden, so, wie es vom Autor vorgesehen wurde.
Die registrierte Version darf mehrfach auf verschiedenen Rechnern
installiert werden. Es muß jedoch sichergestellt werden, daß das
Programm zu einem Zeitpunkt nur auf einem Rechner in Verwendung ist.
Sobald Installationen auf mehreren Rechnern gleichzeitig verwendet
werden, sind entsprechend zusätzliche Lizenzen erforderlich.
Der Autor übernimmt keinerlei Garantie für Fehlerfreiheit des Produkts.
Der Autor übernimmt auch keinerlei Haftung für Datenverluste oder Schäden
jedwelcher Art, die durch die Verwendung von PM Diskcopy für OS/2 entstehen
könnten. Der Autor garantiert auch nicht, daß das Programm für einen
bestimmten Zweck geeignet ist.
Falls das Programm in Verbindung mit einem kommerziellen Softwareprodukt
oder mit Hardware weitergegeben werden soll ("Bundling"), muß vorher die
schriftliche Genehmigung des Autors eingeholt werden.
Bei Aufnahme des Programms in eine Sammlung von Shareware- und Freeware-
Programmen auf Diskette oder CD-ROM ist die schriftliche Genehmigung des
Autors, sowie ein Belegexemplar erforderlich.
Falls eine Lizenz als Erneuerung einer Lizenz einer vorhergehenden Version
erworben wurde ("Update"), so erlischt damit die Lizenz für die
vorhergehende Version.
Ein Registrier-Code darf nicht an Dritte weitergegeben werden.
Falls das Programmpaket in komprimierter Form weiterverteilt wird ("Archiv"),
darf nur ein Format verwendet werden, welches lange Dateinamen und erweiterte
Attribute unterstützt.
Programmversionen, die ausdrücklich mit "BETA" bezeichnet sind,
dürfen auf KEINEN FALL auf CD ROM gepresst werden oder durch
Dritte gegen IRGENDEINEN GELDBETRAG VERKAUFT werden.
Bernd Wetzel
Krumbach, August 1998