SOZIALE LEISTUNGENLT-PRODUKTEN DURCH UNSERE ANGESTELLTEN
SOZIALE LEISTUNGEN
Wir bieten unseren Angestellten eine Reihe besonderer sozialer Leistungen. Der Umfang dieser Leistungen richtet sich u.a. nach der Angestelltenkategorie (Vollzeit- oder Teilzeit-Angestellte etc.). N
heres dazu wird Ihnen bei der Einstellung erl
utert.
Eine kurze schriftliche Zusammenfassung aller uns angebotenen sozialen Leistungen ist bei der Personalabteilung erh
ltlich. Diese Abteilung ist Ihnen auch bei allen Fragen zu diesem Thema behilflich. Die genauen Bedingungen f
r die Inanspruchnahme der sozialen Leistungen werden durch entsprechende Dokumente geregelt.
Wir behalten uns das Recht vor, das Angebot an zus
tzlichen sozialen Leistungen jederzeit zu
ndern oder einzuschr
nken. Schriftlich geregelte Anspr
che von Angestellten auf bestimmte Leistungen sind davon nicht betroffen.
SOZIALE LEISTUNGEN
TopicsEntries
SOZIALE LEISTUNGEN
ARBEITSFREIE ZEITN
ARBEITSFREIE ZEIT
FEIERTAGE UND URLAUB
Urlaub
Alle Festangestellten
ber 18 Jahre haben einen Anspruch auf mindestens 18 Tage bezahlten Urlaub pro Kalenderjahr. Angestellte unter 18 Jahren haben den gesetzlich geregelten altersm
igen Urlaubsanspruch. Alle 3 Jahre erh
ht sich der Jahresurlaub um 1 Tag.
Der Urlaub kann fr
hestens 6 Monte nach dem Termin der Einstellung angetreten werden. Mit jedem Monat der Betriebszugeh
rigkeit erwirbt der Angestellte das Recht auf 1/12 des Jahresurlaubs. Urlaub, der im laufenden Kalenderjahr nicht in Anspruch genommen wird, mu
innerhalb der ersten drei Monate des n
chsten Kalenderjahres in Anspruch genommen werden. Bei Beendigung des Arbeitsverh
ltnisses wird der nicht in Anspruch genommene Urlaub ausbezahlt. Die Termine f
r den Urlaub m
ssen innerhalb einer Abteilung mit dem jeweiligen Vorgesetzten abgesprochen werden.
Feiertage
Folgende Feiertage gelten f
r alle Angestellten der Allerwelt AG:
Neujahr
Rosenmontag
Karfreitag
Ostermontag
Christi Himmelfahrt
Pfingstmontag
Fronleichnam
Reformationstag
Allerheiligen
- und Bettag
Heiligabend
1. und 2. Weihnachtstag
Silvester
Krankheitsbedingter Arbeitsausfall
Alle Angestellten haben ein Recht auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall f
r die ersten sechs Wochen ihrer Abwesenheit. Dauert die krankheitsbedingte Abwesenheit l
nger als 2 Tage, so ist eine
rztliche Bescheinigung vorzulegen. In jedem Fall ist der Angestellte verpflichtet, seinen Vorgesetzten am 1. Krankheitstag von seiner Abwesenheit zu unterrichten.
Famili
re Gr
Angestellte erhalten 1-3 Tage Sonderurlaub bei wichtigen Familienanl
ssen wie Hochzeit, Taufe, Beerdigung etc. Die Einzelheiten sollten jeweils mit dem Vorgesetzten abgesprochen werden.
Bildungsurlaub
Zu Bildungszwecken, die der beruflichen, gewerkschaftlichen oder allgemeinen und politischen Bildung dienen, wird Bildungsurlaub im Rahmen der gesetzlichen Regelungen gew
hrt. Die Zeit des Bildungsurlaubs sollte nicht in Konflikt mit der aktuellen Arbeitssituation in der Abteilung des jeweiligen Angestellten stehen.
Milit
rdienst
Wehrpflichtige Angestellte, die zum Wehr- oder Ersatzdienst oder zu Wehr
bungen eingezogen werden, erhalten den daf
r notwendigen Sonderurlaub.
Urlaub!
marked
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TopicsEntries
ARBEITSFREIE ZEIT
FEIERTAGE UND URLAUB
Urlaub
ARBEITSFREIE ZEIT
Feiertage
Folgende Feiertage gelten f
r alle Angestellten der Allerwelt AG:
Neujahr
Rosenmontag
Karfreitag
Ostermontag
Christi Himmelfahrt
Pfingstmontag
Fronleichnam
Reformationstag
Allerheiligen
- und Bettag
Heiligabend
1. und 2. Weihnachtstag
Silvester
Krankheitsbedingter Arbeitsausfall
Alle Angestellten haben ein Recht auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall f
r die ersten sechs Wochen ihrer Abwesenheit.ert die krankheitsbedingte Abwesenheit l
nger als 2 Tage, so ist eine
rztliche Bescheinigung vorzulegen. In jedem Fall ist der Angestellte verpflichtet, seinen Vorgesetzten am 1. Krankheitstag von seiner Abwesenheit zu unterrichten.
Famili
re Gr
Angestellte erhalten 1-3 Tage Sonderurlaub bei wichtigen Familienanl
ssen wie Hochzeit, Taufe, Beerdigung etc. Die Einzelheiten sollten jeweils mit dem Vorgesetzten abgesprochen werden.
Bildungsurlaub
Zu Bildungszwecken, die der beruflichen, gewerkschaftlichen oder allgemeinen und politischen Bildung dienen, wird Bildungsurlaub im Rahmen der gesetzlichen Regelungen gew
hrt. Die Zeit des Bildungsurlaubs sollte nicht in Konflikt mit der aktuellen Arbeitssituation in der Abteilung des jeweiligen Angestellten stehen.
Milit
rdienst
Wehrpflichtige Angestellte, die zum Wehr- oder Ersatzdienst oder zu Wehr
bungen eingezogen werden, erhalten den daf
r notwendigen Sonderurlaub.
Feiertage
Krankheitsbedingter Arbeitsausfall
TopicsEntries
ARBEITSFREIE ZEIT
Dauert die krankheitsbedingte Abwesenheit l
nger als 2 Tage, so ist eine
rztliche Bescheinigung vorzulegen. In jedem Fall ist der Angestellte verpflichtet, seinen Vorgesetzten am 1. Krankheitstag von seiner Abwesenheit zu unterrichten.
Famili
re Gr
Angestellte erhalten 1-3 Tage Sonderurlaub bei wichtigen Familienanl
ssen wie Hochzeit, Taufe, Beerdigung etc. Die Einzelheiten sollten jeweils mit dem Vorgesetzten abgesprochen werden.
Bildungsurlaub
Zu Bildungszwecken, die der beruflichen, gewerkschaftlichen oder allgemeinen und politischen Bildung dienen, wird Bildungsurlaub im Rahmen der gesetzlichen Regelungen gew
hrt. Die Zeit des Bildungsurlaubs sollte nicht in Konflikt mit der aktuellen Arbeitssituation in der Abteilung des jeweiligen Angestellten stehen.Milit
rdienst
Wehrpflichtige Angestellte, die zum Wehr- oder Ersatzdienst oder zu Wehr
bungen eingezogen werden, erhalten den daf
r notwendigen Sonderurlaub.
Famili
re Gr
Bildungsurlaub
TopicsEntries
Milit
rdienst
TopicsEntries
ARBEITSFREIE ZEIT
Milit
rdienst
Wehrpflichtige Angestellte, die zum Wehr- oder Ersatzdienst oder zu Wehr
bungen eingezogen werden, erhalten den daf
r notwendigen Sonderurlaub.
ERZIEHUNGSURLAUB
UNBEZAHLTER SONDERURLAUB ZUR PFLEGE ANGEH
RIGER
TopicsEntries
ERZIEHUNGSURLAUBT
ERZIEHUNGSURLAUB
r die Erziehung eines Kindes k
nnen Angestellte einen Erziehungsurlaub von bis zu drei Jahren beantragen. Der Erziehungsurlaub kann von Seiten des Angestellten jederzeit verk
rzt werden. Paare k
nnen den Erziehungsurlaub untereinander aufteilen.
UNBEZAHLTER SONDERURLAUB ZUR PFLEGE ANGEH
RIGER
Sie k
nnen pro Kalenderjahr bis zu 12 Wochen unbezahlten Sonderurlaub zur Pflege Angeh
riger in Anspruch nehmen. Bedingung ist, da
Sie seit mindestens 1 Jahr bei der Allerwelt AG besch
ftigt sind.
Diese Art von Sonderurlaub wird in folgenden F
llen gew
Versorgung eines Kindes unter 6 Jahren, wenn keine andere vollj
hrige Person zum Haushalt geh
Pflege eines kranken Lebenspartners oder Familienangeh
rigen.
RECHTZEITIGE BENACHRICHTIGUNG UND
RZTLICHE BESCHEINIGUNG
TopicsEntries
RECHTZEITIGE BENACHRICHTIGUNG UND
RZTLICHE BESCHEINIGUNG
RECHTZEITIGE BENACHRICHTIGUNG UND
RZTLICHE BESCHEINIGUNG
Falls Sie unbezahlten Sonderurlaub zur Pflege eines Angeh
rigen nehmen m
chten, sollten Sie Ihren Vorgesetzten rechtzeitig davon unterrichten.
ber die Krankheit der zu pflegenden Person ist eine
rztliche Bescheinigung vorzulegen.
Die Frist zur Benachrichtigung betr
gt 30 Tage vor Antritt des Sonderurlaubs, falls der Anla
dazu f
r Sie vorhersehbar ist. Ist der Anla
r Sie nicht vorhersehbar, so m
ssen Sie uns sp
testens 2 Werktage, nachdem Sie von der Erkrankung Ihres Angeh
rigen, die einen unbezahlten Sonderurlaub zur Pflege erforderlich macht, erfahren haben, benachrichtigen.
Wir behalten uns das Recht vor, auf unsere Rechnung die Meinung eines anderen Arztes
ber den Gesundheitszustand des von Ihnen zu pflegenden Angeh
rigen heranzuziehen.
REGELM
SSIGE BERICHTERSTATTUNG
Falls Ihr Sonderurlaub zur Pflege Angeh
riger l
nger als zwei Wochen andauert, sollten Sie sich in regelm
igen Abst
nden bei Ihrem Vorgesetzten melden, um ihn
ber den weiteren Verlauf Ihrer Abwesenheit zu unterrichten.
VERSICHERUNGEN
mtliche vom Arbeitgeber zu tragenden Versicherungsbeitr
ge werden im Rahmen der gesetzlichen Regelungen w
hrend eines unbezahlten Sonderurlaubs fortgezahlt.
ANGESTELLTE EHEPAARE
Bei angestellten Ehepaaren betr
gt die Gesamtdauer f
r unbezahlten Sonderurlaub zur Pflege Angeh
riger 12 Wochen (nicht 24 Wochen).
MUTTERSCHAFTSURLAUB
Mutterschaftsurlaub wird sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt (bei Fr
h- und Mehrlingsgeburten zw
lf Wochen nach der Geburt) gew
hrt. Im Anschlu
an diese Zeit kann Erziehungsurlaub angetreten werden (n
heres dazu finden Sie im Abschnitt "Erziehungsurlaub").
GESETZGEBUNG ANDERER L
Sollte eine der hier beschriebenen Regelungen mit den Gesetzen eines Landes, in dem die Allerwelt AG eine Niederlassung hat, in Konflikt stehen, dann gelten die Gesetze des jeweiligen Landes.
RECHTZEITIGE BENACHRICHTIGUNG UND
RZTLICHE BESCHEINIGUNG
REGELM
SSIGE BERICHTERSTATTUNG
Falls Ihr Sonderurlaub zur Pflege Angeh
riger l
nger als zwei Wochen andauert, sollten Sie sich in regelm
igen Abst
nden bei Ihrem Vorgesetzten melden, um ihn
ber den weiteren Verlauf Ihrer Abwesenheit zu unterrichten.
VERSICHERUNGEN
mtliche vom Arbeitgeber zu tragenden Versicherungsbeitr
ge werden im Rahmen der gesetzlichen Regelungen w
hrend eines unbezahlten Sonderurlaubs fortgezahlt.
ANGESTELLTE EHEPAARE
Bei angestellten Ehepaaren betr
gt die Gesamtdauer f
r unbezahlten Sonderurlaub zur Pflege Angeh
riger 12 Wochen (nicht 24 Wochen).
MUTTERSCHAFTSURLAUB
Mutterschaftsurlaub wird sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt (bei Fr
h- und Mehrlingsgeburten zw
lf Wochen nach der Geburt) gew
hrt. Im Anschlu
an diese Zeit kann Erziehungsurlaub angetreten werden (n
heres dazu finden Sie im Abschnitt "Erziehungsurlaub").
GESETZGEBUNG ANDERER L
Sollte eine der hier beschriebenen Regelungen mit den Gesetzen eines Landes, in dem die Allerwelt AG eine Niederlassung hat, in Konflikt stehen, dann gelten die Gesetze des jeweiligen Landes.
REGELM
SSIGE BERICHTERSTATTUNG
VERSICHERUNGEN
ANGESTELLTE EHEPAARE
TopicsEntries
VERSICHERUNGEN
indexEntries
Versicherung
marked
MUTTERSCHAFTSURLAUB
GESETZGEBUNG ANDERER L
TopicsEntries
RECHTZEITIGE BENACHRICHTIGUNG UND
RZTLICHE BESCHEINIGUNG
MUTTERSCHAFTSURLAUB
Mutterschaftsurlaub wird sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt (bei Fr
h- und Mehrlingsgeburten zw
lf Wochen nach der Geburt) gew
hrt. Im Anschlu
an diese Zeit kann Erziehungsurlaub angetreten werden (n
heres dazu finden Sie im Abschnitt "Erziehungsurlaub").
GESETZGEBUNG ANDERER L
Sollte eine der hier beschriebenen Regelungen mit den Gesetzen eines Landes, in dem die Allerwelt AG eine Niederlassung hat, in Konflikt stehen, dann gelten die Gesetze des jeweiligen Landes.
Topic Editor
strChecked
So bearbeiten Sie Themen:
Wechseln Sie zur Seite, welche die zu bearbeitende Themen enth
lt. W
hlen Sie aus dem Men
Handbuch den Befehl Themen-Editor. Nachdem Sie eine Seite bearbeitet haben, m
ssen Sie auf die Schaltfl
che "Aktualisieren" klicken, um die
nderungen in Kraft treten zu lassen.
gen Sie einen Indexeintrag hinzu:
Wechseln Sie zum Leserebene und w
hlen Sie das Men
element "Index hinzuf
gen", falls Sie dies noch nicht getan haben. W
hlen Sie dann den Text im Hauptfeld aus. Dieser Text wird zur Liste der Indexeintr
ge hinzugef
So bearbeiten Sie Indexeintr
Wechseln Sie zur Seite, welche den zu bearbeitenden Indexeintrag enth
lt. W
hlen Sie aus dem Men
Handbuch den Befehl Index-Editor. Nachdem Sie einen Eintrag bearbeitet haben, m
ssen Sie auf die Schaltfl
che "Aktualisieren" klicken, um die
nderungen in Kraft treten zu lassen. f
gen Sie einen Kommentar hinzu:
Wechseln Sie zur Leserebene und w
hlen Sie das Men
element "Notiz hinzuf
gen", falls Sie dies noch nicht getan haben. W
hlen Sie dann den Text im Hauptfeld aus. Sie werden zur Eingabe des Notizentexts aufgefordert.
gen Sie eine Buchmarke hinzu:
Klicken Sie im Leserebene einfach auf die Markierungszeichen in der oberen rechten Seitenecke. Zum Entfernen der Buchmarke klicken Sie auf die Markierungszeichen erneut.
buttonClick
buttonClick
strChecked
Weitere Hilfe
buttonClick
buttonClick
strChecked
HRUNG
ALLGEMEINES ZUR UNTERNEHMENSPOLITIK
TopicsEntries
HRUNG
R ANGESTELLTE DER ALLERWELT AG
HRUNG
ALLGEMEINES ZUR UNTERNEHMENSPOLITIK
Dieses Handbuch enth
lt allgemeine Aussagen zu unserer Firmenpolitik. Sie finden hier Antworten auf h
ufige Fragen zu den von uns erbrachten Leistungen und Verg
nstigungen gegen
ber unseren Angestellten, u.a. auch zur Verg
tung, zu Reisekosten und zur allgemeinen Verwaltung. Die Aussagen gelten f
r alle Angestellten. Bitte lesen Sie das Handbuch sorgf
ltig, und bewahren Sie es gut auf.
Da wir in einer sich schnell ver
ndernden Umwelt die M
glichkeit haben m
ssen, flexibel zu reagieren, beschreibt dieses Handbuch keine festen Verhaltensregeln f
r bestimmte Situationen. Unsere Firmenpolitik, einschlie
lich der von uns geleisteten Verg
tung und sozialen Leistungen, kann jederzeit ohne vorherige Ank
ndigung ge
ndert werden. Die Unternehmensleitung beh
lt sich die Entscheidung
ber die Anwendung und Auslegung der hier beschriebenen Vorgehensweisen und Regelungen vor.Dies gilt f
r alle formellen oder informellen Vorgehensweisen und Regelungen, auch wenn sie nicht in diesem Handbuch erw
hnt sind. Eine Ausnahme bilden die im n
chsten Abschnitt erw
hnten Regelungen.
Wir wollen eine Arbeitsumgebung ohne Diskriminierung oder Bel
stigung unserer Mitarbeiter schaffen. Sie haben jederzeit das Recht zu einer Beschwerde, wenn Sie sich am Arbeitsplatz diskriminiert oder bel
stigt f
hlen. Sollte sich diese Beschwerderegelung
ndern, werden wir unsere Angestellten schriftlich dar
ber informieren.
Wir hoffen, da
Ihre Zeit bei uns produktiv und zufriedenstellend sein wird. Aus verschiedenen Gr
nden kann es allerdings zu Entlassungen kommen. Eine Aufl
sung des Arbeitsverh
ltnisses zwischen der Allerwelt AG und Angestellten erfolgt immer unter Ber
cksichtigung der gesetzlich vorgeschriebenen K
ndigungsfristen und Regelungen.
Nur der Vorstand der Allerwelt AG kann Regelungen oder Vereinbarungen einf
hren, die
ber die Aussagen in diesem Handbuch hinausgehen oder ihnen sogar widersprechen. Eine Beratung des Vorstandes mit dem Betriebsrat geht solchen
nderungen in der Regel voraus.
Dieses Handbuch l
st alle fr
heren, schriftlichen oder m
ndlichen, Regelungen und Vereinbarungen zu den beschriebenen Themen ab.
Die hier beschriebenen Regelungen sollen f
r alle unsere Angestellten weltweit gelten. Sollten sie jedoch mit den Gesetzen eines Landes, in dem wir eine Niederlassung haben, in Konflikt stehen, gelten die Gesetze und Regelungen des jeweiligen Landes.
Falls Sie Erg
nzungs- oder Verbesserungsvorschl
r dieses Handbuch haben, reichen Sie diese bitte bei der Personalabteilung ein.
HRUNG
Dies gilt f
r alle formellen oder informellen Vorgehensweisen und Regelungen, auch wenn sie nicht in diesem Handbuch erw
hnt sind. Eine Ausnahme bilden die im n
chsten Abschnitt erw
hnten Regelungen.
Wir wollen eine Arbeitsumgebung ohne Diskriminierung oder Bel
stigung unserer Mitarbeiter schaffen. Sie haben jederzeit das Recht zu einer Beschwerde, wenn Sie sich am Arbeitsplatz diskriminiert oder bel
stigt f
hlen. Sollte sich diese Beschwerderegelung
ndern, werden wir unsere Angestellten schriftlich dar
ber informieren.
Wir hoffen, da
Ihre Zeit bei uns produktiv und zufriedenstellend sein wird. Aus verschiedenen Gr
nden kann es allerdings zu Entlassungen kommen. Eine Aufl
sung des Arbeitsverh
ltnisses zwischen der Allerwelt AG und Angestellten erfolgt immer unter Ber
cksichtigung der gesetzlich vorgeschriebenen K
ndigungsfristen und Regelungen.
Nur der Vorstand der Allerwelt AG kann Regelungen oder Vereinbarungen einf
hren, die
ber die Aussagen in diesem Handbuch hinausgehen oder ihnen sogar widersprechen. Eine Beratung des Vorstandes mit dem Betriebsrat geht solchen
nderungen in der Regel voraus.
Dieses Handbuch l
st alle fr
heren, schriftlichen oder m
ndlichen, Regelungen und Vereinbarungen zu den beschriebenen Themen ab.
Die hier beschriebenen Regelungen sollen f
r alle unsere Angestellten weltweit gelten. Sollten sie jedoch mit den Gesetzen eines Landes, in dem wir eine Niederlassung haben, in Konflikt stehen, gelten die Gesetze und Regelungen des jeweiligen Landes.
Falls Sie Erg
nzungs- oder Verbesserungsvorschl
r dieses Handbuch haben, reichen Sie diese bitte bei der Personalabteilung ein.
HRUNG
Eine Beratung des Vorstandes mit dem Betriebsrat geht solchen
nderungen in der Regel voraus.
Dieses Handbuch l
st alle fr
heren, schriftlichen oder m
ndlichen, Regelungen und Vereinbarungen zu den beschriebenen Themen ab.
Die hier beschriebenen Regelungen sollen f
r alle unsere Angestellten weltweit gelten. Sollten sie jedoch mit den Gesetzen eines Landes, in dem wir eine Niederlassung haben, in Konflikt stehen, gelten die Gesetze und Regelungen des jeweiligen Landes.
Falls Sie Erg
nzungs- oder Verbesserungsvorschl
r dieses Handbuch haben, reichen Sie diese bitte bei der Personalabteilung ein.
UNTERNEHMENSMISSION
TopicsEntries
UNTERNEHMENSMISSION
UNTERNEHMENSMISSION
Die Allerwelt AG zeichnet sich durch die hohe Qualifikation und Motivation ihrer Angestellten aus. Unser Marktvorsprung basiert auf dem professionellen Einsatz unserer Mitarbeiter und der hohen Qualit
t bei der Herstellung und Wartung herausragender Produkte und nat
rlich auf unserem Teamgeist. Das Ziel der Allerwelt AG ist das Schaffen einer Arbeitsumgebung, die Kreativit
t und Produktivit
rdert. Wir bieten Ihnen die M
glichkeit, in einer flexiblen Umgebung sowohl Ihre Pers
nlichkeit als auch Ihre Karriere weiterzuentwickeln. Ihre T
tigkeit bei uns soll herausfordernd und interessant sein und soll Ihnen Spa
machen.
Die Mission der Allerwelt AG ist, unseren Kunden qualitativ hochwertige und leicht zu bedienende Garagentore auf dem neuesten technischen Stand anzubieten. Unsere Angestellten tragen zur Erreichung dieses Ziels bei.
UNTERNEHMENSSTRUKTUR
UNTERNEHMENSSTRUKTUR
Die Allerwelt AG besteht aus den folgenden Abteilungen, die eng zusammenarbeiten:
- Marketing: bestehend aus den Unterabteilungen Produktmarketing und Endkundenmarketing.
- Interne Gruppe: bestehend aus den Unterabteilungen Buchhaltung, MIS, Informationssysteme, Produktion & Einkauf, Personal, Planung, Technischer Support, Verwaltung und Dokumentation.
- Entwicklung: bestehend aus den verschiedenen Forschungs- und Entwicklungsteams.
UNTERNEHMENSSTRUKTUR
TopicsEntries
UNTERNEHMENSSTRUKTUR
REGELUNGEN & VERFAHREN
VERG
Zahlungsmodalit
ten und Termine
TopicsEntries
Arbeitslosenversicherung
Zahlungsmodalit
indexEntries
REGELUNGEN & VERFAHREN
REGELUNGEN & VERFAHREN
VERG
Zahlungsmodalit
ten und Termine
Die Gehaltszahlung erfolgt zum ersten Werktag eines Monats in Form einer
berweisung auf Ihr Konto.
nderungen bez
glich der Bankverbindung (Name der Bank, Kontonummer etc.) m
ssen der Personalabteilung schriftlich mitgeteilt werden. Jeden Monat erhalten Sie au
erdem eine Gehaltsabrechnung. Nachfolgend sehen Sie eine Liste der Abk
rzungen, die in der Gehaltsabrechnung erscheinen:
RZUNG: BEDEUTUNG:
A Arbeitslosenversicherung.
AK Erwerb von Firmenaktien.
B Bonuszahlungen.
E Einkommenssteuer.
F Firmenwagen.
FI Fitnessclub
KI Kirchensteuer.
KR Krankenversicherung. P Pflegeversicherung.
N Nachzahlung f
r Gehaltserh
hungen.
R Rentenversicherung.
Einige der von der Allerwelt AG angebotenen Leistungen gelten als steuerpflichtige Zusatzleistungen. Dazu geh
ren u.a. der Firmenwagen, Beitr
r den Fitnessclub oder die kostenlose Kindertagesst
tte. Ihr steuerpflichtiges Einkommen erh
ht sich also daher um den entsprechenden Betrag.
Ausgaben im Fitnessclub, die
ber die reinen Mitgliedsgeb
hren hinausgehen, z.B. Leihgeb
hren f
r besondere Sportger
te, Trainerstunden oder Restaurantrechungen, k
nnen, wenn Sie dies w
nschen, automatisch von Ihrem Gehalt abgezogen werden.
Arbeitszeit
Die Arbeitszeit bei Allerwelt kann im allgemeinen nach Absprache mit dem zust
ndigen Vorgesetzten flexibel gestaltet werden, je nach den Erfordernissen einer Abteilung. Die Pausenzeiten unterliegen keiner festen Regelung. Die Mittagspause wird normalerweise mit einer Stunde angesetzt. In manchen F
llen kann die Arbeitssituation in einer Abteilung eine
nderung dieser Zeit erfordern. Sie sollten Ihre Pausenzeiten mit Ihrem Vorgesetzten absprechen.
Gesetzlichen Regelungen zufolge m
ssen bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden mindestens eine halbst
ndige oder zwei viertelst
ndige Ruhepausen eingelegt werden (diese Pausen k
nnen durch Kurzpausen von angemessener Dauer in entsprechenden Abst
nden ersetzt werden). Die Mittagspause mu
bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden mindestens 30 Minuten lang sein.
Arbeitszeiterfassung und
berstunden
Die Positionen in unserer Firma k
nnen in zwei Kategorien eingeteilt werden: Positionen mit Arbeitszeiterfassung und Positionen ohne Arbeitszeiterfassung.
Wenn Sie eine Position ohne Arbeitszeiterfassung innehaben, werden Sie f
r den Gesamtwert Ihrer Arbeitsleistung verg
tet und nicht nach geleisteter Arbeitszeit. Ihr Gehalt bezieht sich auf alle geleisteten Arbeitsstunden, Sie erhalten keine
berstundenverg
tung, wenn Sie mehr als 40 Stunden in der Woche arbeiten. Wenn Sie weniger als 40 Stunden in der Woche arbeiten oder weniger als einen ganzen Tag der Arbeit fernbleiben, wird Ihr Gehalt nicht gek
rzt. Es wird von Ihnen erwartet, da
Sie die Zeit aufbringen, die zur Erledigung Ihrer Arbeit erforderlich ist. Angestellte, die den Anforderungen ihrer Stelle nicht gerecht werden, m
ssen mit entsprechenden Ma
nahmen rechnen, die bis zur Entlassung f
hren k
nnen. Auf der anderen Seite kann Angestellten, die au
ergew
hnlichen Arbeits- und Zeiteinsatz zeigen, von ihren Vorgesetzten die Erlaubnis erteilt werden, als Ausgleich einen oder mehrere Tage von der Arbeit fernzubleiben. Diese freie Zeit kann allerdings nicht angesammelt oder ausbezahlt werden.
Wenn Sie eine Position mit Arbeitszeiterfassung innehaben, werden
berstunden mit dem Eineinhalbfachen Ihres normalen Stundensatzes verg
tet. Als
berstunden gelten alle Stunden, die
ber 40 Stunden in einer Arbeitswoche hinausgehen. Angestellte in Positionen mit Arbeitszeiterfassung k
nnen die
berstundenbezahlung nicht in freie Tage umwandeln. Fernbleiben wegen Krankheit, Feiertage, Urlaub und andere Zeit, in der nicht gearbeitet wurde (auch wenn sie bezahlt wurde) gilt nicht als
berstunden und wird nicht in die
berstundenverg
tung einbezogen.
berstunden d
rfen nur nach Anweisung durch einen Vorgesetzten geleistet werden.
Angestellte mit Arbeitszeiterfassung m
ssen die Anzahl der t
glich geleisteten Regel- und
berstunden aufzeichnen und best
tigen, da
sie alle w
hrend der Woche geleisteten Arbeitsstunden gearbeitet haben. Das Ableisten von
berstunden ohne Aufzeichnen der Zeit ist strengstens untersagt und zieht entsprechende Ma
nahmen nach sich, und nicht etwa Belohnung. Dies gilt f
r zus
tzlich zu Hause geleistete Arbeit ebenso wie f
berstunden am Arbeitsplatz.
Ob Sie eine Position mit oder ohne Arbeitszeiterfassung innehaben, h
ngt von Ihrer Stellenbeschreibung ab. Fragen dazu richten Sie bitte an die Leitung unserer Personalabteilung.
Eine neue Arbeitswoche beginnt jeweils am Montag um 00:01 Uhr.
Arbeitsausfall aufgrund schlechten Wetters
Wenn Sie wegen widriger Witterungsumst
nde nicht am Arbeitsplatz erscheinen k
nnen, sollten Sie Ihren Vorgesetzten baldm
glichst davon in Kenntnis setzen.
Sollte das Unternehmen nach einer Entscheidung des Managements wegen schlechter Witterung (Schneesturm, Glatteis u.
.) geschlossen sein, entsteht den Angestellten dadurch kein Gehaltsausfall. (Die Entscheidung, das Unternehmen tempor
r zu schlie
en, richtet sich i.d.R. danach, ob Schulen in der n
heren Umgebung aus Witterungsgr
nden geschlossen sind.) Falls das Unternehmen jedoch nicht geschlossen ist, werden Angestellte mit Arbeitszeiterfassung, die nicht p
nktlich am Arbeitsplatz erscheinen, f
r die Ausfallzeit nicht verg
tet. Die Ausfallzeit wird jedoch auf den Urlaub angerechnet. Angestellte ohne Arbeitszeiterfassung erhalten ihr normales Gehalt.
Leistungsbewertung
Das bei der Allerwelt AG durchgef
hrte Verfahren zur Leistungsbewertung soll einen Dalog zwischen Vorgesetzten und Angestellten dar
ber erm
glichen, ob und wie die Anforderungen und Ziele der jeweiligen Position erf
llt wurden.
Die Leistungsbewertung wird i.d.R. einmal j
hrlich, im Juli, durchgef
hrt. Gehaltserh
hungen gelten ab dem 1. August. Zus
tzliche formelle oder informelle Bewertungen k
nnen sowohl vom Angestellten als auch vom Vorgesetzten angeregt werden, z.B. bei Leistungen, die nicht den Erwartungen entsprechen. Die regelm
igen j
hrlichen Leistungsbewertungen werden bei Gehaltserh
hungen ber
cksichtigt.
Eine nicht zufriedenstellende Leistungsbewertung
ber mehrere Bewertungsperioden kann zur Folge haben, da
das Arbeitsverh
ltnis beendet wird. Auf eine Gehaltserh
hung wird in einem solchen Fall generell verzichtet.
Vorgesetzte sind f
r die Bewertung aller Angestellten ihres Teams zust
ndig. Bei der Bewertung sollte das bei der Allerwelt AG
bliche "Formular zur Leistungsbewertung" verwendet werden. Jeder Angestellte ist verpflichtet, an seiner Leistungsbewertung mitzuarbeiten. Die fertige Beurteilung sollte mit dem beurteilten Angestellten besprochen und von diesem unterzeichnet werden. Die Unterschrift des Angestellten best
tigt, da
die Beurteilung mit ihm besprochen wurde und er sie erhalten hat. Sie bedeutet nicht, da
der Angestellte mit der Beurteilung einverstanden ist. Die schriftliche Leistungsbewertung wird in die Personalakte des Angestellten aufgenommen.
ARTEN VON ANGESTELLTEN
Vollzeit-Angestellte
Als Vollzeit-Angestellter gilt, wer laut Arbeitsvertrag mindestens 40 Stunden in der Woche arbeitet. Alle Vollzeit-Angestellten haben ein Anrecht auf alle in diesem Handbuch beschriebenen sozialen Leistungen (es sei denn, es wurden anderweitige Regelungen getroffen).
Teilzeit-Angestellte
Als Teilzeit-Angestellter gilt, wer laut Arbeitsvertrag mindestens 20, aber weniger als 40 Stunden in der Woche arbeitet. Alle Teilzeit-Angestellten haben ein anteilm
iges Anrecht auf die sozialen Leistungen.
Aushilfskr
Aushilfskr
fte, die f
r ein bestimmtes Projekt, einen begrenzten Zeitraum oder f
r weniger als 20 Wochenstunden eingestellt werden, haben kein Anrecht auf die sozialen Leistungen der Firma.
Mitarbeiter auf Provisionsbasis
Ein Mitarbeiter auf Provisionsbasis arbeitet im Vertrieb und wird
ber eine Provision verg
tet. (Mitarbeiter auf Provisionsbasis beziehen kein Gehalt oder Stundenlohn.) Mitarbeiter auf Provisionsbasis k
nnen einige der in diesem Handbuch beschriebenen sozialen Leistungen in Anspruch nehmen.
Angestellte mit und ohne Arbeitszeiterfassung
Alle Angestellten geh
ren einer der beiden Gruppen (mit Arbeitszeiterfassung oder ohne Arbeitszeiterfassung) an. Angestellte ohne Arbeitszeiterfassung werden f
berstunden nicht verg
tet. Eine genauere Erl
uterung zu diesem Thema finden Sie im Abschnitt "Arbeitszeiterfassung und
berstunden".
Praktikant/-innen
Praktikant/-innen, die ein studien- oder fortbildungsbegleitendes Praktikum in der Firma ableisten, gelten nicht als Angestellte und haben kein Anrecht auf Verg
tung oder soziale Leistungen. In der Regel wird ihnen jedoch ein angemessenes Praktikumsgehalt gezahlt.
nderung der Kategorie, zu der ein Angestellter geh
Die anf
ngliche Zuordnung eines Angestellten zu einer der oben genannten Kategorien erfolgt am Einstellungsdatum.
nderungen dieser Zuordnung, die sich auf Arbeitsentgelt, soziale Leistungen, Bef
rderung usw. beziehen, m
ssen schriftlich best
tigt werden. Fragen bez
glich Ihrer Angestelltenkategorie oder Ihres Anrechts auf soziale Leistungen richten Sie bitte an die Personalabteilung.
DOKUMENTE UND ANFORDERUNGEN BEI DER EINSTELLUNG
Innerhalb von drei Werktagen nach der Einstellung mu
ein neuer Angestellter anhand geeigneter Papiere seine Identit
t und seine Arbeitserlaubnis nachweisen. Bei EG-B
rgern ist i.d.R. ein Personalausweis ausreichend.
Angestellte m
ssen mindestens 18 Jahre alt sein. Personen unter 18 Jahren k
nnen nur mit Zustimmung ihrer Erziehungsberechtigten eingestellt werden.
Als obere Altersgrenze gilt i.d.R. das gesetzliche Rentenalter.
REGELUNGEN & VERFAHREN
P Pflegeversicherung.
N Nachzahlung f
r Gehaltserh
hungen.
R Rentenversicherung.
Einige der von der Allerwelt AG angebotenen Leistungen gelten als steuerpflichtige Zusatzleistungen. Dazu geh
ren u.a. der Firmenwagen, Beitr
r den Fitnessclub oder die kostenlose Kindertagesst
tte. Ihr steuerpflichtiges Einkommen erh
ht sich also daher um den entsprechenden Betrag.
Ausgaben im Fitnessclub, die
ber die reinen Mitgliedsgeb
hren hinausgehen, z.B. Leihgeb
hren f
r besondere Sportger
te, Trainerstunden oder Restaurantrechungen, k
nnen, wenn Sie dies w
nschen, automatisch von Ihrem Gehalt abgezogen werden.
Arbeitszeit
Die Arbeitszeit bei Allerwelt kann im allgemeinen nach Absprache mit dem zust
ndigen Vorgesetzten flexibel gestaltet werden, je nach den Erfordernissen einer Abteilung. Die Pausenzeiten unterliegen keiner festen Regelung.ie Mittagspause wird normalerweise mit einer Stunde angesetzt. In manchen F
llen kann die Arbeitssituation in einer Abteilung eine
nderung dieser Zeit erfordern. Sie sollten Ihre Pausenzeiten mit Ihrem Vorgesetzten absprechen.
Gesetzlichen Regelungen zufolge m
ssen bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden mindestens eine halbst
ndige oder zwei viertelst
ndige Ruhepausen eingelegt werden (diese Pausen k
nnen durch Kurzpausen von angemessener Dauer in entsprechenden Abst
nden ersetzt werden). Die Mittagspause mu
bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden mindestens 30 Minuten lang sein.
Arbeitszeiterfassung und
berstunden
Die Positionen in unserer Firma k
nnen in zwei Kategorien eingeteilt werden: Positionen mit Arbeitszeiterfassung und Positionen ohne Arbeitszeiterfassung.
Wenn Sie eine Position ohne Arbeitszeiterfassung innehaben, werden Sie f
r den Gesamtwert Ihrer Arbeitsleistung verg
tet und nicht nach geleisteter Arbeitszeit. Ihr Gehalt bezieht sich auf alle geleisteten Arbeitsstunden, Sie erhalten keine
berstundenverg
tung, wenn Sie mehr als 40 Stunden in der Woche arbeiten. Wenn Sie weniger als 40 Stunden in der Woche arbeiten oder weniger als einen ganzen Tag der Arbeit fernbleiben, wird Ihr Gehalt nicht gek
rzt. Es wird von Ihnen erwartet, da
Sie die Zeit aufbringen, die zur Erledigung Ihrer Arbeit erforderlich ist. Angestellte, die den Anforderungen ihrer Stelle nicht gerecht werden, m
ssen mit entsprechenden Ma
nahmen rechnen, die bis zur Entlassung f
hren k
nnen. Auf der anderen Seite kann Angestellten, die au
ergew
hnlichen Arbeits- und Zeiteinsatz zeigen, von ihren Vorgesetzten die Erlaubnis erteilt werden, als Ausgleich einen oder mehrere Tage von der Arbeit fernzubleiben. Diese freie Zeit kann allerdings nicht angesammelt oder ausbezahlt werden.
Wenn Sie eine Position mit Arbeitszeiterfassung innehaben, werden
berstunden mit dem Eineinhalbfachen Ihres normalen Stundensatzes verg
tet. Als
berstunden gelten alle Stunden, die
ber 40 Stunden in einer Arbeitswoche hinausgehen. Angestellte in Positionen mit Arbeitszeiterfassung k
nnen die
berstundenbezahlung nicht in freie Tage umwandeln. Fernbleiben wegen Krankheit, Feiertage, Urlaub und andere Zeit, in der nicht gearbeitet wurde (auch wenn sie bezahlt wurde) gilt nicht als
berstunden und wird nicht in die
berstundenverg
tung einbezogen.
berstunden d
rfen nur nach Anweisung durch einen Vorgesetzten geleistet werden.
Angestellte mit Arbeitszeiterfassung m
ssen die Anzahl der t
glich geleisteten Regel- und
berstunden aufzeichnen und best
tigen, da
sie alle w
hrend der Woche geleisteten Arbeitsstunden gearbeitet haben. Das Ableisten von
berstunden ohne Aufzeichnen der Zeit ist strengstens untersagt und zieht entsprechende Ma
nahmen nach sich, und nicht etwa Belohnung. Dies gilt f
r zus
tzlich zu Hause geleistete Arbeit ebenso wie f
berstunden am Arbeitsplatz.
Ob Sie eine Position mit oder ohne Arbeitszeiterfassung innehaben, h
ngt von Ihrer Stellenbeschreibung ab. Fragen dazu richten Sie bitte an die Leitung unserer Personalabteilung.
Eine neue Arbeitswoche beginnt jeweils am Montag um 00:01 Uhr.
Arbeitsausfall aufgrund schlechten Wetters
Wenn Sie wegen widriger Witterungsumst
nde nicht am Arbeitsplatz erscheinen k
nnen, sollten Sie Ihren Vorgesetzten baldm
glichst davon in Kenntnis setzen.
Sollte das Unternehmen nach einer Entscheidung des Managements wegen schlechter Witterung (Schneesturm, Glatteis u.
.) geschlossen sein, entsteht den Angestellten dadurch kein Gehaltsausfall. (Die Entscheidung, das Unternehmen tempor
r zu schlie
en, richtet sich i.d.R. danach, ob Schulen in der n
heren Umgebung aus Witterungsgr
nden geschlossen sind.) Falls das Unternehmen jedoch nicht geschlossen ist, werden Angestellte mit Arbeitszeiterfassung, die nicht p
nktlich am Arbeitsplatz erscheinen, f
r die Ausfallzeit nicht verg
tet. Die Ausfallzeit wird jedoch auf den Urlaub angerechnet. Angestellte ohne Arbeitszeiterfassung erhalten ihr normales Gehalt.
Leistungsbewertung
Das bei der Allerwelt AG durchgef
hrte Verfahren zur Leistungsbewertung soll einen Dalog zwischen Vorgesetzten und Angestellten dar
ber erm
glichen, ob und wie die Anforderungen und Ziele der jeweiligen Position erf
llt wurden.
Die Leistungsbewertung wird i.d.R. einmal j
hrlich, im Juli, durchgef
hrt. Gehaltserh
hungen gelten ab dem 1. August. Zus
tzliche formelle oder informelle Bewertungen k
nnen sowohl vom Angestellten als auch vom Vorgesetzten angeregt werden, z.B. bei Leistungen, die nicht den Erwartungen entsprechen. Die regelm
igen j
hrlichen Leistungsbewertungen werden bei Gehaltserh
hungen ber
cksichtigt.
Eine nicht zufriedenstellende Leistungsbewertung
ber mehrere Bewertungsperioden kann zur Folge haben, da
das Arbeitsverh
ltnis beendet wird. Auf eine Gehaltserh
hung wird in einem solchen Fall generell verzichtet.
Vorgesetzte sind f
r die Bewertung aller Angestellten ihres Teams zust
ndig. Bei der Bewertung sollte das bei der Allerwelt AG
bliche "Formular zur Leistungsbewertung" verwendet werden. Jeder Angestellte ist verpflichtet, an seiner Leistungsbewertung mitzuarbeiten. Die fertige Beurteilung sollte mit dem beurteilten Angestellten besprochen und von diesem unterzeichnet werden. Die Unterschrift des Angestellten best
tigt, da
die Beurteilung mit ihm besprochen wurde und er sie erhalten hat. Sie bedeutet nicht, da
der Angestellte mit der Beurteilung einverstanden ist. Die schriftliche Leistungsbewertung wird in die Personalakte des Angestellten aufgenommen.
ARTEN VON ANGESTELLTEN
Vollzeit-Angestellte
Als Vollzeit-Angestellter gilt, wer laut Arbeitsvertrag mindestens 40 Stunden in der Woche arbeitet. Alle Vollzeit-Angestellten haben ein Anrecht auf alle in diesem Handbuch beschriebenen sozialen Leistungen (es sei denn, es wurden anderweitige Regelungen getroffen).
Teilzeit-Angestellte
Als Teilzeit-Angestellter gilt, wer laut Arbeitsvertrag mindestens 20, aber weniger als 40 Stunden in der Woche arbeitet. Alle Teilzeit-Angestellten haben ein anteilm
iges Anrecht auf die sozialen Leistungen.
Aushilfskr
Aushilfskr
fte, die f
r ein bestimmtes Projekt, einen begrenzten Zeitraum oder f
r weniger als 20 Wochenstunden eingestellt werden, haben kein Anrecht auf die sozialen Leistungen der Firma.
Mitarbeiter auf Provisionsbasis
Ein Mitarbeiter auf Provisionsbasis arbeitet im Vertrieb und wird
ber eine Provision verg
tet. (Mitarbeiter auf Provisionsbasis beziehen kein Gehalt oder Stundenlohn.) Mitarbeiter auf Provisionsbasis k
nnen einige der in diesem Handbuch beschriebenen sozialen Leistungen in Anspruch nehmen.
Angestellte mit und ohne Arbeitszeiterfassung
Alle Angestellten geh
ren einer der beiden Gruppen (mit Arbeitszeiterfassung oder ohne Arbeitszeiterfassung) an. Angestellte ohne Arbeitszeiterfassung werden f
berstunden nicht verg
tet. Eine genauere Erl
uterung zu diesem Thema finden Sie im Abschnitt "Arbeitszeiterfassung und
berstunden".
Praktikant/-innen
Praktikant/-innen, die ein studien- oder fortbildungsbegleitendes Praktikum in der Firma ableisten, gelten nicht als Angestellte und haben kein Anrecht auf Verg
tung oder soziale Leistungen. In der Regel wird ihnen jedoch ein angemessenes Praktikumsgehalt gezahlt.
nderung der Kategorie, zu der ein Angestellter geh
Die anf
ngliche Zuordnung eines Angestellten zu einer der oben genannten Kategorien erfolgt am Einstellungsdatum.
nderungen dieser Zuordnung, die sich auf Arbeitsentgelt, soziale Leistungen, Bef
rderung usw. beziehen, m
ssen schriftlich best
tigt werden. Fragen bez
glich Ihrer Angestelltenkategorie oder Ihres Anrechts auf soziale Leistungen richten Sie bitte an die Personalabteilung.
DOKUMENTE UND ANFORDERUNGEN BEI DER EINSTELLUNG
Innerhalb von drei Werktagen nach der Einstellung mu
ein neuer Angestellter anhand geeigneter Papiere seine Identit
t und seine Arbeitserlaubnis nachweisen. Bei EG-B
rgern ist i.d.R. ein Personalausweis ausreichend.
Angestellte m
ssen mindestens 18 Jahre alt sein. Personen unter 18 Jahren k
nnen nur mit Zustimmung ihrer Erziehungsberechtigten eingestellt werden.
Als obere Altersgrenze gilt i.d.R. das gesetzliche Rentenalter.
Arbeitszeit
TopicsEntries
Arbeitszeit
indexEntries
REGELUNGEN & VERFAHREN
Die Mittagspause wird normalerweise mit einer Stunde angesetzt. In manchen F
llen kann die Arbeitssituation in einer Abteilung eine
nderung dieser Zeit erfordern. Sie sollten Ihre Pausenzeiten mit Ihrem Vorgesetzten absprechen.
Gesetzlichen Regelungen zufolge m
ssen bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden mindestens eine halbst
ndige oder zwei viertelst
ndige Ruhepausen eingelegt werden (diese Pausen k
nnen durch Kurzpausen von angemessener Dauer in entsprechenden Abst
nden ersetzt werden). Die Mittagspause mu
bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden mindestens 30 Minuten lang sein.
Arbeitszeiterfassung und
berstunden
Die Positionen in unserer Firma k
nnen in zwei Kategorien eingeteilt werden: Positionen mit Arbeitszeiterfassung und Positionen ohne Arbeitszeiterfassung.
Wenn Sie eine Position ohne Arbeitszeiterfassung innehaben, werden Sie f
r den Gesamtwert Ihrer Arbeitsleistung verg
tet und nicht nach geleisteter Arbeitszeit.hr Gehalt bezieht sich auf alle geleisteten Arbeitsstunden, Sie erhalten keine
berstundenverg
tung, wenn Sie mehr als 40 Stunden in der Woche arbeiten. Wenn Sie weniger als 40 Stunden in der Woche arbeiten oder weniger als einen ganzen Tag der Arbeit fernbleiben, wird Ihr Gehalt nicht gek
rzt. Es wird von Ihnen erwartet, da
Sie die Zeit aufbringen, die zur Erledigung Ihrer Arbeit erforderlich ist. Angestellte, die den Anforderungen ihrer Stelle nicht gerecht werden, m
ssen mit entsprechenden Ma
nahmen rechnen, die bis zur Entlassung f
hren k
nnen. Auf der anderen Seite kann Angestellten, die au
ergew
hnlichen Arbeits- und Zeiteinsatz zeigen, von ihren Vorgesetzten die Erlaubnis erteilt werden, als Ausgleich einen oder mehrere Tage von der Arbeit fernzubleiben. Diese freie Zeit kann allerdings nicht angesammelt oder ausbezahlt werden.
Wenn Sie eine Position mit Arbeitszeiterfassung innehaben, werden
berstunden mit dem Eineinhalbfachen Ihres normalen Stundensatzes verg
tet. Als
berstunden gelten alle Stunden, die
ber 40 Stunden in einer Arbeitswoche hinausgehen. Angestellte in Positionen mit Arbeitszeiterfassung k
nnen die
berstundenbezahlung nicht in freie Tage umwandeln. Fernbleiben wegen Krankheit, Feiertage, Urlaub und andere Zeit, in der nicht gearbeitet wurde (auch wenn sie bezahlt wurde) gilt nicht als
berstunden und wird nicht in die
berstundenverg
tung einbezogen.
berstunden d
rfen nur nach Anweisung durch einen Vorgesetzten geleistet werden.
Angestellte mit Arbeitszeiterfassung m
ssen die Anzahl der t
glich geleisteten Regel- und
berstunden aufzeichnen und best
tigen, da
sie alle w
hrend der Woche geleisteten Arbeitsstunden gearbeitet haben. Das Ableisten von
berstunden ohne Aufzeichnen der Zeit ist strengstens untersagt und zieht entsprechende Ma
nahmen nach sich, und nicht etwa Belohnung. Dies gilt f
r zus
tzlich zu Hause geleistete Arbeit ebenso wie f
berstunden am Arbeitsplatz.
Ob Sie eine Position mit oder ohne Arbeitszeiterfassung innehaben, h
ngt von Ihrer Stellenbeschreibung ab. Fragen dazu richten Sie bitte an die Leitung unserer Personalabteilung.
Eine neue Arbeitswoche beginnt jeweils am Montag um 00:01 Uhr.
Arbeitsausfall aufgrund schlechten Wetters
Wenn Sie wegen widriger Witterungsumst
nde nicht am Arbeitsplatz erscheinen k
nnen, sollten Sie Ihren Vorgesetzten baldm
glichst davon in Kenntnis setzen.
Sollte das Unternehmen nach einer Entscheidung des Managements wegen schlechter Witterung (Schneesturm, Glatteis u.
.) geschlossen sein, entsteht den Angestellten dadurch kein Gehaltsausfall. (Die Entscheidung, das Unternehmen tempor
r zu schlie
en, richtet sich i.d.R. danach, ob Schulen in der n
heren Umgebung aus Witterungsgr
nden geschlossen sind.) Falls das Unternehmen jedoch nicht geschlossen ist, werden Angestellte mit Arbeitszeiterfassung, die nicht p
nktlich am Arbeitsplatz erscheinen, f
r die Ausfallzeit nicht verg
tet. Die Ausfallzeit wird jedoch auf den Urlaub angerechnet. Angestellte ohne Arbeitszeiterfassung erhalten ihr normales Gehalt.
Leistungsbewertung
Das bei der Allerwelt AG durchgef
hrte Verfahren zur Leistungsbewertung soll einen Dalog zwischen Vorgesetzten und Angestellten dar
ber erm
glichen, ob und wie die Anforderungen und Ziele der jeweiligen Position erf
llt wurden.
Die Leistungsbewertung wird i.d.R. einmal j
hrlich, im Juli, durchgef
hrt. Gehaltserh
hungen gelten ab dem 1. August. Zus
tzliche formelle oder informelle Bewertungen k
nnen sowohl vom Angestellten als auch vom Vorgesetzten angeregt werden, z.B. bei Leistungen, die nicht den Erwartungen entsprechen. Die regelm
igen j
hrlichen Leistungsbewertungen werden bei Gehaltserh
hungen ber
cksichtigt.
Eine nicht zufriedenstellende Leistungsbewertung
ber mehrere Bewertungsperioden kann zur Folge haben, da
das Arbeitsverh
ltnis beendet wird. Auf eine Gehaltserh
hung wird in einem solchen Fall generell verzichtet.
Vorgesetzte sind f
r die Bewertung aller Angestellten ihres Teams zust
ndig. Bei der Bewertung sollte das bei der Allerwelt AG
bliche "Formular zur Leistungsbewertung" verwendet werden. Jeder Angestellte ist verpflichtet, an seiner Leistungsbewertung mitzuarbeiten. Die fertige Beurteilung sollte mit dem beurteilten Angestellten besprochen und von diesem unterzeichnet werden. Die Unterschrift des Angestellten best
tigt, da
die Beurteilung mit ihm besprochen wurde und er sie erhalten hat. Sie bedeutet nicht, da
der Angestellte mit der Beurteilung einverstanden ist. Die schriftliche Leistungsbewertung wird in die Personalakte des Angestellten aufgenommen.
ARTEN VON ANGESTELLTEN
Vollzeit-Angestellte
Als Vollzeit-Angestellter gilt, wer laut Arbeitsvertrag mindestens 40 Stunden in der Woche arbeitet. Alle Vollzeit-Angestellten haben ein Anrecht auf alle in diesem Handbuch beschriebenen sozialen Leistungen (es sei denn, es wurden anderweitige Regelungen getroffen).
Teilzeit-Angestellte
Als Teilzeit-Angestellter gilt, wer laut Arbeitsvertrag mindestens 20, aber weniger als 40 Stunden in der Woche arbeitet. Alle Teilzeit-Angestellten haben ein anteilm
iges Anrecht auf die sozialen Leistungen.
Aushilfskr
Aushilfskr
fte, die f
r ein bestimmtes Projekt, einen begrenzten Zeitraum oder f
r weniger als 20 Wochenstunden eingestellt werden, haben kein Anrecht auf die sozialen Leistungen der Firma.
Mitarbeiter auf Provisionsbasis
Ein Mitarbeiter auf Provisionsbasis arbeitet im Vertrieb und wird
ber eine Provision verg
tet. (Mitarbeiter auf Provisionsbasis beziehen kein Gehalt oder Stundenlohn.) Mitarbeiter auf Provisionsbasis k
nnen einige der in diesem Handbuch beschriebenen sozialen Leistungen in Anspruch nehmen.
Angestellte mit und ohne Arbeitszeiterfassung
Alle Angestellten geh
ren einer der beiden Gruppen (mit Arbeitszeiterfassung oder ohne Arbeitszeiterfassung) an. Angestellte ohne Arbeitszeiterfassung werden f
berstunden nicht verg
tet. Eine genauere Erl
uterung zu diesem Thema finden Sie im Abschnitt "Arbeitszeiterfassung und
berstunden".
Praktikant/-innen
Praktikant/-innen, die ein studien- oder fortbildungsbegleitendes Praktikum in der Firma ableisten, gelten nicht als Angestellte und haben kein Anrecht auf Verg
tung oder soziale Leistungen. In der Regel wird ihnen jedoch ein angemessenes Praktikumsgehalt gezahlt.
nderung der Kategorie, zu der ein Angestellter geh
Die anf
ngliche Zuordnung eines Angestellten zu einer der oben genannten Kategorien erfolgt am Einstellungsdatum.
nderungen dieser Zuordnung, die sich auf Arbeitsentgelt, soziale Leistungen, Bef
rderung usw. beziehen, m
ssen schriftlich best
tigt werden. Fragen bez
glich Ihrer Angestelltenkategorie oder Ihres Anrechts auf soziale Leistungen richten Sie bitte an die Personalabteilung.
DOKUMENTE UND ANFORDERUNGEN BEI DER EINSTELLUNG
Innerhalb von drei Werktagen nach der Einstellung mu
ein neuer Angestellter anhand geeigneter Papiere seine Identit
t und seine Arbeitserlaubnis nachweisen. Bei EG-B
rgern ist i.d.R. ein Personalausweis ausreichend.
Angestellte m
ssen mindestens 18 Jahre alt sein. Personen unter 18 Jahren k
nnen nur mit Zustimmung ihrer Erziehungsberechtigten eingestellt werden.
Als obere Altersgrenze gilt i.d.R. das gesetzliche Rentenalter.
Arbeitszeiterfassung und
berstunden
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Arbeitszeiterfassung
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Arbeitszeiterfassung
berstunden
REGELUNGEN & VERFAHREN
Ihr Gehalt bezieht sich auf alle geleisteten Arbeitsstunden, Sie erhalten keine
berstundenverg
tung, wenn Sie mehr als 40 Stunden in der Woche arbeiten. Wenn Sie weniger als 40 Stunden in der Woche arbeiten oder weniger als einen ganzen Tag der Arbeit fernbleiben, wird Ihr Gehalt nicht gek
rzt. Es wird von Ihnen erwartet, da
Sie die Zeit aufbringen, die zur Erledigung Ihrer Arbeit erforderlich ist. Angestellte, die den Anforderungen ihrer Stelle nicht gerecht werden, m
ssen mit entsprechenden Ma
nahmen rechnen, die bis zur Entlassung f
hren k
nnen. Auf der anderen Seite kann Angestellten, die au
ergew
hnlichen Arbeits- und Zeiteinsatz zeigen, von ihren Vorgesetzten die Erlaubnis erteilt werden, als Ausgleich einen oder mehrere Tage von der Arbeit fernzubleiben. Diese freie Zeit kann allerdings nicht angesammelt oder ausbezahlt werden.
Wenn Sie eine Position mit Arbeitszeiterfassung innehaben, werden
berstunden mit dem Eineinhalbfachen Ihres normalen Stundensatzes verg
tet. Als
berstunden gelten alle Stunden, die
ber 40 Stunden in einer Arbeitswoche hinausgehen. Angestellte in Positionen mit Arbeitszeiterfassung k
nnen die
berstundenbezahlung nicht in freie Tage umwandeln. Fernbleiben wegen Krankheit, Feiertage, Urlaub und andere Zeit, in der nicht gearbeitet wurde (auch wenn sie bezahlt wurde) gilt nicht als
berstunden und wird nicht in die
berstundenverg
tung einbezogen.
berstunden d
rfen nur nach Anweisung durch einen Vorgesetzten geleistet werden.
Angestellte mit Arbeitszeiterfassung m
ssen die Anzahl der t
glich geleisteten Regel- und
berstunden aufzeichnen und best
tigen, da
sie alle w
hrend der Woche geleisteten Arbeitsstunden gearbeitet haben. Das Ableisten von
berstunden ohne Aufzeichnen der Zeit ist strengstens untersagt und zieht entsprechende Ma
nahmen nach sich, und nicht etwa Belohnung. Dies gilt f
r zus
tzlich zu Hause geleistete Arbeit ebenso wie f
berstunden am Arbeitsplatz.
Ob Sie eine Position mit oder ohne Arbeitszeiterfassung innehaben, h
ngt von Ihrer Stellenbeschreibung ab. Fragen dazu richten Sie bitte an die Leitung unserer Personalabteilung.
Eine neue Arbeitswoche beginnt jeweils am Montag um 00:01 Uhr.
Arbeitsausfall aufgrund schlechten Wetters
Wenn Sie wegen widriger Witterungsumst
nde nicht am Arbeitsplatz erscheinen k
nnen, sollten Sie Ihren Vorgesetzten baldm
glichst davon in Kenntnis setzen.
Sollte das Unternehmen nach einer Entscheidung des Managements wegen schlechter Witterung (Schneesturm, Glatteis u.
.) geschlossen sein, entsteht den Angestellten dadurch kein Gehaltsausfall. (Die Entscheidung, das Unternehmen tempor
r zu schlie
en, richtet sich i.d.R. danach, ob Schulen in der n
heren Umgebung aus Witterungsgr
nden geschlossen sind.) Falls das Unternehmen jedoch nicht geschlossen ist, werden Angestellte mit Arbeitszeiterfassung, die nicht p
nktlich am Arbeitsplatz erscheinen, f
r die Ausfallzeit nicht verg
tet. Die Ausfallzeit wird jedoch auf den Urlaub angerechnet. Angestellte ohne Arbeitszeiterfassung erhalten ihr normales Gehalt.
Leistungsbewertung
Das bei der Allerwelt AG durchgef
hrte Verfahren zur Leistungsbewertung soll einen Dalog zwischen Vorgesetzten und Angestellten dar
ber erm
glichen, ob und wie die Anforderungen und Ziele der jeweiligen Position erf
llt wurden.
Die Leistungsbewertung wird i.d.R. einmal j
hrlich, im Juli, durchgef
hrt. Gehaltserh
hungen gelten ab dem 1. August. Zus
tzliche formelle oder informelle Bewertungen k
nnen sowohl vom Angestellten als auch vom Vorgesetzten angeregt werden, z.B. bei Leistungen, die nicht den Erwartungen entsprechen. Die regelm
igen j
hrlichen Leistungsbewertungen werden bei Gehaltserh
hungen ber
cksichtigt.
Eine nicht zufriedenstellende Leistungsbewertung
ber mehrere Bewertungsperioden kann zur Folge haben, da
das Arbeitsverh
ltnis beendet wird. Auf eine Gehaltserh
hung wird in einem solchen Fall generell verzichtet.
Vorgesetzte sind f
r die Bewertung aller Angestellten ihres Teams zust
ndig. Bei der Bewertung sollte das bei der Allerwelt AG
bliche "Formular zur Leistungsbewertung" verwendet werden. Jeder Angestellte ist verpflichtet, an seiner Leistungsbewertung mitzuarbeiten. Die fertige Beurteilung sollte mit dem beurteilten Angestellten besprochen und von diesem unterzeichnet werden. Die Unterschrift des Angestellten best
tigt, da
die Beurteilung mit ihm besprochen wurde und er sie erhalten hat. Sie bedeutet nicht, da
der Angestellte mit der Beurteilung einverstanden ist. Die schriftliche Leistungsbewertung wird in die Personalakte des Angestellten aufgenommen.
ARTEN VON ANGESTELLTEN
Vollzeit-Angestellte
Als Vollzeit-Angestellter gilt, wer laut Arbeitsvertrag mindestens 40 Stunden in der Woche arbeitet. Alle Vollzeit-Angestellten haben ein Anrecht auf alle in diesem Handbuch beschriebenen sozialen Leistungen (es sei denn, es wurden anderweitige Regelungen getroffen).
Teilzeit-Angestellte
Als Teilzeit-Angestellter gilt, wer laut Arbeitsvertrag mindestens 20, aber weniger als 40 Stunden in der Woche arbeitet. Alle Teilzeit-Angestellten haben ein anteilm
iges Anrecht auf die sozialen Leistungen.
Aushilfskr
Aushilfskr
fte, die f
r ein bestimmtes Projekt, einen begrenzten Zeitraum oder f
r weniger als 20 Wochenstunden eingestellt werden, haben kein Anrecht auf die sozialen Leistungen der Firma.
Mitarbeiter auf Provisionsbasis
Ein Mitarbeiter auf Provisionsbasis arbeitet im Vertrieb und wird
ber eine Provision verg
tet. (Mitarbeiter auf Provisionsbasis beziehen kein Gehalt oder Stundenlohn.) Mitarbeiter auf Provisionsbasis k
nnen einige der in diesem Handbuch beschriebenen sozialen Leistungen in Anspruch nehmen.
Angestellte mit und ohne Arbeitszeiterfassung
Alle Angestellten geh
ren einer der beiden Gruppen (mit Arbeitszeiterfassung oder ohne Arbeitszeiterfassung) an. Angestellte ohne Arbeitszeiterfassung werden f
berstunden nicht verg
tet. Eine genauere Erl
uterung zu diesem Thema finden Sie im Abschnitt "Arbeitszeiterfassung und
berstunden".
Praktikant/-innen
Praktikant/-innen, die ein studien- oder fortbildungsbegleitendes Praktikum in der Firma ableisten, gelten nicht als Angestellte und haben kein Anrecht auf Verg
tung oder soziale Leistungen. In der Regel wird ihnen jedoch ein angemessenes Praktikumsgehalt gezahlt.
nderung der Kategorie, zu der ein Angestellter geh
Die anf
ngliche Zuordnung eines Angestellten zu einer der oben genannten Kategorien erfolgt am Einstellungsdatum.
nderungen dieser Zuordnung, die sich auf Arbeitsentgelt, soziale Leistungen, Bef
rderung usw. beziehen, m
ssen schriftlich best
tigt werden. Fragen bez
glich Ihrer Angestelltenkategorie oder Ihres Anrechts auf soziale Leistungen richten Sie bitte an die Personalabteilung.
DOKUMENTE UND ANFORDERUNGEN BEI DER EINSTELLUNG
Innerhalb von drei Werktagen nach der Einstellung mu
ein neuer Angestellter anhand geeigneter Papiere seine Identit
t und seine Arbeitserlaubnis nachweisen. Bei EG-B
rgern ist i.d.R. ein Personalausweis ausreichend.
Angestellte m
ssen mindestens 18 Jahre alt sein. Personen unter 18 Jahren k
nnen nur mit Zustimmung ihrer Erziehungsberechtigten eingestellt werden.
Als obere Altersgrenze gilt i.d.R. das gesetzliche Rentenalter.
REGELUNGEN & VERFAHREN
Fernbleiben wegen Krankheit, Feiertage, Urlaub und andere Zeit, in der nicht gearbeitet wurde (auch wenn sie bezahlt wurde) gilt nicht als
berstunden und wird nicht in die
berstundenverg
tung einbezogen.
berstunden d
rfen nur nach Anweisung durch einen Vorgesetzten geleistet werden.
Angestellte mit Arbeitszeiterfassung m
ssen die Anzahl der t
glich geleisteten Regel- und
berstunden aufzeichnen und best
tigen, da
sie alle w
hrend der Woche geleisteten Arbeitsstunden gearbeitet haben. Das Ableisten von
berstunden ohne Aufzeichnen der Zeit ist strengstens untersagt und zieht entsprechende Ma
nahmen nach sich, und nicht etwa Belohnung. Dies gilt f
r zus
tzlich zu Hause geleistete Arbeit ebenso wie f
berstunden am Arbeitsplatz.
Ob Sie eine Position mit oder ohne Arbeitszeiterfassung innehaben, h
ngt von Ihrer Stellenbeschreibung ab. Fragen dazu richten Sie bitte an die Leitung unserer Personalabteilung.
Eine neue Arbeitswoche beginnt jeweils am Montag um 00:01 Uhr.
Arbeitsausfall aufgrund schlechten Wetters
Wenn Sie wegen widriger Witterungsumst
nde nicht am Arbeitsplatz erscheinen k
nnen, sollten Sie Ihren Vorgesetzten baldm
glichst davon in Kenntnis setzen.
Sollte das Unternehmen nach einer Entscheidung des Managements wegen schlechter Witterung (Schneesturm, Glatteis u.
.) geschlossen sein, entsteht den Angestellten dadurch kein Gehaltsausfall. (Die Entscheidung, das Unternehmen tempor
r zu schlie
en, richtet sich i.d.R. danach, ob Schulen in der n
heren Umgebung aus Witterungsgr
nden geschlossen sind.) Falls das Unternehmen jedoch nicht geschlossen ist, werden Angestellte mit Arbeitszeiterfassung, die nicht p
nktlich am Arbeitsplatz erscheinen, f
r die Ausfallzeit nicht verg
tet. Die Ausfallzeit wird jedoch auf den Urlaub angerechnet. Angestellte ohne Arbeitszeiterfassung erhalten ihr normales Gehalt.
Leistungsbewertung
Das bei der Allerwelt AG durchgef
hrte Verfahren zur Leistungsbewertung soll einen Dalog zwischen Vorgesetzten und Angestellten dar
ber erm
glichen, ob und wie die Anforderungen und Ziele der jeweiligen Position erf
llt wurden.
Die Leistungsbewertung wird i.d.R. einmal j
hrlich, im Juli, durchgef
hrt. Gehaltserh
hungen gelten ab dem 1. August. Zus
tzliche formelle oder informelle Bewertungen k
nnen sowohl vom Angestellten als auch vom Vorgesetzten angeregt werden, z.B. bei Leistungen, die nicht den Erwartungen entsprechen. Die regelm
igen j
hrlichen Leistungsbewertungen werden bei Gehaltserh
hungen ber
cksichtigt.
Eine nicht zufriedenstellende Leistungsbewertung
ber mehrere Bewertungsperioden kann zur Folge haben, da
das Arbeitsverh
ltnis beendet wird. Auf eine Gehaltserh
hung wird in einem solchen Fall generell verzichtet.
Vorgesetzte sind f
r die Bewertung aller Angestellten ihres Teams zust
ndig. Bei der Bewertung sollte das bei der Allerwelt AG
bliche "Formular zur Leistungsbewertung" verwendet werden. Jeder Angestellte ist verpflichtet, an seiner Leistungsbewertung mitzuarbeiten. Die fertige Beurteilung sollte mit dem beurteilten Angestellten besprochen und von diesem unterzeichnet werden. Die Unterschrift des Angestellten best
tigt, da
die Beurteilung mit ihm besprochen wurde und er sie erhalten hat. Sie bedeutet nicht, da
der Angestellte mit der Beurteilung einverstanden ist. Die schriftliche Leistungsbewertung wird in die Personalakte des Angestellten aufgenommen.
ARTEN VON ANGESTELLTEN
Vollzeit-Angestellte
Als Vollzeit-Angestellter gilt, wer laut Arbeitsvertrag mindestens 40 Stunden in der Woche arbeitet. Alle Vollzeit-Angestellten haben ein Anrecht auf alle in diesem Handbuch beschriebenen sozialen Leistungen (es sei denn, es wurden anderweitige Regelungen getroffen).
Teilzeit-Angestellte
Als Teilzeit-Angestellter gilt, wer laut Arbeitsvertrag mindestens 20, aber weniger als 40 Stunden in der Woche arbeitet. Alle Teilzeit-Angestellten haben ein anteilm
iges Anrecht auf die sozialen Leistungen.
Aushilfskr
Aushilfskr
fte, die f
r ein bestimmtes Projekt, einen begrenzten Zeitraum oder f
r weniger als 20 Wochenstunden eingestellt werden, haben kein Anrecht auf die sozialen Leistungen der Firma.
Mitarbeiter auf Provisionsbasis
Ein Mitarbeiter auf Provisionsbasis arbeitet im Vertrieb und wird
ber eine Provision verg
tet. (Mitarbeiter auf Provisionsbasis beziehen kein Gehalt oder Stundenlohn.) Mitarbeiter auf Provisionsbasis k
nnen einige der in diesem Handbuch beschriebenen sozialen Leistungen in Anspruch nehmen.
Angestellte mit und ohne Arbeitszeiterfassung
Alle Angestellten geh
ren einer der beiden Gruppen (mit Arbeitszeiterfassung oder ohne Arbeitszeiterfassung) an. Angestellte ohne Arbeitszeiterfassung werden f
berstunden nicht verg
tet. Eine genauere Erl
uterung zu diesem Thema finden Sie im Abschnitt "Arbeitszeiterfassung und
berstunden".
Praktikant/-innen
Praktikant/-innen, die ein studien- oder fortbildungsbegleitendes Praktikum in der Firma ableisten, gelten nicht als Angestellte und haben kein Anrecht auf Verg
tung oder soziale Leistungen. In der Regel wird ihnen jedoch ein angemessenes Praktikumsgehalt gezahlt.
nderung der Kategorie, zu der ein Angestellter geh
Die anf
ngliche Zuordnung eines Angestellten zu einer der oben genannten Kategorien erfolgt am Einstellungsdatum.
nderungen dieser Zuordnung, die sich auf Arbeitsentgelt, soziale Leistungen, Bef
rderung usw. beziehen, m
ssen schriftlich best
tigt werden. Fragen bez
glich Ihrer Angestelltenkategorie oder Ihres Anrechts auf soziale Leistungen richten Sie bitte an die Personalabteilung.
DOKUMENTE UND ANFORDERUNGEN BEI DER EINSTELLUNG
Innerhalb von drei Werktagen nach der Einstellung mu
ein neuer Angestellter anhand geeigneter Papiere seine Identit
t und seine Arbeitserlaubnis nachweisen. Bei EG-B
rgern ist i.d.R. ein Personalausweis ausreichend.
Angestellte m
ssen mindestens 18 Jahre alt sein. Personen unter 18 Jahren k
nnen nur mit Zustimmung ihrer Erziehungsberechtigten eingestellt werden.
Als obere Altersgrenze gilt i.d.R. das gesetzliche Rentenalter.
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Asymetrix-Handbuch
Eine Beispielanwendung zum Einlesen von Text und zum Erstellen von Hypertext in ToolBook 3.0
copyright 1994 Asymetrix Corp.
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"textIndicate"
(100 *
) & "%" && "fertig."
ffffff
precentdone
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strChecked
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indicator
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textIndicate
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100% fertig.
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So lesen Sie den Text ein:
hlen Sie aus dem Men
Handbuch den Befehl Buch erstellen. Entfernen Sie evtl. den Buchinhalt, damit das Buch leer ist. Wenn Sie die Funktionen "Themen erstellen' und Text formatieren" verwenden wollen, formatieren Sie den Text mit zwei Wagenr
cklaufzeichen vor jedem Thema (au
er dem ersten) und einem zus
tzlichen Wagenr
cklaufzeichen vor jedem Unterthema. Verwenden Sie Gro
buchstaben f
r die zwei obersten Ebenen der Themengliederung und Gro
- und Kleinbuchstaben fur die dritte (niedrigste) Gliederungsebene. Setzen Sie am Ende von jedem Satz, der KEIN Thema darstellt, mit einem Punkt (.) oder einem Punkt und einem anderen Zeichen (z.B. ".)
gen Sie Themen hinzu:
Wechseln Sie zum LESER-Modus und w
hlen Sie das Men
element "Themen hinzuf
gen", falls Sie dies noch nicht getan haben. W
hlen Sie dann den Text im Hauptfeld aus. Dieser Text wird zur Themenliste hinzugef
gt.So bearbeiten Sie Themen:
Wechseln Sie zur Seite, welche die zu bearbeitende Themen enth
lt. W
hlen Sie aus dem Men
Handbuch den Befehl Themen-Editor. Nachdem Sie eine Seite bearbeitet haben, m
ssen Sie auf die Schaltfl
che "Aktualisieren" klicken, um die
nderungen in Kraft treten zu lassen.
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buttonClick
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Weitere Hilfe
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buttonClick
buttonClick
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gen Sie einen Kommentar hinzu:
Wechseln Sie zur Leserebene und w
hlen Sie das Men
element "Notiz hinzuf
gen", falls Sie dies noch nicht getan haben. W
hlen Sie dann den Text im Hauptfeld aus. Sie werden zur Eingabe des Notizentexts aufgefordert.
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Klicken Sie im Leserebene einfach auf die Markierungszeichen in der oberen rechten Seitenecke. Zum Entfernen der Buchmarke klicken Sie auf die Markierungszeichen erneut.
REGELUNGEN & VERFAHREN
Arbeitsausfall aufgrund schlechten Wetters
Wenn Sie wegen widriger Witterungsumst
nde nicht am Arbeitsplatz erscheinen k
nnen, sollten Sie Ihren Vorgesetzten baldm
glichst davon in Kenntnis setzen.
Sollte das Unternehmen nach einer Entscheidung des Managements wegen schlechter Witterung (Schneesturm, Glatteis u.
.) geschlossen sein, entsteht den Angestellten dadurch kein Gehaltsausfall. (Die Entscheidung, das Unternehmen tempor
r zu schlie
en, richtet sich i.d.R. danach, ob Schulen in der n
heren Umgebung aus Witterungsgr
nden geschlossen sind.) Falls das Unternehmen jedoch nicht geschlossen ist, werden Angestellte mit Arbeitszeiterfassung, die nicht p
nktlich am Arbeitsplatz erscheinen, f
r die Ausfallzeit nicht verg
tet. Die Ausfallzeit wird jedoch auf den Urlaub angerechnet. Angestellte ohne Arbeitszeiterfassung erhalten ihr normales Gehalt.
Leistungsbewertung
Das bei der Allerwelt AG durchgef
hrte Verfahren zur Leistungsbewertung soll einen Dalog zwischen Vorgesetzten und Angestellten dar
ber erm
glichen, ob und wie die Anforderungen und Ziele der jeweiligen Position erf
llt wurden.
Die Leistungsbewertung wird i.d.R. einmal j
hrlich, im Juli, durchgef
hrt. Gehaltserh
hungen gelten ab dem 1. August. Zus
tzliche formelle oder informelle Bewertungen k
nnen sowohl vom Angestellten als auch vom Vorgesetzten angeregt werden, z.B. bei Leistungen, die nicht den Erwartungen entsprechen. Die regelm
igen j
hrlichen Leistungsbewertungen werden bei Gehaltserh
hungen ber
cksichtigt.
Eine nicht zufriedenstellende Leistungsbewertung
ber mehrere Bewertungsperioden kann zur Folge haben, da
das Arbeitsverh
ltnis beendet wird. Auf eine Gehaltserh
hung wird in einem solchen Fall generell verzichtet.
Vorgesetzte sind f
r die Bewertung aller Angestellten ihres Teams zust
ndig. Bei der Bewertung sollte das bei der Allerwelt AG
bliche "Formular zur Leistungsbewertung" verwendet werden. Jeder Angestellte ist verpflichtet, an seiner Leistungsbewertung mitzuarbeiten. Die fertige Beurteilung sollte mit dem beurteilten Angestellten besprochen und von diesem unterzeichnet werden. Die Unterschrift des Angestellten best
tigt, da
die Beurteilung mit ihm besprochen wurde und er sie erhalten hat. Sie bedeutet nicht, da
der Angestellte mit der Beurteilung einverstanden ist. Die schriftliche Leistungsbewertung wird in die Personalakte des Angestellten aufgenommen.
ARTEN VON ANGESTELLTEN
Vollzeit-Angestellte
Als Vollzeit-Angestellter gilt, wer laut Arbeitsvertrag mindestens 40 Stunden in der Woche arbeitet. Alle Vollzeit-Angestellten haben ein Anrecht auf alle in diesem Handbuch beschriebenen sozialen Leistungen (es sei denn, es wurden anderweitige Regelungen getroffen).
Teilzeit-Angestellte
Als Teilzeit-Angestellter gilt, wer laut Arbeitsvertrag mindestens 20, aber weniger als 40 Stunden in der Woche arbeitet. Alle Teilzeit-Angestellten haben ein anteilm
iges Anrecht auf die sozialen Leistungen.
Aushilfskr
Aushilfskr
fte, die f
r ein bestimmtes Projekt, einen begrenzten Zeitraum oder f
r weniger als 20 Wochenstunden eingestellt werden, haben kein Anrecht auf die sozialen Leistungen der Firma.
Mitarbeiter auf Provisionsbasis
Ein Mitarbeiter auf Provisionsbasis arbeitet im Vertrieb und wird
ber eine Provision verg
tet. (Mitarbeiter auf Provisionsbasis beziehen kein Gehalt oder Stundenlohn.) Mitarbeiter auf Provisionsbasis k
nnen einige der in diesem Handbuch beschriebenen sozialen Leistungen in Anspruch nehmen.
Angestellte mit und ohne Arbeitszeiterfassung
Alle Angestellten geh
ren einer der beiden Gruppen (mit Arbeitszeiterfassung oder ohne Arbeitszeiterfassung) an. Angestellte ohne Arbeitszeiterfassung werden f
berstunden nicht verg
tet. Eine genauere Erl
uterung zu diesem Thema finden Sie im Abschnitt "Arbeitszeiterfassung und
berstunden".
Praktikant/-innen
Praktikant/-innen, die ein studien- oder fortbildungsbegleitendes Praktikum in der Firma ableisten, gelten nicht als Angestellte und haben kein Anrecht auf Verg
tung oder soziale Leistungen. In der Regel wird ihnen jedoch ein angemessenes Praktikumsgehalt gezahlt.
nderung der Kategorie, zu der ein Angestellter geh
Die anf
ngliche Zuordnung eines Angestellten zu einer der oben genannten Kategorien erfolgt am Einstellungsdatum.
nderungen dieser Zuordnung, die sich auf Arbeitsentgelt, soziale Leistungen, Bef
rderung usw. beziehen, m
ssen schriftlich best
tigt werden. Fragen bez
glich Ihrer Angestelltenkategorie oder Ihres Anrechts auf soziale Leistungen richten Sie bitte an die Personalabteilung.
DOKUMENTE UND ANFORDERUNGEN BEI DER EINSTELLUNG
Innerhalb von drei Werktagen nach der Einstellung mu
ein neuer Angestellter anhand geeigneter Papiere seine Identit
t und seine Arbeitserlaubnis nachweisen. Bei EG-B
rgern ist i.d.R. ein Personalausweis ausreichend.
Angestellte m
ssen mindestens 18 Jahre alt sein. Personen unter 18 Jahren k
nnen nur mit Zustimmung ihrer Erziehungsberechtigten eingestellt werden.
Als obere Altersgrenze gilt i.d.R. das gesetzliche Rentenalter.
Arbeitsausfall aufgrund schlechten Wetters
TopicsEntries
Arbeitsausfall aufgrund schlechten Wetters
indexEntries
REGELUNGEN & VERFAHREN
Leistungsbewertung
Das bei der Allerwelt AG durchgef
hrte Verfahren zur Leistungsbewertung soll einen Dalog zwischen Vorgesetzten und Angestellten dar
ber erm
glichen, ob und wie die Anforderungen und Ziele der jeweiligen Position erf
llt wurden.
Die Leistungsbewertung wird i.d.R. einmal j
hrlich, im Juli, durchgef
hrt. Gehaltserh
hungen gelten ab dem 1. August. Zus
tzliche formelle oder informelle Bewertungen k
nnen sowohl vom Angestellten als auch vom Vorgesetzten angeregt werden, z.B. bei Leistungen, die nicht den Erwartungen entsprechen. Die regelm
igen j
hrlichen Leistungsbewertungen werden bei Gehaltserh
hungen ber
cksichtigt.
Eine nicht zufriedenstellende Leistungsbewertung
ber mehrere Bewertungsperioden kann zur Folge haben, da
das Arbeitsverh
ltnis beendet wird. Auf eine Gehaltserh
hung wird in einem solchen Fall generell verzichtet.
Vorgesetzte sind f
r die Bewertung aller Angestellten ihres Teams zust
ndig. Bei der Bewertung sollte das bei der Allerwelt AG
bliche "Formular zur Leistungsbewertung" verwendet werden. Jeder Angestellte ist verpflichtet, an seiner Leistungsbewertung mitzuarbeiten. Die fertige Beurteilung sollte mit dem beurteilten Angestellten besprochen und von diesem unterzeichnet werden. Die Unterschrift des Angestellten best
tigt, da
die Beurteilung mit ihm besprochen wurde und er sie erhalten hat. Sie bedeutet nicht, da
der Angestellte mit der Beurteilung einverstanden ist. Die schriftliche Leistungsbewertung wird in die Personalakte des Angestellten aufgenommen.
ARTEN VON ANGESTELLTEN
Vollzeit-Angestellte
Als Vollzeit-Angestellter gilt, wer laut Arbeitsvertrag mindestens 40 Stunden in der Woche arbeitet. Alle Vollzeit-Angestellten haben ein Anrecht auf alle in diesem Handbuch beschriebenen sozialen Leistungen (es sei denn, es wurden anderweitige Regelungen getroffen).
Teilzeit-Angestellte
Als Teilzeit-Angestellter gilt, wer laut Arbeitsvertrag mindestens 20, aber weniger als 40 Stunden in der Woche arbeitet. Alle Teilzeit-Angestellten haben ein anteilm
iges Anrecht auf die sozialen Leistungen.
Aushilfskr
Aushilfskr
fte, die f
r ein bestimmtes Projekt, einen begrenzten Zeitraum oder f
r weniger als 20 Wochenstunden eingestellt werden, haben kein Anrecht auf die sozialen Leistungen der Firma.
Mitarbeiter auf Provisionsbasis
Ein Mitarbeiter auf Provisionsbasis arbeitet im Vertrieb und wird
ber eine Provision verg
tet. (Mitarbeiter auf Provisionsbasis beziehen kein Gehalt oder Stundenlohn.) Mitarbeiter auf Provisionsbasis k
nnen einige der in diesem Handbuch beschriebenen sozialen Leistungen in Anspruch nehmen.
Angestellte mit und ohne Arbeitszeiterfassung
Alle Angestellten geh
ren einer der beiden Gruppen (mit Arbeitszeiterfassung oder ohne Arbeitszeiterfassung) an. Angestellte ohne Arbeitszeiterfassung werden f
berstunden nicht verg
tet. Eine genauere Erl
uterung zu diesem Thema finden Sie im Abschnitt "Arbeitszeiterfassung und
berstunden".
Praktikant/-innen
Praktikant/-innen, die ein studien- oder fortbildungsbegleitendes Praktikum in der Firma ableisten, gelten nicht als Angestellte und haben kein Anrecht auf Verg
tung oder soziale Leistungen. In der Regel wird ihnen jedoch ein angemessenes Praktikumsgehalt gezahlt.
nderung der Kategorie, zu der ein Angestellter geh
Die anf
ngliche Zuordnung eines Angestellten zu einer der oben genannten Kategorien erfolgt am Einstellungsdatum.
nderungen dieser Zuordnung, die sich auf Arbeitsentgelt, soziale Leistungen, Bef
rderung usw. beziehen, m
ssen schriftlich best
tigt werden. Fragen bez
glich Ihrer Angestelltenkategorie oder Ihres Anrechts auf soziale Leistungen richten Sie bitte an die Personalabteilung.
DOKUMENTE UND ANFORDERUNGEN BEI DER EINSTELLUNG
Innerhalb von drei Werktagen nach der Einstellung mu
ein neuer Angestellter anhand geeigneter Papiere seine Identit
t und seine Arbeitserlaubnis nachweisen. Bei EG-B
rgern ist i.d.R. ein Personalausweis ausreichend.
Angestellte m
ssen mindestens 18 Jahre alt sein. Personen unter 18 Jahren k
nnen nur mit Zustimmung ihrer Erziehungsberechtigten eingestellt werden.
Als obere Altersgrenze gilt i.d.R. das gesetzliche Rentenalter.
Leistungsbewertung
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Leistungsbewertung
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REGELUNGEN & VERFAHREN
Vorgesetzte sind f
r die Bewertung aller Angestellten ihres Teams zust
ndig. Bei der Bewertung sollte das bei der Allerwelt AG
bliche "Formular zur Leistungsbewertung" verwendet werden. Jeder Angestellte ist verpflichtet, an seiner Leistungsbewertung mitzuarbeiten. Die fertige Beurteilung sollte mit dem beurteilten Angestellten besprochen und von diesem unterzeichnet werden. Die Unterschrift des Angestellten best
tigt, da
die Beurteilung mit ihm besprochen wurde und er sie erhalten hat. Sie bedeutet nicht, da
der Angestellte mit der Beurteilung einverstanden ist. Die schriftliche Leistungsbewertung wird in die Personalakte des Angestellten aufgenommen.
ARTEN VON ANGESTELLTEN
Vollzeit-Angestellte
Als Vollzeit-Angestellter gilt, wer laut Arbeitsvertrag mindestens 40 Stunden in der Woche arbeitet. Alle Vollzeit-Angestellten haben ein Anrecht auf alle in diesem Handbuch beschriebenen sozialen Leistungen (es sei denn, es wurden anderweitige Regelungen getroffen).
Teilzeit-Angestellte
Als Teilzeit-Angestellter gilt, wer laut Arbeitsvertrag mindestens 20, aber weniger als 40 Stunden in der Woche arbeitet. Alle Teilzeit-Angestellten haben ein anteilm
iges Anrecht auf die sozialen Leistungen.
Aushilfskr
Aushilfskr
fte, die f
r ein bestimmtes Projekt, einen begrenzten Zeitraum oder f
r weniger als 20 Wochenstunden eingestellt werden, haben kein Anrecht auf die sozialen Leistungen der Firma.
Mitarbeiter auf Provisionsbasis
Ein Mitarbeiter auf Provisionsbasis arbeitet im Vertrieb und wird
ber eine Provision verg
tet. (Mitarbeiter auf Provisionsbasis beziehen kein Gehalt oder Stundenlohn.) Mitarbeiter auf Provisionsbasis k
nnen einige der in diesem Handbuch beschriebenen sozialen Leistungen in Anspruch nehmen.
Angestellte mit und ohne Arbeitszeiterfassung
Alle Angestellten geh
ren einer der beiden Gruppen (mit Arbeitszeiterfassung oder ohne Arbeitszeiterfassung) an. Angestellte ohne Arbeitszeiterfassung werden f
berstunden nicht verg
tet. Eine genauere Erl
uterung zu diesem Thema finden Sie im Abschnitt "Arbeitszeiterfassung und
berstunden".
Praktikant/-innen
Praktikant/-innen, die ein studien- oder fortbildungsbegleitendes Praktikum in der Firma ableisten, gelten nicht als Angestellte und haben kein Anrecht auf Verg
tung oder soziale Leistungen. In der Regel wird ihnen jedoch ein angemessenes Praktikumsgehalt gezahlt.
nderung der Kategorie, zu der ein Angestellter geh
Die anf
ngliche Zuordnung eines Angestellten zu einer der oben genannten Kategorien erfolgt am Einstellungsdatum.
nderungen dieser Zuordnung, die sich auf Arbeitsentgelt, soziale Leistungen, Bef
rderung usw. beziehen, m
ssen schriftlich best
tigt werden. Fragen bez
glich Ihrer Angestelltenkategorie oder Ihres Anrechts auf soziale Leistungen richten Sie bitte an die Personalabteilung.
DOKUMENTE UND ANFORDERUNGEN BEI DER EINSTELLUNG
Innerhalb von drei Werktagen nach der Einstellung mu
ein neuer Angestellter anhand geeigneter Papiere seine Identit
t und seine Arbeitserlaubnis nachweisen. Bei EG-B
rgern ist i.d.R. ein Personalausweis ausreichend.
Angestellte m
ssen mindestens 18 Jahre alt sein. Personen unter 18 Jahren k
nnen nur mit Zustimmung ihrer Erziehungsberechtigten eingestellt werden.
Als obere Altersgrenze gilt i.d.R. das gesetzliche Rentenalter.
ARTEN VON ANGESTELLTEN
Vollzeit-Angestellte
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Vollzeit-Angestellte
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Teilzeit-Angestellte
Aushilfskr
Mitarbeiter auf Provisionsbasis
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Teilzeit-Angestellte
Aushilfskr
Mitarbeiter auf Provisionsbasis
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REGELUNGEN & VERFAHREN
Teilzeit-Angestellte
Als Teilzeit-Angestellter gilt, wer laut Arbeitsvertrag mindestens 20, aber weniger als 40 Stunden in der Woche arbeitet. Alle Teilzeit-Angestellten haben ein anteilm
iges Anrecht auf die sozialen Leistungen.
Aushilfskr
Aushilfskr
fte, die f
r ein bestimmtes Projekt, einen begrenzten Zeitraum oder f
r weniger als 20 Wochenstunden eingestellt werden, haben kein Anrecht auf die sozialen Leistungen der Firma.
Mitarbeiter auf Provisionsbasis
Ein Mitarbeiter auf Provisionsbasis arbeitet im Vertrieb und wird
ber eine Provision verg
tet. (Mitarbeiter auf Provisionsbasis beziehen kein Gehalt oder Stundenlohn.) Mitarbeiter auf Provisionsbasis k
nnen einige der in diesem Handbuch beschriebenen sozialen Leistungen in Anspruch nehmen.gestellte mit und ohne Arbeitszeiterfassung
Alle Angestellten geh
ren einer der beiden Gruppen (mit Arbeitszeiterfassung oder ohne Arbeitszeiterfassung) an. Angestellte ohne Arbeitszeiterfassung werden f
berstunden nicht verg
tet. Eine genauere Erl
uterung zu diesem Thema finden Sie im Abschnitt "Arbeitszeiterfassung und
berstunden".
Praktikant/-innen
Praktikant/-innen, die ein studien- oder fortbildungsbegleitendes Praktikum in der Firma ableisten, gelten nicht als Angestellte und haben kein Anrecht auf Verg
tung oder soziale Leistungen. In der Regel wird ihnen jedoch ein angemessenes Praktikumsgehalt gezahlt.
nderung der Kategorie, zu der ein Angestellter geh
Die anf
ngliche Zuordnung eines Angestellten zu einer der oben genannten Kategorien erfolgt am Einstellungsdatum.
nderungen dieser Zuordnung, die sich auf Arbeitsentgelt, soziale Leistungen, Bef
rderung usw. beziehen, m
ssen schriftlich best
tigt werden. Fragen bez
glich Ihrer Angestelltenkategorie oder Ihres Anrechts auf soziale Leistungen richten Sie bitte an die Personalabteilung.
DOKUMENTE UND ANFORDERUNGEN BEI DER EINSTELLUNG
Innerhalb von drei Werktagen nach der Einstellung mu
ein neuer Angestellter anhand geeigneter Papiere seine Identit
t und seine Arbeitserlaubnis nachweisen. Bei EG-B
rgern ist i.d.R. ein Personalausweis ausreichend.
Angestellte m
ssen mindestens 18 Jahre alt sein. Personen unter 18 Jahren k
nnen nur mit Zustimmung ihrer Erziehungsberechtigten eingestellt werden.
Als obere Altersgrenze gilt i.d.R. das gesetzliche Rentenalter.
REGELUNGEN & VERFAHREN
Angestellte mit und ohne Arbeitszeiterfassung
Alle Angestellten geh
ren einer der beiden Gruppen (mit Arbeitszeiterfassung oder ohne Arbeitszeiterfassung) an. Angestellte ohne Arbeitszeiterfassung werden f
berstunden nicht verg
tet. Eine genauere Erl
uterung zu diesem Thema finden Sie im Abschnitt "Arbeitszeiterfassung und
berstunden".
Praktikant/-innen
Praktikant/-innen, die ein studien- oder fortbildungsbegleitendes Praktikum in der Firma ableisten, gelten nicht als Angestellte und haben kein Anrecht auf Verg
tung oder soziale Leistungen. In der Regel wird ihnen jedoch ein angemessenes Praktikumsgehalt gezahlt.
nderung der Kategorie, zu der ein Angestellter geh
Die anf
ngliche Zuordnung eines Angestellten zu einer der oben genannten Kategorien erfolgt am Einstellungsdatum.
nderungen dieser Zuordnung, die sich auf Arbeitsentgelt, soziale Leistungen, Bef
rderung usw.hen, m
ssen schriftlich best
tigt werden. Fragen bez
glich Ihrer Angestelltenkategorie oder Ihres Anrechts auf soziale Leistungen richten Sie bitte an die Personalabteilung.
DOKUMENTE UND ANFORDERUNGEN BEI DER EINSTELLUNG
Innerhalb von drei Werktagen nach der Einstellung mu
ein neuer Angestellter anhand geeigneter Papiere seine Identit
t und seine Arbeitserlaubnis nachweisen. Bei EG-B
rgern ist i.d.R. ein Personalausweis ausreichend.
Angestellte m
ssen mindestens 18 Jahre alt sein. Personen unter 18 Jahren k
nnen nur mit Zustimmung ihrer Erziehungsberechtigten eingestellt werden.
Als obere Altersgrenze gilt i.d.R. das gesetzliche Rentenalter.
Angestellte mit und ohne Arbeitszeiterfassung
Praktikant/-innen
nderung der Kategorie, zu der ein Angestellter geh
TopicsEntries
Angestellte mit und ohne Arbeitszeiterfassung
indexEntries
DOKUMENTE UND ANFORDERUNGEN BEI DER EINSTELLUNG
TopicsEntries
REGELUNGEN & VERFAHREN?
beziehen, m
ssen schriftlich best
tigt werden. Fragen bez
glich Ihrer Angestelltenkategorie oder Ihres Anrechts auf soziale Leistungen richten Sie bitte an die Personalabteilung.
DOKUMENTE UND ANFORDERUNGEN BEI DER EINSTELLUNG
Innerhalb von drei Werktagen nach der Einstellung mu
ein neuer Angestellter anhand geeigneter Papiere seine Identit
t und seine Arbeitserlaubnis nachweisen. Bei EG-B
rgern ist i.d.R. ein Personalausweis ausreichend.
Angestellte m
ssen mindestens 18 Jahre alt sein. Personen unter 18 Jahren k
nnen nur mit Zustimmung ihrer Erziehungsberechtigten eingestellt werden.
Als obere Altersgrenze gilt i.d.R. das gesetzliche Rentenalter.
DIENSTREISEN VERFAHREN
DIENSTREISEN
Dienstreisen k
nnen
ber ein von der Allerwelt AG beauftragtes Reiseb
ro oder durch unsere hausinterne Reiseabteilung organisiert werden. Flugtickets werden i.d.R. mit der Firmenkreditkarte von der Allerwelt AG bezahlt. Hotel- und Mietwagenreservierungen k
nnen mit der Firmenkreditkarte vorgenommen werden, m
ssen aber vom reisenden Angestellten bezahlt werden. Diese Auslagen werden dem Angestellten zur
ckerstattet, wenn er oder sie eine abgezeichnete Spesenabrechnung vorlegt. Falls eine Hotelreservierung vorgenommen wurde, m
ssen Sie das Hotel benachrichtigen, wenn Sie das Zimmer nicht in Anspruch nehmen m
chten. Ausgaben, die entstehen, weil der Angestellte eine Hotelreservierung nicht rechtzeitig storniert hat, m
ssen vom Angestellten getragen werden.
Angestellte m
ssen ihrem Vorgesetzten Informationen
ber ihren Reiseplan und eine Kontaktadresse geben, damit sie in einem Notfall erreichbar sind.
Ungenutzte Flugtickets m
ssen dem jeweiligen Reiseb
ro baldm
glichst zur
ckgegeben werden.
hrliche Informationen zum Vorgehen bei Dienstreisen erhalten Sie von der Finanz- oder Personalabteilung.
SPESENABRECHNUNG
Spesenabrechnungen f
r Seminare und Gesch
ftsreisen sollten baldm
glichst nach Ihrer R
ckkehr ausgef
llt, von ihrem Vorgesetzten abgezeichnet und bei der Finanzabteilung eingereicht werden. F
r alle aufgef
hrten Ausgaben mu
ein Originalbeleg beigef
gt werden (die Erstattung von Kilometergeld wird im n
chsten Absatz behandelt). Die Finanzabteilung kann Ihnen Auskunft
ber das korrekte Format einer Spesenabrechnung geben.
Kilometergeld
Kilometergeld f
r firmenbezogene Autofahrten wird entsprechend des gesetzlich festgelegten Satzes (z.Z. 0,56 DM pro Kilometer) zur
ckerstattet. Dazu mu
eine Beschreibung des Grundes f
r die Fahrt, das Datum und die Anzahl der gefahrenen Kilometer in ein Spesenformular eingetragen und bei der Finanzabteilung vorgelegt werden.
Versicherung und Mietwagen
Wenn Sie einen Mietwagen mit der Firmenkreditkarte der Allerwelt AG bezahlen, brauchen Sie keine Versicherung
ber die Mietwagenfirma abzuschlie
en. Wenn Sie Ihre eigene Kreditkarte verwenden und die Auslagen sp
ter als Spesen abrechnen, sollten Sie allerdings die von der Mietwagenfirma angebotene Versicherung abschlie
DIENSTREISEN
TopicsEntries
DIENSTREISEN
DIENSTREISEN
hrliche Informationen zum Vorgehen bei Dienstreisen erhalten Sie von der Finanz- oder Personalabteilung.
SPESENABRECHNUNG
Spesenabrechnungen f
r Seminare und Gesch
ftsreisen sollten baldm
glichst nach Ihrer R
ckkehr ausgef
llt, von ihrem Vorgesetzten abgezeichnet und bei der Finanzabteilung eingereicht werden. F
r alle aufgef
hrten Ausgaben mu
ein Originalbeleg beigef
gt werden (die Erstattung von Kilometergeld wird im n
chsten Absatz behandelt). Die Finanzabteilung kann Ihnen Auskunft
ber das korrekte Format einer Spesenabrechnung geben.
Kilometergeld
Kilometergeld f
r firmenbezogene Autofahrten wird entsprechend des gesetzlich festgelegten Satzes (z.Z. 0,56 DM pro Kilometer) zur
ckerstattet. Dazu mu
eine Beschreibung des Grundes f
r die Fahrt, das Datum und die Anzahl der gefahrenen Kilometer in ein Spesenformular eingetragen und bei der Finanzabteilung vorgelegt werden.
Versicherung und Mietwagen
Wenn Sie einen Mietwagen mit der Firmenkreditkarte der Allerwelt AG bezahlen, brauchen Sie keine Versicherung
ber die Mietwagenfirma abzuschlie
en. Wenn Sie Ihre eigene Kreditkarte verwenden und die Auslagen sp
ter als Spesen abrechnen, sollten Sie allerdings die von der Mietwagenfirma angebotene Versicherung abschlie
SPESENABRECHNUNG
Kilometergeld
TopicsEntries
Versicherung und Mietwagen
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DIENSTREISEN!
Versicherung und Mietwagen
Wenn Sie einen Mietwagen mit der Firmenkreditkarte der Allerwelt AG bezahlen, brauchen Sie keine Versicherung
ber die Mietwagenfirma abzuschlie
en. Wenn Sie Ihre eigene Kreditkarte verwenden und die Auslagen sp
ter als Spesen abrechnen, sollten Sie allerdings die von der Mietwagenfirma angebotene Versicherung abschlie
MIEREISEN
Wir f
rdern die Empfehlung geeigneter Bewerber durch unsere Angestellten. Wird ein neuer Mitarbeiter aufgrund Ihrer Empfehlung eingestellt, so erhalten Sie einen Bonus, falls mit der Einstellung keine weiteren Kosten verbunden sind. Der Bonus f
r neue Mitarbeiter im Management und im Bereich der Garagentor-Entwicklung liegt bei DM 1000, f
r alle anderen Mitarbeiter bei DM 500. Die erste H
lfte des Bonus wird bei der Einstellung des neuen Mitarbeiters gezahlt, die zweite H
lfte ein Jahr sp
ter, vorausgesetzt, da
sowohl Sie als auch der neue Mitarbeiter noch bei uns besch
ftigt sind. Der Bonus ist steuerpflichtig.
TopicsEntries
ERWERB VON ALLERWELT-PRODUKTEN DURCH UNSERE ANGESTELLTEN
TopicsEntries
ERWERB VON ALLERWELT-PRODUKTEN DURCH UNSERE ANGESTELLTEN
ERWERB VON ALLERWELT-PRODUKTEN DURCH UNSERE ANGESTELLTEN
Angestellte der Allerwelt AG k
nnen unsere Produkte zum Selbstkostenpreis erwerben. Ein entsprechendes Formular erhalten Sie von der Kundendienstabteilung.
text entry
strChecked
text entry
content
buttonClick
buttonClick
close
"help"
strChecked
strChecked
Schlie
strChecked
Topics
strChecked
strChecked
pages
source
HANDBUCH F
R ANGESTELLTE DER ALLERWELT AG
HRUNG
ALLGEMEINES ZUR UNTERNEHMENSPOLITIK
UNTERNEHMENSMISSION
UNTERNEHMENSSTRUKTUR
REGELUNGEN & VERFAHREN
VERG
Zahlungsmodalit
ten und Termine
Arbeitszeit
Arbeitszeiterfassung und
berstunden
Arbeitsausfall aufgrund schlechten Wetters
Leistungsbewertung
ARTEN VON ANGESTELLTEN
Vollzeit-Angestellte
Teilzeit-Angestellte
Aushilfskr
Mitarbeiter auf Provisionsbasis
Angestellte mit und ohne Arbeitszeiterfassung
Praktikant/-innen
nderung der Kategorie, zu der ein Angestellter geh
DOKUMENTE UND ANFORDERUNGEN BEI DER EINSTELLUNG
DIENSTREISEN
SPESENABRECHNUNG
Kilometergeld
Versicherung und Mietwagen
ERWERB VON ALLERWELT-PRODUKTEN DURCH UNSERE ANGESTELLTEN
SOZIALE LEISTUNGEN
ARBEITSFREIE ZEIT
FEIERTAGE UND URLAUB
Urlaub
Feiertage
Krankheitsbedingter Arbeitsausfall
Famili
re Gr
Bildungsurlaub
Milit
rdienst
ERZIEHUNGSURLAUB
UNBEZAHLTER SONDERURLAUB ZUR PFLEGE ANGEH
RIGER
RECHTZEITIGE BENACHRICHTIGUNG UND
RZTLICHE BESCHEINIGUNG
REGELM
SSIGE BERICHTERSTATTUNG
VERSICHERUNGEN
ANGESTELLTE EHEPAARE
MUTTERSCHAFTSURLAUB
GESETZGEBUNG ANDERER L
strChecked
strChecked
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author
reader
author
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Index
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berstunden
Angestellte mit und ohne Arbeitszeiterfassung
Arbeitsausfall aufgrund schlechten Wetters
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Aushilfskr
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VERSICHERUNGEN
Vollzeit-Angestellte
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Angestellte mit und ohne Arbeitszeiterfassung
Arbeitsausfall aufgrund schlechten Wetters
Arbeitslosenversicherung
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Vollzeit-Angestellte
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Urlaub!
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tLPos =
"Kann nicht vor eine leere Zeile eingef
gt werden."
temp = CRLF
TLPos <> 1
= indentDepth()
= (3 *
) - 1
o(187) & SPACE &
strChecked
Delete
,%H.%
Topic Name
Topic Items
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buttonClick
buttonClick
4s_tiCharPos
W<> NULL
selectedTextState)
"Topic Items"
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Name"
(*8*J
strChecked
schen
Update
TopicText
Topic Items
g)updateTopics
_topicsEntries
buttonUp
TopicText =
Items"
o(187),
<> 0
o(187),
topicsEntries
currentPage
updateTopics
updateIndex
"-2-J
strChecked
&Aktualisieren
Restore
Topic Name
TopicText
Topic Items
_topicsEntries
FALSE
controls
s_tiCharPos
s_tiCurrentIndent
eupdateButtons
buttonUp
4s_tiCharPos,s_tiCurrentIndent
TopicText = topicsEntries
currentPage
updateButtons FALSE
"controls"
i Name"
~(TAB,
<> 0
o(187) & SPACE &
Items"
strChecked
&Wiederherstellen
NoEdit
d1t1J
strChecked
Bearbeitung in der Buchansicht ist nicht m
glich!
HANDBUCH F
R ANGESTELLTE DER ALLERWELT AG
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text entry
s_formatText
s_buildTopics
Format Text
Build Topics
buttonClick
buttonClick
4LOGICAL s_formatText,s_buildTopics
B"Format
B"Build
strChecked
strChecked
strChecked
Flow enhancements
Format Text
Build Topics
buttonClick
buttonClick
enabled
B"Build Topics"
B"Flow enhancements"
B"Format Text"
FALSE
strChecked
Flow Text Only
strChecked
Nur Text
Flow Enhancements
strChecked
Text mit Erweiterungen:
Format Text
strChecked
Text formatieren
Build Topics
strChecked
Themen erstellen
strChecked
Buch erstellen
P ` J
strChecked
Buch l
schen
Text einlesen:
nobooks
books1
wwwwwwwwwwwww
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Arial
domcasual
C:\LOCALIZE\GSAMPLES\SOURCE\HANDBOOK.TXT
rtyIndex
System
Arial
TBKWidgets
Times New Roman
Arial
System
TBKWidgets
Arial
MS Sans Serif
defaultFileName
MS Sans Serif
..\*.txt
built
MS Sans Serif
Arial
MS Sans Serif
Arial
strChecked
MS Sans Serif
Arial
Arial
content
Controls
page "Topics"
ge id 0
Page "Topics"
Page "Topic Editor"
Allerwelt AG
Index Editor
Index-Editor
Page "Index Editor"
About
ge id 0
ge id 202
Page "about"
ge id 0
Page id 203
ntPage
Topic Editor
Themen-Editor
ge id 60
Topic Name
FALSE
Controls
eupDateButtons
openWindow
openWindow
upDateButtons FALSE
"Controls"
currentPage
"Topic Name"
Text Entry
Texteingabe
Page "Text Entry"
Flow Text Only
openWindow
openWindow
B"Flow Text Only"
buttonClick
percentDone
rcent Done
page "Progress"
Page "help"
FALSE
Controls
eupDateButtons
Index Entry
openWindow
openWindow
upDateButtons FALSE
"Controls"
currentPage
"Index Entry"
Notes
Prozent fertig
controls
topics
enterWindow
enterWindow
/"controls"
content
strChecked
to handle buttonDown;end
to handle buttonStillDown loc
request "Do you want to edit this hotword, or delete it?" \
with "Edit" or "Delete" or "Cancel"
conditions
when it is "Edit"
ask "Edit the text below" with note of self
if sysError <> cancel
set note of self to it
end if
when it is delete
set sysLockScreen to TRUE
while self is not in selectedHotwords
search page records for text of self
end while
send removeHotword
set focus to null
end conditions
end buttonStillDown
to handle buttonUp;end
to handle buttonClick
set myText of field "notes" of page "note" to note of self
show viewer "notes" as modal
end buttonClick
hwScript
strChecked
title
strChecked
-#, #?
-#, #?
Cancel
marked
marked
marked
updateMarks
Benennen Sie die Buchmarke, falls gew
nscht:
buttonDown
marked
marked
enterPage
the marked
("Benennen Sie die Buchmarke, falls gew
nscht:"
f"Page"&&
"Cancel"
updateMarks
notifyAfter
strChecked
marked
f v J
strChecked
unmarked
strChecked
Author
Reader
enterPage
10,14
selectChars
strChecked
HANDBUCH F
R ANGESTELLTE DER ALLERWELT AG
TopicsEntries
HANDBUCH F
R ANGESTELLTE DER ALLERWELT AG
HANDBUCH F
R ANGESTELLTE DER ALLERWELT AG
reader
&Datei
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Speichern &unter...
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IndexEditor
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companyName
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BuildBook
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t neuen Text in das Buch einflie
Themen &hinzuf
gen...
AddTopics
Wenn abgehakt, akzeptiert das Buch neue Themenangaben.
Inde&x hinzuf
gen...
AddIndex
Wenn abgehakt, akzeptiert das Buch neue Index-Eintr