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1994-01-18
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8KB
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179 lines
VERTRAGSBEDINGUNGEN FÜR DEN
COMPUSERVE-INFORMATIONSDIENST
(1. April 93)
1. Der CompuServe-Informationsdienst (nachfolgend
"Dienst" genannt) besteht aus Computer- und
Datenübertragungsdienstleistungen und Software,
Informationen und anderen Inhalten (genannt
"Informationen"), die von der CompuServe Inc. USA
(nachfolgend CompuServe genannt), bereitgestellt
werden. Außerdem stellen dritte Personen
Informationen, Software und andere Inhalte
(Zusammengefaßt "Drittlieferungen") zur Verfügung, die
über den Dienst zugänglich sind. Diese
Vertragsbedingungen und etwaige Betriebsbestimmungen,
die über den Dienst veröffentlicht werden, beinhalten
das gesamte zwischen CompuServe und dem Mitglied in
bezug auf den Dienst bestehende Vertragswerk
(nachstehend "Vertrag" genannt) und ersetzen alle
anderweitigen Absprachen in bezug auf den
Vertragsgegenstand.
2. CompuServe ist berechtigt, durch eine über den
Dienst verbreitete Mitteilung diese
Vertragsbedingungen, die Betriebsbestimmungen oder die
Preise zu ändern, nach Belieben und ohne vorherige
Ankündigung den Dienst ganz oder teilweise
einzustellen oder zu verändern.
3. Das Recht des Mitglieds, den Dienst zu benutzen
oder berechtigte Benutzer zu bestimmen, ist - soweit
nichts anderes vereinbart wurde - nicht übertragbar
und unterliegt den von CompuServe oder, wenn Zahlung
durch Kreditkarte erfolgt, den von der jeweiligen
Kreditkartengesellschaft des Mitglieds aufgestellten
Beschränkungen.
4. Das Mitglied stellt CompuServe von jeder Haftung
aus der Benutzung des bei CompuServe für das Mitglied
eingerichteten Kontos frei.
5. Das Mitglied hat Telefon und die für den Zugang zum
Dienst notwendingen anderen Einrichtungen und
Leistungen bereitzustellen.
6. Das Mitglied ist verpflichtet, in Übereinstimmung
mit der von ihm gewählten Abrechnungsart jegliche
Registrierungsgebühren oder monatlichen Gebühren,
Anschaltgebühren, Mindestgebühren und andere durch das
Mitglied oder den von ihm bezeichneten Benutzer
entstandene Gebühren zu den im jeweiligen
Abrechnungszeitraum gültigen Gebührensätzen zu
bezahlen; ferner hat das Mitglied Rechnungsbeträge für
durch den Dienst getätigte Käufe sowie sonstige
besondere Gebühren zu zahlen, die dadurch entstanden
sind, daß fremde Datennetze und Leistungen außerhalb
des Dienstes in Anspruch genommen worden sind. Das
Mitglied hat alle Steuern zu zahlen, die durch die
Inanspruchnahme des Dienstes durch ihn oder von ihm
bezeichnete Benutzer entstehen. Das Mitglied haftet
für jegliche Inanspruchnahme des Dienstes, die durch
die Benutzerkennung des Mitglieds oder der von ihm
bezeichneten Benutzer erfolgt.
7. DAS MITGLIED ERKLÄRT SICH AUSDRÜCKLICH DAMIT
EINVERSTANDEN, DASS DIE BENUTZUNG DES DIENSTES
AUSSCHLIESSLICH AUF SEINE EIGENE GEFAHR ERFOLGT. WEDER
COMPUSERVE NOCH DESSEN INFORMATIONSLIEFERANTEN
(INFORMATION PROVIDERS), LIZENZGEBER, ANGESTELLTE ODER
VERTRETER GEWÄHRLEISTEN, DASS DER DIENST
UNUNTERBROCHEN ODER FEHLERFREI ZUR VERFÜGUNG STEHT;
EBENSO WENIG SICHERN DIE VORGENANNTEN PERSONEN ZU ODER
ÜBERNEHMEN EINE GEWÄHRLEISTUNG DAFÜR, DASS DURCH DIE
BENUTZUNG DES DIENSTES BESTIMMTE ERGEBNISSE ERZIELT
WERDEN KÖNNEN. DER DIENST WIRD SO ERBRACHT, WIE ER
AKTUELL VORLIEGT, OHNE DASS IRGENDEINE AUSDRÜCKLICHE
ODER STILLSCHWEIGENDE ZUSICHERUNG, INSBESONDERE NICHT
HINSICHTLICH DES BESTEHENS VON URHEBER- ODER SONSTIGEN
RECHTEN, DER HANDELSTAUGLICHKEIT ODER DER EIGNUNG FÜR
EINEN BESTIMMTEN ZWECK GEGEBEN WIRD. DIE VORSTEHENDEN
HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE GELTEN NICHT, SOWEIT NACH DEN AUF
DIESE VEREINBARUNG ANWENDBAREN GESETZEN GEHAFTET WIRD.
WEDER COMPUSERVE NOCH ANDERE PERSONEN, DIE AN DER
ENTWICKLUNG, HERSTELLUNG ODER BEREITSTELLUNG DES
DIENSTES BETEILIGT SIND, HAFTEN FÜR SCHÄDEN ALLER ART,
INSBESONDERE NICHT FÜR FOLGESCHÄDEN WIE ENTGANGENEN
GEWINN, DIE IM RAHMEN DER BENUTZUNG DES DIENSTES ODER
DER UNMÖGLICHKEIT ODER ERSCHWERUNG DER BENUTZUNG DES
DIENSTES ODER ALS FOLGE DER VERLETZUNG EINER
GEWÄHRLEISTUNGSVERPFLICHTUNG ENTSTANDEN SIND. DAS
MITGLIED ANERKENNT AUSDRÜCKLICH, DASS DIE BEDINGUNGEN
DIESER BESTIMMUNG AUCH FÜR DRITTLIEFERUNGEN GELTEN.
8. Weder der Kunde noch der von ihm bezeichnete
Benutzer ist berechtigt, die durch den Dienst
erhaltenen Informationen, Software oder andere Inhalte
zu vervielfältigen, zu vertreiben oder zu verkaufen,
zu veröffentlichen oder anderweitig zu übertragen oder
geschäftsmäßig zu verwerten, soweit die
Betriebsbestimmungen nicht ausdrücklich Ausnahmen
zulassen.
9. Die Regelung der vorstehenden Ziff. 7 und 8 gelten
für CompuServe und die jeweiligen
Informationsanbieter, Lizenzgeber, Angestellte und
Absatzmittler von CompuServe; jede dieser Personen hat
selbst das Recht sich unmittelbar auf diese
Bestimmungen zu berufen.
10. CompuServe erteilt dem Mitglied nach Maßgabe der
Bestimmungen dieser Vereinbarung das persönliche und
nicht ausschließliche, nicht übertragbare Recht, die
CompuServe Information Manager Software (genannt
"Software") auf dem(n) Gerät(en) zu nutzen, deren
Hauptbenutzer das Mitglied ist. Es ist ausdrücklich
verboten, die Software ganz oder teilweise zu
kopieren; dies gilt auch für andere Software, die in
der vertraglichen Software in der ursprünglichen oder
abgeänderten Form enthalten ist. Das Mitglied darf
keine Unterlizenzen einräumen oder diese Lizenz oder
die Software übertragen. Jeder Versuch, Rechte oder
Pflichten nach diesem Vertrag zu übertragen oder
Unterlizenzen zu vergeben, ist unwirksam.
11. Für diesen Vertrag und dessen Durchführung gilt
das Recht des Staates Ohio, USA. Ansprüche des
Mitglieds oder von ihm bezeichneter Benutzer müssen
nach dieser Vereinbarung innerhalb eines Jahres nach
Ihrer Entstehung gerichtlich geltend gemacht werden,
andernfalls sind sie verjährt.
12. Wenn CompuServe für Firmen-Kunden ein Firmenkonto
eingerichtet hat, laufen die Gebühren, die jeweils
durch die Benutzerkennung(en) [User ID] entstehen, für
die nach dieser Vereinbarung geltenden Dienste auf.
Die Rechnungsstellung erfolgt regelmäßig am Ende des
Monats, in dem die Dienste geleistet worden sind. Die
Zahlung aller Gebühren hat innerhalb von 10 Tagen,
rein netto, in der abgerechneten Währung zu erfolgen.
Erfolgt die Zahlung des Mitglieds nicht innerhalb von
30 Tagen nach dem Rechnungsdatum, werden Verzugszinsen
in Höhe von 1,5% pro Monat fällig.
Außerdem ist CompuServe berechtigt, nach eigenem
Ermessen und ohne Mitteilung an das Mitglied
a) die Erfüllung dieser Vereinbarung einzustellen
und den Zugang des Mitglieds und der
bezeichneten Benutzer zum Dienst zu sperren
oder
b) diese Vereinbarung zu kündigen und die
Berechtigung des Mitglieds und der bezeichneten
Benutzer zum Zugang und zur Nutzung des Dienstes zu
beenden.
Soweit CompuServe den Antrag auf Einrichtung eines
Firmenkontos als Abrechnungskonten nicht zuläßt, hat
das Mitglied sämtliche Gebühren, die bereits
entstanden sind oder in Zukunft entstehen durch
Kreditkarte oder Bankeinzug zu bezahlen.
13. Unbeschadet der Annahme einer Bestellung des
Mitglieds durch CompuServe sind alle Bestimmungen oder
Bedingungen in einer Bestellung oder einem sonstigen
Auftrag des Mitglieds, die mit den Bedingungen dieser
Vereinbarung in irgendeiner Art und Weise nicht
übereinstimmen oder diese ergänzen, rechtsunwirksam.
Die Bedingungen dieser Vereinbarung werden weder durch
betriebliche Übung zwischen den Parteien noch durch
Handelsbrauch geändert. Sollte eine Bestimmung dieser
Vereinbarung rechtsunwirksam sein, wird die Gültigkeit
der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die
Bedingungen der Ziff. 7, 9 und 13 und alle
Verpflichtungen und Beschränkungen des Mitglieds und
der von ihm bezeichneten Benutzer bleiben über die
Laufzeit dieser Vereinbarung hinaus gültig.