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- Lizenzvereinbarung für das Programm "CD Controller" (CDC)
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- 0.) Mit dem Start des Programms CDC erklären Sie Ihr Einverständnis mit den
- nachfolgend aufgeführten Lizenzbedingungen. Sollten Sie damit nicht ein-
- verstanden sein, so löschen Sie das Programm sofort.
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- 1.) Die Shareware-Version (zu erkennen am Shareware-Hinweis nach dem Pro-
- grammstart) darf nur zum Test für eine angemessene Zeit eingesetzt wer-
- den. Für darüber hinausgehende Nutzung ist die Registrierung beim Autor
- und die Zahlung der Lizenzgebühr von 30 DM notwendig.
- Die Shareware-Version darf nicht in ausführbarer (entpackter) Form auf
- CD-ROMs vorhanden sein. Das Programm gilt ebenfalls als ausführbar,
- wenn es durch Aufruf eines einzigen Programms oder Befehls gestartet
- oder installiert werden kann, so daß der Eindruck entsteht, es sei als
- Teil der CD-ROM zu deren Verwaltung auf dem Medium enthalten.
- Bei Zuwiderhandlung wird eine erhöhte Lizenzgebühr in Höhe vom dreifa-
- chen der normalen Gebühr gemäß der jeweils aktuellen Preisliste, min-
- destens jedoch 1000 DM fällig.
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- 2.) Registrierte Vollversionen dürfen nur vom Erwerber der Vollversion ein-
- gesetzt werden. Es ist untersagt, die Vollversion von CDC auf mehr als
- einem Rechner zur selben Zeit zu benutzen.
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- 3.) Kommerzielle Anwender können Lizenzen von CDC für CD-Pressungen erwer-
- ben. Diese Lizenzen sind an bestimmte CD-Titel und Auflagen gebunden
- oder werden einem kommerziellen Anwender grundsätzlich für beliebig
- viele CD-ROM-Produktionen in beliebiger Auflage gewährt.
- Die auf den CD-ROMs vorhandenen Lizenzversionen können vom Besitzer
- dieser CD-ROM ohne weitere Registrierung benutzt werden, unterliegen
- gen allerdings denselben Einschränkungen wie registrierte Vollversio-
- nen (siehe 3.).
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- 4.) Es ist in keinem Fall erlaubt, das Programm oder eine der Dokumenta-
- tionsdateien zu verändern oder das Programm zurückzuübersetzen (dis-
- assemblieren). Das Programmpaket darf nur komplett mit allen enthal-
- tenen Dateien weitergegeben werden.
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- 5.) Uwe Schlenther Software ist in keinem Fall dafür haftbar, falls durch
- die Anwendung von CDC Schäden irgendwelcher Art entstehen. Das Programm
- wurde mit größter Sorgfalt erstellt und ausgiebig getestet. Es ist je-
- doch unmöglich Software zu erstellen, die auf jeder möglichen Rechner-
- konfiguration fehlerfrei läuft.
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- Noch ein Wort zum Schluß: Die Lizenzgebühren für CDC sind so niedrig ange-
- setzt, daß es sich nicht lohnt, die erhöhte Lizenzgebühr gemäß 1. zu riskie-
- ren.
- Anwender sollten ebenfalls so fair sein, durch ihre Registrierung die Weiter-
- entwicklung des Programms zu fördern.
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