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Text File | 1993-12-31 | 93.7 KB | 2,144 lines |
- ┌────────────────────────────────────────┐
- │Datei: potent.doc (anfang),Stand:01/1994│
- │(c) Udo Krummrey, Scharweg 4, 24149 Kiel│
- └────────────────────────────────────────┘
-
- ┌─────────────────────────────┐
- │Inhaltsverzeichnis potent.exe│
- │ Vers. 01/1994 │
- └─────────────────────────────┘
-
- 1. Überblick über das Programm potent.exe
-
- 2. Leistungsbeschreibung des Programmes
-
- 3. Hard- und Software Voraussetzungen
-
- 4. Hinweise zur Installation
-
- 5. Start des Programmes
-
- 6. Bedienungshinweise
- 6.1 Der Arbeitsbildschirm des Programmes
- 6.2 Die Belegung der Funktionstasten
- 6.2.1 Die Anzeige der Belegung der Funktionstasten
- 6.2.2 Die Anzeige eines Hilfe-Textes
- 6.2.3 Die Auswahl des Bildschirmtypes (Monochrom/Farbe/Laptop/PC)
- 6.2.4 Die Durchführung der Berechnungen und das Drucken in die
- Datei 'BERATUNG.DAT'
- 6.2.5 Die Anfertigung einer Hardcopy
- 6.2.6 Das Verlassen des Programmes
- 6.3 Die Eingabefelder
- 6.3.1 Die Auswahl des Bundeslandes
- 6.3.2 Die Auswahl der maßgeblichen Lohnsteuertabelle
- 6.3.3 Angaben zur Kirchensteuerpflicht
- 6.3.4 Die Auswahl des Lohnzahlungszeitraumes
- 6.3.5 Die Eingabe in das Feld 'Ende des Lohnzahlungszeitraumes'
- 6.3.6 Die Eingabe in das Feld 'Gesamtbeitrag Krankenversicherung'
- 6.3.7 Die Auswahl der Steuerklasse
- 6.3.8 Die Eingabe in das Feld 'Anzahl der Kinderfreibeträge'
- 6.3.9 Die Eingabe in das Feld 'Steuerfreibetrag'
- 6.3.10 Die Eingabe in das Feld 'Steuer-Brutto'
- 6.3.11 Die Eingabe in das Feld 'Sozialversicherungs-Brutto'
-
- 7. Programm-Meldungen
-
- 8. Hinweise zum sog. Baukindergeld
-
- 9. Hinweise zur Berechnung unterjähriger Freibeträge
-
- 10. Hinweise zur Verteilung von Freibeträgen
-
- 11. Fallstudien für das Jahr 1994
- 11.1 Fallstudie Finanzierung 1994
- 11.2 Fallstudie Versicherung 1994
- 11.3 Fallstudie Personalabteilung 1994
- 11.4 Fallstudie Steuerberatung 1994
- 11.5 Fallstudie Lohnsteuerberechnung bei sonstigen Bezügen für
- das Jahr 1994 (z.B. Urlaubs- und/oder Weihnachtsgeld)
- 11.6 Fallstudie Nettolohnvereinbarung 1994
-
- ┌─────────────────────────────────────────┐
- │1. Überblick über das Programm potent.exe│
- └─────────────────────────────────────────┘
-
- Sofern in dieser Arbeitsanleitung Gebrauchsnamen, Handelsnamen,
- Warenbezeichnungen usw. ohne besondere Kennzeichnung verwendet
- werden, berechtigt dieses nicht zu dem Schluß, daß solche Namen im
- Sinne der besonderen Gesetze (Warenzeichen- und Markenschutzrecht)
- frei benutzt werden dürfen.
-
- Mit Hilfe des Programmes können Sie sehr einfach und schnell
- ermitteln, welche Auswirkungen die unterschiedlichsten Ereignisse
- auf das Netto-Einkommen eines Arbeitnehmers haben werden. Sie können
- genau das Netto-Einkommen errechnen, das sich z.B. durch eine
- Eheschließung, die Geburt eines Kindes, eine Gehaltserhöhung oder
- die Eintragung eines Freibetrages auf der Lohnsteuerkarte (oder auch
- alles zusammen) ergeben wird.
-
- Und zwar in allen Bundesländern und auf den Pfennig genau.
-
- Durch den Vergleich des so ermittelten Netto-Einkommens mit dem
- bisher erzielten Netto-Einkommen läßt sich das finanzielle Potential
- bestimmen, das entstehen oder wegfallen wird.
-
- Durch die Benennung der Höhe des entstehenden oder wegfallenden
- finanziellen Potentials kann die Informationsqualität in
- Kundengesprächen und in Entscheidungssituationen wesentlich erhöht
- werden.
-
- Auch vor Ort.
-
- Ein Service, der sich sicher auszahlen wird.
-
- Damit ist dieses Programm ideal für den Einsatz bei Banken,
- Sparkassen, Bausparkassen, Versicherungen, Personalabteilungen von
- Unternehmen sowie SteuerberaterInnen und WirtschaftsprüferInnen
- geeignet.
-
- Banken, Versicherungen und Bausparkassen können das Programm z.B. im
- Zusammenhang mit Finanzierungsangeboten vorteilhaft einsetzen. Durch
- den Programmeinsatz kann die monatliche Steuerersparnis, die sich
- z.B. aus dem Freibetrag nach 10e EStG ergeben wird, genau
- ermittelt werden.
-
- Versicherungsunternehmen wissen, daß oft Versicherungsverträge
- abgeschlossen werden, wenn sich die Lebensverhältnisse ändern.
- Sehr oft führt dieses auch zu finanziellen, hochwirksamen
- steuerlichen Folgen.
-
- Wird das Programm potent.exe in einer solchen Situation eingesetzt,
- ist es nun oft sehr leicht möglich, das finanzielle Potential zu
- benennen, das nach den Änderungen der Lebensverhältnisse für einen
- Kunden vorhanden sein wird.
-
- Dieses finanzielle Potential sollte in Kundengesprächen benannt
- und für Entscheidungen verwendet werden.
-
- ┌────────┐
- │Beispiel│
- └────────┘
- Eine norddeutsche Versicherung warb z.B. damit, das Kindergeld von
- 70,00DM für das erste Kind in eine Ausbildungsversicherung zu
- investieren.
-
- Beträgt in diesem Fall die monatliche Steuerersparnis z.B. 83,83DM
- (zur Ermittlung dieses Betrages s.a. 11.2 Fallstudie 'Versicherung
- 1994' in dieser Arbeitsanleitung), kann das für eine
- Ausbildungsversicherung zur Disposition stehende finanzielle
- Potential in einem Beratungsgespräch nun mit 153,83DM(!) statt mit
- nur 70,00DM angegeben werden.
-
- ┌───────────────────┐
- │Besonderer Hinweis:│
- └───────────────────┘
- Weitere interessante Aspekte zu dem Thema 'Kinder und Steuern'
- stellt übrigens die Stiftung Warentest in einem Artikel dar. Dieser
- Artikel macht bereits in der Überschrift deutlich, wie bedeutend die
- steuerlichen Auswirkungen von Kinderfreibeträgen einzuschätzen sind:
- 'Zwar gibt der Staat Kindergeld, doch wichtiger sind meist
- steuerliche Vorteile. Wer die Tricks und Tips kennt, kassiert am
- laufenden Band' (Quelle: Finanztest, Nr.3, Mai/Juni 1993, Kinder und
- Steuern: Mit Freibeträgen bleibt netto mehr in der Familienkasse,
- S.14ff).
-
- Sofern in Personalabteilungen von Unternehmen noch nicht die
- Möglichkeit besteht, vor einer Lohn- oder Gehaltsabrechnung eine
- Probeberechnung vorzunehmen, kann das Programm sinnvoll eingesetzt
- werden: es kann schnell und zuverlässig bestimmt werden, welche
- Auswirkungen die Veränderung von persönlichen Verhältnissen auf das
- Netto-Einkommen haben werden. Auch die Auswirkungen von Lohn- oder
- Gehaltserhöhungen auf das Netto-Einkommen können nun schnell
- ermittelt werden.
-
- Das Programm benötigt nur wenig Festplattenspeicherplatz. Es läßt
- sich ohne zusätzliche Hardware einfach betreiben. Deshalb ist der
- Einsatz des Programmes für SteuerberaterInnen und
- WirtschaftsprüferInnen besonders auf einem laptop sinnvoll. So kann
- die Auskunftsbereitschaft 'vor Ort' verbessert werden.
-
- ┌───────────────────────────────────────┐
- │2. Leistungsbeschreibung des Programmes│
- └───────────────────────────────────────┘
- Folgende Programmfunktionen sind vorhanden:
-
- ■ Berechnung des Netto-Einkommens aus dem Brutto-Einkommen für
- alle Lohnzahlungszeiträume des Jahres 1994 (täglich,
- wöchentlich, monatlich oder jährlich)
- ■ Berücksichtigung regionaler Unterschiede durch Auswahl des
- Bundeslandes
- ■ Wahl der allgemeinen oder der besonderen Lohnsteuertabelle
- ■ Wahl der Zusatztabelle möglich
- ■ Kirchensteuerberechnung (Kappung bzw. Mindestkirchensteuer)
- ■ Berücksichtigung aller Beitragsbemessungsgrenzen in der
- Sozialversicherung
- ■ Eingabe des Gesamtbeitragssatzes zur Krankenversicherung möglich
- ■ Berechnungen bis zu incl. 20 Kinderfreibeträgen
- ■ Ausgabe gezielter Hinweise in Fehlersituationen
- ■ Kontextabhängige Hilfe-Informationen
- ■ Ausdruck der Berechnungen eine Datei im ASCII-Format. Dadurch
- ■ Import der Datei in ein Textverarbeitungsprogramm möglich
-
- ┌─────────────────────────────────────┐
- │3. Hard- und Software Voraussetzungen│
- └─────────────────────────────────────┘
- Für den Einsatz des Programmes potent.exe wird das Betriebssystem
- MS-DOS (ab Vers. 3.3) benötigt. Das Programm wurde auch in der
- DOS-Box von OS/2 erfolgreich getestet. Ein Einsatz als DOS-Programm
- unter Windows ist ebenfalls möglich. Das Programm wird i.d.R. auf
- einer 3,5-Zoll-Diskette mit 720KB-Speichervolumen ausgeliefert. Ein
- entsprechendes Diskettenlaufwerk muß vorhanden sein. Das Programm
- kann von der gelieferten Diskette oder von einer Festplatte
- betrieben werden. Das Programm belegt ca. 270 KB Plattenspeicher.
- Sowohl Monochrom- als auch Farbbildschirme werden unterstützt. Bei
- den Programmtests mit den im folgenden aufgeführten Hard- und
- Software-Konfigurationen war jeweils ein Arbeitsspeicher von
- mindestens 640KB vorhanden:
-
- ┌──────────┬────────┬───────────┬────────────────┬──────────┐
- │Prozessor │ Grafik │ Bilschirm │ Betriebssystem │ Hinweise │
- ├──────────┼────────┼───────────┼────────────────┼──────────┤
- │8088 │Hercules│ Monochrom │ DOS 3.3 │ │
- ├──────────┼────────┼───────────┼────────────────┼──────────┤
- │80286 │ VGA │ Farbe │ DOS 5.0 │ │
- ├──────────┼────────┼───────────┼────────────────┼──────────┤
- │80386-SX │ VGA │ Monochrom │ DOS 5.0 │ │
- ├──────────┼────────┼───────────┼────────────────┼──────────┤
- │80386-SX │ VGA │ Farbe │ DOS 5.0,windows│ │
- ├──────────┼────────┼───────────┼────────────────┼──────────┤
- │80386-SX │ Laptop │ │ DOS 5.0 │ggfs. F6- │
- │ │ │ │ │Taste zur │
- │ │ │ │ │besseren │
- │ │ │ │ │Anzeige │
- │ │ │ │ │s. auch │
- │ │ │ │ │6.2.3 │
- ├──────────┼────────┼───────────┼────────────────┼──────────┤
- │80386-DX │ VGA │ Farbe │ DOS 6.0 │ │
- ├──────────┼────────┼───────────┼────────────────┼──────────┤
- │80486-DX │ VGA │ Farbe │ OS/2 / 2.0 │ │
- ├──────────┼────────┼───────────┼────────────────┼──────────┤
- │80486-DX │ VGA │ Farbe │ DOS 6.0 │ │
- ├──────────┼────────┼───────────┼────────────────┼──────────┤
- │80486-DX │ VGA │ Farbe │ DOS 6.0,windows│ │
- └──────────┴────────┴───────────┴────────────────┴──────────┘
-
- ┌────────────────────────────┐
- │4. Hinweise zur Installation│
- └────────────────────────────┘
- Bitte fertigen Sie zunächst eine Sicherungskopie der Diskette an und
- verwahren Sie diese an einem sicheren Ort.
-
- ┌────────────────────────────────┐
- │Start soll von Diskette erfolgen│
- └────────────────────────────────┘
- Achten Sie bitte darauf, daß Ihre Startdiskette beschreibbar ist und
- über mindestens ca. 2.000 byte freien Speicherplatz verfügt.
-
- Dieser freie Speicherplatz ist nur dann erforderlich, falls sich die
- Dateien POTENT.DAT und BERATUNG.DAT noch nicht auf der Diskette
- befinden. Diese Dateien werden während des Programmlaufes
- aktualisiert.
-
- Weitere Besonderheiten sind nicht zu beachten.
-
- ┌──────────────────────────────────┐
- │Start soll von Festplatte erfolgen│
- └──────────────────────────────────┘
- Kopieren Sie bitte die Dateien, die sich auf der gelieferten
- Diskette befinden, in das von Ihnen gewünschte Verzeichnis auf der
- Festplatte.
-
- Beispiel: Die Dateien sollen von der Diskette, die sich im Laufwerk
- A befindet, auf die Festplatte C in das noch nicht existierende
- Unterverzeichnis mit dem Namen POTENT94 kopiert werden.
-
- Um dieses zu erreichen, sind folgende Befehle nacheinander auf der
- Betriebssystemsebene einzugeben:
-
- C:\
- CD\
- MD POTENT94
- CD POTENT94
- COPY A:\*.*
-
- ┌────────────────────────────┐
- │Hinweis für Großunternehmen:│
- └────────────────────────────┘
- Dieses Installationsverfahren eignet sich auch für den Fall einer
- zentralen Lizenzbeschaffung mit einer sich anschließenden Verteilung
- der Software an dezentrale Einheiten.
-
- ┌───────────────────────┐
- │5. Start des Programmes│
- └───────────────────────┘
- Sofern Sie eine PATH-Angabe (z.B. in der Datei AUTOEXEC.BAT) nicht
- vorgenommen haben, wechseln Sie zum Start des Programmes bitte in
- das Verzeichnis, in dem sich das Programm potent.exe befindet (z.B.
- durch CD\POTENT94).
-
- Zum Programmstart geben Sie lediglich POTENT auf der
- Betriebssystemsebene ein.
-
- Sollten Sie unmittelbar nach dem Programmstart die Meldung
- ┌──────────────────────────────────────┐
- │ Cobol run time library not installed │
- └──────────────────────────────────────┘
- erhalten, kann das Programm potent.exe auf die Datei coblib.dle
- nicht zugreifen.
-
- Stellen Sie bitte sicher, daß sich die Datei coblib.dle auch in dem
- Verzeichnis befindet, in dem sich die Datei potent.exe befindet.
-
- Sollte Ihnen die Datei coblib.dle nicht vorliegen, kann das Programm
- potent.exe nicht ausgeführt werden.
-
- Sollte Ihnen diese Datei nicht (mehr) vorliegen, teilen Sie mir
- dieses bitte unter Angabe Ihrer persönlichen Lizenznummer mit.
-
- ┌─────────────────────┐
- │6.Bedienungshinweise │
- └─────────────────────┘
- ┌────────────────────────────────────────┐
- │6.1 Der Arbeitsbildschirm des Programmes│
- └────────────────────────────────────────┘
- Das Programm potent.exe ist einfach zu bedienen. Es zeichnet sich
- auch dadurch aus, daß nur wenige Daten einzugeben sind.
-
- Nach dem Start des Programmes sehen Sie auf folgenden
- Eingabebildschirm:
-
- Der Arbeitsbildschirm des Programmes potent.exe
-
- ┌ potent.exe 01/1994─────────────────────────────────┬────────────────┐
- │ │ │
- │Bundesland Schleswig-Holstein │ │
- │Lohnsteuertabelle Allgemeine ohne Zusatztabelle │Eingabebereich 1│
- │Kirchensteuerpflicht ja │ │
- │Lohnzahlungszeitraum Monat │ │
- │ ├────────────────┤
- │Ende des Lohnzahlungszeitraumes 31.01.1994 │ │
- │Gesamtbeitragssatz Krankenversicherung 14,20 % │ │
- │Steuerklasse 3 │ │
- │Anzahl der Kinderfreibeträge 2,00 │Eingabebereich 2│
- │monatlicher Steuerfreibetrag 1.000,00 │ │
- │monatliches Steuer-Brutto 7.000,00 │ │
- │monatliches Sozialversicherungs-Brutto 7.000,00 │ │
- │ ├────────────────┤
- │Abzüge │ │
- │Lohnsteuer 752,00 │ │
- │Kirchensteuer 63,18 │ │
- │Beitrag zur Rentenversicherung 672,00 │ │
- │Beitrag zur Krankenversicherung 404,70 │Ergebnisbereich │
- │Beitrag zur Arbeitslosenversicherung 227,50 │ │
- │ │ │
- │Summe der Abzüge 2.119,58 │ │
- │ │ │
- │Netto-Einkommen 4.880,62 │ │
- └────────────────────────────────────────────────────┴────────────────┘
-
- Um Ihnen die Arbeit mit dem Programm möglichst zu erleichtern, sind
- zwei Eingabebereiche für die Daten vorhanden.
-
- In den Eingabebereich 1 sind Daten einzugeben, die sich relativ
- selten ändern (z.B. Angaben zum Bundesland). Nach einem Programmende
- werden die Angaben aus diesem Bereich gespeichert. Bei einem
- erneuten Programmeinsatz stehen Ihnen diese Daten wieder zur
- Verfügung. So werden Sie bereits bei den Eingabearbeiten von
- Schreibaufwand entlastet.
-
- In den Eingabebereich 2 sind die Daten einzugeben, die sich relativ
- häufig ändern (z.B. Höhe des Steuer-Brutto).
-
- Aus den Angaben in den beiden Eingabebereichen errechnet das
- Programm die Höhe der Steuern und die Höhe der Sozialabgaben.
-
- Das Ergebnis der Berechnungen wird im Ergebnisbereich angezeigt.
-
- Nach dem Start des Programmes befinden Sie sich sofort im
- Eingabebereich 2, und zwar in der Zeile 'Ende des
- Lohnzahlungszeitraumes'. Mit der Betätigung der Cursor-oben-Taste
- können Sie den Cursor in den Eingabebereich 1 bewegen. Durch die
- Betätigung der POS-1-Taste springt der Cursor sofort in die Zeile
- 'Bundesland'.
-
- Um vom Eingabebereich 1 in den Eingabebereich 2 zu gelangen,
- betätigen Sie bitte die Eingabe-Taste (RETURN-Taste, ENTER-Taste)
- oder die Cursor-unten-Taste, bis sich der Cursor an der gewünschten
- Stelle befindet.
-
- Durch die Betätigung der Eingabetaste oder der Cursor-oben- bzw.
- Cursor-unten- Taste bewegen Sie den Cursor in die nächste Zeile.
-
- Sofern Sie sich mit dem Cursor im Eingabebereich 1 befinden, können
- Sie mit der Cursor-links-, Cursor-rechts-, Seite-oben- oder
- Seite-unten-Taste die Auswahl des Bundeslandes, der
- Lohnsteuertabelle, der Kirchensteuerpflicht und des
- Lohnzahlungszeitraumes vornehmen.
-
- ┌──────────────────────────────────────┐
- │6.2. Die Belegung der Funktions-Tasten│
- └──────────────────────────────────────┘
- ┌──────────────────────────────────────────────────┐
- │6.2.1 Die Anzeige der Belegung der Funktionstasten│
- └──────────────────────────────────────────────────┘
-
- ┌──┐
- Durch die Betätigung der │F1│-Taste wird angezeigt, welche
- └──┘
- Funktionstasten Ihnen zur Auslösung einer Aktion zur Verfügung
- stehen.
-
- Folgende Funktionstasten stehen Ihnen zur Verfügung:
-
- ┌──┐ ┌──┐ ┌──┐ ┌───┐
- │F1│ │F2│ │F6│ │F10│
- └──┘ └──┘ └──┘ └───┘
-
- ┌────────────────────────────────────┐
- │6.2.2 Die Anzeige eines Hilfe-Textes│
- └────────────────────────────────────┘
- ┌──┐
- Die Anzeige eines Hilfe-Textes wird mit der │F2│-Taste ausgelöst. Es
- └──┘
- wird jeweils der Hilfe-Text für die Zeile am Bildschirm ausgegeben,
- in der Sie sich gerade mit dem Cursor befinden. Es stehen Ihnen
- daher sofort Informationsmöglichkeiten am Bildschirm zur Verfügung.
-
- ┌────────────────────────────────────────────────────────────────┐
- │6.2.3 Die Auswahl des Bildschirmtypes (Monochrom/Farbe/Laptop/PC│
- └────────────────────────────────────────────────────────────────┘
- Das Programm potent.exe erkennt eigenständig, ob ein Monochrom- oder
- ┌──┐
- Farbbildschirm betrieben wird. Durch die Betätigung der │F6│-Taste
- └──┘
- haben Sie die Möglichkeit, zwischen einer Monochrom- und
- Farbdarstellung zu wechseln.
-
- Sollten Sie das Programm auf einem Laptop betreiben und sollte der
- Cursor auf dem Laptop-TV nur undeutlich erscheinen, schalten Sie
- bitte mit der F6-Taste den Bildschirmtyp um.
-
- Durch die Betätigung der F6-Taste werden die Standardwerte des
- Eingabebereiches-1 eingestellt und am Bildschirm angezeigt.
-
- Folgende Standardwerte werden eingestellt:
-
- Bundesland: Schleswig-Holstein
- Lohnsteuertabelle: Allgemeine ohne Zusatztabelle
- Kirchensteuerpflicht: ja
- Lohnzahlungszeitraum: Monat
-
- ┌──────────────────────────────────────────────────────────────┐
- │6.2.4 Die Durchführung der Berechnungen und das Drucken in die│
- │ Datei BERATUNG.DAT │
- └──────────────────────────────────────────────────────────────┘
- Nach der Dateneingabe kann die Durchführung der Berechnungen und die
- Ausgabe des Berechnungsergebnisses in die Datei BERATUNG.DAT durch
- ┌───┐
- das Betätigen der │F10│-Taste ausgelöst werden.
- └───┘
- Bei den Berechnungen werden alle Daten aus den Eingabebereichen 1
- und 2 berücksichtigt.
-
- Falls bei der Durchführung der Berechnungen ein Datenfehler
- festgestellt wird, erhalten Sie vom Programm einen entsprechenden
- Hinweis. Eine Berechnung wird in einem solchen Fall nicht
- vorgenommen.
-
- In diesem Fall springt der Cursor in die Zeile mit der fehlerhaften
- Eingabe. So können Sie eine Datenberichtigung komfortabel
- vornehmen.
-
- Bitte berichtigen Sie die Dateneingabe.
-
- Durch die Betätigung der F10-Taste kann die Durchführung der
- Berechnungen erneut ausgelöst werden.
-
- Nach der erfolgreichen Durchführung der Berechnungen werden die
- Berechnungsdaten in die Datei BERATUNG.DAT geschrieben. Diese Datei
- enthält alle Eingabe- und Ergebnisdaten im ASCII-Format. Die Datei
- kann von Ihnen in ein Textverarbeitungsprogramm geladen (importiert)
- werden. So können die ermittelten Daten weiter genutzt werden.
-
- Falls Sie das Programm von einer Diskette statt von einer Festplatte
- starten, achten Sie bitte darauf, daß sich während des
- Programmbetriebes eine beschreibbare Diskette im Laufwerk befindet.
- Sollte sich keine beschreibbare Diskette im Laufwerk befinden, liegt
- für das Programm eine Fehlersituation vor.
-
- Folgende Fehlermeldung weist Sie auf diese Situation hin:
-
- Es ist nicht möglich, die Daten auf Diskette zu schreiben. Bitte
- beseitigen Sie die Fehlerursache (z.B. Laufwerksklappe schließen,
- beschreibbare Diskette verwenden, Schreibschutz entfernen).
-
- ┌────────┐
- │Wichtig!│
- └────────┘
- Erst nach Beseitigung der Fehlerursache können Sie die Arbeit mit
- dem Programm potent.exe fortsetzen.
-
- ┌────────────────────────────────────┐
- │6.2.5 Die Anfertigung einer Hardcopy│
- └────────────────────────────────────┘
- Durch die Betätigung der Druck- bzw. Prt-Screen-Taste können Sie den
- Bildschirminhalt drucken (Hardcopy). Dabei werden die aktuelle
- Papierposition sowie alle Einstellungen des Druckers
- berücksichtigt.
-
- ┌──────────────────────────────────┐
- │6.2.6 Das Verlassen des Programmes│
- └──────────────────────────────────┘
- Durch die Betätigung einer der im folgenden angegebenen Tasten oder
- einer Tastenkombination können Sie die Arbeit mit dem Programm
- potent.exe beenden:
-
- ESC-Taste, F3-Taste oder ALT-F4-Taste.
-
- Nach Betätigung einer dieser Tasten wird unmittelbar vor dem
- Programmende die Datei POTENT.DAT mit den Werten des
- Eingabebereiches 1 beschrieben, damit Ihnen diese Werte bei dem
- nächsten Programmaufruf automatisch zur Verfügung stehen. Falls Sie
- das Programm von einer Diskette gestartet haben, achten Sie bitte
- darauf, daß sich eine beschreibbare Diskette in dem Laufwerk
- befindet. Sollte sich keine beschreibbare Diskette in dem Laufwerk
- befinden, erscheint folgende Fehlermeldung auf dem Bildschirm:
-
- Es ist nicht möglich, die Daten auf Diskette zu schreiben. Bitte
- beseitigen Sie die Fehlerursache (z.B. Laufwerksklappe schließen,
- beschreibbare Diskette verwenden, Schreibschutz entfernen).
-
- ┌────────┐
- │Wichtig!│
- └────────┘
- Erst nach Beseitigung der Fehlerursache können Sie die Arbeit mit
- dem Programm potent.exe fortsetzen.
-
- ┌──────────────────────┐
- │6.3. Die Eingabefelder│
- └──────────────────────┘
- ┌──────────────────────────────────┐
- │6.3.1 Die Auswahl des Bundeslandes│
- └──────────────────────────────────┘
- Die Vorschriften zur Berechnung der Steuern und Sozialabgaben
- unterscheiden sich in den einzelnen Bundesländern der Bundesrepublik
- Deutschland voneinander. Deswegen ist es notwendig, dem Programm
- mitzuteilen, für welches Bundesland die Berechnungen vorzunehmen
- sind. Die Auswahl des Bundeslandes können Sie einfach mit der
- Cursor-links-, Cursor-rechts-, Seite-oben- oder Seite-Unten-Taste
- vornehmen. Nach der Betätigung der Eingabe-Taste oder der
- Cursor-unten-Taste springt der Cursor in die Zeile
- 'Lohnsteuertabelle'.
-
- Folgende Länderbesonderheiten werden vom Programm berücksichtigt:
-
- ┌────────────────┐
- │Baden-Würtemberg│
- └────────────────┘
- Zur Berechnung der Kirchensteuer wird die Lohnsteuer um die
- Kinderabzugsbeträge (150 DM bzw. 300 DM je Kinderfreibetrag)
- vermindert. Die Kirchensteuer beträgt 8% des verminderten
- Lohnsteuerbetrages. Mindestens wird jedoch die folgende
- Kirchensteuer berechnet:
-
- bei einem jährlichen Lohnzahlungszeitraum 7,20DM
- bei einem monatlichen Lohnzahlungszeitraum 0,60DM
- bei einem wöchentlichen Lohnzahlungszeitraum 0,14DM
- bei einem täglichen Lohnzahlungszeitraum 0,02DM.
-
- Diese Mindestkirchensteuer wird nur dann berechnet, wenn eine
- Lohnsteuer errechnet wurde.
-
- ┌──────┐
- │Bayern│
- └──────┘
- Zur Berechnung der Kirchensteuer wird die Lohnsteuer um die
- Kinderabzugsbeträge (150 DM bzw. 300 DM je Kinderfreibetrag)
- vermindert. Die Kirchensteuer beträgt 8% des verminderten Betrages.
-
- ┌─────────────────────┐
- │Berlin (Ost und West)│
- └─────────────────────┘
- Zur Kirchensteuerberechnung wird die Lohnsteuer um die
- Kinderabzugsbeträge (150 DM bzw. 300 DM je Kinderfreibetrag)
- vermindert. Die Kirchensteuer beträgt 9% des verminderten Betrages.
- Höchstens beträgt die Kirchensteuer jedoch 3% der
- Lohnsteuerberechnungsgrundlage (sog. Kappung). Eine Kappung der
- Kirchensteuer wird nur bei jährlichem Lohnzahlungszeitraum
- vorgenommen.
-
- Evtl. erforderliche Berechnungen nach dem Berlinförderungsgesetz
- werden vom Programm nicht vorgenommen.
-
- ┌───────────┐
- │Brandenburg│
- └───────────┘
- Zur Berechnung der Kirchensteuer wird die Lohnsteuer um die
- Kinderabzugsbeträge (150 DM bzw. 300 DM je Kinderfreibetrag)
- vermindert. Die Kirchensteuer beträgt 9% des verminderten
- Lohnsteuerbetrages. Höchstens beträgt die Kirchensteuer jedoch 3%
- der Lohnsteuerberechnungsgrundlage (sog. Kappung). Eine Kappung der
- Kirchensteuer wird nur bei jährlichem Lohnzahlungszeitraum
- vorgenommen.
-
- ┌──────────────────────┐
- │Bremen und Bremerhaven│
- └──────────────────────┘
- Zur Berechnung der Kirchensteuer wird die Lohnsteuer um die
- Kinderabzugsbeträge (150 DM bzw. 300 DM je Kinderfreibetrag)
- vermindert. Die Kirchensteuer beträgt 8% des verminderten
- Lohnsteuerbetrages. Höchstens beträgt die Kirchensteuer jedoch 3%
- der Lohnsteuerberechnungsgrundlage (sog. Kappung). Eine Kappung der
- Kirchensteuer wird nur bei jährlichem Lohnzahlungszeitraum
- vorgenommen.
-
- ┌───────┐
- │Hamburg│
- └───────┘
- Zur Berechnung der Kirchensteuer wird die Lohnsteuer um die
- Kinderabzugsbeträge (150 DM bzw. 300 DM je Kinderfreibetrag)
- vermindert. Die Kirchensteuer beträgt 8% des verminderten
- Lohnsteuerbetrages. Mindestens wird jedoch die folgende
- Kirchensteuer berechnet:
-
- bei einem jährlichen Lohnzahlungszeitraum 7,20DM
- bei einem monatlichen Lohnzahlungszeitraum 0,60DM
- bei einem wöchentlichen Lohnzahlungszeitraum 0,14DM
- bei einem täglichen Lohnzahlungszeitraum 0,02DM.
-
- Die Kirchensteuer beträgt höchstens 3% der
- Lohnsteuerberechnungsgrundlage (sog. Kappung). Eine Kappung der
- Kirchensteuer wird nur bei jährlichem Lohnzahlungszeitraum
- vorgenommen. Eine Mindest-Kirchensteuer wird nur dann berechnet,
- wenn eine Lohnsteuer errechnet wurde.
-
- Hinweis: Mindest-Kirchensteuer ist nicht zu berechnen, falls es sich
- um die Ev.- ref Kirche oder die Mennonitengemeinde in Hamburg-Altona
- handelt. Weil das Programm nicht erkennen kann, welche Kirchensteuer
- zu berechnen ist, kann es in diesen sehr seltenen Fällen zu einer
- Berechnung von Mindestkirchensteuer kommen, obwohl eine solche nicht
- berechnet werden dürfte.
-
- ┌──────┐
- │Hessen│
- └──────┘
- Zur Berechnung der Kirchensteuer wird die Lohnsteuer um die
- Kinderabzugsbeträge (150 DM bzw. 300 DM je Kinderfreibetrag)
- vermindert. Die Kirchensteuer beträgt 9% des verminderten
- Lohnsteuerbetrages. Mindestens wird jedoch die folgende
- Kirchensteuer berechnet:
-
- bei einem jährlichen Lohnzahlungszeitraum 3,60DM
- bei einem monatlichen Lohnzahlungszeitraum 0,30DM
- bei einem wöchentlichen Lohnzahlungszeitraum 0,07DM
- bei einem täglichen Lohnzahlungszeitraum 0,01DM.
-
- Eine Mindestkirchensteuer wird jedoch nur dann berechnet, wenn sich
- bei den Berechnungen ein Kirchensteuerbetrag ergibt, der unter den
- Mindestbeträgen liegt. Eine Begrenzung der Höhe der Kirchensteuer
- (sog. Kappung) kann beantragt werden. Diese Kappungsmöglichkeit wird
- bei den Berechnungen nicht berücksichtigt.
-
- ┌──────────────────────┐
- │Mecklenburg-Vorpommern│
- └──────────────────────┘
- Zur Berechnung der Kirchensteuer wird die Lohnsteuer um die
- Kinderabzugsbeträge (150 DM bzw. 300 DM je Kinderfreibetrag)
- vermindert. Die Kirchensteuer beträgt 9% des verminderten Betrages.
-
- ┌─────────────┐
- │Niedersachsen│
- └─────────────┘
- Zur Berechnung der Kirchensteuer wird die Lohnsteuer um die
- Kinderabzugsbeträge (150 DM bzw. 300 DM je Kinderfreibetrag)
- vermindert. Die Kirchensteuer beträgt 9% des verminderten Betrages.
- Höchstens beträgt die Kirchensteuer 3,5% der
- Lohnsteuerberechnungsgrundlage (sog. Kappung). Eine Kappung der
- Kirchensteuer wird nur bei jährlichem Lohnzahlungszeitraum
- vorgenommen.
-
- Mindestens wird jedoch die folgende Kirchensteuer berechnet:
-
- bei einem jährlichen Lohnzahlungszeitraum 7,20DM
- bei einem monatlichen Lohnzahlungszeitraum 0,60DM
- bei einem wöchentlichen Lohnzahlungszeitraum 0,14DM
- bei einem täglichen Lohnzahlungszeitraum 0,02DM.
-
- Diese Mindestkirchensteuer ist nur dann zu berechnen, wenn eine
- Lohnsteuer errechnet wurde.
-
- ┌───────────────────┐
- │Nordrhein-Westfalen│
- └───────────────────┘
- Zur Berechnung der Kirchensteuer wird die Lohnsteuer um die
- Kinderabzugsbeträge (150 DM bzw. 300 DM je Kinderfreibetrag)
- vermindert. Die Kirchensteuer beträgt 9% des verminderten Betrages.
- Eine Begrenzung der Höhe der Kirchensteuer (sog. Kappung) kann
- beantragt werden. Diese Kappungsmöglichkeit wird bei den
- Berechnungen nicht berücksichtigt.
-
- ┌───────────────┐
- │Rheinland-Pfalz│
- └───────────────┘
- Zur Berechnung der Kirchensteuer wird die Lohnsteuer um die
- Kinderabzugsbeträge (150 DM bzw. 300 DM je Kinderfreibetrag)
- vermindert. Die Kirchensteuer beträgt 9% des verminderten
- Lohnsteuerbetrages. Eine Begrenzung der Höhe der Kirchensteuer (sog.
- Kappung) kann beantragt werden. Diese Kappungsmöglichkeit wird bei
- den Berechnungen nicht berücksichtigt.
-
- ┌────────┐
- │Saarland│
- └────────┘
- Zur Berechnung der Kirchensteuer wird die Lohnsteuer um die
- Kinderabzugsbeträge (150 DM bzw. 300 DM je Kinderfreibetrag)
- vermindert. Die Kirchensteuer beträgt 9% des verminderten Betrages.
- Eine Begrenzung der Höhe der Kirchensteuer (sog. Kappung) kann
- beantragt werden. Die Kappungsmöglichkeit wird bei den Berechnungen
- nicht berücksichtigt.
-
- ┌───────┐
- │Sachsen│
- └───────┘
- Zur Berechnung der Kirchensteuer wird die Lohnsteuer um die
- Kinderabzugsbeträge (150 DM bzw. 300 DM je Kinderfreibetrag)
- vermindert. Die Kirchensteuer beträgt 9% des verminderten
- Lohnsteuerbetrages. Die Kirchensteuer beträgt höchstens 3,5% der
- Lohnsteuerberechnungsgrundlage (sog. Kappung). Eine Kappung der
- Kirchensteuer wird nur bei jährlichem Lohnzahlungszeitraum
- vorgenommen.
-
- Mindestens wird jedoch die folgende Kirchensteuer berechnet:
-
- bei einem jährlichen Lohnzahlungszeitraum 7,20DM
- bei einem monatlichen Lohnzahlungszeitraum 0,60DM
- bei einem wöchentlichen Lohnzahlungszeitraum 0,14DM
- bei einem täglichen Lohnzahlungszeitraum 0,02DM.
-
- Diese Mindestkirchensteuer ist nur dann zu berechnen, wenn eine
- Lohnsteuer errechnet wurde.
-
- Hinweis: Mindest-Kirchensteuer ist nicht zu berechnen, falls es sich
- um katholische Kirchensteuer handelt. Weil das Programm nicht
- erkennen kann, ob evangelische oder katholische Kirchensteuer zu
- berechnen ist, kann es in diesen sehr seltenen Fällen zu einer
- Berechnung von Mindestkirchensteuer kommen, obwohl eine solche nicht
- berechnet werden dürfte.
-
- ┌──────────────┐
- │Sachsen-Anhalt│
- └──────────────┘
- Zur Berechnung der Kirchensteuer wird die Lohnsteuer um die
- Kinderabzugsbeträge (150 DM bzw. 300 DM je Kinderfreibetrag)
- vermindert. Die Kirchensteuer beträgt 9% des verminderten Betrages.
- Die Kirchensteuer beträgt höchstens 3,5% der
- Lohnsteuerberechnungsgrundlage (sog. Kappung). Eine Kappung der
- Kirchensteuer wird nur bei jährlichem Lohnzahlungszeitraum
- vorgenommen.
-
- Mindestens wird jedoch die folgende Kirchensteuer berechnet:
-
- bei einem jährlichen Lohnzahlungszeitraum 7,20DM
- bei einem monatlichen Lohnzahlungszeitraum 0,60DM
- bei einem wöchentlichen Lohnzahlungszeitraum 0,14DM
- bei einem täglichen Lohnzahlungszeitraum 0,02DM.
-
- Diese Mindestkirchensteuer ist nur dann zu berechnen, wenn eine
- Lohnsteuer errechnet wurde.
-
- Hinweis: Mindest-Kirchensteuer ist nicht zu berechnen, falls es sich
- um katholische Kirchensteuer handelt. Weil das Programm nicht
- erkennen kann, ob evangelische oder katholische Kirchensteuer zu
- berechnen ist, kann es in diesen sehr seltenen Fällen zu einer
- Berechnung von Mindestkirchensteuer kommen, obwohl eine solche nicht
- berechnet werden dürfte.
-
- ┌──────────────────┐
- │Schleswig-Holstein│
- └──────────────────┘
- Zur Berechnung der Kirchensteuer wird die Lohnsteuer um die
- Kinderabzugsbeträge (150 DM bzw. 300 DM je Kinderfreibetrag)
- vermindert. Die Kirchensteuer beträgt 9% des verminderten
- Lohnsteuerbetrages. Mindestens wird jedoch die folgende
- Kirchensteuer berechnet:
-
- bei einem jährlichen Lohnzahlungszeitraum 7,20DM
- bei einem monatlichen Lohnzahlungszeitraum 0,60DM
- bei einem wöchentlichen Lohnzahlungszeitraum 0,14DM
- bei einem täglichen Lohnzahlungszeitraum 0,02DM.
-
- Diese Mindest-Kirchensteuer ist in den Steuerklassen I - IV auch
- dann zu berechnen, wenn eine Lohnsteuer nicht zu zahlen ist.
-
- Bei den Steuerklassen V und VI wird eine Mindestkirchensteuer nicht
- berechnet.
-
- Die Kirchensteuer beträgt höchstens 3,5% der
- Lohnsteuerberechnungsgrundlage (sog. Kappung). Eine Kappung der
- Kirchensteuer wird nur bei jährlichem Lohnzahlungszeitraum
- vorgenommen.
-
- ┌─────────┐
- │Thüringen│
- └─────────┘
- Zur Berechnung der Kirchensteuer wird die Lohnsteuer um die
- Kinderabzugsbeträge (150 DM bzw. 300 DM je Kinderfreibetrag)
- vermindert. Die Kirchensteuer beträgt 9% des verminderten Betrages.
- Die Kirchensteuer beträgt höchstens 3,5% der
- Lohnsteuerberechnungsgrundlage (sog. Kappung). Eine Kappung der
- Kirchensteuer wird nur bei jährlichem Lohnzahlungszeitraum
- vorgenommen.
-
- Mindestens wird jedoch die folgende Kirchensteuer berechnet:
-
- bei einem jährlichen Lohnzahlungszeitraum 7,20DM
- bei einem monatlichen Lohnzahlungszeitraum 0,60DM
- bei einem wöchentlichen Lohnzahlungszeitraum 0,14DM
- bei einem täglichen Lohnzahlungszeitraum 0,02DM.
-
- Diese Mindestkirchensteuer ist nur dann zu berechnen, wenn eine
- Lohnsteuer errechnet wurde.
-
- Hinweis: Mindest-Kirchensteuer ist nicht zu berechnen, falls es sich
- um katholische Kirchensteuer handelt. Weil das Programm nicht
- erkennen kann, ob evangelische oder katholische Kirchensteuer zu
- berechnen ist, kann es in diesen sehr seltenen Fällen zu einer
- Berechnung von Mindestkirchensteuer kommen, obwohl eine solche nicht
- berechnet werden dürfte.
-
- ┌────────────────────────────────────────────────────┐
- │6.3.2 Die Auswahl der maßgeblichen Lohnsteuertabelle│
- └────────────────────────────────────────────────────┘
- Zur richtigen Berechnung der Lohnsteuer ist die Auswahl der
- maßgeblichen Lohnsteuertabelle erforderlich. Bei
- rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmern ist die Lohnsteuer
- einer allgemeinen Lohnsteuertabelle, bei nicht
- rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmern (z.B. Beamten) ist die
- Lohnsteuer hingegen einer besonderen Lohnsteuertabelle zu
- entnehmen.
-
- Eine allgemeine Lohnsteuertabelle ist insbesondere für die im
- folgenden angeführten Arbeitnehmergruppen anzuwenden (s.a. A 120 (2)
- LStR 1993):
-
- ■ Arbeitnehmer, die den Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen
- Rentenversicherung entrichten (auch dann, wenn der Arbeitgeber
- diesen Betrag übernimmt)
- ■ Arbeitnehmer, die auf Antrag von der gesetzlichen
- Rentenversicherungspflicht befreit sind und die deshalb
- steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse für die Altersvorsorge erhalten
- ■ Arbeitnehmer, die wegen einer geringfügigen Beschäftigung, des
- geringen Arbeitslohnes oder einer Beschäftigung als Praktikant
- oder Student keinen Beitragsanteil zur gesetzlichen
- Rentenversicherung entrichten (auch wenn der Arbeitgeber die
- Sozialversicherungsbeiträge in voller Höhe entrichtet)
- ■ Werkspensionäre
- ■ ausländische Arbeitnehmer, die in der Sozialversicherung ihres
- Sozialversicherung ihres Heimatstaates versichert sind und
- deshalb von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreit
- sind
- ■ Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften oder beherrschende
- Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, deren betriebliche
- Altersversorgung in der Zahlung von Arbeitgeberbeiträgen zu
- einer zugunsten des Arbeitnehmers abgeschlossenen
- Direktversicherung oder einer Pensionskasse besteht.
-
- Eine besondere Lohnsteuertabelle ist insbesondere für die im
- folgenden angeführten Arbeitnehmergruppen anzuwenden (s.a. A 120 (3)
- LStR 1993):
-
- ■ Beamte, Richter, Berufssoldaten
- ■ Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften und beherrschende
- Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, die nicht der
- gesetzlichen Rentenversicherungspflicht unterliegen
- ■ pensionierte Beamte
- ■ pensionierte Beamte in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis
- ■ arbeitende Rentner.
-
- In diesem Programm können Sie die Auswahl der richtigen
- Lohnsteuertabelle besonders einfach vornehmen: Betätigen Sie zur
- Auswahl der gewünschten Lohnsteuertabelle bitte die Cursor-links-,
- Cursor-rechts-, Seite-oben oder Seite-unten-Taste.
-
- Erfolgt die Auswahl einer besonderen Lohnsteuertabelle, ergeben sich
- folgende Auswirkungen auf den Programmablauf:
-
- Eingaben in das Feld 'Gesamtbeitrag Krankenversicherung' sind nicht
- mehr möglich, weil diese Arbeitnehmer nicht der gesetzlichen
- Krankenversicherungspflicht unterliegen. Ein in diesem Feld
- befindlicher Wert wird auf '0,00' gesetzt. Eingaben in das Feld
- 'Sozialversicherungs-Brutto' sind ebenfalls nicht mehr möglich.
-
- Erfolgt die Auswahl einer allgemeinen Lohnsteuertabelle nachdem
- vorher eine besondere Lohnsteuertabelle ausgewählt war, sind
- Eingaben in die Felder 'Gesamtbeitrag Krankenversicherung' und
- 'Sozialversicherungs-Brutto' wieder möglich und auch notwendig.
-
- Lohnsteuerberechnungen mit der Zusatztabelle werden in den
- Steuerklassen V und VI nicht durchgeführt. Entsprechende Eingaben
- werden mit einem Hinweis abgewiesen.
-
- Eine Auswahl kann jeweils mit der Cursor-links-, Cursor-rechts-,
- Seite-oben- oder Seite-unten-Taste vorgenommen werden. Nach
- Betätigung der Eingabe-Taste oder der Cursor-unten-Taste springt der
- Cursor in die Zeile 'Kirchensteuerpflicht'.
-
- ┌───────────────────────────────┐
- │Erläuterungen zur Zusatztabelle│
- └───────────────────────────────┘
- Aus einem Beschluß des Bundesverfassungsgerichtes vom 25. September
- 1992 ergab sich für die Bundesregierung die Verpflichtung, eine
- Steuerfreistellung des Existenzminimums bereits im
- Lohnsteuerabzugsverfahren ab 1993 sicherzustellen. Diese
- Verpflichtung hat zur Aufstellung einer Zusatztabelle geführt. Nach
- einer Lohnsteuerberechnung ist aus dieser Zusatztabelle zu
- entnehmen, ob und ggfs. in welcher Höhe die Lohnsteuer höchstens zu
- berechnen ist.
-
- Die Zusatztabelle darf nur für Arbeitnehmer angewendet werden,
-
- ■ die unbeschränkt steuerpflichtig (Wohnsitz im Inland) sind
- ■ in den Steuerklassen I bis einschl IV
- ■ für die keine Nettolohnvereinbarung besteht
- ■ für die eine Berechnung des Altersentlastungs- oder
- des Versorgunsgfreibetrages nicht vorzunehmen ist
- ■ für die eine Pauschalversteuerung nicht durchgeführt wird.
-
- Arbeitnehmer, bei denen die Steuerberechnung nach der
- Zusatztabelle vorgenommen wurde, sind dazu verpflichtet, am
- Jahresende eine Einkommensteuererklärung abzugeben.
-
- ┌────────────────┐
- │Terminsache 1994│
- └────────────────┘
-
- Seit dem 1. Januar 1994 kann jeder Arbeitnehmer individuell
- entscheiden, ob die Zusatztabelle bei der Lohnsteuerberechnung
- angewendet werden soll oder nicht.
-
- Soll die Lohnsteuer-Zusatztabelle bei den Lohnsteuerberechnungen im
- laufenden Kalenderjahr nicht angewendet werden, muß dieses dem
- Arbeitgeber vor der Durchführung der ersten Lohnabrechnung des
- Kalenderjahres bekanntgemacht werden. Sollte bei einer
- Lohnsteuerberechnung im laufenden Kalenderjahr bereits die
- Lohnsteuer-Zusatztabelle angewendet worden sein, ist bei allen
- weiteren Berechnungen im Kalenderjahr die Lohnsteuer-Zusatztabelle
- anzuwenden. Die Wahl wirkt also unwiderruflich für das gesamte
- Kalenderjahr.
-
- In einem Merkblatt der Finanzverwaltung über die Steuerfreistellung
- des Existenzminimums (BStBl. 1993 I S.703f), das jedem Arbeitgeber
- vorliegen sollte, werden zwei Fallgruppen benannt, in denen es
- jeweils sinnvoll sein kann, auf die Anwendung der
- Lohnsteuer-Zusatztabelle zu verzichten:
-
- a) Falls auch Erwerbsbezüge bezogen werden, die nicht im
- Lohnsteuerabzugsverfahren versteuert werden (z.B. Krankengeld,
- Arbeitslosengeld), kann es bei der durchzuführenden
- Steuerveranlagung zu einer Steuernachzahlung kommen, falls die
- Zusatztabelle bei der Besteuerung des laufenden Arbeitslohnes
- angewendet wird. Durch den Verzicht auf die Anwendung der
- Zusatztabelle bei der Besteuerung des laufenden Arbeitslohnes kann
- eine solche Steuernachzahlung vermieden werden.
-
- b) Falls der monatliche laufende Arbeitslohn im Wirkungsbereich der
- Zusatztabelle liegt, kann es bei der Besteuerung eines sonstigen
- Bezuges (s.a. Fallstudie 11.5 Fallstudie Lohnsteuerberechnung bei
- sonstigen Bezügen für das Jahr 1994 (Urlaubs- und/oder
- Weihnachtsgeld) zu einer Lohnsteuer kommen, die höher ist als die
- Lohnsteuer, die sich ohne Anwendung der Zusatztabelle ergeben würde.
- Falls in einem solchen Fall eine minimale Lohnsteuer berechnet
- werden soll, sollte auf eine Anwendung der Zusatztabelle verzichtet
- werden. Dieses Vorgehen führt allerdings auch dazu, daß sich die
- Netto-Beträge des laufenden Arbeitslohnes vermindern.
-
- ┌──────────────────────────────────────┐
- │6.3.3 Angaben zur Kirchensteuerpflicht│
- └──────────────────────────────────────┘
- Soll Kirchensteuer berechnet werden, ist die Auswahl
- 'Kirchensteuerpflicht ja' vorzunehmen. Soll eine Kirchensteuer nicht
- berechnet werden, ist die Auswahl 'Kirchensteuerpflicht nein'
- vorzunehmen. Die Auswahl kann mit der Cursor-links-, Cursor-rechts,
- Seite-oben- oder Seite-unten-Taste vorgenommen werden. Nach
- Betätigung der Eingabe-Taste oder der Cursor-unten-Taste springt der
- Cursor in die Zeile 'Lohnzahlungszeitraum'.
-
- ┌────────────────────────────────────────────┐
- │6.3.4 Die Auswahl des Lohnzahlungszeitraumes│
- └────────────────────────────────────────────┘
- Mit der Cursor-links-, Cursor-rechts-, Seite-oben- oder
- Seite-unten-Taste kann ein täglicher, wöchentlicher, monatlicher
- oder jährlicher Lohnzahlungszeitraum gewählt werden.
-
- Nach Betätigung der Eingabe-Taste oder der Cursor-unten-Taste
- springt der Cursor in die Zeile 'Ende des Lohnzahlungszeitraumes'.
- Diese Zeile liegt im Eingabebereich 2.
-
- ┌───────────────────────────────────────────────────────────────┐
- │6.3.5 Die Eingabe in das Feld 'Ende des Lohnzahlungszeitraumes'│
- └───────────────────────────────────────────────────────────────┘
- Das Feld 'Ende des Lohnzahlungszeitraumes' enthält das vom Programm
- ermittelte Tagesdatum.
-
- In den Jahren 1991 und 1992 waren wegen der Notwendigkeit zur
- Berechnung eines Solidaritätszuschlages taggenaue Eingaben in dieses
- Feld unbedingt erforderlich. Für Lohnzahlungszeiträume, die nach dem
- 30. Juni 1991 und vor dem 1. Juli 1992 endeten, war ein
- Solidaritätszuschlag i.H.v. 7,5% der festgesetzten Lohnsteuer zu
- berechnen.
-
- Für das Jahr 1994 sind nach dem aktuellen rechtlichen Stand
- taggenaue Angaben in dieses Feld nicht erforderlich.
-
- Hinweis: Für Lohnzahlungszeiträume, die nach dem 31. 12. 1994 enden,
- ist voraussichtlich wieder ein Solidaritätszuschlag zu berechnen.
-
- Es ist lediglich erforderlich, daß es sich bei der Datumsangabe um
- ein gültiges Datum handelt.
-
- Falls es sich um einen Fall handelt, bei dem die Lohnsteuer nach
- einer allgemeinen Lohnsteuertabelle berechnet wird, springt der
- Cursor nach der Betätigung der Eingabe-Taste oder der
- Cursor-unten-Taste in die Zeile 'Arbeitnehmeranteil
- Krankenversicherung'.
-
- Falls es sich um einen Fall handelt, bei dem die Lohnsteuer nach
- einer besonderen Lohnsteuertabelle berechnet werden soll, springt
- der Cursor nach der Betätigung der Eingabe-Taste oder der
- Cursor-unten-Taste in die Zeile 'Steuerklasse'.
-
- ┌─────────────────────────────────────────────────────────────────┐
- │6.3.6 Die Eingabe in das Feld 'Gesamtbeitrag Krankenversicherung'│
- └─────────────────────────────────────────────────────────────────┘
- In das Feld 'Gesamtbeitragssatz Krankenversicherung' kann die Höhe
- des relevanten Krankenversicherungsbeitragssatzes eingegeben werden.
- Eine Eintragung in dieses Feld ist dann nicht möglich, wenn die
- Lohnsteuer nach einer besonderen Lohnsteuertabelle berechnet werden
- soll.
-
- Weil sich einerseits der Beitragssatz zur Krankenversicherung
- relativ häufig ändert (Stichwort: Explosion der Kosten im
- Gesundheitswesen) und andererseits teilweise erhebliche regionale
- Unterschiede zwischen den Beitragssätzen bestehen, empfiehlt es
- sich, eine Tabelle mit den Beitragssätzen der von Ihnen am
- häufigsten benutzten Krankenversicherungsunternehmen anzufertigen,
- um diese bei der Arbeit mit dem Programm griffbereit zu haben.
-
- Im folgenden eine kurze Anregung, wie eine solche Tabelle aussehen
- könnte:
-
- ┌───────────────────────────────────────────────┐
- │Beiträge zur Krankenversicherung, Stand 01/1994│
- └───────────────────────────────────────────────┘
- ┌──────────────────────────────────┬────────────┐
- │ Name der Versicherung │ Gesamt- │
- │ │Beitragssatz│
- ├──────────────────────────────────┼────────────┤
- │AOK Schleswig-Holstein │ 14,2% │
- ├──────────────────────────────────┼────────────┤
- │Barmer Ersatzkasse │ 13,1%(O) │
- ├──────────────────────────────────┼────────────┤
- │Barmer Ersatzkasse │ 13,5%(W) │
- ├──────────────────────────────────┼────────────┤
- │Deutsche Angestellten Krankenkasse│ 13,1%(O) │
- ├──────────────────────────────────┼────────────┤
- │Deutsche Angestellten Krankenkasse│ 13,5%(W) │
- ├──────────────────────────────────┼────────────┤
- │Techniker Krankenkasse │ 11,0%(O) │
- ├──────────────────────────────────┼────────────┤
- │Techniker Krankenkasse │ 12,1%(W) │
- └──────────────────────────────────┴────────────┘
-
- Durch das Programm wird eine sog. Plausibilitätsprüfung des
- Gesamtbeitragssatzes zur Krankenversicherung vorgenommen. Falls Sie
- einen Gesamtbeitragssatz zur Krankenversicherung von weniger als 10%
- oder von mehr als 25% angeben, wird eine Berechnung der Abzüge nicht
- vorgenommen. Es wird unterstellt, daß ein Eingabefehler vorliegt,
- weil solche Beitragssätze bisher nicht bzw. nicht mehr vorkommen
- dürften. Das Programm weist Sie auf diese Situation hin. Zusätzlich
- werden Ihnen am Bildschirm die Beitragssätze überregional
- bedeutender Versicherer zu Ihrer schnellen Orientierug angezeigt.
-
- ┌───────────────────────┐
- │Zusätzliche Information│
- └───────────────────────┘
-
- ┌───────────────────────────────────────────┐
- │ Die Höhe der Beitragsbemessungsgrenzen in │
- │ der Bundesrepublik Deutschland 1994 in DM │
- │ - Stand: 1. Januar 1994 - │
- ├─────────────────────────┬────────┬────────┤
- │ Versicherungsträger │ Ost │ West │
- ├─────────────────────────┼────────┼────────┤
- │Rentenversicherung │ 70.800 │ 91.200 │
- ├─────────────────────────┼────────┼────────┤
- │Krankenversicherung │ 53.100 │ 68.400 │
- ├─────────────────────────┼────────┼────────┤
- │Arbeitslosenversicherung │ 70.800 │ 91.200 │
- └─────────────────────────┴────────┴────────┘
-
- ┌──────────────────────────────────┐
- │ Die Höhe der Gesamtbeitragssätze │
- │ in der Sozialversicherung der │
- │ Bundesrepublik Deutschland in % │
- │ - Stand: 1. Januar 1994 - │
- ├─────────────────────────┬────────┤
- │ Versicherungsträger │ %-Satz │
- ├─────────────────────────┼────────┤
- │Rentenversicherung │ 19,2 │
- ├─────────────────────────┼────────┤
- │Krankenversicherung │ s.o. │
- ├─────────────────────────┼────────┤
- │Arbeitslosenversicherung │ 6,5 │
- └─────────────────────────┴────────┘
-
- Nach Betätigung der Eingabe-Taste oder der Cursor-unten-Taste
- springt der Cursor in die Zeile 'Steuerklasse'.
-
- ┌──────────────────────────────────┐
- │6.3.7 Die Auswahl der Steuerklasse│
- └──────────────────────────────────┘
- Die Steuerklasse bestimmt wesentlich die Höhe der Lohnsteuer. Die
- Einordnung in die unterschiedlichen Steuerklassen erfolgt nach
- folgenden Gesichtspunkten:
-
- In die Steuerklasse I werden Arbeitnehmer aufgenommen, die ledig
- sind. Auch verheiratete Arbeitnehmer erhalten diese Steuerklasse,
- wenn der Ehegatte dieses Arbeitnehmers nur beschränkt
- einkommensteuerpflichtig ist (Auslandswohnsitz) oder die Ehegatten
- dauernd getrennt leben. Es kann ein Kinderfreibetrag für ein Kind
- vorhanden sein, das in der Wohnung des anderen Elternteiles gemeldet
- ist.
-
- In die Steuerklasse II werden Arbeitnehmer aufgenommen, die in die
- Steuerklasse I gehören, denen neben einem Kinderfreibetrag jedoch
- auch ein Haushaltsfreibetrag (Kinderfreibetrag für ein in der
- Wohnung des Arbeitnehmers gemeldeten Kindes) zusteht.
-
- In die Steuerklasse III werden Arbeitnehmer aufgenommen, die
- verheiratet sind, unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind
- (Wohnsitz der Eheleute im Inland) und nicht dauernd getrennt leben.
- Der andere Ehegatte darf entweder keinen Arbeitslohn beziehen oder
- er muß in die Steuerklasse V eingeordnet worden sein. Diese
- Steuerklasse empfiehlt sich tendenziell für den Ehegatten, der den
- höheren Arbeitslohn bezieht.
-
- In die Steuerklasse III werden im Jahr 1994 auch Arbeitnehmer
- eingeordnet, deren Ehegatte nach dem 31.12.1992 verstorben ist.
-
- In die Steuerklasse IV werden Arbeitnehmer aufgenommen, die
- verheiratet und unbeschränkt einkommensteuerpflichtig (Wohnsitz
- beider im Inland) sind und die nicht dauernd getrennt leben. Die
- Wahl dieser Steuerklasse empfiehlt sich tendenziell dann, wenn beide
- Ehegatten einen Arbeitslohn in etwa gleicher Höhe beziehen.
-
- In die Steuerklasse V werden Arbeitnehmer aufgenommen, die
- verheiratet und unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind (Wohnsitz
- beider Ehegatten im Inland) und die nicht dauernd getrennt leben.
- Außerdem muß der andere Ehegatte in die Steuerklasse III eingeordnet
- sein. Die Wahl dieser Steuerklasse empfiehlt sich tendenziell für
- den Ehegatten, der den geringeren Arbeitslohn bezieht.
-
- In die Steuerklasse VI werden Arbeitnehmer aufgenommen, die für ein
- zusätzliches Beschäftigungsverhältnis eine zusätzliche
- Lohnsteuerkarte benötigen.
-
- Eingaben in dieses Feld sind im Zusammenhang mit Eingaben in das
- Feld 'Anzahl der Kinderfreibeträge' zu sehen. Bei der
- Lohnsteuerberechnung für die Steuerklassen V und VI dürfen
- Kinderfreibeträge nicht berücksichtigt werden. Aus diesem Grund sind
- Eingaben in das Feld 'Anzahl der Kinderfreibeträge' nicht möglich,
- wenn die Steuerklasse V oder VI ausgewählt wird.
-
- Die Eingabe einer unzulässigen Steuerklasse ist nicht möglich. Das
- Programm läßt die Eingabe von unzulässigen Werte zurück.
-
- Wurde die Steuerklasse II ausgewählt und enthält das Feld 'Anzahl
- der Kinderfreibeträge' keine Eintragung, wird ein Programmhinweis
- ausgegeben. In einem solchen Fall ist entweder die Steuerklasse
- unrichtig ausgewählt worden, oder es wurde versäumt Eintragungen in
- das Feld 'Anzahl der Kinderfreibeträge' zu machen.
-
- Die Auswahl der Zusatztabelle ist in den Steuerklassen V und VI aus
- rechtlichen Gründen nicht möglich. Bei entsprechenden Eingaben wird
- ein Programmhinweis angezeigt.
-
- Durch die Betätigung der Eingabe-Taste oder der Cursor-unten-Taste
- springt der Cursor in die Zeile 'Anzahl der Kinderfreibeträge', wenn
- die Steuerklassen I, II, III oder IV gewählt wurde. Wurde die
- Steuerklasse V oder VI gewählt, springt der Cursor in das Feld
- 'Steuerfreibetrag'.
-
- ┌─────────────────────────────────────────────────────────┐
- │6.3.8 Eingaben in das Feld 'Anzahl der Kinderfreibeträge'│
- └─────────────────────────────────────────────────────────┘
- Die Eingaben in das Feld Anzahl der Kinderfreibeträge stehen im
- Zusammenhang mit Eingaben in das Feld 'Steuerklasse'. Ein
- Kinderfreibetrag darf hier nur dann eingegeben werden, wenn Sie
- Berechnungen für die Steuerklassen I - IV durchführen möchten. Bei
- der Lohnsteuerberechnung für die Steuerklassen V und VI dürfen
- Kinderfreibeträge nicht berücksichtigt werden. Eingaben in das Feld
- 'Anzahl der Kinderfreibeträge' sind in diesen Fällen nicht möglich.
-
- Bei den Berechnungen können bis zu einschl. 20,0 Kinderfreibeträge
- berücksichtigt werden. In das Feld kann auch ein größerer Wert als
- 20,0 eingegeben werden. In einem solchen Fall wird eine Berechnung
- jedoch nicht vorgenommen. Das Programm weist Sie auf diese
- Fehlersituation hin.
-
- Die erste Nachkomma-Stelle darf nur eine '0' oder eine '5'
- enthalten. Die zweite Nachkomma-Stelle darf nur den Wert '0'
- enthalten. Sollten versehentlich andere Eintragungen gemacht worden
- sein, nimmt das Programm eine Berechnung nicht vor, sondern weist
- auf dieses Problem hin.
-
- Durch die Betätigung der Leer-Taste wird der Wert des Feldes auf
- '0,00' gesetzt. Durch die Betätigung der Eingabe-Taste oder der
- Cursor-unten-Taste springt der Cursor in die Zeile
- 'Steuerfreibetrag'.
-
- ┌────────────────────────────────────────────────┐
- │6.3.9 Die Eingabe in das Feld 'Steuerfreibetrag'│
- └────────────────────────────────────────────────┘
- Einzutragen in das Feld Steuerfreibetrag ist die Summe der
- Freibeträge, die durch den Arbeitgeber zu berechnen sind (z.B.
- Altersentlastungsbetrag) und den Freibeträgen, die durch den
- Arbeitnehmer zu beantragen sind (z.B. Freibetrag nach 10e EStG).
-
- Beispiel: Altersentlastungsbetrag: 200,00DM
- Freibetrag nach 10e EStG: 2.000,00DM
- ──────────
- Summe der Freibeträge: 2.200,00DM
- ══════════
- Die Eingaben in dieses Feld sind auch im Zusammenhang mit den
- Angaben zum Lohnzahlungszeitraum zu sehen. Der tägliche Freibetrag
- darf höchstens mit 10.000DM, der wöchentliche höchstens mit
- 100.000DM, der monatliche höchstens mit 1.000.000DM und der
- jährliche Freibetrag höchstens mit 50.000.000DM eingegeben werden.
-
- Durch die Betätigung der Leer-Taste wird der Wert des Feldes auf
- '0,00' gesetzt. Durch die Betätigung der Eingabe-Taste oder der
- Cursor-unten-Taste springt der Cursor in die Zeile 'Steuer-Brutto'.
-
- ┌──────────────────────────────────────────────┐
- │6.3.10 Die Eingabe in das Feld 'Steuer-Brutto'│
- └──────────────────────────────────────────────┘
- Die Ermittlung der Höhe des Steuer-Brutto ist außerhalb dieses
- Programmes vorzunehmen. Die Eingaben in dieses Feld sind auch im
- Zusammenhang mit Eingaben in das Feld 'Lohnzahlungszeitraum' zu
- sehen. Das tägliche Steuer-Brutto darf höchstens mit 10.000DM, das
- wöchentliche höchstens mit 100.000DM, das monatliche höchstens mit
- 1.000.000DM und das jährliche Steuer-Brutto höchstens mit
- 50.000.000DM eingegeben werden.
-
- Eine Berechnung der Steuern und ggfs. der Sozialabgaben wird nur
- dann vorgenommen, wenn das Steuer-Brutto mindestens 1,00DM beträgt.
- Ist der eingetragene Betrag geringer, wird eine Berechnung nicht
- durchgeführt. Das Programm gibt in diesem Fall einen entsprechenden
- Hinweis aus.
-
- Der Inhalt dieses Feldes wird zur Berechnung des Netto-Gehaltes
- verwendet (Steuer-Brutto vermindert um die Summe der Abzüge ergibt
- Netto-Einkommen).
-
- Beispiel: Steuer-Brutto 7.000,00DM
- - Summe der Abzüge 2.154,68DM
- ──────────
- = Netto-Einkommen 4.845,32DM
- ══════════
-
- Falls die Summe der Abzüge den Wert des Steuer-Brutto übersteigen
- sollte, wird ein negatives Netto-Einkommen angezeigt.
-
- Durch die Betätigung der Leer-Taste wird der Wert des Feldes auf
- '0,00' gesetzt.
-
- Falls die Lohnsteuer nach einer allgemeinen Tabelle berechnet werden
- soll, springt der Cursor nach Betätigung der Eingabe-Taste oder der
- Cursor-unten-Taste in die Zeile 'Sozialversicherungs-Brutto'. Falls
- die Lohnsteuer nach einer besonderen Lohnsteuertabelle berechnet
- werden soll, springt der Cursor nach der Betätigung der
- Eingabe-Taste oder der Cursor-unten-Taste in das Feld 'Bundesland'.
-
- ┌────────┐
- │Hinweis:│
- └────────┘
- Eine Prüfung, ob plausible Zusammenhänge zwischen der Höhe des
- Steuer-Bruttos und des Sozialversicherungs-Bruttos bestehen, wird
- (noch) nicht vorgenommen. So ist es z.B. möglich, daß Steuer-Brutto
- mit 1,00DM und das Sozialversicherungs-Brutto mit 10.000,00DM
- anzugeben. Eine Situation, die in der Realität kaum vorkommen
- dürfte.
-
- ┌───────────────────────────────────────────────────────────┐
- │6.3.11 Die Eingabe in das Feld 'Sozialversicherungs-Brutto'│
- └───────────────────────────────────────────────────────────┘
- Eingaben in das Feld 'Sozialversicherungs-Brutto' sind nur möglich,
- falls die Lohnsteuer nach einer allgemeinen Lohnsteuertabelle
- berechnet werden soll. Das Steuer-Brutto und das
- Sozialversicherungs-Brutto sind grundsätzlich nach den selben
- Grundsätzen zu ermitteln. Trotzdem kann sich die Höhe des
- Steuer-Bruttos von der Höhe des Sozialversicherungs-Bruttos
- unterscheiden. Die Ermittlung der Höhe des
- Sozialversicherungs-Brutto ist außerhalb dieses Programmes
- vorzunehmen. Die Eingaben in dieses Feld sind auch im Zusammenhang
- mit Eingaben zum Lohnzahlungszeitraum zu sehen:
-
- So darf das tägliche Sozialversicherungs-Brutto höchstens mit
- 10.000DM, das wöchentliche höchstens mit 100.000DM, das monatliche
- höchstens mit 1.000.000DM und das jährliche
- Sozialversicherungs-Brutto höchstens mit 50.000.000DM eingegeben
- werden.
-
- Eine Berechnung der Steuern und Sozialabgaben wird nur dann
- vorgenommen, wenn das Sozialversicherungs-Brutto mindestens 1,00DM
- beträgt. Ist der eingetragene Betrag geringer, wird eine Berechnung
- nicht durchgeführt. Das Programm gibt in diesem Fall einen
- entsprechenden Hinweis aus.
-
- Durch die Betätigung der Leer-Taste wird der Wert des Feldes auf
- '0,00' gesetzt. Durch die Betätigung der Eingabe-Taste oder der
- Cursor-unten-Taste springt der Cursor in die Zeile 'Bundesland'.
-
- ┌────────┐
- │Hinweis:│
- └────────┘
- Eine Prüfung, ob plausible Zusammenhänge zwischen der Höhe des
- Steuer-Bruttos und des Sozialversicherungs-Bruttos bestehen, wird
- (noch) nicht vorgenommen. So ist es z.B. möglich, daß Steuer-Brutto
- mit 1,00DM und das Sozialversicherungs-Brutto mit 10.000,00DM
- anzugeben. Eine Situation, die in der Realität kaum vorkommen
- dürfte.
-
- ┌─────────────────────┐
- │7. Programm-Meldungen│
- └─────────────────────┘
- 1. Das Jahr liegt vor 1994. Für die Jahre 1991-1993 kann eine
- Steuerberechnung mit dem Programm pot91-93.exe vorgenommen werden.
- Einzelheiten siehe Datei pot91-93.doc.
-
- 2. Das Jahr liegt nach 1994. Für Lohnzahlungszeiträume des Jahres
- 1995 können Berechnungen mit der Version 01/1995 des Programmes
- potent.exe durchgeführt werden.
-
- 3. Hier liegt ein fehlerhaftes Datum vor. Entweder ist die Angabe
- des Tages oder die Angabe des Monats unrichtig. Eine Berechnung
- wurde noch nicht vorgenommen.
-
- 4. Der Beitragssatz zur Krankenversicherung beträgt weniger als 10%.
- Eine Berechnung wurde nicht durchgeführt. Überregional gültige Sätze
- (Stand: 01/94):
-
- AOK Schleswig-Holstein 14,2%
- Barmer (Ost/West) 13,1%/13,5%
- DAK (Ost/West) 13,1%/13,5%
- Techniker KK (Ost/West 11,0%/12,1%
-
- 5. Der Beitragssatz zur Krankenversicherung beträgt mehr als 25%.
- Eine Berechnung wurde nicht durchgeführt. Überregional gültige Sätze
- (Stand: 01/94):
-
- AOK Schleswig-Holstein 14,2%
- Barmer (Ost/West) 13,1%/13,5%
- DAK (Ost/West) 13,1%/13,5%
- Techniker KK (Ost/West 11,0%/12,1%
-
- 6. Die Höchstanzahl der Kinderfreibeträge beträgt 20. Dieser Wert
- wurde bei der Eingabe überschritten. Eine Berechnung wurde noch
- nicht vorgenommen.
-
- 7. Die erste Nachkomma-Stelle darf nur den Wert "0" oder "5"
- enthalten. Dieses ist jedoch nicht der Fall. Eine Berechnung wurde
- nicht durchgeführt.
-
- 8. Die zweite Nachkomma-Stelle darf nur eine 0 enthalten. Dieses ist
- nicht der Fall. Eine Berechnung wurde nicht durchgeführt.
-
- 9. Es soll eine Berechnung für einen Fall der Steuerklasse II
- durchgeführt werden. Dieses setzt einen Kinderfreibetrag voraus.
- Eine Berechnung wurde nicht durchgeführt.
-
- 10. Bei Lohnsteuerberechnungen für die Steuerklassen V und VI darf
- die Zusatztabelle nicht ausgewählt sein. Bitte überdenken Sie Ihre
- Auswahl.
-
- 11. Der Freibetrag beträgt weniger als 1,00DM. Für die Berechnungen
- ist jedoch ein Betrag von mindestens 1,00DM erforderlich. Eine
- Berechnung wurde noch nicht vorgenommen.
-
- 12. Der tägliche Steuerfreibetrag beträgt mehr als 10.000,00DM.
- Dieser Betrag kann nicht mehr verarbeitet werden.
-
- 13. Der wöchentliche Steuerfreibetrag beträgt mehr als 100.000,00DM.
- Dieser Betrag kann nicht mehr verarbeitet werden.
-
- 14. Der monatliche Steuerfreibetrag beträgt mehr als 1.000.000,00DM.
- Dieser Betrag kann nicht mehr verarbeitet werden.
-
- 15. Der jährliche Steuerfreibetrag beträgt mehr als 50.000.000,00DM.
- Dieser Betrag kann nicht mehr verarbeitet werden.
-
- 16. Das Steuer-Brutto beträgt weniger als 1,00DM. Für die
- Berechnungen ist jedoch ein Betrag von mindestens 1,00DM
- erforderlich. Eine Berechnung wurde noch nicht vorgenommen.
-
- 17. Das tägliche Steuer-Brutto beträgt mehr als 10.000,00DM. Dieser
- Betrag kann nicht mehr verarbeitet werden.
-
- 18. Das wöchentliche Steuer-Brutto beträgt mehr als 100.000,00DM.
- Dieser Betrag kann nicht mehr verarbeitet werden.
-
- 19. Das monatliche Steuer-Brutto beträgt mehr als 1.000.000,00DM.
- Dieser Betrag kann nicht mehr verarbeitet werden.
-
- 20. Das jährliche Steuer-Brutto beträgt mehr als 50.000.000,00DM.
- Dieser Betrag kann nicht mehr verarbeitet werden.
-
- 21. Das Sozialversicherungs-Brutto beträgt weniger als 1,00DM. Zur
- Durchführung der Berechnungen ist jedoch ein Betrag von mindestens
- 1,00DM erforderlich. Eine Berechnung wurde noch nicht vorgenommen.
-
- 22. Das tägliche Sozialversicherungs-Brutto beträgt mehr als
- 10.000,00DM. Dieser Betrag kann nicht mehr verarbeitet werden.
-
- 23. Das wöchentliche Sozialversicherungs-Brutto beträgt mehr als
- 100.000,00DM. Dieser Betrag kann nicht mehr verarbeitet werden.
-
- 24. Das monatliche Sozialversicherungs-Brutto beträgt mehr als
- 1.000.000,00DM. Dieser Betrag kann vom Programm nicht mehr
- verarbeitet werden.
-
- 25. Das jährliche Sozialversicherungs-Brutto beträgt mehr als
- 50.000.000,00DM. Dieser Betrag kann nicht mehr verarbeitet werden.
-
- 26. BERATUNG.DAT wird geschrieben
-
- 27. F1 Anzeige der Tasten-Belegung
- F2 Hilfe-Text für Cursor-Zeile
- ESC, F3 oder Verlassen des Programmes
- ALT-F4
- F6 Monochrom oder Farb-TV/Laptop/PC
- F10 Durchführung der Berechnungen
- und schreiben BERATUNG.DAT
-
- 28. Hinweis: Auf die Datei "POTENT.DAT" konnte nicht zugegriffen
- werden. Deshalb werden nun die Standardwerte verwendet.
-
- 29. Es ist nicht möglich, die Daten auf Diskette zu schreiben. Bitte
- beseitigen Sie die Fehlerursache (z.B. Laufwerksklappe schließen,
- beschreibbare Diskette verwenden, Schreibschutz entfernen). Erst
- nach Beseitigung der Fehlerursache kann die Arbeit mit dem Programm
- potent.exe fortgesetzt werden.
-
- 30. Die Vorschriften zur Berechnung der Steuern und Sozialabgaben
- unterscheiden sich in den einzelnen Bundesländern der Bundesrepublik
- Deutschland voneinander. Deswegen ist es notwendig, dem Programm
- mitzuteilen, für welches Bundesland die Berechnungen vorzunehmen
- sind. Die Auswahl des Bundeslandes können Sie einfach mit der
- Cursor-links-, Cursor-rechts-, Bild-oben- oder Bild-unten-Taste
- vornehmen.
-
- 31. Bei rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmern wird die
- Lohnsteuer einer allgemeinen Lohnsteuer-Tabelle entnommen. Bei nicht
- rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmern (z.B. Beamte) wird die
- Lohnsteuer einer besonderen Lohnsteuer-Tabelle entnommen. Mit der
- Cursor-links-, Cursor-rechts-, Bild-oben- oder Bild-unten-Taste
- legen Sie fest, welche Lohnsteuer-Tabelle bei den Berechnungen
- berücksichtigt werden soll. Mit diesen Tasten legen Sie auch fest,
- ob die Zusatztabelle angewendet werden soll.
-
- 32. Hier legen Sie fest, ob Kirchensteuer berechnet werden soll oder
- nicht. Die Auswahl können Sie mit der Cursor-links-, Cursor-rechts-,
- Seite-oben- oder Seite-unten-Taste vornehmen.
-
- 33. Hier können Sie den Zeitraum festlegen, für den die Berechnungen
- durchgeführt werden sollen. Mit der Cursor-links-, Cursor-rechts-,
- Seite-oben- oder Seite-unten-Taste können Sie zwischen einem
- täglichen, wöchentlichen, monatlichen oder jährlichen
- Lohnzahlungszeitraum wählen.
-
- 34. Hier ist das Ende des Lohnzahlungszeitraumes einzutragen. Diese
- Angabe ist erforderlich, damit bei den Berechnungen z.B. die
- unterschiedlichen Beitragsbemessungsgrenzen in der
- Sozialversicherung berücksichtigt werden können. In der
- Arbeitsanleitung ist dokumentiert, welche Werte im einzelnen
- gelten.
-
- 35. Die Höhe der Beitragssätze zur Krankenversicherung ist in
- unterschiedlichen Krankenkassen oft unterschiedlich hoch. Bitte
- tragen Sie die Höhe des Beitragssatzes für diesen
- Lohnzahlungszeitraum in dieses Feld ein. Mögliche Eingabewerte
- liegen zwischen 10% und 25%. Weitere Infos können Sie der
- Arbeitsanleitung entnehmen. Dort ist auch dokumentiert, welche
- Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung bestehen.
-
- 36. Zur Durchführung des Lohnsteuer-Abzugverfahrens werden die
- Arbeitnehmer in unterschiedliche Steuerklassen eingestuft. Nach
- welchen Kriterien eine Einordnung in eine der 6 Steuerklassen
- erfolgt, können Sie der Arbeitsanleitung entnehmen.
-
- 37. Hier ist die Anzahl der steuerlich zu berücksichtigenden
- Kinderfreibeträge anzugeben. Das Programm kann eine Höchstanzahl
- von 20 Kinderfreibeträgen verarbeiten. Die erste Nachkomma-Stelle
- darf nur eine "0" oder eine "5" enthalten. Die zweite
- Nachkomma-Stelle dieses Feldes darf nur den Wert "0" enthalten. In
- den Steuerklassen V und VI dürfen Kinderfreibeträge nicht
- berücksichtigt werden.
-
- 38. Hier ist die Höhe des steuerlichen Freibetrages für den
- Lohnzahlungszeitraum einzugeben. Die maximalen Eintragungen für die
- unterschiedlichen Lohnzahlungszeiträume können Sie der folgenden
- Aufstellung entnehmen:
-
- Tag bis einschl. 10.000,00DM
- Woche bis einschl. 100.000,00DM
- Monat bis einschl. 1.000.000,00DM
- Jahr bis einschl. 50.000.000,00DM
-
- 39. Hier ist das steuerpflichtige Brutto-Entgelt für den
- Lohnzahlungszeitraum einzugeben. Der Mindestbetrag beträgt 1,00DM.
- Folgende Höchstbeträge dürfen bei einer Eingabe nicht überschritten
- werden:
-
- Tag bis einschl. 10.000,00DM
- Woche bis einschl. 100.000,00DM
- Monat bis einschl. 1.000.000,00DM
- Jahr bis einschl. 50.000.000,00DM
-
- 40. Hier ist das sozialversicherungspflichtige Brutto-Entgelt
- einzutragen. Eine Berechnung wird für Beträge ab 1,00DM
- durchgeführt. Folgende Höchstbeträge dürfen bei einer Eingabe nicht
- überschritten werden:
-
- Tag bis einschl. 10.000,00DM
- Woche bis einschl. 100.000,00DM
- Monat bis einschl. 1.000.000,00DM
- Jahr bis einschl. 50.000.000,00DM
-
- ┌──────────────────────────────────┐
- │8. Hinweise zum sog. Baukindergeld│
- └──────────────────────────────────┘
- Unter den im folgenden angeführten Bedingungen kann eine besondere
- steuerliche Förderung erfolgen (34f EStG):
-
- - Inanspruchnahme der Steuervergünstigung nach 7b
- oder 10e EStG
- - Nutzung des Objektes zu eigenen Wohnzwecken
- - Kind(er) müssen zum Haushalt gehören.
-
- Für Objekte, die ab 1991 angeschafft oder fertiggestellt wurden,
- wird eine Steuervergünstigung von 1.000,00DM pro Kind/Jahr gewährt.
-
- Dieses sog. Baukindergeld kann durch die Eintragung eines
- Freibetrages auf die Lohnsteuerkarte bereits bei der Lohn- oder
- Gehaltsabrechnung berücksichtigt werden ( 39a Abs.1 Nr. 5 EStG).
- Die Höhe des Freibetrages beträgt 4.000,00DM pro Kind/Jahr.
-
- ┌────────────────────────────────────────────────────┐
- │9. Hinweise zur Berechnung unterjähriger Freibeträge│
- └────────────────────────────────────────────────────┘
- Ein Steuerfreibetrag ist zunächst immer als Jahresbetrag zu
- ermitteln. Dieser Jahresfreibetrag kann auf einen Monats-, Wochen
- oder Tagesfreibetrag umgerechnet werden.
-
- Zur Berechnung des Monatsfreibetrages ist der Jahresfreibetrag auf
- die der Antragstellung folgenden Monate des Jahres gleichmäßig zu
- verteilen. Der sich so ergebende Betrag ist auf den nächsten vollen
- DM-Betrag aufzurunden.
-
- Der Wochenfreibetrag beträgt 7/30 des Monatsfreibetrages. Der sich
- nach der Berechnung ergebende Betrag ist auf den nächsten durch 10
- teilbaren Pfennigbetrag aufzurunden.
-
- Der Tagesfreibetrag beträgt 1/30 des Monatsfreibetrages. Der sich
- nach der Berechnung ergebende Betrag ist auf den nächsten durch 5
- teilbaren Pfennigbetrag aufzurunden.
-
- Beispiel: Am 2.5.1994 wird ein Jahresfreibetrag von 2.300,-DM
- errechnet. Der Jahresfreibetrag kann auf die Monate Juni (folgt auf
- Mai) bis einschließlich Dezember 1994 verteilt werden. Der
- Monatsfreibetrag beträgt 329,-DM (7 Monate).
-
- ┌────────────────────────────────────────────┐
- │10. Hinweise zur Verteilung von Freibeträgen│
- └────────────────────────────────────────────┘
- Im Falle der Zusammenveranlagung von Ehegatten wird der ermittelte
- Freibetrag auf die Ehegatten aufgeteilt. Die Höhe der Anteile ist
- durch die Ehegatten festzulegen. Geschieht dieses nicht, wird den
- Ehegatten je 50% des Freibetrages zugerechnet.
-
- Besonderheit: Die Aufteilung von Werbungskostenfreibeträgen ist
- unzulässig. Solche Freibeträge dürfen nur bei dem Ehegatten
- berücksichtigt werden, dem die Werbungskosten entstanden sind.
-
- Hinweis: Die Eintragung eines Freibetrages auf eine Lohnsteuerkarte
- mit der Steuerklasse VI ist möglich.
-
- ┌─────────────────────────────────┐
- │11. Fallstudien für das Jahr 1994│
- └─────────────────────────────────┘
- ┌─────────────────────────────────────┐
- │11.1 Fallstudie Finanzierung für 1994│
- └─────────────────────────────────────┘
- Herr Fred Musterfall ist als techn. Angestellter bei einem
- Großunternehmen angestellt. Das Brutto-Monatseinkommen beträgt
- 5.500,00DM (Steuerklasse III/2). Die Ehefrau, Karin Musterfall, ist
- als Beamtin in der Kommunalverwaltung tätig. Frau Musterfall
- versorgt zusätzlich die beiden schulpflichtigen Kinder. Deshalb übt
- sie ihren Beruf halbtags aus. Ihr Brutto-Gehalt beträgt 1960,00DM
- (Steuerklasse V). Beide sind Mitglieder der evangelischen Kirche.
- Bei der Lohnsteuerberechnung soll auf die Berücksichtigung der
- Zusatztabelle verzichtet werden.
-
- Die Familie wohnt in einer Kleinstadt in Schleswig-Holstein.
-
- In dieser Stadt möchte die Familie nun ein Einfamilienhaus zu einem
- Kaufpreis von 380.000,00DM erwerben. Als Eigengeld steht ein Betrag
- i.H.v. 95.000,00DM zur Verfügung.
-
- Herr Musterfall teilt Ihnen zusätzlich mit, daß ein Steuerberater
- bereits ermittelt hat, daß ihm eine Steuervergünstigung nach 10e
- EStG in maximaler Höhe sowie das Baukindergeld i.H.v. 1.000,00DM pro
- Kind/Jahr gewährt werden kann. Außerdem kann der Schuldzinsenabzug
- vorgenommen werden.
-
- Herr Musterfall möchte bei Ihnen klären, ob ein Hauskauf für die
- Familie möglich, d.h. finanzierbar ist. Ihn interessiert besonders,
- wie hoch die monatliche Belastung sein wird. Als Kauftermin wird der
- 1. Mai 1994 angestrebt.
-
- Die Ermittlung der monatlichen Belastung könnte in folgenden
- Schritten erfolgen:
-
- ───────────────────────────────────────
- 1. Ermittlung des Finanzierungsbedarfes
- ───────────────────────────────────────
-
- Kaufpreis des Hauses: 380.000,00DM
- + Nebenkosten (angenommen) 40.000,00DM
- ────────────
- = Zwischensumme 420.000,00DM
-
- - Eigengeld 95.000,00DM
- ────────────
- = Finanzierungsbedarf 325.000.00DM
- ════════════
-
- ────────────────────────────────────────────────────────
- 2. Ermittlung des monatlichen Zins- und Tilgungsbetrages
- ────────────────────────────────────────────────────────
-
- Darlehen über 325.000,00DM
- Konditionen:
- 100% Auszahlung, 10 Jahre fest
- 7% Zinsen zzgl. 1% Tilgung
- Zinsen und Tilgung p.a. 26.000,00DM
-
- Zinsen und Tilgung p.r.t. 2.166,00DM
- ══════════
-
- ──────────────────────────────────────────────────────
- 3. Ermittlung des Steuerfreibetrages für das Jahr 1994
- ──────────────────────────────────────────────────────
-
- Freibetrag nach 10e EStG 19.800,00DM
- + vorweggenommenes Baukindergeld 8.000,00DM
- + Schuldzinsenabzug 12.000,00DM
-
- = jährlicher Steuerfreibetrag 38.800,00DM
-
- = monatlicher Steuerfreibetrag (ab 1. 6. 1994) 5.543,00DM
- ══════════
-
- ────────────────────────────────────
- 4. Verteilung des Steuerfreibetrages
- ────────────────────────────────────
-
- Freibetrag für Herrn Musterfall 4.000,00DM
- + Freibetrag für Frau Musterfall 1.543,00DM
-
- Freibetrag insgesamt 5.543,00DM
- ══════════
-
-
- ───────────────────────────────────────────────────
- 5. Ermittlung der Steuerersparnis für das Jahr 1994
- ───────────────────────────────────────────────────
-
- a) Ermittlung der monatlichen Lohnsteuer ohne Freibetrag
-
- Lohnsteuer Kirchensteuer
- Ehemann 613,16DM 50,68DM
- Ehefrau 413,16DM 37,18DM
-
- insgesamt 1.026,32DM + 87,86DM = 1.114,18DM
- ══════════
-
- b) Ermittlung der monatlichen Lohnsteuer mit Freibetrag
-
- Lohnsteuer Kirchensteuer
- Ehemann 0,00DM 0,60DM
- Ehefrau 0,00DM 0,00DM
-
- insgesamt: 0,00DM + 0,60DM = 0,60DM
- ══════════
-
- c) Berechnung der Steuerersparnis:
-
- Gesamt-Steuer aus a) 1.114,18DM
- - Gesamt-Steuer aus b) 0,60DM
- ──────────
-
- = Steuerersparnis 1.113,58DM
- ══════════
-
- ───────────────────────────────────────
- 6. Ermittlung der monatlichen Belastung
- ───────────────────────────────────────
-
- monatliche Zins- und Tilgungsleistungen 2.166,00DM
- - monatliche Steuerersparnis 1994 1.113,58DM
- ──────────
- = monatliche Belastung nach Steuer 1.052,42DM
- ══════════
-
- ┌─────────────────────────────────┐
- │11.2 Fallstudie Versicherung 1994│
- └─────────────────────────────────┘
- Herr Fred Musterfall ist ein verheirateter Arbeitnehmer dessen
- Brutto-Einkommen 5.500,00DM beträgt (Steuerklasse III,
- Schleswig-Holstein). Er gehört keiner Religionsgemeinschaft an. Er
- ist umgezogen und möchte deshalb seine Hausratversicherung
- aktualisieren. Während eines Beratungsgespräches stellt sich heraus,
- daß er auch unter dem Eindruck der aktuellen politischen Diskussion
- (Kürzungen bei der Ausbildungsförderung) daran denkt, für das
- erwartete Kind eine Ausbildungsversicherung abzuschließen.
-
- In einem Beratungsgespräch könnte darauf hingewiesen werden, daß
- durch die Geburt des Kindes außer dem Bezug des Kindergeldes
- zusätzlich eine Steuerersparnis eintreten wird.
-
- Das zusätzliche finanzielle Potential, das sich durch die Geburt des
- Kindes ergeben wird, könnte wie folgt dargestellt ermittelt werden:
-
- ─────────────
- 1. Kindergeld
- ─────────────
-
- Kindergeld für das erste Kind i.H.v. monatlich 70,00DM
-
- ─────────────────────────────────────────────
- 2. Berechnung der monatlichen Steuerersparnis
- ─────────────────────────────────────────────
-
- a) monatliche Lohnsteuer (Steuerklasse III/0) 778,66DM
- - b) monatliche Lohnsteuer (Steuerklasse III/1) 694,83DM
- ────────
- = monatliche Steuerersparnis 83,83DM
- ════════
-
- ─────────────────────────────────────────
- 3. Ermittlung des zusätzlichen Potentials
- ─────────────────────────────────────────
-
- a) monatliches Kindergeld 70,00DM
- + b) monatliche Steuerersparnis 83,83DM
- ────────
- = zusätzliches finanzielles Potential 153,83DM
- ════════
-
- Dieses finanzielle Potential sollte in dem Beratungsgespräch benannt
- werden, damit dieser Betrag bei den Planungen über die Höhe einer
- abzuschließen den Ausbildungsversicherung einfließen kann.
-
- (Hinweis: Die Höhe des Beitragssatzes zur Krankenversicherung hat in
- diesem Fall keinen Einfluß auf das Ergebnis der Überlegungen).
-
- ┌──────────────────────────────────────┐
- │11.3 Fallstudie Personalabteilung 1994│
- └──────────────────────────────────────┘
- Herr Fred Musterfall ist ein lediger Arbeitnehmer (Steuerklasse I),
- der in Hamburg wohnt und arbeitet. Er gehört keiner
- Religionsgemeinschaft an. Demnächst wird Herr Musterfall heiraten
- (Steuerklasse III).
-
- Er erkundigt sich bei Ihnen, welche finanziellen Auswirkungen sich
- durch die Eheschließung auf sein Netto-Gehalt ergeben werden. Bei
- den Berechnungen ist zu berücksichtigen, daß sich durch die
- Eheschließung eine Veränderung des Brutto-Gehaltes von 5.000,00DM
- auf 5.750,00DM ergeben wird.
-
- Er ist bei der Techniker Krankenkasse gegen eine Belastung mit
- Krankheitskosten versichert.
-
- Die finanziellen Auswirkungen auf das Netto-Gehalt können wie folgt
- dargestellt ermittelt werden:
-
- ─────────────────────────────────────────────────
- 1. Netto-Einkommen vor Heirat und Gehaltserhöhung
- ─────────────────────────────────────────────────
-
- Gesamtbeitragssatz Krankenversicherung 12,10%
- Steuerklasse 1,00
- Anzahl der Kinderfreibeträge 0,00
- monatlicher Steuerfreibetrag 0,00DM
- monatliches Steuer-Brutto 5.000,00DM
- monatliches Sozialversicherungs-Brutto 5.000,00DM
-
- Lohnsteuer 1.032,83DM
- + Beitrag zur Rentenversicherung 480,00DM
- + Beitrag zur Krankenversicherung 302,50DM
- + Beitrag zur Arbeitslosenversicherung 162,50DM
-
- = Summe der Abzüge 1.977,83DM
- ──────────
-
- = Netto-Einkommen 3.022,17DM
- ══════════
-
- ──────────────────────────────────────────────────
- 2. Netto-Einkommen nach Gehaltserhöhung und Heirat
- ──────────────────────────────────────────────────
- Gesamtbeitragssatz Krankenversicherung 12,10%
- Steuerklasse 3,00
- Anzahl der Kinderfreibeträge 0,00
- monatlicher Steuerfreibetrag 0,00DM
- monatliches Steuer-Brutto 5.750,00DM
- monatliches Sozialversicherungs-Brutto 5.750,00DM
-
- Lohnsteuer 851,00DM
- + Beitrag zur Rentenversicherung 552,00DM
- + Beitrag zur Krankenversicherung 344,85DM
- + Beitrag zur Arbeitslosenversicherung 186,87DM
-
- Summe der Abzüge 1.934,72DM
- ──────────
-
- Netto-Einkommen 3.815,28DM
- ══════════
-
- ──────────────────────────────
- 3. Verändertes Netto-Einkommen
- ──────────────────────────────
-
- Netto-Einkommen nach Heirat/Gehaltserhöhung 3.815,28DM
- - Netto-Einkommen vor Heirat/Gehaltserhöhung 3.022,17DM
- ──────────
- = Mehr-Netto-Einkommen 793,11DM
- ══════════
-
- ┌───────────────────────────────────┐
- │11.4 Fallstudie Steuerberatung 1994│
- └───────────────────────────────────┘
- Frau B. Amtin sucht Sie in Ihrer Praxis auf. Sie ist als Beamtin in
- einer Kieler Behörde tätig. Sie hat nun ein Arbeitsangebot von einem
- Hamburger Unternehmen vorliegen. Sie könnte dort in der
- Rechtsabteilung tätig werden. Ihr jetziges Monatsgehalt beträgt
- 4.070,00DM brutto. Sie ist in einer privaten Krankenversicherung
- versichert. Der Krankenversicherungsbeitrag beträgt 273,55DM pro
- Monat. Der neue Arbeitgeber hat ihr ein Gehalt von 5.070,00DM
- angeboten. Nach dem evtl. Arbeitsplatzwechsel möchte sie in der DAK
- gegen eine Belastung mit Krankheitskosten versichert werden. In
- beiden Fällen werden jeweils 13 Monatsgehälter gezahlt. Frau Amtin
- gehört der evangelischen Religionsgemeinschaft an. Sie möchte
- klären, welche Auswirkungen der Arbeitsplatzwechsel auf das
- Netto-Einkommen haben wird.
-
- ────────────────────────────────────────────
- 1. Ermittlung des aktuellen Netto-Einkommens
- ────────────────────────────────────────────
-
- monatliches Steuer-Brutto 4.070,00DM
-
- - Lohnsteuer (besondere Tabelle, Steuerklasse I) 788,66DM
- - Kirchensteuer 70,98DM
- - Beitrag zur (privaten) Krankenversicherung 273,55DM
- ──────────
- = aktuelles Netto-Einkommen 2.936,81DM
- ══════════
-
- ────────────────────────────────────────────
- 2. Ermittlung des möglichen Netto-Einkommens
- ────────────────────────────────────────────
-
- monatliches Steuer-Brutto 5.070,00DM
- monatliches Sozialversicherungs-Brutto 5.070,00DM
-
- - Lohnsteuer (allgemeine Tabelle, Steuerklasse I) 1.055,08DM
- - Kirchensteuer 84,40DM
- - Beitrag zur Rentenversicherung 486,72DM
- - Beitrag zur Krankenversicherung 342,22DM
- - Beitrag zur Arbeitslosenversicherung 164,77DM
- ──────────
- = mögliches Netto-Einkommen 2.936,81DM
- ══════════
-
- Die Erhöhung des Brutto-Gehaltes um 1.000,00DM würde nicht zu einer
- Erhöhung des Netto-Gehaltes führen.
-
- ┌───────────────────────────────────────────────────────────────┐
- │11.5 Fallstudie Lohnsteuerberechnung bei sonstigen Bezügen für│
- │ das Jahr 1994 (z.B. Urlaubs- und/oder Weihnachtsgeld) │
- └───────────────────────────────────────────────────────────────┘
- ┌───────────────┐
- │Vorbemerkungen:│
- └───────────────┘
- Bei der Lohnsteuerberechnung wird zwischen laufendem Arbeitslohn und
- sonstigen Bezügen unterschieden (s.a. A 115, A 118 und A 119 LStR
- 1993).
-
- Laufender Arbeitslohn ist der Arbeitslohn, der regelmäßig gezahlt
- wird (in gleichen Zeitabständen, in etwa gleicher Höhe)
-
- Beispiele für laufenden Arbeitslohn:
-
- ■ Monatsgehälter
- ■ Tage- und Wochenlöhne
- ■ Mehrarbeitsvergütungen
- ■ Zuschläge und Zulagen
- ■ geldwerter Vorteil aus der Überlassung eines PKW
- ■ Nachzahlungen und Vorauszahlungen, wenn sich diese nur auf
- Lohnzahlungszeiträume beziehen, die im Kalenderjahr der
- Zahlung enden
-
- Zu den sonstigen Bezügen gehören Zahlungen, die nicht regelmäßig in
- jedem Lohnzahlungszeitraum gezahlt werden. Es handelt sich
- insbesondere um Zahlungen, die einmalig im Kalenderjahr gezahlt
- werden.
-
- Beispiele für sonstige Bezüge:
-
- ■ Weihnachtsgeld
- ■ Urlaubsgeld
- ■ 13. Gehalt
- ■ 14. Gehalt
- ■ einmalige Abfindungen und Entschädigungen
- ■ Nachzahlungen und Vorauszahlungen, die sich auf einen
- Lohnzahlungszeitraum beziehen, die in einem anderen Jahr als
- dem der Zahlung enden.
-
- Aus Vereinfachungsgründen sind sonstige Bezüge, die neben laufendem
- Arbeitslohn gezahlt werden und deren Wert nicht mehr als 300,00DM
- beträgt, stets als laufender Arbeitslohn zu behandeln.
-
- Die Lohnsteuer für den laufenden Arbeislohn ist unmittelbar aus
- einer Lohnsteuertabelle ablesbar. Die Lohnsteuer für einen sonstige
- Bezug muß hingegen besonders berechnet werden.
-
- Wie dieses im einzelnen zu erfolgen hat, sollen die folgenden
- Darstellungen verdeutlichen:
-
- ┌─────────────────────────────────────┐
- │Steuerberechnung für sonstige Bezüge:│
- └─────────────────────────────────────┘
-
- Die Lohnsteuer für einen sonstigen Bezug ist wie folgt dargestellt
- zu berechnen:
-
- ■ Ermittlung des voraussichtlichen Jahresarbeitslohnes (durch
- Hochrechnung):
-
- Dazu sind der bisher gezahlte laufende Arbeitslohn und die bisher
- gezahlten sonstigen Bezüge mit dem laufenden Arbeitslohn
- zusammenzurechnen, der sich voraussichtlich bis zum Jahresende
- ergeben wird. Sonstige Bezüge, deren Zahlung für die Zukunft
- erwartet wird, dürfen in die Hochrechnung nicht einbezogen
- werden. Auch dann nicht, wenn die Zahlung des künftigen sonstigen
- Bezuges relativ sicher erwartet werden kann und die Höhe relativ
- sicher benennbar ist
-
- ■ ggfs. Verminderung des voraussichtlichen Jahresarbeitslohnes um
- den Altersentlastungsbetrag und/oder den Versorgungsfreibetrag
- (Minderungsbeträge)
- ■ ggfs. den nicht verbrauchten Teil der Minderungsbeträge vom
- sonstigen Bezug abziehen
- ■ Ermittlung der Jahreslohnsteuer für diesen Jahresarbeitslohn
- zzgl. des relevanten sonstigen Bezuges (LSt-Betrag 1) aus der
- relevanten Lohnsteuertabelle
- ■ Ermittlung der Jahreslohnsteuer für diesen Jahresarbeitslohn
- ohne den relevanten sonstigen Bezug (LSt-Betrag 2) aus der
- relevanten Lohnsteuertabelle
- ■ Die Differenz zwischen diesen Lohnsteuerbeträgen (LSt-Betrag 1 -
- LSt-Betrag 2) ist die gesuchte Lohnsteuer für den sonstigen Bezug
-
- ┌─────────┐
- │Beispiel:│
- └─────────┘
- Das monatliche Gehalt eines Angestellten in Schleswig-Holstein soll
- sich wie folgt angegeben entwickelt haben:
-
- Gehalt 01.01. - 31.03.1994 = 4.000,00DM
- Gehalt seit 01.04.1994 = 4.500,00DM.
-
- Altersentlastungsbetrag und Versorgungsfreibetrag sollen nicht in
- Betracht kommen.
-
- Am 1. Juli 1994 soll das Urlaubsgeld i.H.v. 1.000,00DM gezahlt
- werden.
-
- a) Die Höhe der Lohnsteuer auf diesen sonstigen Bezug soll bestimmt
- werden.
-
- b) Die Höhe der Lohnsteuer für den Monat Juli 1994 soll
- bestimmt werden.
-
- ───────────────────────────────────────────────────────
- 1. Ermittlung des voraussichtlichen Jahresarbeitslohnes
- ───────────────────────────────────────────────────────
-
- Gehalt 01.01. - 31.03.1994 = 4.000,00DM x 3 = 12.000,00DM
- + Gehalt 01.04. - 31.12.1994 = 4.500,00DM x 9 = 40.500,00DM
- ───────────
- = voraussichtlicher Jahresarbeitslohn 1994 52.500,00DM
- ═══════════
-
- ──────────────────────────────────────────────────────
- 2. Ermittlung der Jahreslohnsteuer mit sonstigen Bezug
- ──────────────────────────────────────────────────────
-
- Bundesland Schleswig-Holstein
- Lohnsteuertabelle Allgemeine ohne Zusatztabelle
- Kirchensteuerpflicht nein
- Lohnzahlungszeitraum Jahr
-
- Ende des Lohnzahlungszeitraumes 31.12.1994
- Gesamtbeitragssatz Krankenversicherung 14,20 %
- Steuerklasse 1
- jährliches Steuer-Brutto 53.500,00
- Lohnsteuer 10.306,00
- ═════════
-
- ───────────────────────────────────────────────────────
- 3. Ermittlung der Jahreslohnsteuer ohne sonstigen Bezug
- ───────────────────────────────────────────────────────
-
- Bundesland Schleswig-Holstein
- Lohnsteuertabelle Allgemeine ohne Zusatztabelle
- Kirchensteuerpflicht nein
- Lohnzahlungszeitraum Jahr
-
- Ende des Lohnzahlungszeitraumes 31.12.1994
- Gesamtbeitragssatz Krankenversicherung 14,20 %
- Steuerklasse 1
- jährliches Steuer-Brutto 52.500,00
- Lohnsteuer 10.006,00
- ═════════
-
- ────────────────────────────────────────────────────
- 4. Ermittlung der Lohnsteuer auf den sonstigen Bezug
- ────────────────────────────────────────────────────
-
- Jahreslohnsteuer mit sonstigen Bezug 10.306,00DM
- - Jahreslohnsteuer ohne sonstigen Bezug 10.006,00DM
- ───────────
- = Lohnsteuer auf den sonstigen Bezug 300,00DM
- ═══════════
-
- ──────────────────────────────────────────
- 5. Ermittlung der Lohnsteuer für Juli 1994
- ──────────────────────────────────────────
- Bundesland Schleswig-Holstein
- Lohnsteuertabelle Allgemeine ohne Zusatztabelle
- Kirchensteuerpflicht nein
- Lohnzahlungszeitraum Monat
-
- Ende des Lohnzahlungszeitraumes 31.07.1994
- Gesamtbeitragssatz Krankenversicherung 14,20 %
- Steuerklasse 1
- monatliches Steuer-Brutto 4.500,00
-
- Lohnsteuer 871,33DM
- + Lohnsteuer auf den sonstigen Bezug 300,00DM
- ──────────
- = Lohnsteuer für den Monat Juli 1994 1.171,33DM
- ══════════
-
- ┌───────────────────────────────────────────┐
- │11.6 Fallstudie Nettolohnvereinbarung 1994│
- └───────────────────────────────────────────┘
- Arbeitnehmer und Arbeitgeber können wegen der grundsätzlich
- bestehenden Vertragsfreiheit im Arbeitsrecht auch vereinbaren, daß
- das Arbeitsentgelt aus einem bestimmten Netto-Betrag bestehen soll.
-
- Beispielsweise kann vereinbart werden, daß das Arbeitsentgelt
- 5.000,00DM betragen soll.
-
- In einem solchen Fall trägt der Arbeitgeber die Lohn- und ggf.
- Kirchensteuer sowie zusätzlich ggf. die Arbeitnehmeranteile zur
- Sozialversicherung.
-
- Vereinbarungen, nach denen der Arbeitgeber nur die Lohn- und ggf.
- Kirchensteuer übernimmt, sollen ebenfalls vorkommen.
-
- Diese Vereinbarungen können sich auch auf sonstige Bezüge
- erstrecken.
-
- Wie Sie in einem solchen Fall das Steuer- und Sozialversicherungs-
- brutto ermitteln können, soll Ihnen das folgende Beispiel aufzeigen:
-
- ┌─────────┐
- │Beispiel:│
- └─────────┘
- In einem Arbeitsvertrag wird die Zahlung eines monatlichen
- Netto-Gehaltes von 5.000,00DM vereinbart. Zusätzliche Angaben:
- Bundesland Hamburg. Es soll die allgemeine Lohnsteuertabelle ohne
- Zusatztabelle verwendet werden. Kirchensteuerpflicht ja.
- Gesamtbeitragssatz zur Krankenversicherung: 13,5%. Steuerklasse III.
- Kinderfreibeträge: 2.
-
- Das monatliche Steuer- und Sozialversicherungsbrutto für das Jahr
- 1994 sollen ermittelt werden.
-
- ┌────────────┬────────────┬─────────┐
- │angenommenes│ Netto │ Aktion: │
- │Steuer- und │Berechnungen│ Brutto- │
- │ Soz-Vers.- │ potent.exe │ Betrag │
- │Brutto in DM│ in DM │ │
- ├────────────┼────────────┼─────────┤
- │ 8.000,00 │ 5.248,74 │ mindern │
- ├────────────┼────────────┼─────────┤
- │ 7.500,00 │ 4.910,63 │ erhöhen │
- ├────────────┼────────────┼─────────┤
- │ 7.600,00 │ 4.968,44 │ erhöhen │
- ├────────────┼────────────┼─────────┤
- │ 7.650,00 │ 5.004,94 │ mindern │
- ├────────────┼────────────┼─────────┤
- │ 7.645,00 │ 4.999,94 │ erhöhen │
- ├────────────┼────────────┼─────────┤
- │ 7.645,10 │ 5.000,04 │ mindern │
- ├────────────┼────────────┼─────────┤
- │ 7.645,06 │ 5.000,00 │ o.k. │
- ├────────────┼────────────┼─────────┤
- │ 7.645,05 │ 4.999,99 │ Test │
- ├────────────┼────────────┼─────────┤
- │ 7.645,07 │ 5.000,01 │ Test │
- └────────────┴────────────┴─────────┘
-
- Das monatliche Steuer- und Sozialversicherungs-Brutto muß genau
- 7.645,06DM betragen, damit das vereinbarte Netto-Gehalt ausgezahlt
- werden kann. Die Steuern- und Sozialabgaben ergeben sich aus
- folgender Aufstellung:
-
- Steuer- und Sozialversicherungs-Brutto 7.645,06DM
-
- Lohnsteuer 1.192,33DM
- + Kirchensteuer 91,38DM
-
- + Beitrag zur Rentenversicherung 729,60DM
- + Beitrag zur Krankenversicherung 384,75DM
- + Beitrag zur Arbeitslosenversicherung 247,00DM
-
- = Summe der Abzüge 2.645,06DM
- ──────────
- Netto-Einkommen 5.000,00DM
- ══════════
-
- ┌─────────────────────────────────────────────┐
- │Weitere Berechnungsbeispiele: A 122 LStR 1993│
- └─────────────────────────────────────────────┘
-
- ┌────────────────────────────────────────┐
- │Datei: potent.doc (ende) │
- │(c) Udo Krummrey, Scharweg 4, 24149 Kiel│
- └────────────────────────────────────────┘