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Praktizierter Datenschutz.
Sichern Sie wichtiges Unternehmenskapital.


Das Gesetz schreibt es vor: Der Aufbau einer betrieblichen Datenschutzorganisation und der pflegliche Umgang mit personenbezogenen Daten geh÷ren zu Ihren Pflichten als IT-Verantwortlicher. Unterlassungen gelten dabei nicht als Kavaliersdelikt. Die Regelungen sind eindeutig: Wer nicht handelt, haftet. So, wie Sie Ihre Wohnung gegen unerwⁿnschte Besucher schⁿtzen, so sollten Sie auch das IT-System Ihres Unternehmens gegen fremde Eindringlinge abschirmen.

Der Einsatz von Verschlⁿsselungstechniken und das Vermeiden von Datenspuren sind dabei nur zwei der m÷glichen Vorsorgema▀nahmen. Betreiben Sie also aktiven Werksschutz und sichern Sie mit den Daten wichtiges Unternehmenskapital. Das erhΣlt die WettbewerbsfΣhigkeit des Betriebes.
Ihr Chef und die Mitarbeiter werden es Ihnen danken.

Weiterfⁿhrende Informationen:

Wie sich sensible Unternehmensdaten besser absichern und m÷gliche Informationsverluste vermeiden lassen, zeigen die Dokumente in den "Weiterfⁿhrenden Informationen" in praxisnaher und kompakter Form auf.
Sicherheitsrichtlinie Datenschutz
Systemdatenschutz