Allgemeine
Geschäftsbedingungen |
1. Geltungsbereich
Für
die Geschäftsbeziehung zwischen der SoftMaker Software GmbH
(kurz "SoftMaker") und dem Besteller gelten
ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung
gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Bestellers erkennt
die SoftMaker Software GmbH nicht an, es sei denn, die SoftMaker
Software GmbH hätte ausdrücklich schriftlich in ihre
Geltung eingewilligt.
2.
Vertragsschluß und Rücktritt
SoftMaker
verpflichtet sich, die Bestellung des Bestellers zu den Bedingungen
der Website anzunehmen. Bei Schreib-, Druck- und Rechenfehlern auf
der Website ist SoftMaker zum Rücktritt berechtigt.
Falls ein
Lieferant von SoftMaker trotz vertraglicher Verpflichtung die
SoftMaker Software GmbH nicht mit der bestellten Ware beliefert, ist
SoftMaker ebenfalls zum Rücktritt berechtigt. In diesem Fall
wird der Besteller unverzüglich darüber informiert,
daß das bestellte Produkt nicht zur Verfügung steht. Ein
eventuell bereits bezahlter Kaufpreis wird unverzüglich erstattet.
Der
Besteller kann seinerseits schriftlich (auch per E-Mail) oder durch
Rücksendung der Ware innerhalb von zwei Wochen den Vertrag
widerrufen. Sofern der Bestellwert mehr als 40,- Euro beträgt,
erstattet SoftMaker die Kosten der Rücksendung. Es wird darauf
hingewiesen, daß SoftMaker ggf. eine durch die Ingebrauchnahme
der Sache entstandene Wertminderung einbehalten kann.
Ein
Widerrufsrecht besteht nicht bei Software und Audio- oder
Videoaufzeichnungen (z.B. CDs, Videokassetten, DVDs), sofern sie vom
Kunden entsiegelt wurde bzw. nicht mehr eingeschweißt ist,
ferner nicht bei Leistungen, die online (z.B. Software zum Download)
übermittelt worden sind.
3.
Angaben zu Lieferfristen
Angaben zu
Lieferfristen sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der
Liefertermin verbindlich zugesagt wurde.
4.
Fälligkeit und Zahlung, Verzug
Der
Kaufpreis wird sofort mit Auslieferung der Ware fällig. Kommt
der Besteller in Zahlungsverzug, so ist SoftMaker berechtigt,
Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem von der Deutschen
Bundesbank bekanntgegebenen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Falls
SoftMaker ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist,
ist SoftMaker berechtigt, diesen geltend zu machen.
Werden
Lastschriften (Bankeinzüge) von SoftMaker durch Verschulden des
Kunden (beispielsweise mangelnde Deckung, falsche oder fehlerhafte
Kontoangaben) von der Bank des Kunden nicht eingelöst, ist der
Kunde verpflichtet, SoftMaker den entstandenen Schaden
(Rücklastschriftgebühren, weitere Kosten) zu ersetzen.
5.
Aufrechnung, Zurückbehaltung
Ein Recht
zur Aufrechnung steht dem Besteller nur zu, wenn seine
Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von der
SoftMaker Software GmbH anerkannt sind. Außerdem ist er zur
Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt,
als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
6. Eigentumsvorbehalt
Bis zur
vollständigen Begleichung aller gegen den Besteller bestehenden
Ansprüche verbleibt die gelieferte Ware im Eigentum der
SoftMaker Software GmbH.
7.
Mängelgewährleistung und Haftung
Liegt ein
von der SoftMaker Software GmbH zu vertretender Mangel der Kaufsache
vor, ist SoftMaker nach eigener Wahl zur Mängelbeseitigung oder
zur Ersatzlieferung berechtigt. Wenn eine unzumutbare Verzögerung
oder Unmöglichkeit der Nachbesserung oder Ersatzlieferung
eintritt, kann der Kunde jedoch wahlweise den Kauf
rückgängigmachen oder die Herabsetzung des Kaufpreises verlangen.
Schadensersatzansprüche
können nur geltend gemacht werden, soweit der Schaden durch
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der SoftMaker Software GmbH
oder ihrer Erfüllungsgehilfen verursacht wurde, der Schaden auf
dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft beruht oder das
Produkthaftungsgesetz eine Haftung vorsieht. Evtl.
Schadensersatzansprüche sind für den Fall einer leicht
fahrlässigen Verletzung einer Hauptleistungspflicht
beschränkt auf die Höhe des Kaufpreises und auf solche
Schäden, die infolge anderweitiger Beschaffung der Ware
entstehen. Höhere Gewalt und andere nicht durch uns zu
verhindernde Betriebsstörungen entbinden uns von der Lieferpflicht.
Weitergehende
Ansprüche des Bestellers - gleich aus welchen Rechtsgründen
- sind ausgeschlossen. SoftMaker haftet deshalb nicht für
Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind;
insbesondere haftet SoftMaker nicht für entgangenen Gewinn oder
für sonstige Vermögensschäden des Bestellers. Soweit
die Haftung von SoftMaker Software GmbH ausgeschlossen oder
beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche
Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
Die
gesetzliche Gewährleistungsfrist ist eine Verjährungsfrist
und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von
Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter
Handlung geltend gemacht werden.
8.
Anwendbares Recht
Es gilt
deutsches Recht unter Ausschluß des UN-Kaufrechts.
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Nürnberg.
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