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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Geltungsbereich

Für die Geschäftsbeziehung zwischen der SoftMaker Software GmbH (kurz "SoftMaker") und dem Besteller gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Bestellers erkennt die SoftMaker Software GmbH nicht an, es sei denn, die SoftMaker Software GmbH hätte ausdrücklich schriftlich in ihre Geltung eingewilligt.

 

2. Vertragsschluß und Rücktritt

SoftMaker verpflichtet sich, die Bestellung des Bestellers zu den Bedingungen der Website anzunehmen. Bei Schreib-, Druck- und Rechenfehlern auf der Website ist SoftMaker zum Rücktritt berechtigt.

Falls ein Lieferant von SoftMaker trotz vertraglicher Verpflichtung die SoftMaker Software GmbH nicht mit der bestellten Ware beliefert, ist SoftMaker ebenfalls zum Rücktritt berechtigt. In diesem Fall wird der Besteller unverzüglich darüber informiert, daß das bestellte Produkt nicht zur Verfügung steht. Ein eventuell bereits bezahlter Kaufpreis wird unverzüglich erstattet.

Der Besteller kann seinerseits schriftlich (auch per E-Mail) oder durch Rücksendung der Ware innerhalb von zwei Wochen den Vertrag widerrufen. Sofern der Bestellwert mehr als 40,- Euro beträgt, erstattet SoftMaker die Kosten der Rücksendung. Es wird darauf hingewiesen, daß SoftMaker ggf. eine durch die Ingebrauchnahme der Sache entstandene Wertminderung einbehalten kann.

Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Software und Audio- oder Videoaufzeichnungen (z.B. CDs, Videokassetten, DVDs), sofern sie vom Kunden entsiegelt wurde bzw. nicht mehr eingeschweißt ist, ferner nicht bei Leistungen, die online (z.B. Software zum Download) übermittelt worden sind.

 

3. Angaben zu Lieferfristen

Angaben zu Lieferfristen sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin verbindlich zugesagt wurde.

 

4. Fälligkeit und Zahlung, Verzug

Der Kaufpreis wird sofort mit Auslieferung der Ware fällig. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so ist SoftMaker berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem von der Deutschen Bundesbank bekanntgegebenen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Falls SoftMaker ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist SoftMaker berechtigt, diesen geltend zu machen.

Werden Lastschriften (Bankeinzüge) von SoftMaker durch Verschulden des Kunden (beispielsweise mangelnde Deckung, falsche oder fehlerhafte Kontoangaben) von der Bank des Kunden nicht eingelöst, ist der Kunde verpflichtet, SoftMaker den entstandenen Schaden (Rücklastschriftgebühren, weitere Kosten) zu ersetzen.

 

5. Aufrechnung, Zurückbehaltung

Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von der SoftMaker Software GmbH anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

 

6. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Begleichung aller gegen den Besteller bestehenden Ansprüche verbleibt die gelieferte Ware im Eigentum der SoftMaker Software GmbH.

 

7. Mängelgewährleistung und Haftung

Liegt ein von der SoftMaker Software GmbH zu vertretender Mangel der Kaufsache vor, ist SoftMaker nach eigener Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Wenn eine unzumutbare Verzögerung oder Unmöglichkeit der Nachbesserung oder Ersatzlieferung eintritt, kann der Kunde jedoch wahlweise den Kauf rückgängigmachen oder die Herabsetzung des Kaufpreises verlangen.

Schadensersatzansprüche können nur geltend gemacht werden, soweit der Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der SoftMaker Software GmbH oder ihrer Erfüllungsgehilfen verursacht wurde, der Schaden auf dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft beruht oder das Produkthaftungsgesetz eine Haftung vorsieht. Evtl. Schadensersatzansprüche sind für den Fall einer leicht fahrlässigen Verletzung einer Hauptleistungspflicht beschränkt auf die Höhe des Kaufpreises und auf solche Schäden, die infolge anderweitiger Beschaffung der Ware entstehen. Höhere Gewalt und andere nicht durch uns zu verhindernde Betriebsstörungen entbinden uns von der Lieferpflicht.

Weitergehende Ansprüche des Bestellers - gleich aus welchen Rechtsgründen - sind ausgeschlossen. SoftMaker haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet SoftMaker nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Bestellers. Soweit die Haftung von SoftMaker Software GmbH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

Die gesetzliche Gewährleistungsfrist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.

 

8. Anwendbares Recht

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluß des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Nürnberg.

 

 © 2003 SoftMaker Software GmbH

     

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