SteuererklΣrung
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Beschwer

Wann kann ich einen Einspruch einlegen ? Ein Blick ins Gesetz erleichtert auch hier die Rechtsfindung. Befugt Einspruch einzulegen, ist nur, wer geltend macht, durch einen Verwaltungsakt oder dessen Unterlassung beschwert zu sein. Jetzt wissen wir es ganz genau, wir müssen beschwert sein. Aber wann ist man beschwert, was heißt das überhaupt.

Beispiel:
Der Veranlagungssachbearbeiter streicht aus den von Ihnen geltend gemachten Werbungskosten einen Beleg mit dem Vermerk "Fachliteratur". Der Vermerk ist ihm (und übrigens auch dem Finanzgericht) nicht ausreichend. Er kann nicht mehr prüfen, ob es sich um Werbungskosten handelt. Der Beleg über 19,90 DM wurde also gestrichen. Sie legen Einspruch ein und der Sachbearbeiter ist der Auffassung, daß Sie nicht berechtigt sind, einen Einspruch einzulegen.

Bevor die Diskussion beginnt, sollten Sie einmal nachsehen, ob die Streichung von 19,90 DM Werbungskosten überhaupt zu einer steuerlichen Auswirkung führt. Erst wenn dies der Fall ist, dann sind Sie beschwert.

Einspruchsverfahren

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