SteuererklΣrung
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Ausschlußfrist

Kommt der Steuerzahler im Einspruchsverfahren seiner Mitwirkungspflicht (Vorlage von Belegen usw.) nicht nach, kann das Finanzamt eine Ausschlußfrist setzen.

Die Finanzbehörde kann dem Einspruchsführer eine Frist setzen

  1. zur Angabe der Tatsachen, durch deren Berücksichtigung oder Nichtberücksichtiung er sich beschwert führt,
  2. zur Erklärung über bestimmte klärungsbedürftige Punkte,
  3. zur Bezeichnung von Beweismitteln oder zur Vorlage von Urkunden, soweit er dazu verpflichtet ist.
  4. Einspruchsverfahren

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