Die Vergleichsbewertung ist ein Bestandteil der Gesamtleistungsbewertung, also der Bewertung von beitragsfreien Zeiten (= Ersatzzeiten, Anrechnungszeiten und die Zurechnungszeit) im Rahmen der Rentenberechnung.
Sie stellt sicher, dass Versicherte nicht benachteiligt werden, die nur deshalb nicht den vollen Lohn fⁿr einen ganzen Monat erhalten haben, weil sie fⁿr den Rest des Monats z. B. krank oder arbeitslos waren und deshalb Anrechnungszeiten erworben haben. Solche beitragsgeminderten Monate erhalten durch die Vergleichsbewertung mindestens den Wert, den sie erhalten wⁿrden, wenn der Monat nicht Beitragszeit, sondern Anrechnungszeit wΣre.