Anrechnungszeiten

(frⁿher: Ausfallzeiten) sind Zeiten, in denen der Versicherte aus bestimmten pers÷nlichen Grⁿnden keine BeitrΣge zahlen kann. Zu den Anrechnungszeiten zΣhlen:

 

Anrechnungszeiten erh÷hen grundsΣtzlich die Rente. Ausnahmen gelten allerdings fⁿr Zeiten ohne Leistungsbezug, d.h. ohne Bewertung. Alle Anrechnungszeiten dienen dazu, Lⁿcken im Versicherungsverlauf zu schlie▀en und damit den Wert anderer beitragsfreier Zeiten zu erh÷hen (Gesamtleistungsbewertung).

Au▀erdem halten sie die Anwartschaft auf eine Rente wegen Berufs- oder

ErwerbsunfΣhigkeit aufrecht, ohne dass BeitrΣge zur Rentenversicherung

weiterzuzahlen sind.

Als Wartezeit (= Versicherungszeit) zΣhlen sie nur fⁿr die Altersrenten an langjΣhrig Versicherte ab 63 Jahren bzw. an Schwerbehinderte (ab 60 Jahren), bei denen eine 35-jΣhrige Wartezeit gefordert wird.