Politik fuer Schleswig-Holstein
Europaeische Umweltpolitik - denn Dreck macht nicht vor Grenzen Halt
Klimaveränderungen, Verkehrsbelastungen, Smog, Ölpest, Waldsterben - das sind Probleme, die uns alle treffen und die inzwischen nur grenzüberschreitend, d.h. europäisch, gelöst werden können. Denn 50% der Luftbelastungen überschreiten die Grenzen, und für 80% der europäischen Gewässer tragen mehrere Anliegerstaaten die Verantwortung. Schützt Deutschland die Umwelt besser als Europa?

Oft hört man: Deutschland sei immer schon Vorreiter in Sachen Umwelt gewesen. Und europäische Umweltpolitik würde unsere hohen Schutzstandards unterlaufen. Aber stimmt das wirklich? Einige Beispiele:
  • Die Bundesrepublik tat sich lange schwer, die EG-Richtlinie über die Qualität von Trinkwasser einzuhalten. Die entsprechenden Vorschriften der Gemeinschaft hätte sie bis 1982 in deutsches Recht umsetzen und ihr Trinkwasser bis 1985 sanieren müssen. Aber erst 1986 trat die deutsche Trinkwasserrichtlinie in Kraft. Und für die Trinkwasserbelastung durch Pestizide gewährte sich Bonn selber eine Anpassungsfrist bis 1989.
 
  • Über die Umweltinformationsrichtlinie schaffte die EU Bürgerinnen und Bürgern verbesserten Zugang zu Umweltinformationen und damit auch einen Anreiz zur verbesserten Umsetzung von Umweltanforderungen. Die Bundesrepublik tat sich immer schwer mit diesem eigentlich selbstverständlichen Element gelebter Demokratie und wurde wegen unzureichender Umsetzung bereits durch die EU gerügt.
Europäischer Umweltschutz
Die EG hatte seit den 70er Jahren umfassende Umweltaktionsprogramme ins Leben gerufen und eine Vielzahl von Umwelt-Rechtsvorschriften erlassen. Diese europäische Umweltpolitik entstand aus der Sorge, daß einzelne, nationale umweltpolitische Vorschriften und Standards den freien Handel innerhalb der Europäischen Gemeinschaft einschränken könnten. Zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen erließ die EG deshalb technische Vorschriften einschließlich Umwelt-Mindeststandards für Produkte und Produktionsverfahren. Durch sie wird die Konkurrenzfähigkeit der Unternehmen in einer Branche europaweit sichergestellt.

Diese zunächst vorwiegend auf Wirtschaftsinteressen ausgerichtete Umweltschutzpolitik wurde mit der Einheitlichen Europäischen Akte (1987) und mit dem Maastrichter Vertrag zur Gründung der EU verändert. Der Umweltschutz wurde jetzt erstmals zu einer Gemeinschaftspolitik erklärt. Ziel der EU ist ein nachhaltiges und umweltverträgliches Wachstum.
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