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Oft hört man: Deutschland sei immer schon Vorreiter in Sachen Umwelt gewesen. Und europäische Umweltpolitik würde unsere hohen Schutzstandards unterlaufen. Aber stimmt das wirklich? Einige Beispiele:
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Die EG hatte seit den 70er Jahren umfassende Umweltaktionsprogramme ins Leben gerufen und eine Vielzahl von Umwelt-Rechtsvorschriften erlassen. Diese europäische Umweltpolitik entstand aus der Sorge, daß einzelne, nationale umweltpolitische Vorschriften und Standards den freien Handel innerhalb der Europäischen Gemeinschaft einschränken könnten. Zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen erließ die EG deshalb technische Vorschriften einschließlich Umwelt-Mindeststandards für Produkte und Produktionsverfahren. Durch sie wird die Konkurrenzfähigkeit der Unternehmen in einer Branche europaweit sichergestellt. Diese zunächst vorwiegend auf Wirtschaftsinteressen ausgerichtete Umweltschutzpolitik wurde mit der Einheitlichen Europäischen Akte (1987) und mit dem Maastrichter Vertrag zur Gründung der EU verändert. Der Umweltschutz wurde jetzt erstmals zu einer Gemeinschaftspolitik erklärt. Ziel der EU ist ein nachhaltiges und umweltverträgliches Wachstum. |
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