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Mit dem Vertrag von Maastricht, der am 07. Februar 1992 beschlossen wurde und am 01. Januar 1993 in Kraft trat, wurde aus der Europäischen Gemeinschaft die Europäische Union. Sie besteht aus drei Säulen: der ursprüngliche EG-Vertrag, der weiterentwickelt wurde und auch die Bestimmungen zur Errichtung einer Wirtschafts- und Währungsunion enthält; die Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres und schließlich die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik. Die Schwerpunkte des gesamtes Vertragswerks sind:
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Die Regierungskonferenz Die Regierungskonferenz wurde am 29. März 1996 in Turin durch die Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten eröffnet und endete im Juni 1997 in Amsterdam. Die Regierungskonferenz 1996/97 wurde durch den Bericht der sogenannten "Reflexionsgruppe" vorbereitet. Ihr gehörten Vertreter der nationalen Regierungen, der Europäischen Kommission und des Europäischen Parlaments an. Der Bericht der Reflexionsgruppe unterstrich, daß die Union gegenwärtig vor zwei zentralen Problembereichen steht:
Die Urteile über das Ergebnis von Amsterdam sind - je nach Erwartung - sehr unterschiedlich. Von den einen wird die Stärkung des Europäischen Parlaments gefeiert, von anderen werden ungenügende Fortschritte bei der inneren Reform der Gemeinschaft beklagt. Doch auch wenn Amsterdam nicht die großen Fortschritte in allen Bereichen gebracht hat, wurden kleine wichtige Schritte für die Weiterentwicklung der EU erreicht. |
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