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Ostseeautobahn A 20 kommt voran
Im Juli 1995 wurde die Linienführung der A 20 im Raum Lübeck mit einer südlichen Umfahrung der Hansestadt vom Bundesminister für Verkehr förmlich bestimmt. Für einen ersten Teilbauabschnitt von der A 1 bis zur Landesstraße L 92 (Kronsforder Landstraße) ist das Planfeststellungsverfahren im Januar 1996 eingeleitet worden. Der Planfeststellungsbeschluß erfolgte am 22. April 1997. Die A 20 verspricht wichtige Impulse für die wirtschaftliche Entwicklung vor allem im Großraum Lübeck. Sie soll über Bad Bramstedt bis zu einer neuen Schienen- Straßen- Elbquerung westlich Hamburgs mit Anschluß an die A 1 bei Bremen weitergeführt werden. Ja zur Elbquerung Eine Elbquerung westlich von Hamburg in Verlängerung der A 20 ist als vordringlicher Bedarf in dem aktuellen Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen enthalten. Im April 1995 wurde von der Straßenbauverwaltung des Landes eine verkehrswirtschaftliche Untersuchung in Auftrag gegeben. |
Die Ergebnisse werden im Laufe dieses Jahres erwartet. Darüber hinaus wird die Eignung der Elbquerung für die Finanzierung durch einen privaten Betreiber untersucht.
Transrapid auf dem Prüfstand Die Landesregierung hat am 1. Oktober 1996 beschlossen, mit einer Normenkontrolle beim Bundesverfassungsgericht prüfen zu lassen, ob das Magnetschwebebahnbedarfsgesetz für den Bau der Transrapidstrecke Hamburg-Berlin mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Die Landesregierung spricht sich nicht generell gegen die Magnetschwebebahn-Technologie aus, sondern lehnt das konkrete Transrapid-Projekt Hamburg-Berlin ab. Die wesentlichen Gründe für diese ablehnende Haltung sind: unsolide Wirtschaftlichkeitsrechnung, der fehlende Nachweis eines realistischen Bedarfs, die mit dem Projekt verbundenen Risiken für den Bundeshaushalt und folgende Steuerzahlergenerationen, die zu befürchtende Rückstellung oder Streichung von Ausbaumaßnahmen des Schienennetzes sowie der massive Eingriff in die Natur. |
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