Chronologie 1996

JANUAR

Landesamt für Natur und Umwelt
Das Landesamt für Natur und Umwelt in Flintbek (Kreis Rendsburg-Eckernförde) hat seine Arbeit aufgenommen. Unter dem Dach des Landesamtes für Natur und Umwelt werden das Geologische Landesamt, das Landesamt für Wasserhaushalt und Küsten, das Landesamt für Naturschutz und Landschaftspflege und die Untersuchungsstelle für Umwelttoxikologie zusammenarbeiten.

Museumsamt in Busdorf bei Schleswig
Am 1. Januar ist das Museumsamt in Busdorf bei Schleswig gegründet worden. Es hat insbesondere die Aufgabe, die nichtstaatlichen Museen partnerschaftlich zu beraten und zu fördern. Zu den künftigen Schwerpunkten in der Arbeit des Museumsamtes gehört vor allem die systematische Erschließung der industriegeschichtlichen, der völker- und naturkundlichen sowie der kulturgeschichtlichen und archäologischen Sammlungen.

Bericht über Minderheitenpolitik
Gemeinsam mit dem Grenzlandbauftragten der Landesregierung Kurt Schulz stellt Ministerpräsidentin Heide Simonis den Minderheitenbericht der Landesregierung für die 13. Legislaturperiode (1992 bis 1996) vor. Der vorliegende Bericht ist der dritte seiner Art und behandelt die dänische Minderheit und die friesische Volksgruppe im Landesteil Schleswig, die deutsche Volksgruppe in Nordschleswig und - erstmalig - die in Schleswig-Holstein lebenden Sinti und Roma.
  Schulbauprogramm erhöht
Die Landesregierung hat das Schulbau- und Sanierungsprogramm für das Jahr 1996 genehmigt. Sie hat die Mittel für Schulbauten und Sanierungen erhöht und reagiert damit auf die steigenden Schülerzahlen und dem Elternwunsch nach einem breiteren Bildungsangebot. Das Schulbauprogramm umfaßt ein Bauvolumen von rund 104 Millionen Mark, rund 1,7 Millionen Mark mehr als im Vorjahr. Das Land beteiligt sich an den Kosten mit insgesamt 50,5 Millionen Mark. Im Vorjahr waren es 48 Millionen Mark.

FEBRUAR

Kommunalwahlrecht für alle Ausländer
Die schleswig-holsteinische Landesregierung wird in der kommenden Legislaturperiode einen erneuten Vorstoß zur Einführung eines Kommunalwahlrechts für alle hier lebenden Ausländerinnen und Ausländer unternehmen. Das umfassende Kommunalwahlrecht ist ein wesentliches Element einer wirksamen Integrationspolitik. Bürger der Europäischen Union haben bereits das aktive und passive Kommunalwahlrecht.
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