![]() |
|||
Sicherlich ist Brüssel für viele Bürger sehr fern. Sicherlich ist auch Straßburg fern. Und unübersichtlich wirkt die Verordnungs- und Richtlinienflut, die von den Regierungen in Brüssel produziert wird. Was auf der europäischen Ebene geschieht und rechtskräftig wird, wird nicht allein in den verschiedenen EU-Gremien, sondern auch immer auch von den nationalen Regierungen mitbestimmt. Und es wird mitbestimmt von unseren Bundesländern, die über den Bundesrat aufgrund des neuen Artikels 23 unseres Grundgesetzes verschiedene Mitwirkungsmöglichkeiten haben. Gehört werden zu Rechtsentscheidungen muß in bestimmten Bereichen auch der Ausschuß der Regionen, der die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften aus allen EU-Mitgliedstaaten vertritt. Das Europäische Parlament als Anwalt von 370 Mio. Bürgerinnen und Bürgern setzt sich seit Bestehen kontinuierlich und erfolgreich für eine Demokratisierung der Gemeinschaft. |
Bei der letzten Regierungskonferenz,
die im Juni dieses Jahres in Amsterdam ihren vorläufigen Abschluß
gefunden hat und an deren Vorbereitung und Ablauf im Gegensatz zu Maastricht
das Europäische Parlament wesentlichen Anteil hatte, ist nicht nur die
Zahl der Bereiche, in denen das Parlament Mitentscheidungsrechte besitzt,
erheblich ausgedehnt worden. Im Ergebnis kann sogar festgestellt werden,
daß das EP zum gleichberechtigten Gesetzgeber geworden ist. Nicht gering anzusetzen ist die Kontrollrechtsfunktion des EP über die gesamte Tätigkeit der EU. So z.B. auch im BSE-Skandal, in dem ein Untersuchungsausschuß des EP Fehler der Kommission festgestellt hat und eine detaillierte Verbesserung des Verbraucherschutzes fordert. Gerade auch in den Bereichen Gesundheit und Verbraucherschutz gilt das Mitentscheidungsverfahren bei der EU-Gesetzgebung. Jüngst hat z.B. das EP im Gesetzgebungsverfahren gegen den Widerstand einzelner Mitgliedstaaten einen Änderungsantrag zum Entwurf der Kommission durchgesetzt, daß die Kennzeichnung von Lebensmitteln erweitert wird. |
||
nächste Seite · nächster Abschnitt Inhaltsverzeichnis |
|||
![]() |