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Drei Stufen zur Währungsunion In der 1. Stufe ab 1. Juli 1990 haben sich die Mitgliedstaaten verpflichtet, den Kapitalverkehrs zu liberalisieren; ihre Wirtschaftspolitik stärker aufeinander abzustimmen undeine engere Zusammenarbeit der Zentralbanken, zu verwirklichen, durch die eine harmonische Geldpolitik und stabile Wechselkurse zwischen den Währungen in der EU ermöglicht werden sollen. Die 2. Stufe der WWU begann am 1. Januar 1994. In dieser Phase verbleibt die Währungspolitik noch in der alleinigen Zuständigkeit der Mitgliedstaaten. Diese müssen sich aber durch eine stabilitätsorientierte Haushalts- und Wirtschaftspolitik für die Endstufe der Währungsunion qualifizieren. |
Dazu müssen sie die
strengen Aufnahmekriterien, die sogenannten "Konvergenzkriterien",
erfüllen: Preisstabilität: Der Anstieg der Verbraucherpreise darf nicht mehr als 1,5 Prozentpunkte über der Teuerungsrate der drei preisstabilsten EU-Länder liegen. Haushaltsdisziplin: Das Haushaltsdefizit muß weniger als drei Prozent des Bruttoinlandprodukts (BIP) betragen, die öffentliche Verschuldung weniger als 60% des BIP. Zinssätze: Die langfristigen Zinssätze dürfen das Niveau in den drei preisstabilsten EU-Ländern um höchstens 2 Prozentpunkte übersteigen. Währungsstabilität: Die Währung muß in den letzten zwei Jahren vor Eintritt in die Währungsunion gegenüber den anderen EU-Währungen stabil geblieben sein. Als Vorläufer einer gemeinsamen Zentralbank für die europäische Währung wurde das Europäische Wirtschaftsinstitut (EWI) mit Sitz in Frankfurt eingerichtet. Zu seinen Aufgaben zählen: die Zusammenarbeit der nationalen Zentralbanken und die Koordinierung der Geldpolitiken zu verstärken, die Errichtung einer Europäischen Zentralbank (EZB) organisatorisch vorzubereiten und die Verwendung des ECU in den EU Mitgliedstaaten zu befördern. |
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