Politik fuer Schleswig-Holstein
Europa ABC III
Rat der Europäischen Union ( = Ministerrat)

Eigentlicher Gesetzgeber der Union: Die Fachminister der Mitgliedstaaten beraten abschließend über EU-Gesetze in den zuständigen Fach-Ministerräten, nachdem das Europäische Parlament zuvor Stellung dazu genommen hat.

Regierungskonferenz
In Maastricht vereinbarte Revision zur Überprüfung des Vertrages von Maastricht und zur Weiterentwicklung der Union. Eröffnung März 1996, Abschluß Juni 1997. Zu den zentralen Themen gehören die Stärkung der Bürgerrechte, der Ausbau der Innen- und Rechtspolitik sowie die Reform der Institutionen und die Verstärkung der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik.

Stabilitätspakt
Beinhaltet Sanktionen und Regelungen für die EU-Mitgliedstaaten, die sich in der WWU nicht an die Haushaltsdisziplin halten. Bleibt die Neuverschuldung eines Staates nicht auf 3% des BIP beschränkt, muß eine Strafe gezahlt werden, es sei denn, der Staat steckt in einer schweren Rezession.

  Strukturfonds
Sammelbezeichnung für die wesentlichen Förderinstrumente des EU-Haushalts: Europäischer Regionalfonds (EFRE), Europäischer Sozialfonds (ESF), Europäischer Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), FIAF (Finanzinstrument für die Ausrichtung der Fischerei). Konzentrieren sich seit 1989 auf die besonders strukturschwachen EU-Regionen mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten, in denen Entwicklungsmaßnahmen kofinanziert werden. Ziel ist, ausgewogenere wirtschaftliche und soziale Verhältnisse innerhalb der EU und ihrer Regionen herbeizuführen. Für den Zeitraum 1994-1999 hat sich die Mittelausstattung der Strukturfonds auf 157 Milliarden Ecu erhöht. 1999 werden sie über den Zeitraum von 10 Jahren 230 Milliarden Ecu investiert haben.

Subsidiarität
Grundsatzprinzip für die Verteilung politischer Zuständigkeiten: Grundsätzlich nimmt die regionale Ebene alle Aufgaben wahr; nur soweit einheitliche Regelungen sinnvoller sind, wird die nächsthöhere Instanz tätig, z. B. der Mitgliedstaat oder die EU. Maastricht schreibt diesen Grundsatz erstmals für das Verhältnis zwischen der EU und den Mitgliedstaaten fest.
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