Grenzlandsbeauftragter
 

Die Landesregierung

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Die Staatskanzlei



Vorbildliches Miteinander

In Schleswig-Holstein wird nicht nur Deutsch sondern auch Dänisch und Friesisch gesprochen. 50.000 Dänen leben hier, 20.000 Deutsche sind nördlich der Grenze in Dänemark zuhause. Im Kreis Nordfriesland gehören 40.000 Menschen zur friesischen Volksgruppe. Die dänische Minderheit und die friesische Volksgruppe haben in Schleswig-Holstein seit 1990 verfassungsmäßigen Anspruch auf Schutz und Förderung ihrer sozialen und kulturellen Identität.

 

Zu dem vorbildlichen Zusammenleben in Schleswig-Holstein trägt auch der Grenzlandbeauftragte der Landesregierung bei. Er hat die Aufgabe, die Landesregierung in Minderheitenfragen, insbesondere der deutschen Minderheit in Nordschleswig (Dänemark) und der dänischen Minderheit im Landesteil Schleswig zu beraten. Außerdem pflegt und fördert er Kontakte zu deren Organisationen und Einrichtungen. Gleiches gilt für die Angelegenheiten der Friesen. Der Grenzlandbeauftragte ist auch Ansprechpartner für die in Schleswig-Holstein lebenden deutschen Sinti und Roma. Ziel der Landesregierung ist es, den Sinti und Roma den Status der anderen Minderheiten in der Verfassung des Landes zuzuerkennen. Dazu bedarf es einer 2/3-Mehrheit des Schleswig-Holsteinischen Landtages.

Grenzlandbeauftragter ist seit 1991 Kurt Schulz. Neben seiner Funktion als Grenzlandbeauftragter ist er zugleich der Berater der Ministerpräsidentin für alle Angelegenheiten und Fragen, die das Niederdeutsche betreffen und unterhält Kontakte zu niederdeutschen Verbänden, Organisationen und Vereinen.

So erreichen Sie den Grenzlandbeauftragten:
Kurt Schulz
Sehestedter Straße 48
24340 Eckernförde
Tel.: 04351 / 32 05
Fax: 04351 / 28 42

 

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