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Vorbildliches Miteinander In Schleswig-Holstein wird nicht nur Deutsch sondern auch Dänisch und Friesisch gesprochen. 50.000 Dänen leben hier, 20.000 Deutsche sind nördlich der Grenze in Dänemark zuhause. Im Kreis Nordfriesland gehören 40.000 Menschen zur friesischen Volksgruppe. Die dänische Minderheit und die friesische Volksgruppe haben in Schleswig-Holstein seit 1990 verfassungsmäßigen Anspruch auf Schutz und Förderung ihrer sozialen und kulturellen Identität. |
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Zu dem vorbildlichen Zusammenleben in
Schleswig-Holstein trägt auch der Grenzlandbeauftragte der
Landesregierung bei. Er hat die Aufgabe, die Landesregierung in
Minderheitenfragen, insbesondere der deutschen Minderheit in
Nordschleswig (Dänemark) und der dänischen Minderheit im Landesteil
Schleswig zu beraten. Außerdem pflegt und fördert er Kontakte zu
deren Organisationen und Einrichtungen. Gleiches gilt für die
Angelegenheiten der Friesen. Der Grenzlandbeauftragte ist auch
Ansprechpartner für die in Schleswig-Holstein lebenden deutschen Sinti
und Roma. Ziel der Landesregierung ist es, den Sinti und Roma den Status
der anderen Minderheiten in der Verfassung des Landes zuzuerkennen. Dazu
bedarf es einer 2/3-Mehrheit des Schleswig-Holsteinischen Landtages. Grenzlandbeauftragter ist seit 1991 Kurt Schulz. Neben seiner Funktion als Grenzlandbeauftragter ist er zugleich der Berater der Ministerpräsidentin für alle Angelegenheiten und Fragen, die das Niederdeutsche betreffen und unterhält Kontakte zu niederdeutschen Verbänden, Organisationen und Vereinen. So erreichen Sie den Grenzlandbeauftragten: Kurt Schulz Sehestedter Straße 48 24340 Eckernförde Tel.: 04351 / 32 05 Fax: 04351 / 28 42 |
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