Behindertenbeauftragter
 

Die Landesregierung

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Die Staatskanzlei



Rat und Hilfe vom Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung
Ansprechpartner für Menschen mit Behinderung ist der Landesbeauftragte Dr. Ulrich Hase. An ihn können sich Behindertenorganisationen und betroffene Bürgerinnen und Bürger sowie ihre Angehörigen wenden. Der Landesbeauftragte hat Mitsprache bei allen Vorhaben der Landesregierung, bei denen die Belange von Menschen mit Behinderungen betroffen sein könnten. In seiner Arbeit ist er unabhängig und unterliegt in seiner Arbeit keinen Weisungen. Er ist direkt der Ministerpräsidentin unterstellt.

 

Vielfältige Aufgaben
Der Landesbeauftragte

  • soll helfen, die Interessen der Betroffenen gegenüber Verwaltung, Politik und Öffentlichkeit besser durchzusetzen;
  • achtet darauf, daß Arbeitgeber die gesetzliche Beschäftigungspflicht für Schwerbehinderte erfüllen;
  • vertritt die Interessen von Menschen mit Behinderung beim Bau von Wohnungen, öffentlichen Gebäuden und beim öffentlichen Personennahverkehr;
  • setzt sich für die schulische Förderung von Menschen mit Behinderung ein;
  • legt dem Landtag einmal in der Legislaturperiode einen Tätigkeitsbericht vor;
  • macht bei öffentlichen Veranstaltungen auf die spezifischen Anliegen von Menschen mit Behinderung aufmerksam.

In diesen Fällen kann nicht geholfen werden Immer dann, wenn der Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages oder der Eingabenausschuß des Schleswig-Holsteinischen Landtages bereits mit einer Angelegenheit befaßt ist, wird der Landesbeauftragte nicht tätig. Gerichtsentscheidungen darf der Landesbeauftragte nicht überprüfen. Er darf auch Bürgerinnen und Bürger vor Gericht nicht vertreten.

So erreichen Sie uns:
Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderung des Landes Schleswig-Holstein-Adolfstraße 48
24105 Kiel
Tel.: 0431/988-1890
Fax: 0431/988-1894, Schreibtelefon: 0431/ 988-1895

 

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