Politik fuer Schleswig-Holstein
Agrarmarkt Europa- Gut fuer Schleswig-Holstein
 
Die Landwirtschaft in Schleswig-Holstein erwirtschaftet rund 4 Milliarden DM Umsatz; zusammen mit der Nahrungs- und Genußmittelindustrie (11 Milliarden DM Umsatz) ist die Ernährungswirtschaft mit Abstand der bedeutendste Zweig der produzierenden Wirtschaft in Schleswig-Holstein mit über 75.000 Arbeitsplätzen.
Undenkbar wäre diese Bilanz ohne den gemeinsamen europäischen Agrarmarkt. Denn Schleswig-Holsteins Ernährungswirtschaft ist eine Exportwirtschaft. Etwa die Hälfte ihrer Produktion wird außerhalb Schleswig-Holsteins abgesetzt; Waren im Wert von ca. 2 Milliarden Mark exportiert sie ins Ausland, fast 60 Prozent davon in andere Mitgliedstaaten der Gemeinschaft
  Seit 1962 freie Fahrt für Agrarexporte
Die Voraussetzung dafür schafft die Gemeinsame Agrarpolitik der EU. 1962 eingeführt, verfolgt sie seitdem das Ziel, die Märkte zu stabilisieren, die Versorgung der Verbraucher zu angemessenen Preisen zu sichern und den Landwirten einen angemessenen Lebensstandard zu ermöglichen.
Möglich wurde dies erst durch die Öffnung der nationalen Agrarmärkte für den freien Warenverkehr innerhalb der EU: An die Stelle einzelstaatlicher Regelungen, die auf den Schutz der nationalen Landwirtschaft in jedem einzelnen Mitgliedstaat zielten, traten gemeinsame Marktordnungen; sie gewähren der europäischen Landwirtschaft gemeinsamen Schutz gegenüber den Weltmärkten und verhindern Wettbewerbsverzerrungen zwischen einzelnen Regionen innerhalb der Gemeinschaft.
Zuvor belegte jedes Land Agrareinfuhren auch aus anderen EU-Mitgliedstaaten mit Zollabgaben. Mit Beginn der Gemeinsamen Agrarpolitik traten an ihre Stelle gemeinsame Einfuhrabgaben auf Importe aus Nicht-EU-Ländern; sie sollen Billigimporte auf das innerhalb der Gemeinschaft geltende Preisniveau anheben.
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