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50 Jahre Allgemeine ErklΣrung der Menschenrechte - Zeit zu handeln amnesty international: ai-Journal 12/97-01/98

Daw San San Nwe

Per Dekret zum Schweigen gebracht

äIch glaube, es ist nicht die Pflicht eines Autors, politische Schlachten zu schlagen. Ein Autor erfⁿllt seine Pflicht schon dadurch, da▀ er beobachtet und wiedergibt, was richtig und was falsch ist, die Gerechtigkeiten und die Ungerechtigkeiten, die aus solchen Schlachten resultieren.ô (Daw San San Nwe)

Daw San San Nwe Daw San San Nwe ist in Myanmar (Birma) als Journalistin und Autorin weithin bekannt. Fⁿr die MilitΣrjunta stellt sie deshalb eine Gefahr dar. So sind seit 1988 - als sich die Demokratiebewegung der Regierung entgegenstellte, Publikationen von Daw San San Nwe verboten. In Birma sind sΣmtliche Ver÷ffentlichungen strikter Zensurbestimmungen unterworfen, und die MilitΣrregierung kontrolliert den gr÷▀ten Teil der Medien und Verlage. Doch den Beh÷rden war das Publikationsverbot fⁿr Daw San San Nwe nicht genug: Sie haben sie ⁿberdies zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt. Im August 1994 wurde die Autorin in der Hauptstadt Rangun zusammen mit ihrer Tochter Ma Myat Mo Mo Tun und zwei Oppositionspolitikern festgenommen. Die Beh÷rden inhaftierten alle vier unter dem Verdacht, äregierungsfeindliche oder regierungskritische Informationenô an auslΣndische Journalisten und die UNO weitergegeben zu haben.

Der Proze▀ fand im Insein-GefΣngnis von Rangun statt. Der Urteilsspruch stand offenbar von vornherein fest - ein Versto▀ gegen das in Artikel 11 der Allgemeinen ErklΣrung der Menschenrechte verankerte Prinzip der Unschuldsvermutung bis zum Nachweis einer Schuld.

Daw San San Nwe wurde am 6. Oktober 1994 wegen "Verbreitung falscher Informationen" verurteilt. Eine weitere dreijΣhrige Freiheitsstrafe verhΣngte das Gericht gegen sie wegen Kontakten zu illegalen Organisationen. amnesty international ist der Auffassung, da▀ es sich bei Daw San San Nwe um eine gewaltlose politische Gefangene handelt, die allein deswegen inhaftiert wurde, weil sie die ihr nach Artikel 19 und 20 zustehenden Rechte auf freie MeinungsΣu▀erung und Versammlungsfreiheit wahrgenommen hat.

Zeit zu handeln

Die 30 Artikel der Allgemeinen ErklΣrung der Menschenrechte verkⁿnden in deutlichen Worten die Rechte, die jedem Menschen zustehen. Diese Rechte sind auch Ihre Rechte.

Artikel 11Artikel 11

"Jeder wegen einer strafbaren Handlung Angeklagte hat Anspruch darauf, als unschuldig zu gelten, bis seine Schuld nachgewiesen ist.ô

Wer einer Straftat angeklagt ist, hat das Recht, als unschuldig zu gelten, bis seine Schuld in einem ÷ffentlichen und fairen Gerichtsverfahren, in dem man ihm eine ordentliche Verteidigung gewΣhrt hat, gemΣ▀ dem Gesetz nachgewiesen ist. Niemand darf wegen einer Handlung vor Gericht gestellt werden, die zur Tatzeit nach dem Gesetz noch nicht als Verbrechen gegolten hat.

Artikel 11Artikel 19

"Jedermann hat das Recht auf freie Meinung und freie MeinungsΣu▀erung.ô

Jeder Mensch hat das Recht, gegenⁿber anderen seine Meinung zu Σu▀ern. Jedermann mu▀ in der Lage sein, seinen Ansichten, so unpoplulΣr sie auch sein m÷gen, ohne Furcht vor Strafe Ausdruck zu verleihen. Jeder Mensch hat das Recht, seine ▄berzeungen innerhalb seines eigenen Landes und gegenⁿber den Bⁿrgern anderer LΣnder mitzuteilen.

WAS K╓NNEN SIE TUN K╓NNEN:

Bitte schreiben Sie h÷flich formulierte Briefe in gutem Englisch oder auf deutsch an den Vorsitzenden des "Staatsrats zur Wiederherstellung von Recht und Ordnung", in denen Sie

Schreiben Sie an:

General Than Shwe
Chairman
State Law and Order Restoration Council
c/o Ministry of Defence
Signal Pagoda Road
Yangon/Rangoon
Myanmar/Birma

(Aerogramm bis 5g: DM 2,-; Standardbrief Luftpost bis 20g: DM 3,-)

Bitte senden Sie eine Kopie Ihres Schreibens an die Botschaft von Myanmar:

Kanzlei der Botschaft der Union Myanmar
S. E. Herrn U Tan Ngwe
Schumannstra▀e 112
53113 Bonn
Telefax: (0228) 21 93 16

Letzte Aktualisierung dieser Seite: 10. Dezember 1997

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