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1987 erlebte Tibet ein Wiederaufleben der Unabhängigkeitsbewegung. Seitdem sind dort Tausende Tibeter, die sich mit gewaltfreien Aktivitäten für die Unabhängigkeit ihres Landes eingesetzt haben, willkürlich in Haftgenommen worden.

Ende 1994 befanden sich mindestens 628 politische Gefangene in Tibet im Gefängnis. Bei den meisten von ihnen handelte es sich um buddhistische Mönche oder Nonnen, die nur deshalb inhaftiert worden sind, weil sie sich in friedlicher Weise für die Unabhängigkeit Tibets engagiert hatten. Einige werden ohne Anklageerhebung oder Gerichtsverfahren festgehalten, während andere nach unfairen Prozessen verhängte langjährige Freihatsstrafen verbüßen. Viele politische Gefangene haben Folterungen erleiden müssen.

Im letzten Jahrzehnt haben die chinesischen Behörden Tausende Menschen in Haft nehmen lassen, die sich zu kleinen politischen Gruppen zusammengefunden oder ihre Überzeugungen offen vertreten hatten. Im Prinzip werden die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit den Bürgern Chinas per Verfassung garantiert, andere Bestimmungen dagegen ahnden die Wahrnehmung dieser Rechte mit Freiheitsstrafen oder Verwaltungshaft.

1994 verhängte Bestimmungen schränkten die Grundfreiheiten der Bürger weiter ein, und die Repression nahm noch zu. Mit neuen Maßnahmen suchten die Behörden in Tibet religiöse Aktivitäten weiter einzugrenzen und Unabhängigkeitsbestrebungen zu unterdrückn.

Acht Jahre für ein Protestlied

Im Mai 1992 wurde in Lhasa, der Hauptstadt der Autonomen Region Tibet, eine Gruppe von Nonnen aus dem Kloster Toelung Nyen verhaftet, weil sie an einer Demonstration für die Unabhängigkeit Tibets teilgenommen hatten. Zu den Nonnen zählte auch die 25jährige Ngawang Choekyi, die zu fünf Jahren Freiheitsentzug verurteilt und ins Gefängnis von Drapchi eingewiesen wurde.

Im Drapchi-Gefaengnis inhaftierte tibetische Nonnen (c) TIN

Seit ihrer Verurteilung sind zum ursprünglichen Strafmaß noch weitere acht Jahre hinzugekommen. 1993 mußten sie und 13 andere Nonnen sich erneut vor Gericht verantworten, weil sie im Gefängnis Lieder für die Unabhängigkeit komponiert und auf Band aufgenommen hatten. Sollte Ngawang Choekyi ihre Strafe bis zum Ende abbüßen müssen, wird sie erstim Jahre 2005 wieder in Freiheit sein.

Die Nonnen hatten ihre Lieder auf einem in das Gefängnis eingeschmuggelten Kassettenrecorder aufgenommen. Das Band war anschließend heimlich in Tibet verbreitet worden. Daruaf ist zu hören, wie die 14 Nonnen ihre Namen nennen und ihren Freunden und Anhängern ein Lied oder Gedicht widmen. "Euch dort draußen, die Ihr für uns im Gefängnis alles getan habt, was möglich war, Euch danken wir zutiefst. Wir werden Euch nie vergessen", singt eine der Nonnen. "Wir werden geschlagen und brutal behandelt", singt eine andere, "aber das wird an der Standhaftigkeit des tibetischen Volkes niemals etwas ändern."

Offenbar haben die chinesischen Behörden die Weitergabe der Bänder als "Verbreitung konterrevolutionärer Propaganda gewertet, ein Tatbestand, der gewöhnlich mit einer Höchststrafe von fünf Jahren Freiheitsentzug geahndet wird. Die Strafe kann allerdings auch höher ausfallen, wenn es sich nach Auffassung der Behörden bei den Angeklagten um "Rädelsführer" handelt.

Bei Rund einem Drittel aller nach Kenntnis von amnesty international in Tibet inhaftierten politischen Gefangenen handelt es sich um Frauen. Berichten zufolge hat sich die Zahl der aus politischen Gründen inhaftierten Frauen in den letzten drei Jahren verdreifacht. Während sich 1991 noch 23 Frauen im Gefängnis von Drapchi befanden, waren es 1994 bereits 68. Von zwei Ausnahmen abgesehen, handelt es sich ausschließlich um Nonnen, die bei kleinen Unabhängigkeitsdemonstrationen festgenommen worden waren.

Der hier dokumentierte Fall von Ngawang Choekyi ist nur ein Beispiel für Menschenrechtsverletzungen, wie sie Tausende Menschen in china gleichermaßen erleiden müssen. Indem Sie sich für Ngawang Choekyi einsetzen, helfen Sie uns dabei, den Menschenrechtsverletzungen in China entgegenzutreten.

Was Sie tun können

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Verantwortlich für diese Seite: Robert Danzmayr und Guido Gabriel Letztes Update: 15. März 1996
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