Wird ein Mensch von staatlichen Organen festgenommen, die Inhaftierung jedoch nicht bestätigt wird
und jede Information über Schicksal und Verbleib des Opfers fehlt, spricht man von "Verschwindenlassen".
Für die "Verschwundenen" und ihre Familien bedeutet diese schwere Form der Menschenrechtsverletzung
unermeßliches Leid. Die Opfer werden von einem auf den anderen Tag aus ihrer Umgebung gerissen und dem
Scutz der Gesetze entzogen. Häufig müssen sie Folterungen erleiden; viele tauchen niemals wieder auf.
Die Familien werden in quälender Ungewißheit über den Verbleib ihrer "verschwundenen" Angehörigen
gelassen. Sie wissen nicht, ob die geliebte Person getötet worden ist oder noch lebt.
Die Vereinten Nationen haben das "Verschwindenlassen"als schwere Menschenrechtsverletzung verurteilt und die systematische
Praxis des "Verschwindenlassens" als Verbrechen gegen die Menschlichkeit bezeichnet. Doch noch immer "verschwinden"
Jahr für Jahr weltweit Tausende von Menschen; die Zahl derjenigen, über deren Verbleib neimals Rechenschaft
abgelegt worden ist, hat eine unvorstellbare Größenordnung erreicht. Es muß unverzüglich gehandelt
werden, um weitere Fälle vn "Verschwindenlassen" zu verhindern, das Schicksal der bislang "Verschwundenen"
aufzuklären und die dafür Verantwortlichenvor Gericht zu stellen und zur Rechenschaft zu ziehen.
amnesty international ruft alle Regierungen auf, das nachfolgende 14-Punkte Programm zur Verhütung von
"Verschwindenlassen" in die Tat umzusetzen.Sie lädt alle betroffenen Personen und Organisationen ein,
dieses Programm zu unterstützen und voranzutreiben. Wenn die Regierungen die vorgeschlagenen Maßnahmen
in ihrer Gesamtheit ergreifen, setzen sie damit ein Zeichen, daß sie gewillt sind, das "Verschwindenlassen"
von Menschen zu unterbinden und für die weltweite Beendigung dieser menschenrechtsverletzenden Praxis
einzutreten.
Neben den 14 Punkten führt dieser Text auch relevante Quellen in internationalen Menschenrechtsinstrumenten an.
Siehe dazu die Erlklärung der Abkürzungen.