So geben Sie Websites an, die sich andere Person immer oder nie ansehen dürfen

  1. Klicken Sie auf Start, zeigen Sie auf Einstellungen, und klicken Sie dann auf Systemsteuerung.
  2. Doppelklicken Sie auf das Symbol Internet.
  3. Klicken Sie auf die Registerkarte Inhalt.
  4. Klicken Sie im Bereich Inhaltsratgeber auf Aktivieren.

    Falls der Inhaltsratgeber bereits aktiviert ist, klicken Sie auf Einstellungen, und geben Sie dann das Supervisor-Kennwort ein.

  5. Klicken Sie auf die Registerkarte Gebilligte Sites, geben Sie die Internetadresse (URL) einer Website ein, und wählen Sie dann auf, ob andere Personen immer oder nie Zugriff auf die Site haben sollen.

    Wiederholen Sie diesen Vorgang für jede Website, für die der Zugriff festgelegt werden soll.

Siehe auch

Verwenden des Inhaltsratgebers zur Kontrolle des Zugriffs

Aktivieren des Inhaltsratgebers und Festlegen von Einschränkungen

Zulassen der Anzeige eingeschränkter oder unbewerteter Inhalte