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Der Mediaplex Sampler - Die 6 von Plex
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1991-12-31
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15KB
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239 lines
Die Steuertips unterteilen sich wie folgt für Eigengenutzete und
Fremdvermietete Objekte: (STAND: JANUAR 92 - Keine Haftung !)
I Eigengenutzte Objekte - AKTUELLES RECHT
II Eigengenutzte Objekte - ALTES RECHT
III Vermietete Objekte
IV Gewerbeimmobilien
V Sonderabschreibung für Sanierungsgebiete/Denkmale
VI Sonderregelung für Berlin
┌───────────────────────────┐
│ S T E U E R T I P S │
└───────────────────────────┘
┌────────────────────────────────────────────────────────────────┐
│ Eigengenutzte Objekte - AKTUELLES RECHT │
└─────────────────────────────────────═══════════════────────────┘
│ Art der Förderung
─────────────────────────────────┬────────────────────────────────
- 1 - │
Kauf/Fertigstellung nach dem │Grundförderung nach
1.1.87 │ 10e EStG
Bemessungsgrundlage │Anschaffungskosten/Herstellungs-
│kosten + 50% der Grundstückskst.
Förderungsumfang │4 Jahre 6% + 4 Jahre 5% wie
│Sonderausgaben bis max.
│330.000.- DM
│
- 2 - │3 Jahre lang 12000.- Hypotheken
│zinsen anrechenbar
│
- 3 - │
Baukindergeld │DM 1000.- von der Steuerschuld
│je Kind für die Dauer der Grund-
│förderung nach 34(bis 31.12.89
│DM 600.- je Kind)
Werbungskosten vor Bezug │volle Abzugsmöglichkeit
" nach Bezug │nicht abzugsfähig
Freibetrag │Eintragung eines Freibetrages
│auf der Lohnsteuerkarte mittles
│LSt 1 und LSt 3 D für Grundförd-
│-erung und das Baukindergeld
│(DM 3000.- je Kind) möglich.
- 4 - │
Zusätzliche Möglichkeiten │- Verteilung der Afa innerhalb
│ der ersten 4 Jahre.
│- nachträgliche Anschaffungs/
│ Herstellungskosten soll voll
│ im nachhinein absetzbar, wenn
│ der Höchstbetrag von 330.000.-
│ nicht voll ausgenutzt wurde
│- Sonderafa nach 82a für be-
│ stimmte Aufwendungen möglich.
│- Objektbeschränkung, aber Über-
│ tragung auf Folgeobjekt mög-
│ lich.
Objektbeschränkung │- Grundförderung ist beschränkt
│ auf 1 Objekt je Steuer-
│ pflichtigen.
│ Eheleute können 2 Objekte
│ nutzen (nicht gleichzeitig !).
│- 7b wird angerechnet (Stichtag
│ 1.1.1965
┌────────────────────────────────────────────────────────────────┐
│ Eigengenutzte Objekte - ALTES RECHT │
└─────────────────────────────────────────═══════════────────────┘
│ Art der Förderung
─────────────────────────────────┬────────────────────────────────
Kauf Fertigstellung vor dem │Nutzungswertbesteuereung nach
1.1.87 │21a EStG mit 1,4% des Einheits-
│wertes
│
Bemessungsgrundlage │Anschaffungs/Herstellungskosten
│des Gebäudes max bis 200.000.-DM
│für EFH/ETW .
│Max bis 250.000.-DM für 2FH
│
Förderungsmittel │8 Jahre 5% nach 7b EStG.
│
Übergangsregelung │jetzt unverändert,nur als Sonder
│ausgabe nach 10e EStG
│
Sonderregelung 2FH │- die DM 250.000.- übersteigen-
│ den Gebäudekosten können
│ linear nach 7.4EStG mit 2%
│ abgeschrieben werden.
│- Restwertafa ist nach 8 Jahren
│ bei Teilvermietung . 40 Jahre
│ 2,5% des Restwertes.
│- oder alternativ:Alle Baukosten
│ können degressiv nach 7.5
│ EStG wie folgt abgeschrieben
│ werden:
│ 8 Jahre 5 %
│ 6 Jahre 2,5 %
│ 30 Jahre 1,25 %
│
Baukindergeld │- 600.- DM von der Steuerschuld
│ ab 2.Kind in Verbindung mit
│ 7b AfA
│
Werbungskosten vor Bezug │volle Abzugsmöglichkeit
" nach Bezug │bei selbstgenutzten EFH/ETW nur
│bis zu 1,4% des Einheitswertes.
│Bei 2FH voll abzugsfähig
Miete │- fiktiver Mietwert bei Eigen-
│ nutzung mit 1,4% des Einheits-
│ wertes.
│- bei Teilvermietung Einkünfte
│ V und V für eigengenutzte
│ Wohnung wird entsprechender
│ Mietwert versteuert.
│
Freibetrag │- Eintragung Freibetrag nur in
│ Verbindung mit 7b möglich.
│
Sonderafa │- nach 82a EStDV für bestimmte
│ Aufwendungen (Heizung)10 Jahre
│ mit 10 %.
│
Übergangsregelung │Die Nutzungswertbesteuerung ist
│gültig bis 31.12.98. Wechselmög-
│lichkeiten jederzeit aber dann
│unwiderruflich.
┌────────────────────────────────────────────────────────────────┐
│ Vermietete Objekte │
│ ZUM ZEITPUNKT DER ANSCHAFFUNG BEREITS ÄLTER ALS EIN JAHR │
└────════════════════════════════════════════════════════════────┘
│ Art der Förderung
─────────────────────────────────┬────────────────────────────────
Fertigstellung │lineare AfA nach 7.4 EStG
vor dem 1.1.25 │40 Jahre 2,5 %
nach dem 31.12.24 │lineare AfA nach 7.4 EStG
│50 Jahre 2 %
│
Bemessungsgrundlage │Gebäüdekosten
│
Begünstigter │Erwerber
│
Nutzung der AfA │zeitanteilig (volle Monate)
│
Förderungsumfang │keine Objektbeschränkung
│
Werbungskosten │voll abzugsfähig
│
Mieten │sind als Einnahmen zu versteuern
│
Sonderregelung │vermietete EFH/ETW und EFH mit
│Einliegerwohnung
Sonderafa │82a EStDV wegen bestimmter An-
│lagen und Einrichtung möglich
┌─────────────────────────────────────────────────────────────────┐
│ Vermietete Objekte │
│ ALS BAUHERR ODER ERWERBER IM JAHR DER FERTIGSTELLUNG │
│ ( der Vorbesitzer darf nicht abgeschrieben haben ) │
└──────═════════════════════════════════════════════════════──────┘
│ Art der Förderung
─────────────────────────────────┬────────────────────────────────
vor dem 30.07.81 │degr. AfA nach 7.5 EStG
│12 Jahre 3,5 %
│20 Jahre 2 %
│18 Jahre 1 %
│
nach dem 29.07.81 │ 8 Jahre 5 %
│ 6 Jahre 2,5 %
│36 Jahre 1,25 %
│
nach dem 29.02.89 │ 4 Jahre 7 %
│ 6 Jahre 5 %
│24 Jahre 1,25 %
│
Bemessungsgrundlage │Gebäudeherstellungskosten
│
Begünstigter │Bauherr/Erwerber im Jahr der
│Fertigstellung
│
Föderungsumfang │keine Objektbeschränkung
│
Nutzung der AfA │voll (nicht zeitanteilig)
│
Werbungskosten │voll abzugsfähig
│
Mieten │als Einnahmen zu versteuern
Sonderregelungen │
Bauantrag nach 2.10.89 │erhöhte AfA 7c EStG:5 Jahre 20%
│
Bemessungsgrundlage │Herstellungskosten max 60.000.-
│je Wohnung, darüber hinaus
│lineare AfA von 2%.
│
Begünstigte Objekte │Neugeschaffene Mietwohnung in
│bereits bestehenden Gebäuden
│
Vorraussetzung │Fremdvermietung innerhalb des
│5-jährigen Begünstigungszeitraum
│Vermietung an nahe Angehörige
│möglich.
│
Förderungsziel │Dachgeschoßausbauten, Anbauten
│und Umbauten von bislang gewerbl
│oder landwirtschaftlich genutzen
│Räumlichkeiten zu Wohnzwecken.
│
Bauantrag nach dem 1.3.89 oder │Absetzung von Wohnungen mit
im Jahr der Fertigstellung │Sozialbindung 7k EStG
│ 5 Jahre 10 %
│ 5 Jahre 5 %
│30 Jahre 0,5 %
│
Bemessungsgrundlage │Herstellungskosten
│
Fertigstellung │bis 1.1.93
│
Sozialbindung │Vermietung nur gegen Wohnbe-
│rechtigungsschein un zu vor-
│geschriebenen Höchstmieten für
│mindestens 10 Jahre
┌────────────────────────────────────────────────────────────────┐
│ Gewerbeimmobilien │
│ VORRAUSSETZUNG: ZUGEHÖRIGKEIT ZU EINEM BETRIEBSVERMÖGEN │
└────═══════════════════════════════════════════════════════─────┘
│ Art der Förderung
─────────────────────────────────┬────────────────────────────────
Baugenehmigung vor dem 1.1.25 │Lineare AfA 7.4 Nr.2b EStG
│40 Jahre 2,5 %
│
nach dem 31.12.24 │Lineare AfA 7.4 Nr.2a EStG
│50 Jahre 2 %
│
nach dem 31.3.85 │Lineare AfA 7.4 Nr.1 EStG
│25 Jahre 4 %
│
Vorraussetzung │nicht Wohnzwecken dienend
Wegen Platzmangel auf der Sharewarediskette - STEUERTIPS ENDE !
Die gesamte Information von STEUERTIPS finden Sie auf der Voll-
version !