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1992-09-01
|
32KB
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727 lines
__________________________________________________________________
Aus FINANZ-BERATER: Hypothekenzinsurteil des BGH vom 24.
November 1988
__________________________________________________________________
Anwenderhandbuch für Hypothekenzinsurteil
Urheberrechtsschutz
Alle Rechte an Buch und Programm liegen bei Wichmann Software. Ohne
schriftliche Erlaubnis darf kein Teil des Werkes in irgendeiner Form
vervielfältigt werden. Es ist lediglich erlaubt, eine Kopie der Disketten
für Zwecke der eigenen Datensicherung zu erstellen.
Nutzungsbedingungen
Mit dem Erwerb der Software wird dem Erwerber ein einfaches, zeitlich
unbegrenztes Recht zur Nutzung auf einem einzigen Computersystem
eingeräumt. Das Nutzungsrecht erstreckt sich ausschließlich auf den
Erwerber und kann ohne meine Zustimmung nicht auf Dritte übertragen
werden.
Verfasser und Vertreiber übernehmen keinerlei Garantie für die
Fehlerfreiheit des Programms oder die Verwendungsfähigkeit zu einem
bestimmten Zweck. Jede Haftung für direkte, indirekte, verursachte oder
gefolgte Schäden, die durch die Verwendung des Programms entstehen können,
ist ausgeschlossen.
Wichmann Software, Rombergstraße 17, 2000 Hamburg 20.
Aus Finanz-Berater: Hypothekenzinsurteil des BGH vom 24.11.1988
Seite II
Aus Finanz-Berater: Hypothekenzinsurteil des BGH vom 24.11.1988
Seite III
Inhaltsverzeichnis
1 Hypthekendarlehen: "Wieviel Geld bekomme ich zurück?"........3
2 Checkliste: "Prüfung der Voraussetzungen" ...................3
3 Checkliste: "Wie Sie vorgehen" ...............................4
4 Checkliste: "Noch offene Punkte"
4.1 Verjährung .............................................4
4.2 Bausparverträge ........................................4
4.3 Zinsberechnung auch unwirksam? .........................5
4.4 Nachträgliche Änderung der Zinsberechnung ..............5
5 Ergebnisse ..................................................5
6 Erläuterungen zu den erforderlichen Vorgaben ................6
7 Musterbrief für Ihr Schreiben an die Bank ...................7
8 Anhang mit Anwenderbeispielen
Aus Finanz-Berater: Hypothekenzinsurteil des BGH vom 24.11.1988
Seite IV
1. Hypothekendarlehen: "Wieviel Geld bekomme ich zurück?"
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinen Urteilen vom 24.11.1988 die
Tilgungsklausel in bestimmten Hypothekendarlehensverträgen für nichtig
erklärt.
Diese höchstrichterliche Rechtsprechung führt dazu, daß hunderttausende,
vielleicht sogar Millionen von Bundesbürgern einen Erstattungsanspruch für
zuviel gezahlte Hypothekenzinsen an ihre Bank, Sparkasse oder Versicherung
haben.
Doch: Ist es schon kompliziert, festzustellen, ob das eigene Darlehen
unter die BGH-Rechtsprechung fällt oder nicht, so ist die Berechnung des
Erstattungsanspruches selbst für den Fachmann keine leichte Aufgabe.
Ob Mathematiker, Rechtsanwalt, Steuerberater, Gewerbetreibender oder
Privatperson; jeder Laie kann mit diesem Programm kontrollieren, ob und
wieviel Geld er von der Bank zurückbekommt. Kein Ausfüllen eines
Fragebogens, keine Darlegung der persönlichen Finanzsituation an Dritte,
sondern unabhängige Berechnung des Anspruches, wann immer Sie wollen.
Mit dem Programmteil "Hypothekenzinsurteil des BGH" stellen Sie fest, ob
auch Sie
1. einen Erstattungsanspruch an Ihr Kreditinstitut haben und
2. wie hoch Ihr Anspruch in Mark und Pfennig ist.
2. Checkliste "Prüfung der Voraussetzungen"
Einen Erstattungsanspruch haben nach dem Urteil Kreditnehmer, bei denen
jede der folgenden fünf Voraussetzungen zutrifft.
1. Es handelt sich um ein Hypothekendarlehen oder einen sonstigen
grundpfandrechtlich gesicherten Kredit.
2. Der Darlehensvertrag ist nach dem 1.4.1977 und vor dem 1.9.1985
abgeschlossen worden.
Anm.: Auch Verträge mit einem früheren Datum fallen hierunter, wenn
nach dem 1. April 1977 Änderungen (z.B. neue Zinskonditionen)
vereinbart worden sind.
3. Bei Vertragsabschluß fehlten die Angaben des effektiven Jahreszinses
und des Tilgungsplanes.
Anm.: Es kommt darauf an, ob der effektive Jahreszins nach der
Preisangabenverordnung korrekt angegeben worden ist. So besteht auch
ein Erstattungsanspruch, wenn nach dem 1.9.1985 abgeschlossene Verträge
keinen oder einen falschen Jahreszins beinhalten.
Ein Tilgungsplan muß Ihnen vorher oder spätestens bei der Unterschrift
unter den Darlehensvertrag vorgelegen haben. In vielen Fällen haben die
Aus Finanz-Berater: Hypothekenzinsurteil des BGH vom 24.11.1988
Seite V
Kreditinstitute den Tilgungsplan jedoch erst nachträglich versandt. Damit
ist die vom BGH geforderte Transparenz nicht mehr gewährleistet.
4. Tilgungsbeiträge sind in monatlichen, viertel- oder halbjährlichen
Raten geleistet worden.
Aus Finanz-Berater: Hypothekenzinsurteil des BGH vom 24.11.1988
Seite VI
5. Im Hypothekendarlehensvertrag ist eine Tilgungsverrechnungsklausel
enthalten, deren zinssteigernde Wirkung für den Darlehensnehmer nicht
hinreichend deutlich erkennbar ist.
Anm.: Beispiele für den Wortlaut solcher Klauseln:
Beispiel 1: Die Jahresleistung ist in vierteljährigen Teilbeträgen zu
entrichten. Die Berechnung der Jahreszinsen erfolgt nach dem jeweiligen
Stand des Kapitals am Schluß des vergangenen Kalenderjahres.
Beispiel 2: Die in der Jahresleistung enthaltenen Zinsen werden jeweils
nach dem Stand des Kapitals am Schluß des vergangenen Tilgungsjahres
berechnet. Die Leistungen sind in monatlichen Teilbeträgen zu entrichten.
Die Praxis der verspäteten Tilgungsverechnung hat der BGH nicht
grundsätzlich verworfen, sondern nur die Formularklausel für unwirksam
erklärt.
3. Checkliste: "Wie Sie vorgehen"
1. Prüfen Sie Ihre Darlehensverträge nach den fünf Voraussetzungen.
2. Berechnen Sie Ihren Zinserstattungsanspruch.
3. Schreiben Sie Ihrem Kreditinstitut ( siehe auch Musterbrief im ASCII-
Format). Diesen Musterbrief können Sie mit jedem
Textverarbeitungsprogramm laden.
4. Checkliste: "Noch offene Punkte"
4.1. Verjährung
Die Frage der Verjährung hatte der BGH in seinem Urteil vom 24.11.1988
nicht angesprochen. Die Bankenvertreter sprachen von einer 4jährigen
Verjährungsfrist, während die Verbraucherjuristen von einer 30jährigen
Verjährungsfrist ausgingen. Jetzt ist auch dieser Punkt vom BGH
entschieden worden. Es gilt die 30jährige Verjährungsfrist. Jeder
Kreditnehmer kann daher seine Ansprüche geltend machen, ohne daß
Verjährung eingetreten ist. Bei Krediten, die noch nicht voll
zurückgezahlt worden sind (noch laufende Kredite), sollte aber nur mit
festgestellten oder mit der Bank vereinbarten Erstattungsansprüchen
aufgerechnet werden.
Der Eintritt der Verjährung kann grundsätzlich nur durch gerichtliche
Maßnahmen (Mahnbescheid, Klageerhebung) verhindert werden. Gerichtliche
Schritte sind nicht erforderlich, wenn das Kreditinstitut auf die Einrede
der Verjährung verzichtet. Bei einer 30jährigen Verjährungsfrist handelt
es sich aber nur um Theorie.
4.2. Bausparverträge
Aus Finanz-Berater: Hypothekenzinsurteil des BGH vom 24.11.1988
Seite VII
Der BGH-Entscheidung lag kein Vertrag mit einer Bausparkasse zugrunde.
Bausparkassen erkennen daher einen Anspruch ihrer Kunden nicht an. Aber
auch an dieser Front gibt es Erfreuliches zu berichten. In einem
Musterprozeß zur Zinsklausel bei Bausparverträgen hat ein
Verbraucherverband vor dem Landgericht Berlin bereits Recht erhalten. Das
Landgericht Berlin (Az. 26071/88 vom 13.7.1988) hat die Zinsklausel für
unwirksam erklärt. Allerdings ist der Ausgang noch offen, weil das
Verfahren jetzt beim Kammergericht anhängig ist.
Empfehlung:
Auch bei Bausparverträgen sollten Sie Ihre Ansprüche geltend machen und
von den Bausparkassen fordern, daß sie schriftlich auf die Einrede der
Verjährung verzichten. Sie können dann in Ruhe die gerichtlichen
Entscheidungen abwarten. Wird Ihnen von den Bausparkassen eine solche
Verzichtserklärung verweigert, so können Sie rechtlich die Verjährung nur
durch gerichtliche Maßnahmen (Mahnbescheid, Klage) verhindern.
3. Zinsberechnung auch unwirksam?
Gegenstand der BGH-Entscheidung war lediglich die Tilgungsverrechnung.
Offen bleibt, zu welchem Zeitpunkt die Zinsen 4.für den Kredit zu
berechnen sind. Es ist fraglich, ob nicht auch die Praxis der
Zinsberechnung der Kreditinstitute unwirksam ist. Sind nämlich die
Zinssätze vertraglich für die Jahresschuld angegeben, so kommt es zu einer
heimlichen Zinserhöhung, wenn der Hypothekennehmer mehrere Raten pro Jahr
zahlt.
Bankenvertreter tun sich vor Gericht mit ihren "vernebelten
Preiserhöhungen" schwer. Nach der Unwirksamkeit der Formularklausel für
Tilgungsverrechnungen und der Pflicht zur sofortigen Wertstellung bei
Bareinzahlungen auf Privatkonten, könnten die Kreditinstitute zu noch mehr
Offenheit gezwungen werden. Da die Richter anscheinend die Scheu vor der
Finanzmathematik abgelegt haben, bestehen nicht unberechtigte Chancen, daß
auch die Zinsberechnung nach der "Sparbuchmethode" vor Gericht
durchsetzbar ist. Hypothekenschuldner können sich dann ein zweites Mal
freuen. Wer jetzt wissen möchte, wie hoch sein Anspruch bei Änderung der
Zinsberechnung ist, kann die finanziellen Auswirkungen bei
unterschiedlichen Zins- und Tilgungsberechnungen im Programmteil
"Annuitätisches Darlehen" berechnen.
4.4. Nachträgliche Änderung der Zinsberechnung
Die meisten Kreditinstitute legen bei der Berechnung des
Erstattungsanspruches geänderte Zinsberechnungen zugrunde. Das bedeutet,
daß bei einem in Quartalsraten zu tilgenden Darlehen mit ursprünglich
jährlicher Zins- und Tilgungsverrechnung nicht nur die vierteljährlichen
Tilgungsraten berücksichtigt, sondern auch nun alle drei Monate die Zinsen
der Restschuld zugeschlagen werden.
Eine solche Auslegung ist zulässig, weil der BGH nicht entschieden hat,
wie die Kreditinstitute den Erstattungsbetrag zu berechnen haben, sondern
nur, daß eine sofortige Verrechnung eingehender Tilgungsbeträge erfolgen
muß. Weil die meisten Kreditinstitute, sofern sie überhaupt freiwillig
eine Neuberechnung anstellen, auch die Zinsberechnung umstellen, wird der
Zinserstattungsanspruch auch auf dieser Grundlage berechnet.
Aus Finanz-Berater: Hypothekenzinsurteil des BGH vom 24.11.1988
Seite VIII
Im Programmteil "Annuitätisches Darlehen" kann jedoch für weitergehende
Analysezwecke jede beliebige Kombination von Zins- und Tilgungsverrechnung
gewählt werden.
5. Ergebnisse
Das Programm liefert Ihnen die folgenden Ergebnisse:
1. Ihren Erstattungsanspruch an die Bank auf Mark und Pfennig.
2. Die berechnete Laufzeit nach Zinstagen
Besteht kein Erstattungsanspruch, so wird in einer zunächst unsichtbaren
Kommentarzeile die Begründung gegeben. Ein Anspruch besteht immer dann
nicht, wenn ein Anspruch von "Null DM" als Ergebnis gezeigt wird. Weil die
meisten Kreditinstitute, sofern sie überhaupt freiwillig eine
Neuberechnung anstellen, auch die Zinsberechnung umstellen, wird der
Zinserstattungsanspruch auch auf dieser Grundlage berechnet. Im
Programmteil "Annuitätisches Darlehen" kann jedoch für weitergehende
Analysezwecke jede beliebige Kombination von Zins- und Tilgungsverrechnung
gewählt werden.
Eine Zinskalenderfunktion spiegelt die Laufzeit in Jahren und Tagen auf
der Basis von 360 Zinstagen pro Jahr wider. Sie können so datumsabhängige
Eingaben mit Zeiträumen vergleichen. Falls Sie es wünschen, sind auch
einfache Zinstageberechnungen durchführbar.
6. Erläuterungen zu den erforderlichen Vorgaben
Darlehensbeginn
Der Darlehensvertrag muß nach dem 1.4.1977 und vor dem 1.9.1985
abgeschlossen worden sein. Liegt der Vertragsabschluß außerhalb dieses
Zeitraumes, besteht kein Erstattungsanspruch.
Das Datum ist in der Form TT.MM.JJJJ einzutragen.
Beispiel: 1. Januar 84 als 01.01.1984
Darlehensende
Je nach Wunsch kann das Ablaufdatum des Vertrages oder auch ein beliebiges
Datum für individuelle Berechnungen verwendet werden. Durch die Verwendung
von datumsabhängigen Vorgaben statt Jahren ist jede Laufzeitberechnung
möglich.
Das Datum ist in der Form TT.MM.JJJJ einzutragen.
Beispiel: 1. Januar 84 als 01.01.1984
Aus Finanz-Berater: Hypothekenzinsurteil des BGH vom 24.11.1988
Seite IX
Darlehnssumme
Die Darlehnssumme wird zur Berechnung der Jahrestilgungsrate benötigt,
wenn ein Tilgungsprozentsatz (bis zu 50 %) in das Feld "1.
Jahrestilgungsrate oder %" eingetragen wird.
Nominalzinssatz
Es ist der Jahresnominalzinssatz einzutragen und nicht der Effektivzins.
In den internen Berechnungen werden alle vorgegebenen Dezimalstellen
verarbeitet. Aus optischen Gründen werden jedoch nur vier Stellen nach dem
Komma auf dem Bildschirm angezeigt.
1. Jahrestilgungsrate oder %
In diesem Feld sind die zwei folgenden Eingaben möglich:
1. die Summe der im ersten Jahr geleisteten Tilgungsbeträge in DM. (Bitte
nicht verwechseln mit der Summe der Annuitätszahlungen, weil hierin auch
die Zinsanteile enthalten sind).
2. die im ersten Jahr zugrundegelegte Tilgungsrate in Prozent.
Damit das Programm zwischen den beiden unterschiedlichen Eingaben
unterscheiden kann, gilt folgende Regelung:
Wird eine Zahl > 0 bis max. 50 eingetragen, so wird dieser Eingabewert als
Tilgungsprozentsatz akzeptiert.
Eine Eingabe > 50 wird als Jahrestilgungsbetrag in DM angenommen.
Aus Finanz-Berater: Hypothekenzinsurteil des BGH vom 24.11.1988
Seite X
Tilgungsraten pro Jahr
Voraussetzung für eine Erstattung ist, daß die Tilgungsbeiträge in
monatlichen, viertel- oder halbjährlichen Raten geleistet worden sind.
Bei monatlicher Zahlungsweise ist 12, bei vierteljährlichen Raten 4, bei
halbjährlichen Raten 2 und bei Jahreszahlungen 1 einzugeben.
__________________________________________________________________
7. Musterbrief für Ihr Schreiben an die Bank
Auf der Diskette ist eine Textdatei mit dem Dateinamen BRIEF.TXT
enthalten. Diese Datei können Sie mit jedem Textverarbeitungsprogramm
laden und weiterverarbeiten. Der nachstehende Text ist der Inhalt der
Textdatei BRIEF.TXT.
Absender .... Ort, Datum....
..........
......
.......
..........
.........
Kreditvertrag Nr. ...
.............
Sehr geehrte Damen und Herren,
Aufgrund der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH-Urteile vom
24.11.1988; III ZR 188 und 156/87) begehre ich eine Neuberechnung o.a.
Kreditverträge auf der Grundlage einer sofortigen Tilgungsverrechnung.
Ich bitte Sie, mir die zuviel gezahlten Zinsen innerhalb von 30 Tagen,
also bis zum ... zurückzuzahlen oder zur Tilgung zu verwenden. Nach Ablauf
dieser Frist behalte ich mir weitere Maßnahmen, gegebenenfalls auch
gerichtlichliche Schritte, vor.
Da der BGH jetzt auch entschieden hat, daß die 30jährige Verjährungsfrist
zum Tragen kommt, kann ich die mögliche Einrede einer Verjährung nicht
akzeptieren. Ich gehe auch davon aus, daß künftige Zahlungen sofort nach
Zahlungseingang als Tilgung verechnet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Aus Finanz-Berater: Hypothekenzinsurteil des BGH vom 24.11.1988
Seite XI
8 Anhang mit Anwendungsbeispielen
8.1 Loesung mit Programm "Hypothekenzinsurteil des BGH"
Beispiel 1:
Ein Darlehen ueber DM 100.000 hat eine Laufzeit von fuenf Jahren vom
1.1.1984 bis zum 31.12.1988. Der Nominalzinssatz betrug 9 Prozent und
der Anfangstilgungssatz 1 Prozent. Die Tilgungsraten waren monatlich zu
entrichten. Im Vertrag war eine jaehrliche Zins- und Tilgungsverrechnung
vereinbart worden. Wie hoch ist der Zinserstattungsanspruch?
+------------------------------------------------------+
| Darlehensbeginn (TT.MM.JJJJ) 01.01.1984 |
| Darlehensende (TT.MM.JJJJ) 31.12.1988 |
| Darlehenssumme 100.000 |
| Nominalzinssatz 9,0000 |
| 1. Jahrestilgungsrate oder % 1 |
| Tilgungsraten pro Jahr (1,2,4,12) 12 |
+------------------------------------------------------+
+------------------------------------------------------+
| Anspruch an die Bank in DM 300,63 |
| Berechnete Laufzeit 5 Jahre und 0 Tage |
+------------------------------------------------------+
Beispiel 2:
Ein Darlehen ueber DM 300.000 hat eine Laufzeit von 11 Jahren vom
1.1.1978 bis zum 31.12.1988. Der Nominalzinssatz betrug 9 Prozent und
der Anfangstilgungssatz 1 Prozent. Die Tilgungsraten waren monatlich
zu entrichten. Wie hoch ist der Zinserstattungsanspruch?
+------------------------------------------------------+
| Darlehensbeginn (TT.MM.JJJJ) 01.01.1978 |
| Darlehensende (TT.MM.JJJJ) 31.12.1988 |
| Darlehenssumme 300.000 |
| Nominalzinssatz 9,0000 |
| 1. Jahrestilgungsrate oder % 1 |
| Tilgungsraten pro Jahr (1,2,4,12) 12 |
+------------------------------------------------------+
+------------------------------------------------------+
| Anspruch an die Bank in DM 3362,83 |
| Berechnete Laufzeit 11 Jahre und 0 Tage |
+------------------------------------------------------+
Aus Finanz-Berater: Hypothekenzinsurteil des BGH vom 24.11.1988
Seite XII
8.2 Loesung mit Programm "Annuitaetische Darlehen"
Das Programmmodul "Annuitaetische Darlehen" gehoert zum Finanz-Berater
und ist ein Analyse-, Kontroll- und Vergleichsinstrument fuer
annuitaetische Darlehen. Falls Sie nur die Demoversion besitzen, koennen
Sie den Zinssatz nicht veraendern. Als Zinssatz ist dann ein Prozentsatz
von 8 Prozent vorgegeben.
8.2.1 Keine Umstellung der Zinsverrechnung in Beispiel 1:
Kommt das Kreditinstitut der sofortigen Tilgungsverrechnung nach, ohne
daß auch die jaehrliche Zinsverrechnung auf eine monatliche
Zinsverrechnung umgestellt wird, so ergibt sich ein Erstattungsanspruch
in Hoehe von DM 2.469. Recht hoch sind in diesem Fall auch die
Unterschiede im Gesamtaufwand und der gesamten Tilgungszeit.
+---------------------------------------------------------------+
| Vorgaben | Kredit 1 | Kredit 2 | Unterschied |
|---------------------+-------------+-------------+-------------|
| | | | |
| Auszahlung | 100.000 | 100.000 | 0 |
| Disagio | 0 | 0 | 0 |
| Laufzeit | 0 | 0 | 0 |
| Zinssatz | 9 | 9 | 0 |
| Annuitaet | 833,34 | 833,34 | 0 |
| ? Jahr .. | 5 | 5 | 0 |
|---------------------+-------------+-------------+-------------|
| ? Zinsverechnung | 1 | 1 | |
| ? Tilg.-Verrechn. | 1 | 12 | |
| ? Tilgungen | 12 | 12 | |
| Vorgabe Restschuld | 0 | 0 | 0 |
| | | | |
+---------------------------------------------------------------+
+---------------------------------------------------------------+
| Ergebnisse | Kredit 1 | Kredit 2 | Unterschied |
|---------------------+-------------+-------------+-------------|
| Annuitaet | NA | NA | NA |
| Restschuld | 94.015 | 91.546 | (2.469)|
| Laufzeit | 26 J, 258 T | 23 J, 65 T | -3 J, 194 T |
| Effektivzins | 9,441496 | 9 | -0,441496 |
|---------------------+-------------+-------------+-------------|
| gezahlt .. | 50.000 | 50.000 | 0 |
| Zinsen .. | 44.015 | 41.546 | (2.469)|
| Tilgung .. | 5.985 | 8.454 | 2.469 |
| Gebuehren .. | 0 | 0 | 0 |
| Restschuld .. | 94.015 | 91.546 | (2.469)|
|---------------------+-------------+-------------+-------------|
| Schuldsumme | 100.000 | 100.000 | 0 |
| | | | |
| Gesamtaufwand | 267.184 | 231.801 | (35.383)|
| Gebuehren | 0 | 0 | 0 |
+---------------------------------------------------------------+
Aus Finanz-Berater: Hypothekenzinsurteil des BGH vom 24.11.1988
Seite XIII
8.2.2 Anpassung der Zinsverrechnung in Beispiel 1:
Wenn das Kreditinstitut mit der Tilgungsverrechnung auch die
Zinsverrechnung umstellt, ist der Zinserstattungsanspruch weitaus
geringer. In diesem Fall betraegt er nur noch DM 301. Diese Loesung
entspricht dem Ergebnis des Beispiels 1 in Hoehe von DM 300,63 im
Programmteil "Hypothekenzinsurteil des BGH".
+---------------------------------------------------------------+
| Vorgaben | Kredit 1 | Kredit 2 | Unterschied |
|---------------------+-------------+-------------+-------------|
| | | | |
| Auszahlung | 100.000 | 100.000 | 0 |
| Disagio | 0 | 0 | 0 |
| Laufzeit | 0 | 0 | 0 |
| Zinssatz | 9 | 9 | 0 |
| Annuitaet | 833,34 | 833,34 | 0 |
| ? Jahr .. | 5 | 5 | 0 |
|---------------------+-------------+-------------+-------------|
| ? Zinsverechnung | 1 | 12 | |
| ? Tilg.-Verrechn. | 1 | 12 | |
| ? Tilgungen | 12 | 12 | |
| Vorgabe Restschuld | 0 | 0 | 0 |
| | | | |
+---------------------------------------------------------------+
+---------------------------------------------------------------+
| Ergebnisse | Kredit 1 | Kredit 2 | Unterschied |
|---------------------+-------------+-------------+-------------|
| Annuitaet | NA | NA | NA |
| Restschuld | 94.015 | 93.714 | (301)|
| Laufzeit | 26 J, 258 T | 25 J, 244 T | -1 J, 14 T |
| Effektivzins | 9,441496 | 9,388146 | -0,05335 |
|---------------------+-------------+-------------+-------------|
| gezahlt .. | 50.000 | 50.000 | 0 |
| Zinsen .. | 44.015 | 43.715 | (301)|
| Tilgung .. | 5.985 | 6.286 | 301 |
| Gebuehren .. | 0 | 0 | 0 |
| Restschuld .. | 94.015 | 93.714 | (301)|
|---------------------+-------------+-------------+-------------|
| Schuldsumme | 100.000 | 100.000 | 0 |
| | | | |
| Gesamtaufwand | 267.184 | 256.795 | (10.389)|
| Gebuehren | 0 | 0 | 0 |
+---------------------------------------------------------------+
Aus Finanz-Berater: Hypothekenzinsurteil des BGH vom 24.11.1988
Seite XIV
8.2.3 Darstellung der Eingabe- und Ergebnisbereiche
Nachstehend werden zur Vervollstaendigung die Eingabe- und
Ergebnisbereiche zu den Loesungen im Programmteil "Annuitaetische
Darlehen" gezeigt. Wer dieses Programm nicht kennt, fuehlt sich
wahrscheinlich von den vielen Zahlen "erschlagen". Hierin liegt
aber gerade der Vorteil, weil jede Aenderung einschließlich der
Auswirkungen sofort am Bildschirm gezeigt wird. Neben dem
Haupteingabebereich sind fuer spezielle Faelle noch Nebeneingabe-
bereiche vorhanden.
Ausgangssituation in Beispiel 1:
+------------------------------------------------------------------+
| Auszahlung 100.000,00 | ? Zinsverechnung 1 |
| Laufzeit 0 | ? Tilg.-Verrechnung 1 |
| Zinssatz 9,00000 | ? Tilgungen 12 |
| Annuitaet 833,34 | Vorgabe Restschuld 0 |
| ? Jahr .. 5 | |
+------------------------------------------------------------------+
+------------------------------------------------------------------+
| Annuitaet NA | Laufzeit 26 J, 258 T |
| Restschuld 94.014,81 | Effektiv - Zins 9,441496 |
+------------------------------------------------------------------+
+------------------------------------------------------------------+
| gezahlt .. 50.000,40 | Restschuld .. 94.014,81 |
| Zinsen .. 44.015,21 | Schuldsumme 100.000,00 |
| Tilgung .. 5.985,19 | Gesamtaufwand 267.184,16 |
| Gebuehren .. 0,00 | Gebuehren 0,00 |
+------------------------------------------------------------------+
Keine Umstellung der Zinsverrechnung in Beispiel 1:
+------------------------------------------------------------------+
| Auszahlung 100.000,00 | ? Zinsverechnung 1 |
| Laufzeit 0 | ? Tilg.-Verrechnung 12 |
| Zinssatz 9,00000 | ? Tilgungen 12 |
| Annuitaet 833,34 | Vorgabe Restschuld 0 |
| ? Jahr .. 5 | |
+------------------------------------------------------------------+
+------------------------------------------------------------------+
| Annuitaet NA | Laufzeit 23 J, 65 T |
| Restschuld 91.546,10 | Effektiv - Zins 9,00 |
+------------------------------------------------------------------+
+------------------------------------------------------------------+
| gezahlt .. 50.000,40 | Restschuld .. 91.546,10 |
| Zinsen .. 41.546,50 | Schuldsumme 100.000,00 |
| Tilgung .. 8.453,90 | Gesamtaufwand 231.801,37 |
| Gebuehren .. 0,00 | Gebuehren 0,00 |
+------------------------------------------------------------------+
Aus Finanz-Berater: Hypothekenzinsurteil des BGH vom 24.11.1988
Seite XV
Anpassung der Zinsverrechnung in Beispiel 1:
+------------------------------------------------------------------+
| Auszahlung 100.000,00 | ? Zinsverechnung 12 |
| Laufzeit 0 | ? Tilg.-Verrechnung 12 |
| Zinssatz 9,00000 | ? Tilgungen 12 |
| Annuitaet 833,34 | Vorgabe Restschuld 0 |
| ? Jahr .. 5 | |
+------------------------------------------------------------------+
+------------------------------------------------------------------+
| Annuitaet NA | Laufzeit 25 J, 244 T |
| Restschuld 93.714,15 | Effektiv - Zins 9,388146 |
+------------------------------------------------------------------+
+------------------------------------------------------------------+
| gezahlt .. 50.000,40 | Restschuld .. 93.714,15 |
| Zinsen .. 43.714,55 | Schuldsumme 100.000,00 |
| Tilgung .. 6.285,85 | Gesamtaufwand 256.795,03 |
| Gebuehren .. 0,00 | Gebuehren 0,00 |
+------------------------------------------------------------------+