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CD Direkt 1995 #3
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1994-11-10
|
4KB
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61 lines
Lizenzvertrag Liman Literaturmanager Version 2.0
Liman ist erhΣltlich als Shareware- und als lizenzierte Version. Die folgenden Bestimmungen beziehen sich
grundsΣtzlich auf beide Versionen, wenn nicht etwas anderes vermerkt ist.
Dies ist ein rechtsgⁿltiger Vertrag zwischen Ihnen, dem Endanwender, und dem Autor der Software Liman
Literaturmanager (Liman), Herrn Stefan Volck (Autor). Durch Einspielen der Software auf eine Festplatte oder
einem vergleichbaren Speichermedium (Festplatte) in unkomprimierten Zustand erklΣren Sie sich mit den
Bestimmungen dieses Vertrages gebunden. Wenn Sie mit den Bestimmungen dieses Vertrages nicht
einverstanden sind, l÷schen Sie bitte die Software von der Festplatte. Bei einer lizenzierten Kopie geben Sie
bitte alle Unterlagen und Disketten im Originalzustand an die Stelle zurⁿck, an der Sie Liman bezogen haben.
Sie erhalten eine Erstattung des Kaufpreises.
1. EinrΣumung einer Lizenz - Der Autor gewΣhrt Ihnen das Recht, eine Kopie von Liman auf einem einzelnen
Computer oder - bei einer Netzlizenz - in einem Netz (Server oder Peer-to-Peer) zu benutzen. Die Software
wird auf dem Computer benutzt, wenn sie in den temporΣren Speicher (d.h. RAM) oder in einen permanenten
Speicher (z.B. Festplatte oder CD-ROM) dieses Computers installiert wird. Die Nutzung einer Kopie der
Sharewareversion ist auf 30 Tage ab der ersten Nutzung beschrΣnkt. Die Nutzung darf nur durch durch Erwerb
einer Lizenz durch Registrierung ⁿber diesen Zeitraum hinaus fortgesetzt werden. Nach Ablauf des Zeitraumes
von 30 Tagen mu▀, wenn kein Lizenzerwerb durch Registrierung erfolgt, die Software von der Festplatte
entfernt werden. Liman ⁿberwacht die Einhaltung des Zeitraumes von 30 Tagen und weist auf die
▄berschreitung hin. Jeder Versuch, diese Sicherung zu manipulieren, ist unzulΣssig. Bei einer Netzlizenz darf
nur die in der Lizenz gewΣhrte Anzahl Kopien gleichzeitig benutzt werden.
2. Urheberrecht - Liman ist Eigentum des Autors und durch Urheberrechtsgesetze gegen Kopieren geschⁿtzt.
Sie dⁿrfen von der lizenzierten Version lediglich eine Kopie zu Sicherungs- oder Archivierungszwecken
machen und sie lediglich einmal auf einer Festplatte installieren. Die Sharewareversion darf beliebig oft
kostenlos oder gegen eine geringe Kopiergebⁿhr fⁿr den EmpfΣnger weitergegeben werden.
Sie dⁿrfen weder Handbⁿcher noch anderes schriftliches Begleitmaterial zu Liman kopieren. Die Weitergabe
des Registrierungsschlⁿssels oder von Registrierungsdateien ist untersagt.
3. Weitere BeschrΣnkungen - Sie dⁿrfen die Software weder vermieten noch verleihen, aber Sie dⁿrfen die
Rechte des Lizenzvertrages auf Dauer an einen anderen ⁿbertragen, vorausgesetzt, da▀ Sie sΣmtliche
Unterlagen, Dateien und Kopien und der EmpfΣnger sich mit den Bestimmungen dieses Lizenzvertrages
einverstanden erklΣrt. Eine ▄bertragung mu▀ die letzte aktualisierte Version (Update), alle frⁿhreren Versionen
und alle Kopien der Lizenzdatei umfassen. Zurⁿckentwicklung (Reverse Engineering), Dekompilieren und
Entassemblieren von Liman ist nicht gestattet.
BESCHR─NKTE GARANTIE
KEINE GEW─HRLEISTUNG - DER AUTOR SCHLIESST F▄R SICH JEDE GEW─HRLEISTUNG
BEZ▄GLICH LIMAN, DER ZUGEH╓RIGEN HANDB▄CHER UND SCHRIFTLICHEN MATERIALIEN
UND DER BEGLEITENDEN HARDWARE AUS. ES BESTEHT KEINE EXPLIZITE ODER IMPLIZITE
GARANTIE ODER ZUSICHERUNG DER EIGNUNG DER SOFTWARE F▄R EINEN BESTIMMTEN
ZWECK.
KEINE HAFTUNG F▄R FOLGESCH─DEN - WEDER DER AUTOR NOCH DIE LIEFERANTEN DER
SOFTWARE SIND F▄R IRGENDWELCHE SCH─DEN AUS ENTGANGENEM GEWINN,
BETRIEBSUNTERBRECHUNG, VERLUST VON INFORMATIONEN ODER VON DATEN ODER AUS
ANDEREM FINANZIELLEN VERLUST ERSATZPFLICHTIG, DIE AUFGRUND DER BENUTZUNG VON
LIMAN ODER DER UNF─HIGKEIT, LIMAN ZU BENUTZEN, ENTSTEHEN, SELBST WENN DER
AUTOR VON DER M╓GLICHKEIT EINES SOLCHEN SCHADENS UNTERRICHTET WORDEN IST.
AUF JEDEN FALL IST DIE HAFTUNG DES AUTORS AUF DEN BETRAG BESCHR─NKT, DEN SIE
TATS─CHLICH F▄R DAS PRODUKT BEZAHLT HABEN. DIESER AUSSCHLUSS GILT NICHT F▄R
SCH─DEN, DIE DURCH VORSATZ ODER GROBE FAHRL─SSIGKEIT AUF SEITEN DES AUTORS
VERURSACHT WURDEN. EBENFALS BLEIBEN ANSPR▄CHE, DIE AUF UNABDINGBAREN
GESETZLICHEN VORSCHRIFTEN ZUR PRODUKTHAFTUNG BERUHEN, UNBER▄HRT.