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Chaos Computer Club 1997 February
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1997-02-28
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5KB
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123 lines
Online
Entwurfsfassung V 0.3
ONLINE MAGNA CHARTA DER INFORMATIONS- UND
KOMMUNIKATIONSFREIHEIT (Vorbild: Martin Luther)
1. Die Gedanken sind frei. Die Freiheit, Gedanken, Ideen und
Meinungen nicht nur selbst zu haben, sondern auch mit ande-
ren Menschen auszutauschen und in Wort, Schrift und Bild zu
verbreiten, ist ein Menschenrecht (Meinungsfreiheit). Es gilt
~ln~hh~n~rirr von V`~rfA~l~nsr~n weltweit
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Weltbürger könnte zuerst in den Netzen virtuelle Wirklichkeit
werden. Erste Voraussetzung hierfür ist das Menschenrecht auf
ein eigenes ...
er* Nachtrag V 0.3: .... und unab-
hängig von allen UN-
Konventionen, die der Zeit -
bürokratisch - hinterherhinken und
die Entwicklung verpassen.
2. Meinungsfreiheit setzt voraus,
sich auch frei und ungehindert aus
allgemein zugänglichen Quellen
informieren und seine Meinung im
Gedankenaustausch mit anderen
Menschen bilden zu können (Informationsfreiheit). Auch diese
Freiheit ist ein Menschenrecht und gilt weltweit.
3. Mit der Erfindung des Buchdrucks, des Telefons, des
Rundfunks, des Fernsehens und der Computernetzwerke wur-
den neue Möglichkeiten eröffnet, Informationen und
Meinungen schneller und weiter zu verbreiten als vorher.
Telefon und Computernetzwerke erlauben darnberhinaus zeit-
gleichen Informations- und Meinungsaustausch auf
Gegenseitigkeit (bilaterale und multilaterale interaktive
Kommunikation in Echtzeit).
4. Die Freizügigkeit von Menschen, Informationen und
Meinungen über Grenzen hinweg steht jedoch in ständigem
Widerstreit mit Macht- und Marktinteressen Reiche Länder
schalten sich gegen sogenannte Wirtschaftsflachtlinge ab.
Rundfunk- und Fernsehsendungen wurden und werden von
Diktaturen mit Störsendern bekämpft. Und die weltweit freie
Rede in den Computernetzwerken ängstigt China und ...
*er V 0.3: ... u.a. Konzerne wie IBM, Microsoft. CompuServe
oder AOL.
5. Im Informationszeitalter sollten die Grenzen durchlässiger,
die Nationalstaaten weltoffener und die Computernetze gren-
zenlos werden. Die Vision vom freien und mündigen
Die ~nten~cllleit~c'
Nummer 57, Dezember 1996
Jet V 0.3: "VIRTUAL HOME" in offenen Netzen (dazu zaehlt
auch jeder Internet Provider wie CompuServe oder AOL, die
den Zugriff auf offenene Netze über ihre eigene Systeme anbie-
ten).
#er U.a. ist mit dem "RIGHT OF VIRTUAL HOME" das Recht
verbunden auf: - eine private Mailbox für elektronische Post
(RIGHT OF VIRTUAL COMMUNICATION). - ein Recht auf
eine Home Page (auch für "Homeless People", um die verein-
fachte Chance zu erhalten, sich wieder in die Gesellschaft zu
integrieren) Es entspricht dem Abwehrrecht auf
Unverletzlichkeit der Wohnung, ist aber darüberhinaas ein
Teilhaberecht. +** V 0.3: Dafür gelten besondere
Kündigungsbedingungen, z.B. drei Monate bei Nichtzahlung
der "virtuellen Mietvorauszahlung" - das Recht der Anbieter l!!
(zum Schatz gegen Betrüger).
6. Im Internet und kommerziellen Computernetzen wie
CompuServe sollte zweitens sowohl die Meinungsfreiheit als
Abwehrrecht gegen staatliche Bevormundung als auch der
außer- und überstaatliche Grundsatz der freien Rede in den
Netzwerken als ungeschriebene Geschäftsgrundlage gelten
(FREE SPEECH IN THE NETWORKS).
7. Da keine Freiheit grenzenlos sein kann, sollte drittens die
Achtung der Freiheit der anderen User in Computernetzen
zunächst wie bisher in freiwilliger kollektiver Selbstkontrolle
(Netiquette) und notfalls durch abgestufte, rechtsstaatliche
Sanktionen unabhängiger Instanzen durchgesetzt werden
(Netzgerichtsbarkeit). Zensur darf nicht stattfinden.
*~+ KOMMENTAR BISHOP V 0.3: Über ein Netzgericht sollten
wir lange und ausführlich diskutieren - und nach meinen
Gedanken den Punkt rauslassen, da wir uns sonst auf eine juri-
stische Ebene begeben, in der wir uns verlieren. Ich weiß, Wyatt,
daß Ihnen der Punkt am Herzen liegt, aber denken Sie bitte drü-
ber nach.
8. Kommerzielle Computernetze, Internet-Provider und der glo-
bale Markt - wie CompuServe - sollten im Wettbewerb unter-
einander und mit dem Internet die Grundversorgung an freier
Information sicherstellen und die notwendige Infrastruktur vor-
halten, damit Menschen weltweit jederzeit frei und ungehindert
miteinander kommunizieren können.
Die 2nten~clllellber
Nummer 57, Dezember 1996
Magna
,
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