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Chaos Computer Club 1997 February
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1997-02-28
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7KB
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190 lines
Seite 24 Ausgabe 51 Ausgabe 51 Seite 25
_
chen mit einer überhöhten Rechnung vermei-
den will, sollte auf die T-Card verzichten, bzw.
auf die (bis auf 25 1)M) risikolose T-Card 25
zurückgreifen. Auch nach dem 31. Mai lohnt
sich die T-Card noch nur lange Gespräche von
Mobilfunktelefonen ins Festnetz tagsüber. (Je
nach Tarif ab 2 - 7 Minuten.)Vielleicht sollte
man dafür aber auch einfach eine T-Zelle in
Betracht ziehen.
Alles in allem verdanken wir der T mal wie-
der ein schönes Spielzeug.
Noch eine Anmerkung zur Berichterstattung
über die T-Card in der connect dI95. Seite 3:
Keiner der dort beschriebenen Fehler imT-Card-
System hat etwas mit demselben zu tun. Der
Abhörfehler wurde bereits auf dem CCCongress
'94 präsentiert - also noch vor Existenz der T-
Card. Dieser Bug ist ein reiner Vermittlungs-
stellen-Software-Fehler. Auch die weltweiten
kostenlosen Gespräche aus Telefonzellen sind
ein alter Hut und sind schon möglich seit es R-
Gespräche gibt. Hoffentlich wird bei der connect
nicht immer so schlampig recherchiert.
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Du'
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In_
Kohlhaas und Gewaltenteilung:
Opfer zahlen ftir ihr Abhören
Die Tagespresse hat nur ein begrenztes Ver-
ständnis für Probleme des Rechtsstaates. Und
deshalb war als dpa-Meldung zu lesen: "K~imi-
nelle Banden sollen bei konspirativen Telefon-
gesprächen nicht länger auf abhörsichere
Handies ausweichen können". Anschließend
meldete sich "die Presse" telefonisch beim CCC.
Ein schwieriges Thema, das nicht nur für anfra-
gende Journalisten, sondern auch für öS-Leser
interessant ist. Die hier zusammengetragenen
"telefonischen lehrklärengen" des CCC finden
nur wildsehweingrob "gefiltert" Eingang in die
Presse. Sie erfordern eben Nachdenken.
Das folgende ist die Darstellung des Sach-
verhalts "für die DATENSCHLEUDER". Für die
Tagespresse ist die Wirklichkeit in der Regel
"unzumutbar komplex".
Halbwahre Nebelwirkungen
Eine Nebenwirkung der Postprivatisierung
betrifft das staatliche "Abhörmonopol". Denn
"private" Betreiber von Funktelefon-Netzen
machen bislang Reklame, daß ihre Systeme
,.nicht abhörbar" wären. Das ist immerhin die
halbeWahrheit. Mit ablichen"Meßempfangern"
kann ein entsprechend ausgestatteter Detektiv
ein Handy und dessenTräger "observieren" und
"abhören", wenn der Detektiv ebenso mobil ist.
Die Frage, ob BKA oder BND die ihnen zugäng-
liche Technik besser oder schlechter als eine
Privatdetektei nutzen, soll hier nicht erörtert
werden.
Eher leicht möglich bei "Handies" ist der zeit-
nahe "zentrale Zugriff`' auf das, was beim "Ab-
hören" das wichtigste ist: die Verbindungsdaten.
Kanthers Wunsch, zu agieren wie bisher beim
"Telefon-Festnetz" mit "Plug&Play", rein-
stöpseln und mithören, funktioniert so nicht.
Binäre Bürger Beobachtung
Den meisten DDR-Bürgern ist nicht klar, daß
ihnen die fast komplett installierte "digitale
Vermittlungstechnik" (DIV) beim Telefon eine
Abhörperfektion beschert hat, wie es sie weder
bei Stasi noch in der ERD gegeben hat. Für
"Techies": die bisher durch die Relaistechnik
.
-Die ~nten~c~leuber - Das wissenschaftliche Fachblatt für Datenreisende ~
beim "Wählprüfplatz" gegebenen Einschrän-
kungen sind "weg"; allerdings blickt kaum je-
mand noch durch, was bei den DIVs läuft und
selbst vor TELEKOM-Entstörern werden l:)IV-
Störungen geheim gehalten.
Wer als Alt-68er Abhörprotokolle der Tele-
fonate von Freunden gelesen hat und sich den
Aufwand vorstellt, diese gesammelten Intimi-
täten und Belanglosigkeiten vom Band abzu-
schreiben, hat wenig Respekt vor dem "Abhö-
ren" von Inhalten - die Verbindungsdaten rei-
chen in der Regel, um Organisations-, Komm-
unikations- und Entscheidungsstrukturen in ei-
nem hübschen Bildchen mit bunten Verbin-
dungslinien darzustellen. Heute geht sowas im
Unterschied zu den 60ern per Computer und
wird auf dem Farbtintenpisser gedruckt: die
Mafia als Spinnennetz in Farbe.
Und wo sind bei den Funknetzen die
"Verbindungsdaten"? Selbstverständlich gibt es
gerade bei rechnergesteuerten Funknetzen "Ab-
rechnungsdaten" und eine entsprechende Soft-
ware-Schnittstelle -zumindest für die "gehen-
den" Gespräche. Ist ja ok, wenn dpa schreibt,
Handies wären -nicht aßhörbar" und die Mafia
"nur" Zeitung liest...
Allerdings ist der Mobilfunk-Betreiber. von
dem ein Staatsanwalt derartige Daten fordert,
ein "Zeuge" im Straf-Verfahren. Wenn der Staat
ihn nötigt, Aufwand als "Zeuge" zu treiben,
dann muß derjenige, der im Verfahren unterliegt,
auch diese Rechnung zahlen. Wäre im Falle
Barschel die TELEKOM schon "privat" gewe-
sen, dann hätte sie für die Auskunft, WANN Uwe
B. laut C-Netz-Abrechnungsprotokoll imWider-
spruch zu seinem "Ehrenwort" doch telefoniert
hat, im Endeffekt vom Ertappten für ihren
"Uberwachungsaufwand" kassiert. Diese Kon-
junktiv-Formulierung bitte merken und "unten"
bei der Auflistung der Funknetzbetreiber ein-
sortieren (bei Compilern heißt sowas "Vorwärts-
referenz'~).
Der Film BRAZIL beschreibt sehr schön, wie
das tote Verhör-Opfer eine Rechnung bekommt
für den Aufwand, den der Staat beim Verhör mit
ihm getrieben hat. Vielleicht sollte man für
Innenmini Kanther und einen Sprecherdes Post-
ministeriums, Herrn Christian Hoppe mal eine
"Zwangsvorführung" von BRAZIL veranstal-
ten; der Postminister ist hier nicht genannt, weil
ihn der Film BRAZIL womöglich mental
overloaden würde.
Die bisher als "Post-Gestapo" bekannte Ab-
teilung beim Telefon-Festnetz arbeitete im Un-
terschied zu "privat" kalkulierten und organi-
sierten Sicherheitsapparaten "gratis" für den
Staat. DerVerfassungsschutz hat auch einen klar
definierten Telefon-Sondertarif der Höhe Null...
Derartige Konditionen räumen "private`'
Netzbetreiber eher nicht "freiwillig" ein. Immer-
hin haben die "Funknetzbetreiber" das absurde
Problem, daß sie "den Funk" kaum nutzen dür-
fen, um Gespräche von Funkzelle zu Funkzelle
weiterzuleiten, sondern müssen für diese Auf-
gabe "vom Monopolbereich" Festleitungen mie-
ten.
"Vom Monopolbereich" heißt NICHT!
NICHT! NICHT! "von derTELEKOM" und es
kostet mindestens fünf Minuten
Monopoltelefoniererei, um einem "üblichen"
Fachjournalisten diesen Unterschied zu erklä-
ren von der Vierteilung der Post: dreimal Wirt-
schaft, einmal Herrschaft und daß man über ein
Monopolnetz telefoniert, für das ein Wirt-
schafts unternehmen kassiert (Standardgebet:
Monopol-Leistung, Pflicht-Leistung, Wettbe-
werbs-L).
_~
~,f
chic ~atenäc~leuber - Das wissenschaftliche Fachblatt für Datenreisende In,