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Chaos Computer Club 1997 February
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1997-02-28
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7KB
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220 lines
SEITE 20
AUSGABE 47
Beschädigungen
Noch etwas, das speziell nicht erlaubt
ist, ist das Beschädigen oder Stören
der Funktionsfähigkeit eines Compu-
tersystems oder Teilen der Kommuni-
kations-lnfrastruktur. Darunter fällt
alles vom Verändern einiger Bytes in
einem Computersystem bis zum physi-
kalischen Abbrennen einer Vermitt-
lungsstelle. Die verhängte Strafe hängt
von der Grösse des entstandenen Scha-
dens ab und variiert von 6 Monaten bis
zu 15 Jahren. Die 15 Jahre werden nur
dann verhängt, wenn Menschen ums
Leben gekommen sind, zum Beispiel,
wenn das Computersystem eines Kran-
kenhauses manipuliert wird oder die
Telekommunikationseinrichtungen ei-
ner Notrufannahme gestört werden.
Illegales und absichtliches Verän-
dern, Hinzuffigen oder Löschen von
Daten in einem Computersystem kann
mit bis zu 2 Jahren Gefängnis bestraft
werden. Wenn jedoch Fiber Modem i~le-
gal in einen Computer eigedrungen
wird und den vorhandenen Daten ern-
ster Schaden zugeffigt wird, beträgt
die Höchststrafe 4 Jahre. Wer also vor-
hat, schwere Schäden zu verursachen,
sollte dies lieber direkt an der Konsole
tun. Das Risiko, erwischt zu werden,
ist zwar höher, aber die maximale
Strafe nur halb so hoch. Auch hier sind
Personen, die Modems benutzen, der
Gesetzgebung offenbar unheimlich.
Damit zu drohen, zum eigenen Nut-
zen Daten auf einem System ZU zerstö-
ren oder das System zu crashen (einfa-
che Le ute nennen das wohl Erpres-
sung), kann bis ZU 9 .lahren Gefängnis
bedeuten. Diese Strafe kann sich auf 12
Jahre ausweiten, wenn die Straftat von
zwei oder mehr Beteiligten begangen
wird, nachts in einer Wohnung, auf of-
fener Strasse oder im Zug (der Geset-
zesartikel, der in diesem Fall die Strafe
Festlegt, ist urspl-iinglich fLir Diebstahl
mit Gewalt oder Drohung konzipiert.
Mit etwas Phantasie kann er also auch
auf mobile Computerkriminelle mit
Laptop und Funktelefon angewendet
werden). Wenn dabei ein Mensch ums
Leben kommt, kann die Strafe bis zu 5
Jahren betragen.
Viren
E:s ist verboten, Daten, die den Zweck
haben, sich selbst zu reproduzieren, in
Computersystemen zu verbreiten. Per-
sonen, die dies illegal und absichtlich
tun, riskieren, ftir ~ Jahre ins Gefäng-
n~s zu gehen. Falls ein Virus unab-
sichtlich verbreitet wird, beträgt die
maximale Strafe einen Monat. Zum
Zwecke der Aufklärung ist es gestat-
tet, Viren zu verteilen, um von Viren
verursachte Schäden vermeiden zu
können. Niederländische Virenfreaks
spekulieren noch, ob es sicher ist, zu
Zwecken der Weiterbildung unterein-
ander Viren auszutauschen. Bis jetzt
st In den Niederlanden noch niemand
wegen eines Virus in Schwierigkeiten
gekommen.
Phreaking
Die Nutzung öffentlicher Telekommi~ni-
kationseinrichtungen unter Anwen-
dung technischer Tricks oder falscher
Signale mit dem Ziel, dafür nicht oder
nur teilweise bezahlen zu Missen,
kann bis ZU 3 Jahren Gefängnis bedeu-
ten. Man könnte sich jetzt eine ganze
Reihe technischer Tricks vor stellen,
von kultiviertem Blneboxing bis zum
Mißbrauch der nachbarlichen Telefon-
leitung. Was aber 'Falsche Signale" sein
sollen, hat bis jetzt noch niemand her-
ausgefunden. Diese seltsame Form~'lie-
rung riss einen niederländischen Phone
phreak ZU der entrtisteten Bemerkung
hin: "Wie jetzt - falsche Signale? Ich
verwende nur richtige Signale!"
So wie dieser Gesetzesartikel ge-
schrieben ist, könnte er auch bedeuten,
3Öte 'östenjc~leu~c' - DAS WISSENSCHAFTLICHE FACHHLATTFUR DATENREISENDE ~
AUSGABE 47
SEITE 21
dass es legal ist, Einrichtungen zu be-
nutzen, die der Öffentlichkeit nicht
oder noch nicht zugänglich sind. Die
hardcore phreaks werden also mögli-
cherweise nicht gezwungen werden,
ihr Hobby an den Nagel ZU hängen.
Hier muss man allerdings richtig gut
sein, das niederländische Telefonsystem
ist nämlich ziemlich modern und es ist
nicht so ganz einfach, damit herumzu
spielen.
Das Verkaufen und Verbreiten von
und Werben ffir Blueboxen, Softwar e
oder anderen Daten, die fair das Phone
phreaking von Eledeutung sind, kann
mit einem Jahr Gefängnis bestraft
werden. Das könnte auch bedeuten,
dass Phone phreaks beim Austauschen
der neuesten Tricks vorsichtig sein
Missen. Wer Derartiges verkauft, ver-
breitet oder dafür wirbt, kann für 3
lahr e eingesperrt werden.
Social Engineering
Wenn eine Person von jemandem In-
formationen bekommt, die nicht ftir
ihre Augen, Ohren oder Disketten be-
stimmt sind, in dem sie diesen Menü
schen in die Irre führt oder- vorgibt, je-
mand anderes zu sein, betreibt sie, je
nach Art der luformation, social engi-
neering. Das kann mit bis ZU 3 Jahren
bestraft werden. Interessant Übrigens,
dass der Artikel in einem Gesetz Zier
CompUterkrimillAlität ZU finden ist...
Datenempfang
NatLirlich ist es verboten, anderer IJeu-
te Voice- oder Daten-Telefonleitungen
abzuhören. Alles, was durch die Lu*
geht, darf frei empfangen werden Seit
dem 1.1.93 ist es fLir den Fall, daL3 man
dabei besonderen Aufwand betreib:,
verboten, Daten unbefugt Liber Funk
ZU empfangen. Was unter "besonderem
Aufwand" zu ver stehen ist, ist noch
vollkommen unklar. Möglicherweise ist
es illegal geworden, Pager-lnformatio-
nen (Cityruf) zu empfangen, die mit
ein wenig Elektronik ziemlich leicht
auf den heimischen Bildschirm zu be-
kommen sind. Wie auch immer, solan-
ge, bis jemand dafLir verhaftet wird,
können wir nur spekulieren.
Karten
Das Verfälschen oder das Erstellen fal-
scher Bankkarten, Kreditkarten und
ähnlicher Dinge zum eigenen Vorteil
ist nicht gestattet. Das bedeutet wahr-
scheinlich: Wer Karten kopiert oder
seine eigenen Daten auf eine Blanko-
karte schreibt, um r eich zu werden,
riskiert maximal 6 Jahre seines jungen,
kostbaren Lebens. Möglich ist Aßich,
dass das Lidpieren oder Erstellen von
Karten, nur aus Interesse an der Tech-
nik, legal ist.
Dieselbe Strafe erwartet jeden, der
eine gefälschte Karte benutzt, als wäre
sie echt und nicht gefälscht. In diesem
Fall sagt das Gesetz nicht ein Wort
Tibet er schlichene Vorteile. Also gellt
der Hacker, der eine Kopie seiner Kar-
te macht und sie ausprobiert, nur um
Zt' sehen, ob es funktioniert, fLir bis zu
6.Jahre ins Gefängnis!
Das Leben, die Gesetze und der ganze
Rest
E)as Compt~terkrirmirlalitätsgesetz W ur -
de laut den Erstellern haulotsächlich
konzigier t, Ihm richtige Computerkri-
minelle ins Netz zig bekommen L)en
Bankangestellten, der seine Firma um
M illionen betrtigt, den Rache schwö-
renden Ex-Systemverwalter, der damit
droht, das System der Firma, die ihn
gefeuert hat, ZU crashen, oder den har-
ten Kriminellen, der mit grossen Men-
gen gefälschter ICreditkarten handelt.
Es wurde nicht speziell frir die viel-
leicht irritierenden, aber letztendlich
kleinen, Hacker im System entworfen.
~-
1DiC 1>QtenfC\I`U6~' - DAS WISSENSCHAFTL~CHE FACHHLATT FUR DATENREISENDE ~