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Chaos Computer Club 1997 February
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1997-02-28
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6KB
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219 lines
IMPRESSUM
Die Datenschleuder
5 wissenschaftliche Fachblatt für Datenreisende
Heft 43 (Zahlnummer Er Abonennten)
Juni 1993
Da wir als Zentrale o.a. sowieso nicht
taugen, empfehlen vor immer und überall
dezentrale Aktivität bog. Kontal~taufhahme
zu lokalen Kuppen / Menschen.
Adresse:
Die Datenschleuder
Schwencke~tr. 85
D-20255 H=nburg 20
Tri.: +49-40-4g03757
tmb; +49-40-497273 -Tonwahl erforder-
Uch)
Fax.: +49-4~4gl7689
Mbx.: +49-4~4gllO85 (CHAOS-HH.ZER)
Internet/UUCP: d~red~c~chh.cec.de
Mmleerver/UUCP: ccc-serv~mail.ccc.de
BTK: *COCA
Redaktion: (A)ndy, Cash, Rababa, Han-
neke, rowue, Terra, Nomade
ViSdPr: Ralf Prehn
Herausgeber: Chaos Computer Club e.V.
Druck: Bernd. Paustian, Schwenckestraße,:
Hallburg
Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben
nicht unbedingt die Öleinung der Reaktion
Weder.
[und namentliche gekennzeichnete sowieso
reicht, Der Satzer] --
Einzelpreis 3,50 DM. Mitglieder des Chaos
Computer Club e.V. erhalten die Daten-
ßchleuter im Rahmen ihrer Mitgliedschaft.
Aboprei~e siehe Bestellfetzen.
Adresaanderungen von Abonennten bitte
doch Am besten schriftlich (Postkarte gar
nullt)
(C)opyright 1993: Alle Rechte bei den Au-
torInnen. Kontakt über die Redaktion
Nachdruck für nichtgewerbliche Zanke mit
Quellenangabe erlaubt. Belegexemplar er-
beten.
EigentumYuorbehalt
Diese Zeitschrift ist solange ~gentum des
Absenders, bis sie dem Gefangenen per~on-
lich ausgehändigt Urorden ist. Zur Habe--
Nahme ist keine persönliche Aushindig-
ung im Sinne des Vorbehalte. Wird die
Zeitschrift dem Gefangenen nicht ausgeh"-
di~, so ist sie dem Absender mit dem Grund
der NichtanaLandigung in Form eines rechte
mitteltauigen Bescheides zuruckzusenden.
Das wo schaflliche Fachblatt fiir Darsende
'In
hä,,' Nie.", /., ",.-, \i leer. .
- Edito^1
Hach Dein St~d" ne, oe, ae gefielt Ei, o,
a tausche - , 1W'r bitten um EINDEUTIGE
Urnlautc1 Ebbens urst AufJdsb" auf u~n
Körpern Vertallee ist es nun soweit. Sie ist
fertig. Eeblen tut das "ne oder andere, wie
rum EI der Art}bel aber He Zy~ce1'a,
hier wird noch meherc}'iert.
A - ODER Allem Er mu endlich mal
met─, daß Jahrbad VOR und sucht
d ~ A - drndco" zu ~In, den
Grund merict Maß beim Load.
N0, wir öd niet Pas ao 8N*FU fine
armt, habe aber wich etatrar llinger gelotst,
Tage direkt hint~ulder, aus g+
planten IB Erden 24 5dta~, da hm
Anode ren, und mulilo unter ~prbr─~
~ Übungen bearbeitet öd. Aber
trotzdem (oder─ade öd:) wenn Ihr
habt, schickt ot. Uhu, such ~ Ihr ~}t,
Jähr Und bögt eßt-: "öd─
Counteß..."
Anso~eu zu dienem 23.05 Leinas Arti─,
sondan Dur einigjäh mitißt Und- - und:
d" Wem: Benahen Ehe für einige
(un)~ ~t. Wer das niet Raubt,
der sollte mal Ale Zeitung außen.
bet not Bast: lötg~ Labor lein-.
JE TOt~chwiegenec Neig
Säe ~eten~c\Icaber
Eternmeld~geheimm ?
Datenaufzeichnung be' Alobiltelepnen
Daten, die bei einem Autotelefon automag
tisch von Telekom aufgezeichnet werden,
dürfen In einem Stra~prozesa ab Be~reismit-
tel Dererendet werden Dieses Urteil fällte
der Bundesgerichtshof in Karlsruhe gegen
enten Angeklagten, der sein Autotelefon
zur Anbahnung von Straftaten benutzt
hatte, Die Str~er eines Landgerichte
hatte von Telekom Auskunft aber die
,.' Verbinduntaten zu Telefonge.,prachen des
; Angelclagten verlangt, weil das Gericht fest-
stellen wollte, von wo aua der Altgongte
zur Jeweiligen Lotzeit telefonierte. Das
Lageacht verwertete lediglich Datum,
Uhrzeit und die Angabe der je~veiliegeu
Ebukvermittlungsatelle, mcht jedoch die
Rufhummern der Teilnehmer. Der Bunden
gerichtehof stufte dies ~8 zul - eigen Eingriff
in das FerameldegeheirnDis ein. Soweit für
nie Aufzeichnung von Telekom eine beson-
dere gesetzliche Grundlage erforderlich sei
mussten die Aufzeichnungen Um Interesse
des Fernmeldeverkehre bia zur Neuregelung
- der gesetzlichen Ermächtigungen zur Daten-
erhebung aufgenommen vrerden. Eine Teles
fonubenrachung, wie sie nach der Straf-
- prozessordnung nur bei Verdacht auf be-
- stimmte Straftaten erlaubt ist? liegt nach
Auffassung der Bundesrichter bei der Daten-
verwertung Rüche vor, Weil sich die Aue
kunfte auf die Vergangenheit bezogen, nicht
aber auf den laufenden Telefonverkehr. (AZ
BUH 5 StR 394/92)
tQuelle: viSion No. 2 Marz 1993, Zeitschrift
für Fuhrungskrifte der Telekom, ISSN
O941-5556, Herausgeber: Generaldirektion
. Telekom, Gesch&ftabereich Presse und Of-
fentlichkeitearbeit,
Postfach 2000,
D-W-5300 Bonn l
MOBILTEL.D43 LS16 ~2
1 "In
"Hacker" verhabet
Neue Gesetze in den Niederlanden
Seit dem 1. März 1993 ist es dann so
weit: nun ist Hacking auch in Holland ver-
boten. Kaum 3 Wochen später hatte Hacker
RGB aus Utrecht die zweifelhafte Ehre,
das erste Opfer des neuen Camputerkrimi-
nalitatsgesetzes zu sein.
RGB wurde in einem Terminalraum der
,,Vrue Univerhitfitis Amsterdam festgenom-
men. Er hatte Iceinen offiziellen Zugang
zu dem UIliversitatecomputer, und 6011 den
AccouDt eines "regulären" Benutzere den
Rechners verwendet habem Hierffir kann
mensch in den Niederlanden seit dem 1.
März zu ma7umal 6 Monaten Ereiheitsent-
zug verurteilt werden. Von diesem Rechner
aus 900 er DA auf den R=hner der Univer-
sitat I:)elit weitergschaltet haben' wo Ihn
der Sy~op bemerkte. Hierffir kann es bis zu
4 Jahren Freiheitsentzug geben.
Obwohl er nur wenige Tage von der Polizei
Verhort wurde, wurde er 38 Tage in lJ-Haft
behalten. Derzeit ist unklar, wie es weiter
geht, und was von Seite der Justiz noch
kommt. Wahrscheinlich wird urersucht, ei
E:xe~npel zu statnieren, es ist aber fraglich,
ob die Beweise ausreichen, um dies zu tut'.
Nach der Aussage von Professor Erancken,
der an dem Gesetzentwurf beteiligt Ovar,
sind nicht Hacker die Zielgruppe, sondern
"wirkliche" Kriminelle. In der Öffentlichkeit
entsteht das Bild, alt vererde hier mit
Kanonen auf Spatzen geschoben.
hanneke
In'
He Ratendebleut Das w~#«wheflliclue Fachbreak für Das 12]