in dem mit Ihnen für ... Jahre geschlossenen Mietvertrag ist keine Vereinbarung über Mietpreiserhöhungen in der Vertragslaufzeit getroffen worden. Ihre Forderung, die Miete für die von Ihnen vermieteten Büroräume ab ... um ... DM auf ... DM pro Quadratmet
er anzuheben, entbehrt damit einer Grundlage.
Eine einseitige Veränderung der Vertragsbedingungen durch einen der beiden Vertragspartner ist rechtlich nicht zulässig.
Sollten wir uns entschließen, über eine Verlängerung der Vertragslaufzeit zu verhandeln, so können wir uns gern über einen neuen Mietpreis ab dem ... Vertragsjahr unterhalten.