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- IBM OS/2 2.1 Demo Version.
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- Diese CD enthält eine spezielle Demo-Version für IBM OS/2 2.1, die
- kostenlos installiert und 30 Tage, vom Tag der Installation an, benutzt
- werden kann, bevor sie verschlossen wird.
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- Wenn Sie IBM OS/2 2.1 auch nach Ablauf der 30-Tage Demo-Periode
- weiter anwenden möchten, können Sie einen Schlüssel zum Aufschließen
- bestellen indem Sie den Anweisungen im CD Showcase folgen.
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- Da das Demo-Angebot nur dazu gedacht ist, es Ihnen möglich
- zu machen IBM OS/2 2.1 zu probieren und zu beurteilen, übernimmt die
- IBM keine Verantwortung für irgendwelche Verluste, die durch die
- Anwendung entstehen könnten.
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- Die IBM gibt keine Garantie auf das Produkt während der Demo-Periode.
- Eine Beschreibung von den Nutzungsbedingungen, während der
- Demo-Periode ist auch im CD Showcase zu finden.
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- In dieser 30-Tage Demo-Periode ist begrenzte technische Unterstützung
- von IBM unter der Telefonnummer 0190 512 514 erhältlich.
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- ACHTUNG!
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- Unbedingt lesen vor Öffnen der Verpackung!
- Der Erwerb dieses Programmpakets erfolgt auf der Grundlage von Nutzungs-
- bedingungen, die beim Veräußerer des Programmpakets einzusehen sind. Vor
- dem Öffnen dies Programmpakets sollen Sie die Vertragsbedingungen unbedingt
- gelesen haben. Mit dem Öffnen der Plastikhülle um dieses Programmpaket
- werden die Nutzungsbedingungen rechtswirksam, die auch im Programmpaket
- enthalten sind. Das Recht der Nutzung, Übertragung und Vervielfältigung
- ist nach den im Programmpaket enthaltenen deutschsprachigen Nutzungs-
- bedingungen der IBM beschränkt.
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- SCHUTZRECHTE UND NUTZUNGSUMFANG
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- Das Programmpaket enthält Datenverarbeitungsprogramme und die dazugehörenden
- Programmbeschreibungen. Sie werden im folgenden als "Werke" bezeichnet.
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- Die IBM oder Dritte haben Schutzrechte an diesen Werken. Soweit die Rechte
- Dritten zustehen, hat die IBM entsprechende Nutzungsrechte. Die IBM gestattet
- dem Erwerber die Nutzung unter folgenden Voraussetzungen:
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- 1. Nutzungsumfang
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- a. Die Werke dürfen auf oder im Zusammenhang mit nur jeweils einer
- Maschine benutzt werden.
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- b. Soweit die Programme bearbeitet oder mit anderen Programmen
- verbunden werden, dürfen sie gleichfalls nur auf einer Maschine
- benutzt werden.
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- c. Die unveränderten, bearbeiteten oder verbundenen Programme dürfen
- in maschinenlesbarer oder gedruckter Form kopiert werden, wenn die
- Kopie dazu dient, Daten zu sichern oder die Werke zu bearbeiten.
- Ziffer 1a gilt auch für die Kopien.
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- Bestimmte Programme enthalten Mechanismen, die das Kopieren
- begrenzen oder verhindern. Sie sind als "kopiergeschützt"
- gekennzeichnet.
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- d. Eine weitergehende Nutzung ist nicht zulässig.
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- 2. Copyright-Vermerk
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- Jedes Programm enthält einen Copyright-Vermerk, in jede Kopie,
- jede Bearbeitung und jeden Teil des Programmes, die/der mit anderen
- Programmen verbunden wird, muß dieser Vermerk übernommen werden.
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- 3. Übertragung der Nutzungsbefugnis
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- Der Erwerber kann seine Nutzungsbefugnis in dem Umfang und mit
- den einschränkenden Bedingungen, die sich aus den Ziffern 1 und 2
- ergeben, insgesamt auf einen Dritten übertragen. Auf diese
- Bedingungen ist der Dritte ausdrücklich hinzuweisen.
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- Der Übertragung im Rahmen eines Dauerschuldverhältnisses (z.B. Miete,
- Leasing) ist nicht zulässig.
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- Mit der Übertragung erlöschen alle Nutzungsrechte des Veräußerers und
- zwar auch an Kopien, Bearbeitungen und Verbindungen. Soweit diese dem
- Dritten nicht übergeben wurden, sind sie zu vernichten.
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- 4. Export des Programmpaketes
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- Der Kunde muß beim Export des Programmpaketes die US- oder andere
- Exportbestimmungen und die Importbestimmungen des Erwerbslandes
- beachten.
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- Die vorstehenden Bedingungen haben Vorrang vor anderen in diesem Programmpaket
- etwa enthaltenen Bedingungen, die sich auf den Lizenzvertrag für IBM Lizenz-
- programme beziehen.
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- BEZUG DER ERWEITERTEN VERSION EINES PROGRAMMPAKETES
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- Erweitert der Erwerber mit dem Programmpaket eine früher erworbene Version
- dieses Programmpaketes oder eines verbundenen Programms, ist er nur berechtigt,
- die erweiterte Version des Programmpaketes zu nutzen. Soweit keine ander-
- weilige Regelung mit der IBM getroffen wird, ist der Erwerber verpflichtet,
- die frühere Version und deren Kopien, einschließlich Dokumentation,
- Bearbeitungen und Verbindungen, zu löschen bzw. zu vernichten.