Wie jedes Jahr werden Ihnen auch diesmal die Heizkosten von Ihrem Vermieter oder der beauftragten Hausverwaltung pr{CBM-F}sentiert. Und immer wieder taucht die Frage auf: Ist sie auch wirklich in Ordnung?
F{CBM-X}r die meisten Mieter ist eine vom Computer erstellte Heizkosten-Abrechnung ein Buch mit sieben Siegeln, wird als gegeben hingenommen und ohne Kommentar bezahlt.
Das mu{CBM-V} nicht so sein. Dies zeigt dieses Programm f{CBM-X}r den PC128 im 80-Zeichen-Modus. Es {CBM-X}berpr{CBM-X}ft unbestechlich die Angaben des Rechnungsstellers auf Richtigkeit.
Allerdings - eins kann das Programm nicht: die internen Angaben des Vermieters {CBM-X}berpr{CBM-X}fen, daf{CBM-X}r mu{CBM-V} der Mieter selbst sorgen, indem er Einsicht in die Abrechnungsunterlagen des Vermieters nimmt. (Die M{CBM-C}glichkeit dazu ist gesetzlich verankert.)
Haben Sie sich von deren Richtigkeit {CBM-X}berzeugt, errechnet das Programm exakt die der Abrechnung zugrunde liegenden Angaben.
Geben Sie die aus dem Abrechnungsformular ersichtlichen Daten ein, ber{CBM-X}cksichtigen Sie dabei auch eventuell geleistete monatliche Vorauszahlungen, so wird eine in Frage kommende Gutschrift oder Nachzahlung ermittelt. Sollte Ihr Rechner danach der {SHIFT--}berzeugung sein, da{CBM-V} es Ihr Vermieter nicht so ganz ehrlich mit Ihnen meint, f{CBM-X}hrt Ihr n{CBM-F}chster Weg selbstverst{CBM-F}ndlich zum n{CBM-F}chsten Mieterschutz-Verein und nicht zur Bank, um die geforderte Summe zu {CBM-X}berweisen.