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1994-02-01
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18KB
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315 lines
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Allgemeine Themenübersicht
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Was ist Shareware?
Welche Vorteile bietet Ihnen das Sharewarekonzept?
Welche Vor- und Nachteile hat das Sharewarekonzept für den Autoren?
Shareware ist Fairware
Der Erwerb der Vollversion hat viele Vorteile
Wie kann ich eine Bestellung aufgeben?
Lizenzbestimmungen
Was ist Shareware?
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Shareware ist Software, die über eine besondere Vertriebsform
vermarktet wird. Der Autor der Software verteilt eine sog.
Sharewareversion an Sharewarehändler, die diese für eine geringe
Gebühr an Interessenten weitergeben.
Die Sharewareversion ist quasi eine Softwareprobe, die in der Regel
sämtliche Funktionen bereits beinhaltet, damit der Interessent das
Programm unter realen Bedingungen testen kann. Lediglich gewisse
Hinweistexte werden eingeblendet, damit keine Verwechslungen mit einer
Vollversion entstehen können.
Die Sharewareversion darf nur für eine bestimmte Testphase - in der
Regel sind dies 30 Tage - verwendet werden. Nach der Testphase sollte
der Interessent wissen, ob er das Programm nutzen und somit kaufen
möchte oder nicht. Wenn er das Programm verwenden will, wird er sich
direkt an den Autoren wenden und dort die Vollversion bestellen, die
ihm neben dem Wegfall der Sharewarehinweistexte noch weitere Vorteile,
wie z.B. Updateservice, Hilfestellung durch den Autoren und ggf. ein
gedrucktes Handbuch, bietet.
Wenn sich der Interessent jedoch nicht für den Kauf entscheidet, muß
er die Sharewareversion im Originalzustand an einen anderen
Interessenten weitergeben oder diese löschen. Auch seine privaten
Kopien des Programms darf er nach der Testphase natürlich nicht weiter
benutzen. Tut er dieses nicht, so verstößt er gegen das
Urheberrechtgesetz und macht sich genauso strafbar wie durch das
Anwenden einer Raubkopie.
Welche Vorteile bietet Ihnen das Sharewarekonzept?
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Nachdem Sie nun wissen, was Shareware ist, wollen wir dieses Konzept
doch einmal auf eine Videothek übertragen: Sie gehen zu Ihrer
Videothek und suchen sich zwei Filme aus. Als Sie diese bezahlen
möchten, sagt Ihnen der Videothekar, daß Sie erst bei der Abgabe der
Filme zu zahlen brauchen, und zwar auch nur für die Filme, die Ihnen
gefallen haben. Am nächsten Tag bringen Sie die Filme zurück und
zahlen auch nur für einen Film, da der zweite Film so langweilig war,
daß Sie dabei eingeschlafen sind.
So realitätsfremd dieses Beispiel auch sein mag, kann man daraus doch
den größten Vorteil des Sharewarekonzeptes ableiten: Sie zahlen nur
für die Leistung, die Sie auch wirklich in Anspruch genommen haben
(bzw. noch nehmen werden).
Wenn das Sharewarekonzeptes überall angewandt werden würde, könnte
Ihnen niemand mehr die "Katze im Sack" verkaufen, da Sie vor dem
Zahlen eine ausgiebige Probe machen könnten. Wie oft haben Sie schon
Software aufgrund hochtrabender Werbeankündigungen gekauft, die
nachher nicht eingehalten wurden? Wie oft haben Sie die Erfahrung
gemacht, daß ein Programm in der Praxis einfach nicht so anzuwenden
war, wie Sie es sich vorgestellt haben? Bei einem Sharewareprogramm
müssen Sie solche negativen Erfahrungen nicht mehr sammeln, da Sie das
Programm vor dem Kauf bis ins Detail testen können!
Das Sharewarekonzept hat aber noch weiter Vorteile: Autoren, die sich
dieser Vermarktungsstrategie bedienen, brauchen keine teure
Werbekampagne zu unterhalten, da die Sharewareversionen für sich
selbst werben. Der Anwender kauft in der Regel direkt beim Autoren,
so daß keine weiteren Zwischenhändler eingeschaltet sind. Ein
Sharewareprogramm kann somit viel günstiger verkauft werden als
herkömmlich vermarktete Software.
Durch den direkten Kontakt zwischen Autoren und Kunden können kleine
Probleme oder Unklarheiten meist viel unbürokratischer aus der Welt
geschafft werden als bei großen Softwarehäusern. Sharewareprogramm
sind aufgrund der Zielgruppennähe des Autoren in der Regel sehr
praxisorientiert und entsprechen oftmals auch im Detail den Wünschen
des Anwenders. Kleine Änderungen können mitunter nach Absprache
eingebaut werden - oder aber im nächsten Update eingearbeitet werden.
Wenn Sie über ein Modem verfügen, können Sie Shareware kostenlos aus
zahlreichen Mailboxen herauskopieren und sparen somit sogar die
Kopiergebühren. Wir betreiben übrigens zu diesem Zweck eine eigene
Mailbox unter der Nummer 04503 31717.
Hat Shareware auch Nachteile für den Anwender?
Vielleicht könnte man es als Nachteil bezeichnen, daß man
Sharewareprogramme nicht überall kaufen kann - doch hat sich da in den
letzten Jahren auch schon einiges geändert. Mittlerweile erhalten Sie
Sharewareprogramme nicht nur über den Versandhandel sondern auch in
Kaufhäusern und Büchereien.
Welche Vor- und Nachteile hat das Sharewarekonzept für den Autoren?
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Warum entscheidet sich ein Autor überhaupt für dieses
Vertriebskonzept? Der Autor braucht keine großen Ausgaben für eine
Werbekampagne aufzuwenden. Seine Werbeausgaben sind die Kosten für die
Verbreitung der Sharewareversionen an bis zu 500 Sharewarehändler.
Ein Sharewareautor kann aufgrund seiner dichten Position am Anwender
viel schneller auf dessen Wünsche eingehen und Updates gezielter
erstellen, was wiederum dem Anwender zu Gute kommt.
Hat das Sharewarekonzept auch Nachteile für den Autoren?
Ein Sharewareautor erhält für den Verkauf einer Sharewareversion kein
Geld von den Sharewarehändlern. Er muß seine Kosten und seinen Gewinn
voll und ganz aus dem Verkauf der Vollversionen ziehen. Und hier liegt
das Problem: Da für viele Anwender die Versuchung gegeben ist, eine
Sharewareversion über die zugebilligte Testphase hinaus zu verwenden,
wird in vielen Fällen der Autor für die von ihm erbrachte Leistung
niemals seinen Lohn erhalten.
Der Autor könnte sich mit Leichtigkeit gegen diesen Mißbrauch
schützen, indem er z.B. ein Sharewareprogramm mit einem Verfallsdatum
versieht, so daß man es in der Tat nur 30 Tage verwenden kann. Nach
Ablauf dieser Frist würde sich das Programm selbständig löschen - und
die von Ihnen erfaßten Daten gleich mit. Kein Autor tut so etwas -
weil er dem Anwender vertraut! Bitte mißbrauchen Sie das Ihnen
entgegengebrachte Vertrauen nicht!
Beachten Sie die jeweiligen Sharewarebestimmungen der Autoren und
erwerben Sie auch wirklich die Vollversionen, wenn Sie ein Programm
regelmäßig anwenden. Auch wenn Sie ein Programm nicht immer anwenden -
aber immer öfter - dürfen Sie nach der Testphase nur noch mit der
Vollversionen arbeiten!
Shareware ist Fairware
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Als Sharewareautoren haben wir ständig damit zu kämpfen, daß die
Registrierungsquote hierzulande recht gering ist. Ok, man sucht
natürlich den Fehler immer erst einmal bei sich selbst - das würde
bedeuten, daß einem Großteil der Sharewareversions-Besitzer unsere
Programme nicht zusagen oder diese von ihnen einfach nicht gebraucht
werden.
Recherchen zeigen aber immer wieder, daß die Registrierungsquote in
der Regel nur im Promillebereich liegt und bestenfalls bei
Topprogrammen auf 100 Sharewareprogramme 3 verkaufte Vollversionen
kommen.
Also unser Appell an Sie: Beachten Sie unsere Sharewarebestimmungen!
Arbeiten Sie nicht länger mit der Sharewareversion, als wir Ihnen dies
für Testzwecke erlauben (das sind 30 Tage).Bedenken Sie, daß in diesem
Programm sehr viel Arbeit steckt und daß wir das Entgelt für diese
Investition nicht durch Raubkopien oder nicht registrierte, aber
dennoch dauerhaft verwendete Sharewareversion erhalten. Wir möchten
Sie bitten, die angesprochene Problematik zu durchdenken und unseren
Appell zu beherzigen. Nur durch den Verkauf von Vollversionen können
Autoren existieren, nicht durch in Umlauf gebrachte Raubkopien oder
dauerhaft angewandte Sharewareversion, deren Nutzer nicht im Traum an
den Erwerb der Vollversion denken, obwohl Sie regelmäßig Ihren Nutzen
aus unserer Leistung ziehen.
Wenn Sie dies nicht beherzigen, werden wir sicherlich keine weiteren
Programme als Shareware vertreiben können. Auch andere Autoren werden
dann selbstverständlich keine Programme mehr als Shareware vertreiben,
wenn sich erst einmal herumgesprochen hat, daß man mit Shareware quasi
nur für Raubkopierer arbeitet und damit kein Geld zu verdienen ist.
Also seien Sie nicht dumm und bezahlen Sie für die Leistung, die Sie
in Anspruch nehmen - andernfalls sägen Sie sich doch langsam aber
sicher selbst den Ast ab, auf dem Sie sitzen!
Zum Schluß noch eine Anregung:
Wenn Sie eine Sharewareversion von uns nicht registrieren lassen
wollen, wären wir Ihnen sehr dankbar, wenn Sie uns mit einer Postkarte
mitteilen würden, aus welchen Gründen Sie ein bestimmtes Programm von
uns nicht erwerben wollen. Auch wenn Sie ein Konkurrenzprodukt kennen,
welches Sie besser finden, sollten Sie uns dies mitteilen, damit wir
unsere Programme für Sie noch besser gestalten können.
Der Erwerb der Vollversion hat viele Vorteile
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...und ist für die dauerhafte Nutzung der Software gesetzlich zwingend!
1.
Unmittelbar nach Eingang Ihrer Bestellung, erhalten Sie von uns die
aktuelle Vollversion des Programms, die keinerlei Sharewarehinweise
und Werbeeinblendungen im Programmablauf mehr enthält.
Mit der Vollversion erhalten Sie ein dauerhaftes Nutzungsrecht für das
Programm, denn ohne Registrierung benutzen Sie eine Sharewareversion
bei regelmäßiger bzw. dauerhafter Anwendung (über die Testphase von 30
Tagen hinaus) unrechtmäßig, was einen Verstoß gegen das
Urheberrechtgesetz darstellt, wie z.B. auch die Nutzung einer
Raubkopie!
2.
Sie erhalten die aktuellste Programmversion, die verfügbar ist. Wenn
Sie diese Anleitung lesen, ist die Ihnen vorliegende Sharewareversion
evtl. schon veraltet. Die aktuelle Programmversion ist inzwischen
verbessert und überarbeitet worden.
3.
Sie erhalten ein ausführliches, verständliches und geheftetes
deutsches Handbuch.
4.
Als registrierter Anwender gehören dann auch Sie zu unserem gut
betreuten Kundenstamm. Sie erhalten stets Informationen über unsere
aktuellen Neu- und Weiterentwicklungen. Da wir auf sehr vielen
Gebieten der Programmentwicklung tätig sind, ist die Chance groß, daß
unsere neuesten Produkte auch für Sie interessant sind.
5.
Sie unterstützen mit Ihrer Bestellung der Vollversion die
Weiterentwicklung des Programms. Weiterhin stimmen Sie mit Ihrer
Bestellung für das Sharewarekonzept, so daß weitere gute
Sharewareprogramme auch von anderen Autoren folgen werden.
6.
Sie erhalten einen Preisnachlaß von mind. 50% auf alle künftigen
Programmversionen (Updates) der von Ihnen erworbenen Vollversion. Sie
werden von uns automatisch über das Erscheinen einer neuen
Programmversion informiert und erhalten eine Aufstellung aller neuen
Funktionen und Leistungsmerkmale.
So wird bestellt
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Sie haben viele Möglichkeiten, eine Bestellung bei uns aufzugeben:
a.)
Sie drucken das Bestellformular mit dem von Ihnen benutzten Programm
aus, füllen es aus und senden es uns zu. Sollten Sie über keinen
Drucker verfügen, so können Sie uns auch eine handgeschriebene- oder
mit Schreibmaschine verfaßte Bestellung zusenden.
b.)
Sie können die Vollversion auch telefonisch bei uns bestellen. Rufen
Sie hierzu unsere Bestellannahme unter der Nummer
Telefon: 0451 / 89 15 80
an.
Die Bestellannahme steht Ihnen "rund um die Uhr" zur Verfügung. Sollte
die Bestellannahme nicht besetzt sein, so können Sie sich
vertrauensvoll an unseren Anrufbeantworter wenden.
c.)
Natürlich können Sie uns Ihre Bestellung auch per Fax zukommen lassen.
Unsere Bestell-Faxline erreichen Sie unter der Nummer
Telefax: 04503 / 8 74 13.
Lizenzbestimmungen für die Sharewareversion
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Dieses Programm ist kein Freewareprogramm und auch kein
Public-Pomain-Programm! Dieses Programm ist Shareware, also Software
die Sie eine gewisse Zeit lang testen dürfen und dann kaufen können.
Ihnen wird ein Zeitraum von dreißig Tagen gewährt, in dem Sie die
Sharewareversion testen können. Wenn Sie das Programm nach dieser
Testphase weiterbenutzen, sind Sie gesetzlich verpflichtet, dieses
Programm zu bezahlen und somit die Vollversion zu erwerben.
Nach dem in Kraft treten des erweiterten Urheberrechtsgesetz werden
Computerprogramme auf einem Level geschützt, der dem des
geschriebenen Wortes (Bücher usw.) entspricht. Im Sinne der
drastischen Verschärfung der Rechtslage macht sich jeder gemäß 69a
in Verbindung mit 106 UrhG strafbar, der die ihm gewährte Testzeit
überzieht: Denn nach Ablauf der Testphase entfällt die Erlaubnis zum
Programmlauf, so daß dann der Tatbestand der Vervielfältigung eines
Werkes ohne Einwilligung des Urhebers vorliegt. Dabei stellen nach
der UrhG-Novelle selbstverständlich auch Shareware-Programme
urheberrechtliche Werke dar.
Es ist Ihnen ausdrücklich gestattet, die unregistrierte
Sharewareversion dieses Programms anderen PC-Anwendern zugänglich zu
machen, so daß auch diese das Programm testen können. Dies gilt nur
unter der Bedingungen, daß alle zum Programm und zur Dokumentation
gehörenden Dateien im unveränderten Originalzustand weitergeben
werden. Generell untersagt ist das Disassemblieren und/oder Patchen
des Programms oder seiner Hilfedateien.
Veränderungen an Dateien, die zu diesem Programm gehören, sind strikt
untersagt!
Die in dieser Anleitung enthaltenen Angaben sind ohne Gewähr und
können ohne weitere Benachrichtigung geändert werden. Es wird keine
Garantie für die Richtigkeit des Inhaltes dieser Anleitung übernommen.
Da sich Fehler, trotz aller Bemühungen, nie vollständig vermeiden
lassen, sind wir für Hinweise jederzeit dankbar.
Wir garantieren nicht die Eignung des Programms incl. evtl.
vorhandener Zusatzprogramme für einen bestimmten Anwendungsfall oder
eine bestimmte Hardwarekonfiguration. Weiterhin sind wir unter keinen
Umständen für Schäden haftbar, die sich aus der Nutzung oder
Unfähigkeit zur Nutzung des vorliegenden Produktes ergeben. Dies
schließt den Verlust von Geschäftsgewinnen, die Unterbrechung der
geschäftlichen Abläufe, den Verlust von Daten sowie alle übrigen
materiellen und ideellen Verluste und deren Folgeschäden ein und gilt
selbst dann, wenn wir zuvor ausdrücklich auf die Möglichkeit
derartiger Schäden hingewiesen worden sind. Sollte ein Fehler entdeckt
werden, so sind wir bestrebt, diesen so schnell wie möglich zu
korrigieren.
Durch den Besitz und die Nutzung der vorliegenden Software erklärt der
Anwender vorbehaltlos sein Einverständnis mit o.g. Lizenzbestimmungen
und dem Garantie- und Haftungsausschluß.
Schenk & Horn