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1996-02-14
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2KB
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148 lines
2331-1
Abgabenordnung
abgefa▀t
abgelaufen
abgerundet
abweicht
abzugeben
abzusehen
Aktien
Aktiengesellschaften
Angeh÷rige
anpassen
anzurechnen
anzuwenden
Aufbaufinanzierung
Aufenthalt
aufgehoben
Aufhebungszeitpunkt
aufzuheben
ausgeschlossen
Ausgleichsbank
Auslandsverm÷gen
bekannt
bekanntzumachen
Berlin
Berufsgruppen
beschrΣnkt
besitzen
bestehen
bestimmt
betreiben
Betriebsverm÷gen
betrΣgt
Bewertungsgesetzes
beziehen
Bildungswesen
Brandenburg
Bundes
Bundesbank
Bundeseisenbahnverm÷gen
dienen
Ehegatten
Einrichtungen
entfallen
entfΣllt
entrichten
entsprechend
erfⁿllen
erfⁿllt
ergibt
erhoben
ermΣchtigt
ermΣ▀igen
Ertⁿchtigung
erwerben
fallen
Fassung
Februar
festgesetzt
Festlandsockel
folgendes
fΣllig
fⁿhren
Gebiet
GebietsverbΣnde
Gegenseitigkeit
geh÷rt
Gemeinde
Gemeindeverband
gemeinnⁿtzigen
Genossenschaft
Gesamtverm÷gen
GeschΣftsanteile
Gesundheits-
Gewerbebetriebs
Gewerkschaften
Haftung
Hauptveranlagung
Hauptveranlagungszeitpunkt
Hauptveranlagungszeitraum
Jahressteuer
Kalenderjahr
Kalenderjahrs
Kinder
Kindern
Kombinaten
Kranken-
Kreditgarantiegemeinschaften
k÷rperlicher
K÷rperschaften
K÷rperschaftsteuergesetzes
Nachveranlagung
Nachveranlagungszeitpunkt
Neuveranlagungszeitpunkt
Σndern
Pensions-
Personen
Personenvereinigungen
Rechts
Rechtsform
Religionsgesellschaften
Rentenbank
Satzung
sinngemΣ▀
SozialversicherungstrΣgern
Staatsangeh÷rige
stehen
Sterbe-
Steuer
steuerfrei
Steuerpflicht
Steuerpflichtige
Steuerpflichtigen
Treuhandanstalt
umfassen
unterhalten
Unternehmen
Unternehmensbeteiligungsgesellschaften
Unterrichts-
veranlagt
Veranlagungszeitpunkt
Veranlagungszeitpunkte
verbleibt
Vereine
Vereinsverm÷gen
verlΣngern
Verm÷gen
Verm÷gens
Verm÷gensbetrag
Verm÷gensmassen
verm÷gensteuerfrei
Versicherungsaufsichtsgesetzes
verwenden
vorangeht
voraus
Vorauszahlungen
wahrnehmen
weggefallen
werden
Wiederaufbau
Wirtschaft
Wirtschaftsf÷rderungsgesellschaften
Wirtschaftsgenossenschaften
Wirtschaftsjahr
Zeitraum
Zusammenschlⁿsse
ⁿbersteigt